Dirk Hoffmeister
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung der Zivilklausel an den Thüringer Hochschulen. Bereits in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, die heutige Beratung bestätigt noch einmal, dass die AfD ein grundlegendes Missverständnis vom Verhältnis zwischen Wissenschaft, Freiheit und Verantwortung hat.
(Beifall BSW, SPD)
Die AfD behauptet, die Verpflichtung der Hochschulen, sich selbst eine Zivilklausel zu geben, verletzte die Wissenschaftsfreiheit. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die derzeitige Regelung schreibt den Hochschulen keine bestimmte Forschungsrichtung zu, sie verbietet keine Forschungsvorhaben. Sie verpflichtet die Hochschulen lediglich dazu, sich mit der ethischen Verantwortung ihrer Forschung auseinanderzusetzen und dazu eine eigene Position zu entwickeln. Wie wir sehen – Herr Dietrich hat sogar die Beispiele angeführt –, werden unsere Hochschulen genau dieser Verantwortung gerecht und das ist gut so. Somit ist die Zivilklausel kein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Das ist Ausdruck akademischer Selbstverantwortung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bereits in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen: Freiheit und Verantwortung gehören untrennbar zusammen. Wissenschaft findet nicht im luftleeren Raum statt. Forschung hat Auswirkungen auf die Gesellschaft. Sie kann Leben retten, Wohlstand schaffen und Fortschritt ermöglichen. Sie kann aber auch dazu beitragen, Kriege effizienter zu führen und Menschen wirksamer zu töten. Gerade deshalb braucht Wissenschaft eine ethische Orientierung. Gerade deshalb braucht sie die gesellschaftliche Verantwortung und gerade deshalb brauchen wir die Zivilklausel. Die AfD argumentiert, moderne Technologien seien häufig sogenannte Dual-Use-Technologien und könnten sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Ja, das ist richtig, aber aus dieser Tatsache folgt doch nicht, dass man jede ethische Leitplanke beseitigen sollte. Es folgt vielmehr, dass wir umso sorgfältiger prüfen müssen, welche Folgen Forschungsergebnisse haben können. Wer die Existenz von Dual-Use-Technologien zum Argument gegen jede ethische Selbstverpflichtung macht, kapituliert letztlich vor der eigenen Verantwortung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als BSW vertreten wir eine klare friedenspolitische Position. Wir erleben weltweit eine zunehmende Militarisierung internationaler Konflikte. Die Rüstungsausgaben steigen, neue Waffensysteme werden entwickelt, künstliche Intelligenz findet zunehmend militärische Anwendung. Gerade in einer solchen Zeit halten wir es für falsch, die Verbindung zwischen Hochschulforschung und militärischer Verwertbarkeit weiter zu stärken. Wir wollen Hochschulen, die ihre wissenschaftliche Exzellenz in den Dienst der Menschen stellen. Wir wollen Hochschulen für medizinischen Fortschritt, für Bildung, für Energieversorgung und für nachhaltige Technologien und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen keine Entwicklung, die militärische Interessen zunehmend zum Maßstab wissenschaftlicher Forschung macht. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch das Argument eines angeblichen Standortnachteils überzeugt nicht. Die Stärke Thüringens liegt nicht darin, sich als Forschungsstandort für militärische Anwendungen zu profilieren. Die Stärke Thüringens liegt in exzellenter ziviler Forschung in unseren Universitäten, in unseren Fachhochschulen, in unserer Medizintechnik, in unseren innovativen Unternehmen, in der engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wer behauptet, Thüringer Hochschulen könnten nur ohne Zivilklausel erfolgreich sein, unterschätzt die Leistungsfähigkeit unserer Wissenschaftseinrichtungen erheblich. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die AfD möchte § 5 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes vollständig streichen. Damit würde die Verpflichtung der Hochschulen entfallen, sich selbstbestimmt eine Zivilklausel zu geben. Doch die AfD beantwortet dabei eine entscheidende Frage nicht. Welches Problem soll eigentlich gelöst werden? Es gibt keine Belege dafür, dass die Thüringer Hochschulen durch die bestehenden Regelungen in ihrer wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt wären. Es gibt keine Belege dafür, dass Thüringen deshalb Forschungsprojekte verliert, und es gibt keine Belege dafür, dass die Hochschulen selbst diese Regelungen abschaffen wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Die AfD konstruiert ein Problem, das in der Realität nicht existiert. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Deutschland hat aus seiner Geschichte gelernt, dass wissenschaftlicher Fortschritt nicht von ethischer Verantwortung getrennt werden darf. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Aber Freiheit bedeutet nicht Beliebigkeit, und Freiheit bedeutet nicht die Abwesenheit von Verantwortung. Deshalb stehen wir weiterhin zu einer Wissenschaft, die dem Frieden verpflichtet ist. Deshalb stehen wir weiterhin zu Hochschulen, die ihre gesellschaftliche Verantwortung ernstnehmen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD auch in zweiter Lesung entschieden ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
