Dirk Hoffmeister
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Frage von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten. In meiner Rede im letzten Plenum zu diesem Thema habe ich mich damals gegen die Einführung solcher Gebühren ausgesprochen. Ich habe argumentiert, dass Thüringen internationale Studierende braucht, dass wir im Wettbewerb um Fachkräfte stehen und dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Und ich sage ausdrücklich: Diese Argumente waren damals richtig und sie sind auch heute noch richtig. Aber Politik darf nicht darin bestehen, einmal gefasste Positionen unabhängig von neuen Entwicklungen zu verteidigen. Politik muss bereit sein, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und Entscheidungen neu zu bewerten. Und genau das tun wir heute. Denn inzwischen haben wir eine neue Situation: Hochschulen stehen vor einer veränderten finanziellen Situation. Es bestehen innerhalb der Landesregierung Überlegungen, Thüringer Hochschulen die Möglichkeit zu eröffnen, Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten zu erheben. Entscheidend ist dabei: Es gibt keine Pflicht zur Einführung solcher Studiengebühren. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie diesen Weg gehen möchte oder nicht. Das ist der grundlegende Unterschied zum Gesetzentwurf der AfD. Die AfD will eine landesgesetzliche Regelung schaffen, die zentral von oben vorgegeben wird. Die Überlegungen innerhalb der Thüringer Landesregierung setzen dagegen auf Hochschulautonomie und Eigenverantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade als Bildungspolitiker habe ich immer dafür geworben, den Hochschulen mehr Freiräume einzuräumen. Wer Hochschulen zutraut, über Forschungsschwerpunkte, Studienangebote und internationale Kooperationen zu entscheiden, der sollte ihnen auch zutrauen, über die Erhebung von Studiengebühren zu entscheiden. Die Hochschulen kennen ihre Situation besser als wir hier im Landtag. Sie wissen, ob eine Gebühr ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet oder ob sie zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet. Sie wissen, welche Ausnahmeregelungen notwendig sind und wie soziale Härten vermieden werden können. Deshalb halte ich die Überlegungen innerhalb der Landesregierung für deutlich überzeugender als den Weg eines starren Gesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Es ist angedacht, dass 50 Prozent der Einnahmen unmittelbar an den Hochschulen verbleiben. Die übrigen 50 Prozent fließen an den Freistaat Thüringen zurück. Das bedeutet, zusätzliche Mittel kommen sowohl den Hochschulen als auch dem Land zugute. Und wir alle wissen, unter welchem finanziellen Druck unser Land und somit auch unsere Hochschulen stehen. Wer zusätzliche Einnahmen generieren kann, ohne den Landeshaushalt weiter zu belasten, schafft Spielräume für bessere Studienbedingungen, moderne Infrastruktur, zusätzliche Betreuung und mehr Qualität in Lehre und Forschung. Das ist kein Angriff auf internationale Offenheit unserer Hochschulen. Es ist ein Beitrag zu ihrer finanziellen langfristigen Stabilität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe meine Position auch deshalb weiterentwickelt, weil ich überzeugt bin, dass eine moderate Kostenbeteiligung für Studierende aus Drittstaaten grundsätzlich vertretbar sein kann. Wir sprechen nicht über Menschen, die bereits über das deutsche Steuersystem zur Finanzierung der Hochschulen beitragen. Wir sprechen über Studierende, die eine hochwertige akademische Ausbildung in Anspruch nehmen und die in vielen Fällen auch in ihren Herkunftsländern Studiengebühren entrichten würden. Wenn gleichzeitig soziale Härten ausgeschlossen, Stipendienprogramme erhalten und besondere Begabung gefördert werden, ist eine solche Beteiligung aus meiner Sicht verantwortbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem werden wir den Gesetzentwurf der AfD ablehnen, nicht weil wir die Möglichkeit von Studiengebühren grundsätzlich ablehnen, sondern weil dieser Gesetzentwurf der falsche Weg ist. Er entzieht den Hochschulen die Entscheidungskompetenz, er schreibt ein starres landesweites Modell vor, er stellt eine Bevormundung der Hochschulen dar, anstatt auf deren Verantwortung zu setzen. Und er ignoriert, dass Thüringen bereits einen flexibleren und ausgewogeneren Weg eingeschlagen hat. Der AfD-Entwurf ist deshalb nicht nur überflüssig geworden, er ist auch schlechter als die aufgezeigte Lösung. Während die Überlegungen innerhalb der Landesregierung Handlungsspielräume eröffnen, schafft der AfD-Antrag neue Vorgaben. Während die Überlegungen innerhalb der Landesregierung auf Eigenverantwortung setzen und den Hochschulen die Entscheidung überlässt, will die AfD diese Entscheidung politisch vorwegnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer heute für eine moderne Hochschulpolitik eintritt, die vor dem demografischen Wandel nachhaltig ist, sollte den Hochschulen vertrauen. Und wer zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten schaffen will, sollte den Hochschulen die Wahlfreiheit überlassen. Denn wer die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen stärken will, sollte auf differenzierte Lösungen setzen statt auf ideologisch motivierte Pauschalregelungen. Und deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD ab. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
