Bausewein
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, der Entwurf des Zweiten Gemeindeneugliederungsgesetzes 2026, der Ihnen heute vorliegt, markiert einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der landesweiten Stärkung unserer Gemeindestrukturen, der seit 2017 beschritten wird. Erneut haben sich Städte und Gemeinden zusammengefunden, um durch Fusion ihre Kräfte zu bündeln, die Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungsstrukturen zu erhöhen und so den aktuellen sowie den zukünftigen Herausforderungen für die kommunale Selbstverwaltung zu begegnen. Zu diesen Herausforderungen für unsere Kommunen und auch für das Land zählt seit Langem der demografische Wandel, der sich immer stärker auch in einem ausgeprägten Fachkräftemangel manifestiert. Hinzu kommen begrenzte finanzielle Spielräume, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung. Zugleich müssen die Gemeinden im großen Umfang notwendige Infrastrukturinvestitionen stemmen, die heutige Aufgabenkomplexität bewältigen und mit der zunehmenden Digitalisierung Schritt halten. Diese und weitere Herausforderungen treffen in Thüringen auf Gemeindestrukturen, die vielerorts noch sehr kleinteilig sind und daher nur über sehr begrenzte Ressourcen verfügen. Was liegt unter diesen Umständen näher, als sich Partner zu suchen, die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen zu bündeln und sich im Rahmen einer stärkeren Gemeindestruktur gemeinsam diesen Herausforderungen zu stellen? Dies haben seit dem Jahr 2017 weit mehr als 300 Gemeinden unseres Landes erkannt und sich dazu entschlossen, mit ihren Nachbarn zu fusionieren, um größere, schlagkräftigere Strukturen zu bilden. In diesen neuen Strukturen wurden die Gestaltungs- und Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden erhöht. Darüber hinaus konnten eine stärkere Professionalisierung sowie Spezialisierung der Verwaltung erreicht werden. Für viele Gemeinden wurde es zudem möglich, ihre Aufgaben wieder eigenständig, also ohne die Hilfe einer Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, wahrzunehmen. Durch die Gemeindeneugliederungen der zurückliegenden Jahre konnten somit bereits wichtige Fortschritte erzielt werden. Trotz dieser Erfolge, die erreicht wurden, besteht in Thüringen aber noch immer ein erheblicher Bedarf für eine weitere strukturelle Stärkung der kommunalen Ebene durch Gemeindefusionen. So zeigt ein Blick auf die hiesigen Einwohnerzahlen, die bei mehr als 60 Prozent der Gemeinden unter 1.000 und bei sogar rund 40 Prozent unter 500 Einwohnern liegen, dass sich weiterhin vielfältige Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit in gemeinsamen Strukturen bieten, auch ohne die örtliche Gemeinschaft und Identität zu gefährden. Dieses Potenzial sollte zwingend weiter genutzt werden, um die Zukunftsfähigkeit unserer kommunalen Strukturen zu sichern. Der heute auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf, der Neugliederungen von insgesamt acht Gemeinden beinhaltet, ist hierfür ein weiterer Schritt. Doch dabei sollte es auch in den kommenden Jahren nicht bleiben. Die Gemeinden müssen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger flächendeckend in der Lage sein, auch zukünftig ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten für das örtliche Gemeinwesen effektiv zu nutzen. Davon hängt letztlich auch das Vertrauen der Menschen in den Staat und in seine demokratischen Institutionen ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land hat die Aufgabe und die Verpflichtung, die Gemeinden bei der Gewährleistung einer wirksamen und zukunftsfähigen Selbstverwaltung zu unterstützen. Ich möchte dabei das Wort „unterstützen“ betonen, denn das Land kann und will den Gemeinden diese Aufgabe nicht abnehmen. Das Land kommt selbst an seine Leistungsgrenzen und verfügt nicht über die Finanzkraft, um alle Herausforderungen der Gemeinden in dem von ihnen gewünschten Umfang umfassend finanziell aufzufangen. Zum anderen lassen sich die bestehenden Problemstellungen auch nicht allein durch den Einsatz von Finanzmitteln bewältigen, auch wenn diese punktuell unverzichtbar sind. Zukunftsfähigkeit erfordert angesichts sich zunehmend veränderter Realitäten auch, die Strukturen an diese neuen Realitäten anzupassen, auf Gemeinsamkeiten zu fokussieren, zusammenzuarbeiten und begrenzte Ressourcen auch in personeller Hinsicht noch effizienter einzusetzen. Die Ergreifung und Ausgestaltung solcher Maßnahmen auf der kommunalen Ebene sind am besten in den Händen der Gemeinden selbst aufgehoben. Da hat sich das Land dazu entschieden, bei Gemeindefusionen auf das Prinzip der Freiwilligkeit zu setzen. Doch diese Aufgabe, die eigenen Verwaltungsstrukturen zukunftsfähig weiterzuentwickeln, ist für die Gemeinden durchaus anspruchsvoll. Sie erfordert zum einen Weitblick, gegenseitiges Vertrauen und vor allem Veränderungsbereitschaft sowohl bei den politischen Verantwortungsträgern als auch bei der Einwohnerschaft, denn durch eine Fusion endet für zahlreiche beteiligte Gemeinden ihre bisher rechtliche Selbstständigkeit und die örtlichen Aufgaben gehen auf die gemeinsame Struktur über. Diese Veränderung bildet zugleich eine Hemmschwelle, die regelmäßig nur dann überschritten wird, wenn hierfür ein besonderer Anreiz entsteht. Gemeindefusionen gelingen daher oft nur, wenn das Land geeignete Rahmenbedingungen hierfür schafft. Deshalb ist es nach meiner festen Überzeugung wichtig und dringend notwendig, die Kommunen auch zukünftig gezielt bei der Fortentwicklung ihrer Verwaltungsstrukturen zu unterstützen und insbesondere wirksame Anreize für Gemeindefusionen zu schaffen. Die Landesregierung hat sich im Jahr 2024 in ihrem Regierungsvertrag zur Fortsetzung anreizorientierter, auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierender Gemeindeneugliederungen bekannt. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden Fördergesetzes für Gemeindeneugliederungen konnte zum 1. Januar dieses Jahres ein erstes Neugliederungsgesetz dieser Legislaturperiode in Kraft treten und dem Landtag der heute behandelte Entwurf eines weiteren Neugliederungsgesetzes vorgelegt werden. Nunmehr bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen, um den Prozess der Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen aufrechtzuerhalten, denn das bisherige Fördergesetz – das ist schon Thema gewesen – läuft Ende des Jahres 2026 aus. Die zurückliegenden Erfahrungen zeigen, dass geeignete finanzielle Rahmenbedingungen essenziell für die Fusionsbereitschaft der Gemeinden sind und es dem Land obliegt, strukturelle Veränderungen durch wirksame Anreize zu initiieren. Wichtig ist daher ein erneutes, aussagekräftiges Bekenntnis des Landes zur Fortführung der kommunalen Strukturmaßnahmen, der hierfür geltenden Leitvorstellung und der finanziellen Unterstützung für Gemeindeneugliederungen auf deren Grundlage. Der Landtag hat inzwischen die Initiative für eine Fortschreibung und Aktualisierung der im Jahr 2017 beschlossenen Eckpunkte des Leitbilds, der Leitlinien und der künftigen Finanzhilfen für Gemeindeneugliederungen ergriffen. Derzeit befasst sich der zuständige Ausschuss mit einem entsprechenden Antrag, zu dem bereits eine umfassende Anhörung durchgeführt wurde, die bereits im April dieses Jahres abgeschlossen wurde. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Mit einer Verabschiedung der fortgeschriebenen Leitvorstellungen kann für die Gemeinden das erforderliche Maß an Planungssicherheit gewährleistet und zugleich die Grundlage für die Erarbeitung eines neuen Fördergesetzes geschaffen werden. Im Rahmen dieses Gesetzes können die bisherigen Anreize und Förderinstrumente unter Einbeziehung der bisherigen Erfahrungen zielgerichtet weiterentwickelt werden. Mir ist bewusst, dass das Land angesichts seiner aktuellen und künftig absehbaren Haushaltslage zurückhaltend wirtschaften und bei seinen Aufgaben Prioritäten setzen muss. Ich bin aber überzeugt, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen, eine wirksame Selbstverwaltung und die angemessene Erfüllung der gemeindlichen und übertragenen Aufgaben zu den Grundpfeilern unseres Gemeinwesens gehören. Daher plädiere ich dafür, auf Basis der Verantwortung des Landes für unsere Gemeinden die Weiterentwicklung unserer Gemeindestrukturen weiterhin auch finanziell zu unterstützen, sowohl im Rahmen des aktuellen Neugliederungsgesetzentwurfs als auch darüber hinaus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, kann erneut ein wichtiger Impuls für die betreffenden Gemeindestrukturen auf den Weg gebracht und den übereinstimmenden Neugliederungsbeschlüssen der beteiligten Gemeinden Rechnung getragen werden. Die darin enthaltenen Regelungen umfassen den Zusammenschluss von zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde sowie die Vergrößerung von zwei Gemeinden und einer kreisfreien Stadt durch die Eingliederung von insgesamt drei Gemeinden. Ein Teil dieser Neugliederung ermöglicht den antragstellenden Gemeinden nicht nur die Stärkung ihrer Verwaltungsstruktur, sondern durch die Gewährung von Entschuldungshilfen des Landes auch den Abbau erheblicher finanzieller Belastungen und somit einen wirtschaftlichen Neustart. Mit der vorgesehenen Eingliederung der Gemeinde Vollersroda in die kreisfreie Stadt Weimar wird zudem die Stärkung eines unserer Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums ermöglicht. Mit der beantragten Eingliederung der Gemeinde Lehnstedt in die Gemeinde Mellingen wird ein struktureller Entwicklungsprozess der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen fortgesetzt, der bereits mit dem ersten Neugliederungsgesetz dieses Jahres begonnen hat und für die Zukunft weitere Fusionsperspektiven bietet. Das Land wird die geplanten Neugliederungen mit Finanzhilfen in Höhe von etwa 14 Millionen Euro unterstützen, wobei hiervon allein 9 Millionen Euro auf den Schuldenabbau entfallen. Dies ist gut investiertes Geld, denn es ermöglicht den Gemeinden und ihren Einwohnern eine bessere Zukunft und eröffnet zugleich die Perspektive, dass bisher notwendige Bedarfszuweisungen des Landes künftig entbehrlich werden.
(Beifall SPD)
Der aktuelle Gesetzentwurf wird somit die kommunalen Verwaltungsstrukturen unseres Landes weiter voranbringen. Ich bitte Sie, die beantragten Strukturänderungen zu unterstützen und das notwendige Verfahren auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
