Kerstin Düben-Schaumann
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste! Die Debatte über kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird häufig sehr grundsätzlich geführt. Tatsächlich geht es aber um eine vergleichsweise einfache Frage: Darf der Landesgesetzgeber den Kommunen eine bestimmte Verwaltungsstruktur verbindlich vorschreiben?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Darf er!)
Oder sollte er ihnen die Freiheit lassen, staatliche Ziele eigenverantwortlich zu erfüllen?
(Beifall AfD)
Der geltende § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung schreibt vor: „Zur Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau sind in den Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen.“ Dieser Satz ist an sich schon unglaublich, denn hier heißt es, zur Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau werden ausschließlich Frauen beauftragt. Männer können nicht gewählt werden. Auf Bundesebene und in einigen Bundesländern steht Männern zur Sache nicht mal das aktive Wahlrecht zu. Unfassbar! Und das in Deutschland im Jahr 2026.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete dieses Hauses, sondern auch als langjährige Stadträtin meiner Heimatstadt. Ein kommunales Mandat kann ich dem einen oder anderen Kollegen in diesem Hohen Haus nur empfehlen. Denn dann ist man mal wieder nah am Bürger und erlebt unmittelbar, was die Menschen im echten Leben wirklich umtreibt. Man erfährt von echten Sorgen und Nöten. Und man erlebt aus nächster Nähe, unter welchem enormen Druck unsere Städte, Gemeinde und Landkreise inzwischen stehen. Die kommunalen Haushalte befinden sich vielerorts am Limit, finanziell natürlich, aber auch durch immer neue Vorgaben, Berichtspflichten, Personalvorschriften und bürokratische Anforderungen. Das verfassungsmäßig garantierte Recht von Gemeinden, Städten und Landkreisen, Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln, wird immer mehr ausgehebelt. Dieses Grundrecht ist gemacht, um die Kommunen vor zu viel staatlicher Einmischung zu bewahren. Das Gegenteil ist der Fall. Hören Sie auf, die Kommunen zu gängeln. Leisten Sie mal einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das ist doch auch so ein Versprechen, auf dessen Einlösung wir bis heute warten.
(Beifall AfD)
Die Verpflichtung der Kommunen zur Bestellung sogenannter Gleichstellungsbeauftragter ist ein linkspolitisches Ideologieprojekt, das den ohnehin gigantischen Verwaltungsapparat zusätzlich aufbläht. In Artikel 3 des Grundgesetzes sind sowohl die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz als auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau verankert. Traut der Staat seinem eigenen Grundgesetz nicht mehr? Alle weiterführenden Regelungen und Gesetze knebeln die Kommunen zusätzlich in ihrer Entscheidungsfreiheit und finanziell, gewichten die ständigen Forderungen nach noch mehr Staat aus linksroter Ecke mehr als das gesetzlich verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Trauen Sie ihren Kollegen in den Kommunen doch mal was zu – zum Beispiel, solche Angelegenheiten verantwortungsvoll selbst zu regeln, ohne dass es ihnen übergestülpt wird. Aber hier werden Probleme aus ideologischer Verblendung heraus herbeifantasiert, um diese dann mit viel Personal – aus den eigenen Reihen, versteht sich – und viel Steuergeld zu bekämpfen.
(Beifall AfD)
Während es den Kommunen kaum möglich ist, ihre Haushalte aufzustellen und ihren Pflichtaufgaben nachzukommen, müssen sie sich die Gleichstellungsbeauftragten was kosten lassen. In Thüringen existieren 55 kommunale Gleichstellungsstellen, deren Finanzierungsmittel – jetzt komme ich dazu – zwischen 2,5 bis 4 Millionen Euro binden. So großzügig staatlich alimentiert, stören sich die Gleichstellungsbeauftragten dann von Berufs wegen. Eine nackte Frauenstatur – wie jüngst im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, die musste weg: zu sexistisch. Sie beseitigen nach 67 Jahren die Primavera des Künstlers Fritz During aus der Flensburger Universität, da diese – ich zitiere die Gleichstellungsbeauftragte – „ein überholtes Bild der Weiblichkeit nahelegt und Weiblichkeit auf Fruchtbarkeit und Gebärfähigkeit reduziert“.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Das ist doch nicht zur Sache!)
In Köln regt sich die Gleichstellungsbeauftragte über die Beschriftung von Klotüren eines Brauhauses auf, weil darauf „bla“ für Männer und „blablabla…“ für Frauen steht. Ich kann nicht verstehen, welchen Mehrwert Ihre Gleichstellungsbürokratie der Gesellschaft bisher gebracht hat.
(Beifall AfD)
(Unruhe Die Linke)
Wie am Fließband werden neue Stellen geschaffen, aber mir ist kein Beispiel bekannt, zu dem ich sagen würde: Wow, da hat sich das Ganze ja mal gelohnt. Wenn Ihnen die Belange der Frauen am Herzen liegen, dann machen Sie sich ehrlich und sprechen Sie an, wo die neuen Gefahren für Mädchen und Frauen in unserem Land liegen, warum wir uns – anders als früher – nicht mehr sicher fühlen, wenn wir am Abend im Dunkeln nach Hause gehen oder alleine einen Park durchqueren. Die Bürger erwarten zu Recht, dass Politik Prioritäten setzt. Sie erwarten sichere öffentliche Räume, befahrbare Straßen, ausgestattete Feuerwehren und leistungsfähige Verwaltung. Angesichts knapper Mittel müssen Kommunen selbst entscheiden, welche Organisationsformen vor Ort sinnvoll und angemessen sind. Unser Gesetzentwurf schafft deshalb die Gleichberechtigung nicht ab. Er stellt auch den verfassungsrechtlichen Förderantrag nicht infrage. Er schafft lediglich die gesetzliche Pflicht ab, hierfür eine ganz bestimmte Verwaltungsstruktur vorzuschreiben. Wir ersetzen staatliche Detailsteuerung durch kommunale Eigenverantwortung. Wir stärken die Selbstverwaltung und geben den Gemeinden die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Aufgabe im Interesse der Bürger am besten erfüllen. Das ist keine Frage der Ideologie. Es ist eine Frage des Respekts vor der kommunalen Selbstverwaltung, einer verantwortungsvollen Prioritätensetzung und des Vertrauens an die Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke.
(Beifall AfD)
