Bausewein
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Herr Kollege Thrum, das ist doch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
(Beifall CDU, SPD)
Also da könnte ich jetzt 25 andere Beispiele nennen, wo wir einen Sanierungsstau haben, wo dringend mehr investiert werden muss.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist doch Schwerpunktsetzung!)
Das setzt aber die Frage der Gleichberechtigung nicht außer Kraft. Also das ist ein etwas schräger Vergleich, da können Sie genauso auf den Brandschutz abstellen, auf andere Bereiche. Wir sind trotzdem der Meinung, dass es kommunale Gleichstellungsbeauftragte weiterhin geben muss.
(Beifall CDU, BSW)
