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Janine Merz

SPD 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und vielleicht auch an den Bildschirmen, Kollege Urbach hat es gerade schon mal richtig eingeordnet und klargestellt, dass, obwohl wir natürlich gerade ein neues Leitbild beraten, im Parlament es noch ein bestehendes Gesetz gibt, auf das dieses Neugliederungsgesetz fußt und das Ende des Jahres ausläuft, und deswegen ein neues Leitbild und auch dann eine neue Gesetzgebung vonnöten sein wird, aber dieses Gesetz, was vorliegt oder was vorgelegt wird, eben sich auf das Alte beruft. Ja, diese Gemeindefusionen folgen eben dem Gedanken, der uns schon die letzten Jahre vertraut ist hier im Parlament, nämlich kleine Einheiten zu bündeln, um dann gemeinsam mehr zu schaffen. Denn mal als Beispiel oder als kleine Metapher: Was wäre denn unser Amateurfußball ohne die Spielergemeinschaften? Wenn den Zeiten des demografischen Wandels Spieler oder Trainer fehlen, dann tun sich eben die Menschen in den Vereinen zusammen, um Fußball spielen zu können, um genug Leute zu haben, um genug Mannschaften zu haben. Dass sich dieses Modell in Thüringen hoher Beliebtheit erfreut, spricht für sich. Dieser Gedanke lässt sich einfach auch auf die Kommunen übertragen. Ich denke dort an die Feuerwehrtechnik, das Angebot und Vorhalten von Schwimmbädern, an Kindergärten. Schon diese Aufgaben unterstreichen, dass Kommunen niemals alleine stehen, sondern das Netz der Daseinsvorsorge in unsere Regionen gemeinsam auf die Beine stellen. Der Wille von Gemeinden zu den Neugliederungen zeigt für mich eines: Irgendwann gibt es diesen Kipppunkt in den Gemeinden – auch das hat Jonas Urbach schon mal klargestellt: keine Gemeinde macht sich das leicht, so eine Entscheidung zu treffen –, wo die Größe der Aufgaben und der Mangel an Kapazitäten auseinanderfallen, wo die Liste nicht bei Brandschutz, Bädern und frühkindlicher Bildung haltmacht, wo es für Gemeinden schon zur Last wird, mit wenig Personal Kernaufgaben wie Haushalt und Bauhof bestmöglich zu meistern. Dieser Punkt ist oft erreicht, wenn wir über Kleinstgemeinden reden, in denen kaum mehr als 200 Einwohner eine Verwaltungsstruktur begründen. Solche Gemeinden finden Sie jetzt eben auch in diesem Gesetz. Ich will jetzt auch ein paar davon nennen: Es geht um die Gemeinde Wichmar, die zur Stadt Dornburg-Camburg gehen möchte. Es geht um Gefell und Hirschberg, die sich im Saale-Orla-Kreis zusammenschließen wollen. Es geht um die Gemeinden Lehnstedt und Mellingen und es geht um die Gemeinde Vollersroda, die zur Stadt Weimar möchte. Ich will dabei auch klar sagen – das haben uns auch die Gemeindefusionen der letzten Jahre bewiesen –: Es geht dabei nicht um das Ende lokaler Identität. Das können wir wirklich nirgends erkennen. Bei den Beispielen der letzten Jahre, die mir bekannt sind, bin ich mir sicher, dass die Dörfer ihre lokale Identität nicht hergegeben oder verloren haben. Es geht einfach um einen neuen Anfang für eine starke Gemeindeverwaltung vor Ort. Das bedeutet nicht zwangsläufig längere Wege, wie Frau Rottstedt das hier in den Raum geführt hat, sondern wir arbeiten ja auch parallel daran, durch Digitalisierung Gemeinden erreichbarer und effizienter zu machen. Es geht darum, Ressourcen zu bündeln, um für unsere Menschen im ländlichen Raum das Beste herauszuholen und dafür als Staat Prioritäten zu setzen, zum Beispiel für junge Familien auf dem Land, für die wir ein vernünftiges Angebot an Kindergärten erhalten wollen. Dafür haben wir heute schon ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht. Hier gilt es als Politik, aktiv zu gestalten und zu sagen: Ja, die Geburtenraten sinken und es werden leider immer weniger Kinder da sein, dennoch wollen wir uns nicht damit abfinden. Das heißt, ländliche Räume lebenswert zu halten und einen Fortbestand von Kindergärten zum Beispiel zu fördern, Hand in Hand mit Gemeindefusionen, mit Verwaltungsstrukturen, die dann eine stärkere Leistungsfähigkeit haben werden. Dabei vergessen wir vor allem eines nicht: Die Wurzel jeder Fusion, jedes Gesetzes, das wir hier auf den Weg bringen, ist eine freie Entscheidung der Gemeinden über ihre eigene Zukunft. Lassen Sie uns diesem Willen der Gemeinden weiter folgen, dieses Neugliederungsgesetz auf den Weg bringen und zunächst im Innenausschuss beraten. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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