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Tilo Kummer

25.06.2026 Sitzungen 8/48

Gesetzliche Verpflichtungen einhalten – Integrierte Energieund Klimaschutzstrategie fortschreiben

Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie, dass ich zuerst kurz auf ein paar Debattenbeiträge eingehe, bevor ich zum Antrag komme. Ich fange vielleicht mal mit der Entstehung des aktuell gültigen Thüringer Klimagesetzes an. Frau Hoffmann, es würde mich freuen, wenn Sie Zitate aus der Debatte von mir vortragen würden. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ich habe Herrn Kobelt gemeint!) Ich habe extra noch mal geguckt, ich habe nur den Abgeordneten Harzer gefunden, der damals für die Fraktion Die Linke gesprochen hat, weil der für Klimaschutz damals zuständig war. Sie haben aber gesagt, dass von mir auch Zitate vorliegen würden. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das habe ich nicht gesagt!) Gucken Sie mal bitte eine Wahlperiode vorher. Da hatte die Fraktion der Grünen schon mal versucht, ein Klimagesetz in den Thüringer Landtag einzubringen. Da habe ich damals für die Fraktion der Linken reagiert und habe das abgelehnt mit der Maßgabe, dass davon, dass man Einsparzahlen auf ein Blatt Papier schreibt, sich in der Realität nichts ändert. Es gab dann eine Koalition mit den Grünen – das ist richtig –, da war ein zentraler Bestandteil der Anforderungen der Grünen, dass es ein Klimagesetz geben muss. Thüringen war dann das erste ostdeutsche Bundesland, das im Dezember 2018 ein Thüringer Klimagesetz beschlossen hat. Ich habe auch damals als Umweltausschussvorsitzender immer wieder deutlich gemacht, dass man die Ansprüche, die man stellt an die Emissionsminderung, zumindest auch mit dem Fahrplan, wie man da hinkommen will, unterlegen müsste. Und das ist im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens leider nicht gelungen. Weshalb ich – ja – zugestimmt habe: weil wir in einer Koalition waren und es war ein wichtiger Wunsch unseres Koalitionspartners. Aber ich habe zumindest Kritik entsprechend geübt. Und wenn man sich ansieht, was im Klimagesetz an Vorgaben alles festgeschrieben wurde, zum Beispiel ein 25-prozentiger Einsatz erneuerbarer Energien in privaten Gebäuden, wenn denn nach 2030 saniert wird, das ist inhaltlich zum Teil schon wesentlich überholt gewesen durch das Heizungsgesetz, wird jetzt ein Stück weit wieder rückabgewickelt. Also es wird von vielen bundesrechtlichen Vorgaben massiv überschrieben. Und es hat eben inzwischen auch im Bundesrecht klare Vorgaben gegeben, was die entsprechenden Klimaschutzziele angeht. Ja, Thüringen ist einen eigenen Weg gegangen, hat strengere Klimaschutzziele damals formuliert, aber eben leider nicht gesagt, wie man hinkommen möchte. Wenn ich jetzt mal Revue passieren lasse, was in den letzten Jahren passiert ist, also ich sage mal, Rot-Rot-Grün hatte ja von 2018 bis 2024 sechs Jahre Zeit. Das ist die Hälfte der Zeit, diese sechs Jahre, die das Gesetz gegeben hat, um die klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Es waren insgesamt nur zwölf Jahre bis 2030 Zeit. Und wenn man dann mal Revue passieren lässt, wie viele Dächer von Gebäuden der Landesregierung mit Photovoltaikanlagen belegt worden sind in der Zeit, wie viele Speicher da sind, wie hoch der prozentuale Anteil von Elektrofahrzeugen am Fuhrpark der Landesregierung war, als 2024 der Regierungswechsel kam, Ende 2024: Ich habe neulich festgestellt, mein Haus ist das Einzige, was EMAS-zertifiziert ist. Ich habe den Eindruck, so ein richtiges gemeinsames Arbeiten an den Themen gab es bei der letzten Landesregierung nicht. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und heute?) Und ja, es gab dann die Frist zur Vorlage der Klimaschutzstrategie. Da gab es auch eine Kabinettsbefassung und ein Ergebnis, dass man das Projekt nicht weiterverfolgt. So, jetzt haben wir eine neue Regierung in diesem Land. Die neue Regierung hat sich die Sachlage angesehen und hat für sich festgestellt, dass in Anbetracht dieser Situation – und da habe ich jetzt noch nicht davon gesprochen, dass die Zahl der Windkraftanlagen während der zehn Jahre Rot-Rot-Grün kaum über die Zahl der vorher von CDU-Regierungen hervorgebrachten Windkraftanlagen gestiegen ist. Da ist sehr wenig passiert. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Also es war nicht alles schlecht unter Rot-Rot-Grün!) Herr Dr. Dietrich, bei der Bewertung widerspreche ich Ihnen. Das will ich hier explizit sagen, wenn Sie sich angucken, wie andere Regionen Deutschlands vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren, kann ich nur sagen, hat man in Thüringen zum Teil die Zeit verschlafen – leider. (Beifall BSW) (Unruhe AfD) Deshalb sind wir auch sehr weit davon entfernt, die Zielstellung des Klimagesetzes 2040 zu erreichen. Das ist einfach nicht mehr realistisch. Wir sind im Moment dabei, Teilpläne Wind in den regionalen Planungsgemeinschaften auf den Weg zu bringen, die schon lange hätten fertig sein sollen. Die werden irgendwann mal 2027 in Kraft treten. Auf dieser Basis einen neuen Windpark zu errichten, dauert mindestens fünf Jahre. Wenn man sich das anguckt, wie die Geschwindigkeiten hier angelegt sind, ist eben sehr viel passiert, wo man sagen muss, die Vorgaben, die das Thüringer Klimagesetz macht, sind realistisch gesehen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht umsetzbar. Deshalb haben wir uns entschieden, beim Ansatz für das Energiegesetz ganz klar zu sagen, wir gehen keine Verpflichtungen mehr ein, die über das vom Bund und von der EU vorgesehene Maß hinausgehen, ohne dass wir klar sagen können, wie wir sie denn erreichen wollen. Aber wir fühlen uns natürlich an Bundes- und EU-Recht gebunden. Das ist so. Wir sagen lieber: Wer sollen denn die Akteure sein, die die Transformation der Energieversorgung auf den Weg bringen? Ich glaube, Kommunen das Agieren zu ermöglichen, dass eine Kommune selber Anlagen bauen kann, auch wenn sie kein Stadtwerk hat, und mit dem Verkauf von Energie, zum Beispiel an ihre Bürger, Geld verdienen kann, das ist eine Geschichte, das hätte Rot-Rot-Grün schon lange gemacht haben können. Es ist nicht passiert. Das werden wir mit dem Energiegesetz klären. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das könnt ihr doch heute auch machen!) Ich glaube, dass dann auch die Akzeptanz in der Bevölkerung eine ganz andere wird, weil es eben nicht egal ist, ob die Einnahmen aus erneuerbaren Energien der Rendite von Anlegern fern von Thüringen dienen oder aber der Finanzierung des Einkommens der Kindergärtnerin vor Ort. Vor dem Hintergrund hoffe ich, dass wir eine Zustimmung zu unserem Energiegesetz bekommen, in das das Klimagesetz eingehen wird und in dem sich die Verpflichtungen wiederfinden werden, die wir von Bund und EU erhalten. Aus Bund und EU leitet sich keine Verpflichtung zu einer Klimaschutzstrategie ab; aktuell aus dem Klimagesetz leitet sie sich ab. Es gehört zum Wesen der Deutschen Umwelthilfe, mit solchen Klagen den Lebensunterhalt zu verdienen. Nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich mich aus Vorsorgegründen zu diesem Thema nicht weiter äußern werde, weil es nicht üblich ist, dass man während laufender Gerichtsverfahren öffentlich über den Sachverhalt redet. Die Deutsche Umwelthilfe hat ja den Freistaat Thüringen verklagt und ich glaube, dazu sollte sich auch der Landtag zählen. Deshalb, kann ich nur sagen, wäre es auch gut, wenn wir die Debatte heute beenden würden. Was ich Ihnen zusage – wir haben ja das prälegislative Konsultationsverfahren, meine Zielstellung ist, dass Sie in diesem Sommer noch den Gesetzentwurf des Energiegesetzes bekommen. Die erste Ressortbeteiligung ist durch. Es werden noch ein paar kleine Korrekturen vorgenommen. Ich hoffe, die zweite Ressortbeteiligung, die dann am Ende zu dem Referentenentwurf, der Ihnen vorgelegt wird, führt, wird schnell gehen, sodass wir, hoffe ich, im August dann mit der ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause entsprechend die Dinge auf den Weg bringen können. Dann haben wir eine Basis, über die wir reden können, wo Sie wissen, was unsere politische Zielstellung ist. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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