Christian Tischner
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Schülerinnen und Schüler, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesnovelle befasst. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das Thüringer Kindergartengesetz dort mit großer Aufmerksamkeit und großer Ernsthaftigkeit fachlich beraten wurde. Die durchgeführte Anhörung hat eine breite und vielfältige Resonanz erfahren – es ist bereits darauf eingegangen worden – und viele Akteure haben ihre Erfahrungen, ihre Hinweise, aber natürlich auch zu Recht ihre Erwartungen eingebracht. Was sind die wichtigsten Gesetzesänderungen aus Sicht der Landesregierung jetzt im Überblick? Erstens: Die zentrale Vorschrift zu Zielen und Aufgaben von Kindertageseinrichtungen in Thüringen erhält eine neue und klar strukturierte Fassung. Darüber hinaus wird mit dem neuen § 7a die Bedeutung der sprachlichen Bildung ausdrücklich hervorgehoben, und zwar sprachliche Bildung im Sinne von Sprachanregung, Sprachverständnis, Ausdrucksfähigkeit und Bildungsteilhabe. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass sprachliche Bildung ein entscheidender Schlüssel für den weiteren Bildungsweg eines Kindes ist. Wer Sprache stärkt, stärkt damit Bildungschancen. Vielen Dank auch an die Abgeordneten für diese Unterstützung. Zweitens: Mit dem neuen § 25a wird die Unterstützung kleiner Einrichtungen für die Jahre 2026 und 2027 abgesichert. Damit trägt die Beschlussempfehlung einem wichtigen Ergebnis der Anhörung auch Rechnung. Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung auf das Jahr 2026 wurde von vielen Beteiligten kritisch bewertet. Dem wird nun Rechnung getragen. Drittens: Das Landesprogramm zur Strukturanpassung soll sich 2027 nach dem neuen § 25b auf die Fusion von Einrichtungen konzentrieren. Die ursprünglich vorgesehene Förderung von Umnutzungen bleibt anderen Förderprogrammen vorbehalten. Ich begrüße ausdrücklich, dass dieses Landesprogramm nun auf Grundlage einer Richtlinie umgesetzt werden soll. Viertens: Viel diskutiert wurde im Rahmen der Anhörung die Regelung zu den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in § 29 Thüringer Kindergartengesetz. Auch hier ist es gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Die Bildung von Stundenkorridoren bei der Berechnung von Elternbeiträgen bleibt weiterhin möglich, etwa für Halb- oder Ganztagsangebote mit klar definierten Betreuungszeiten. Und fünftens: Die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr wird ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 umgesetzt. Damit wird auch an dieser Stelle die Einigung aus den Haushaltsberatungen verlässlich umgesetzt. Es ist gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der unterschiedliche Interessen zusammenführt und wichtige Anliegen aufgreift. Dafür den Abgeordneten vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist unsere Arbeit aber nicht getan. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet nur einen Teil der Veränderungen, die für eine moderne und zukunftsfeste Kindergartenlandschaft notwendig sind. Thüringen steht vor einer neuen Phase der Kindergartenpolitik. In den vergangenen Jahren ging es vor allem um Ausbau, steigende Kinderzahlen. In den kommenden Jahren wird es darum gehen, die Kindergartenlandschaft unter den Bedingungen sinkender Kinderzahlen aktiv zu gestalten und die Chancen des demografischen Wandels zu nutzen. Weniger Kinder dürfen aber nicht weniger Qualität bedeuten. Im Gegenteil, wie bereits die Kommission Kindergartenfinanzierung in ihrem Abschlussbericht feststellt – ich zitiere – „ermöglicht es die Demografierendite, die finanziellen Belastungen der Kostenträger zu begrenzen. Zugleich eröffnet sie Möglichkeiten für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Qualität im frühkindlichen Bereich und für ein attraktives Netz an Einrichtungen mit wohnortnahen, aber bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangeboten“. Zitatende. Insofern eröffnet uns der demografische Wandel die Chance, die frühkindliche Bildung im Freistaat Thüringen auf ein neues Niveau zu heben. Wenn wir die frei werdenden Spielräume klug nutzen, können wir mehr Qualität, mehr individuelle Förderung und bessere Bedingungen für Kinder und Familien schaffen. Thüringen hat in der frühkindlichen Bildung bundesweit einen hervorragenden Ruf. Diesen Vorsprung wollen wir nicht verwalten, sondern den wollen wir erhalten. Unser Ziel ist klar: Die Spielräume, die durch sinkende Kinderzahlen entstehen, sollen in der frühkindlichen Bildung bleiben, für gute Qualität, für Sprachbildung und Kindergärten, die für Familien in allen Teilen Thüringens gut erreichbar bleiben. Kurz gesagt: Thüringen soll Kindergartenland bleiben – in der Fläche und in der Qualität. Meine Damen und Herren, unser Anspruch ist es, dass Thüringen auch künftig Maßstäbe setzt. Mit den höchsten Fachkräftequoten in ganz Deutschland, einer starken Trägerlandschaft und engagierten Erzieherinnen und Erziehern haben wir dafür eben auch die besten Voraussetzungen. Frühkindliche Bildung ist keine Randaufgabe. Sie entscheidet maßgeblich über den Bildungsweg, Chancengerechtigkeit und den späteren Erfolg unserer Kinder. Deshalb gehört sie zu den zentralen Zukunftsaufgaben unseres Freistaats und zu den zentralen Zukunftsaufgaben der Landesregierung. Hohe und weiter steigende Qualität sowie gute Erreichbarkeit im Sinne von „kurze Beine und kurze Wege“ sind dabei zwei zentrale und gleichwertige Ziele der Landesregierung. Diese Ziele müssen gemeinsam gedacht werden. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb nicht das Ziel, sondern der Auftrag für die nächste Entwicklungsphase der Thüringer Kindergartenpolitik. Er setzt in erster Linie die im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossenen Änderungsanträge um. Und er ist bewusst keine umfassende Strukturreform, sondern ein erster Schritt auf dem Weg zu einem langfristigen Zukunftsplan „Kindergarten“. Wir wollen die Chance des demografischen Wandels bewusst nutzen, um Qualität weiterzuentwickeln, Sprachbildung zu stärken, Übergänge – und das ist wichtig – in die Schule zu verbessern und die Erreichbarkeit von Kindergärten im ganzen Land zu sichern. Wichtig ist jetzt, darauf aufzubauen und eine weitergehende fachliche Debatte darüber zu führen, wie wir die Kindergartenlandschaft in unserem Freistaat wohnortnah, wie wir sie zukunftsfest und qualitativ hochwertig weiterentwickeln können. Um diese Aufgabe gemeinsam mit allen Beteiligten anzugehen, hat das Bildungsministerium zu Beginn dieser Woche die Arbeitsgruppe „Zukunft Kindertagesbetreuung“ fortgeführt. Sie ist Teil dieser Gesamtstrategie und der Ort, an dem gemeinsam mit Kommunen, mit Trägern, mit Eltern, mit Gewerkschaften und Wissenschaft konkrete Empfehlungen für den Zukunftsplan „Kindergarten“ und für die zweite Kindergartengesetznovelle erarbeitet werden. Bereits in der ersten Sitzung wurde deutlich, dass alle Beteiligten an einem konstruktiven Austausch interessiert und bereit sind, auch kontroverse Fragen inhaltlich offen zu diskutieren. Bis zum Jahresende sollen Empfehlungen für einen Zukunftsplan „Kindergarten“ vorliegen. Darauf aufbauend soll sich die zweite Gesetzesnovelle insbesondere mit vier strategischen Handlungsfeldern befassen. Das erste Handlungsfeld: eine gute, erreichbare und bedarfsgerechte Einrichtungslandschaft. Das zweite Handlungsfeld wird „Qualität und Sprachbildung“ sein, das dritte Handlungsfeld, sich dem Bildungsauftrag und gelingenden Übergängen in die Grundschule widmen und – viertens – der langfristigen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, einschließlich Fachkräfte- und Finanzierungsfragen. Darüber hinaus werden selbstverständlich auch die Vorgaben des Bundes – es ist eben angesprochen worden – im Rahmen des Qualitätsentwicklungsgesetzes eine wichtige Rolle für eine nächste Novelle spielen. Der Beschluss ist die Voraussetzung für den Start der nächsten Novelle im Freistaat Thüringen, wahrscheinlich Ende des Jahres, eher Anfang des nächsten Jahres. Damit wird deutlich: Die heutige Novelle beendet die Debatte nicht. Sie eröffnet den nächsten Entwicklungsschritt, denn die Aufgabe des Landes endet nicht mit der Verabschiedung eines Gesetzes. Es geht vielmehr darum, die Kommunen auch weiterhin mit verlässlichen Rahmenbedingungen, gezielten Unterstützungsangeboten und einer konsequenten Qualitätsentwicklung zu begleiten, denn die Kommunen sind die Träger unserer Kindergärten. Dazu sollte sich der Landtag nicht nur – das ist wichtig – auf das Kindergartengesetz fokussieren, sondern auch mit der Finanzierung der Gemeinden in dieser Frage beschäftigen. Entscheidend wird jedoch sein, diesen Weg gemeinsam und mit langem Atem weiterzugehen. Ich bin überzeugt, Thüringen kann zeigen, wie eine moderne Kindergartenpolitik unter den Bedingungen des demografischen Wandels auch gelingen kann – nicht durch Rückzug, sondern durch Gestaltung, nicht durch Abbau, sondern durch kluge Weiterentwicklung und nicht durch das Verwalten von Problemen, sondern durch den Mut, die Zukunft auch aktiv zu gestalten. Genau daran arbeiten wir als Koalition, gemeinsam mit den Kommunen und mit den Trägern, mit den Beschäftigten, den Eltern und den Familien, denn der demografische Wandel wird uns auch in den kommenden Jahren begleiten – übrigens nicht nur in den Kindergärten und Schulen, sondern auch in vielen anderen Bereichen unseres Freistaats. Entscheidend wird sein, dass wir den Geburtenrückgang nicht verwalten, sondern gestalten, in der Kindertagesbetreuung ebenso wie in vielen anderen Bereichen unseres Gemeinwesens. Das Bildungsministerium – das kann ich ganz klar für mein Haus sagen – nimmt seine Verantwortung auf allen Ebenen sehr aktiv wahr. Lassen Sie uns im Sinne unserer Kinder, jeder aus seiner Rolle natürlich heraus gemeinsam den Weg weitergehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
