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Stephan Tiesler

CDU 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion, mit welchem wir uns in diesem Tagesordnungspunkt befassen, trägt den Titel „Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen“. Wer nur die Überschrift liest, könnte meinen, hier werde ein neues, dringend notwendiges Naturschutzprogramm vorgeschlagen. Schaut man jedoch genauer hin, zeigt sich, ein erheblicher Teil der Forderungen ist entweder bereits Gegenstand der Thüringer Landespolitik oder wird durch bestehende Programme und Rechtsumlagen umgesetzt. Aber gehen wir den Antrag Schritt für Schritt durch. Zunächst zum Kernpunkt des Antrags, der Verbesserung der Lebensraumvernetzung und der Schaffung von Wanderkorridoren für Wildtiere: Genau daran arbeitet Thüringen bereits seit Jahren. Im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung werden bundesweit prioritäre Querungshilfen und Wildkorridore geplant und umgesetzt. Thüringen beteiligt sich an diesen Planungen gemeinsam mit dem Bund und Nachbarländern. Die Forderung der AfD, sich entsprechend am Bundesprogramm Wiedervernetzung zu beteiligen, beschreibt also keine neu zu ergreifende Initiative, sondern einen Prozess, der in Thüringen gerade schon läuft. (Beifall CDU, BSW) Darüber hinaus berücksichtigt die Landesplanung Thüringens bereits Belange des Biotopverbunds und der Durchgängigkeit von Lebensräumen. Der Landesentwicklungsplan Thüringen 2025 enthält Vorgaben zur Sicherung und Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbundsystems. Dies ist zwar nicht identisch mit dem Biotopverbundsystem nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz, es integriert aber zahlreiche Aspekte wie ökologische Wechselbeziehungen und Vernetzungsfunktionen. Dieses Freiraumverbundsystem, insbesondere die darin enthaltenen Wald- und Auenlebensräume, sollen das Rückgrat für eine konkrete Biotopvernetzung im Sinne eines fachplanerischen Biotopverbunds bilden, beispielsweise für zukünftige Landschaftsplanungen. Ebenso müssen auch Infrastrukturplanungen naturschutzfachliche Belange berücksichtigen. Die AfD fordert hier also etwas, das schon in der geltenden Planungsgrundlage steht. Zur Forderung der wildökologischen Raumplanung: Ihre Forderung, die wildökologische Raumplanung zu stärken, erweckt den Eindruck, als gäbe es diese bislang nicht. Tatsächlich ist die wildökologische Betrachtung bereits Bestandteil der Fachplanungen im Naturschutz und in der Forstverwaltung. Thüringen verfügt über Fachkonzepte zum Biotopverbund und zur Lebensraumvernetzung, die bei Planungen herangezogen werden. Die Landesregierung arbeitet außerdem schon mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachbehörden zusammen, um Wanderbewegungen und Lebensraumansprüche verschiedener Wildarten und nicht nur des Rotwilds zu berücksichtigen. Der Antrag suggeriert hier also einen politischen Stillstand, den es in dieser Form gar nicht gibt. (Beifall CDU, BSW) Besonders kritisch ist die Forderung, die Einstandsgebietsverordnung grundsätzlich aufzuheben bzw. das Rotwild nicht mehr an Einstandsgebiete zu binden. Meine Damen und Herren, diese Regelung dient nicht der Schikane des Rotwilds, sondern dem Ausgleich zwischen dem Wildtiermanagement auf der einen Seite und dem Waldschutz sowie den Interessen der Land- und Forstwirtschaft auf der anderen Seite. (Beifall CDU, BSW) Thüringen hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen beim Waldumbau unternommen. Nach Dürre, Borkenkäferkalamitäten und großflächigen Waldschäden müssen junge Mischwälder geschützt werden. Ein völlig entgrenztes Rotwildmanagement würde dieses Ziel gefährden. Selbst die Landesforstanstalt weist darauf hin, dass eine Balance zwischen dem genetischen Austausch einerseits und der Begrenzung von Wildschäden andererseits notwendig ist. Aber genau diese Balance versucht das bestehende System schon herzustellen. Zum Thema „Jagdzeiten und Qualitätsabschuss“: Die AfD fordert außerdem eine generelle Begrenzung der Jagdzeit zum 31. Dezember und eine stärkere Ausrichtung auf den sogenannten Qualitätsabschuss. Auch hier gilt, die Jagdzeiten werden bereits unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher und wildbiologischer Erkenntnisse festgelegt. Pauschale gesetzliche Vorgaben und Verschärfungen helfen hier wenig, wenn regionale Unterschiede bei Bestandsdichte, Waldzustand und Wildschäden bestehen. Ein modernes Wildtiermanagement braucht flexible und fachlich begründete Entscheidungen. Der Antrag schafft vor allem Symbolpolitik. Wenn wir die Forderungen des Antrags nüchtern betrachten, bleiben drei Gruppen von Punkten. Erstens: Forderungen, die bereits umgesetzt werden, etwa die Lebensraumvernetzung, die Beteiligung am Bundesprogramm Wiedervernetzung und die Berücksichtigung von Biotopverbünden in der Landesplanung. Zweitens: Forderungen, die bereits rechtlich oder fachlich berücksichtigt werden, etwa die wildökologische Planung und die Einbeziehung verschiedener Akteure. Und drittens: Forderungen, die fachlich umstritten sind und den Waldumbau sowie den Schutz junger Wälder erschweren könnten. Damit wird deutlich: Der Antrag liefert keinen echten Mehrwert für den Naturschutz in Thüringen. Er erzeugt vor allem den Eindruck, als würde die Landesregierung untätig sein, obwohl zahlreiche der genannten Maßnahmen längst laufen. Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Antrag, der bereits bestehende Politik noch einmal aufschreibt. Wir brauchen eine konsequente Fortsetzung der laufenden Programme, eine enge Zusammenarbeit mit Bund und Nachbarländern und ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement, das sowohl den Erhalt des Rotwilds, aber auch den Schutz unserer Wälder im Blick behält. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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