Jonas Urbach
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Ja, sehr geehrter Herr Mühlmann, es ging mir einfach darum, dass ich die von Kollegen Thrum hier im Brustton der Überzeugung vorgetragene Arie von „Wir werden, wir werden, wir werden“ mal ein bisschen relativieren wollte. Sie sagen, Sie werden dies und jenes tun. Man muss den Menschen aber auch sagen, dass hier in diesem Thüringer Landtag Dinge nicht entschieden werden können, die Herr Thrum eben gesagt hat. Wir können hier nicht einfach Steuerverhältnisse ändern, die bundespolitische Diskussionen bringen. Es geht mir darum, dass Sie – wie so oft – sagen, dass Sie Dinge tun werden – damit ist auch Ihr Landrat ins Amt gekommen, was der alles machen wollte, und vieles konnte der gar nicht tun, das ging überhaupt nicht, weil er gar nicht zuständig war. Hinterher hieß es dann: Wir haben noch Plakate verwendet, die hatten wir noch aus dem Bundestagswahlkampf. Das ist doch unehrlich und ich werfe Ihnen hier in diesem Fall Unehrlichkeit tatsächlich vor oder Unredlichkeit, nennen Sie es, wie Sie es wollen. Das ist doch nicht in Ordnung. Sie sagen: Wir werden dies und jenes machen. Und die Leute denken: Jawohl, hat er wieder was gesagt, klingt magisch, machen wir gleich, wunderbar. So machen Sie hier Politik und so kommen Sie sicherlich auch auf Ihre Umfragewerte. Wenn es aber dann am Ende darum geht, das umzusetzen, können Sie das gar nicht machen, weil Sie rechtlich nicht dazu in der Lage sind. Das ist doch unredlich, den Leuten Dinge zu versprechen, die am Ende nicht funktionieren werden,
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Sie haben Wahlversprechen gebrochen!)
weil sie nicht funktionieren können. Das ist mein Punkt.
(Beifall CDU, BSW)
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Da haben Sie gemerzt!)
