Dr. Thadäus Rudolf König
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düben-Schaumann, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile Abgeordnetem Quasebarth für die Fraktion des BSW und auch für die gesamte Koalition das Wort.
