Dr. Thadäus Rudolf König
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Frau Düben-Schaumann. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, ob die Landesregierung das Wort ergreifen will. Herr Staatssekretär Bausewein.
