Uwe Thrum
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die draußen auf dem Land keiner braucht und keiner nutzt, wichtiger sind als die Beseitigung des Sanierungsstaus an unseren Sportstätten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das ist doch Unsinn!)
