Ulrike Jary
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und zu Hause am Livestream, zunächst will ich festhalten, dass Länder und Kommunen verlässlich handlungsfähig sein müssen. Das ist richtig. Und es ist auch richtig, dass viele Städte und Gemeinden und Landkreise unter Druck stehen. Wer von ihnen vor Ort Verantwortung trägt, der wird das wissen. Gerade deshalb brauchen wir bei den Einnahmen des Staates Ehrlichkeit. Wir dürfen den Kommunen keine Beträge versprechen, die am Ende auf unsicheren Annahmen beruhen. Und wir dürfen aus einem richtigen Befund nicht automatisch den falschen Schluss ziehen. Der Antrag der Linken benennt einen Befund, den niemand bestreiten wird. Vermögen ist in Deutschland ungleich verteilt. Der Vermögensaufbau in Ostdeutschland liegt weiterhin deutlich hinter Westdeutschland zurück. Das hat mit Eigentum, Erbschaften, Unternehmensnachfolgen und auch mit der besonderen Geschichte Ostdeutschlands zu tun. Das ist ein reales Thema. Aber die entscheidende Frage lautet doch: Ist die von der Linken geforderte Vermögensteuer der richtige Weg für Thüringen? Unsere Antwort ist klar: Nein. Dabei müssen wir auch sauber unterscheiden, worüber der Thüringer Landtag heute überhaupt entscheidet. Die Vermögensteuer ist im Grundsatz als Ländersteuer genannt. Ihr Aufkommen steht also den Ländern zu. Das heißt aber nicht, dass Thüringen diese Steuer durch einfachen Landtagsbeschluss auch erheben kann. Die maßgeblich gesetzliche Regelung liegt im Bundesrecht. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 bräuchte es eine verfassungsgemäße Neuregelung. Praktisch geht es heute also nicht um eine neue Steuer, die morgen in Thüringen erhoben wird, sondern um einen politischen Auftrag an die Landesregierung, das Modell der Linken auf Bundes- und europäischer Ebene zu unterstützen. Diesen Auftrag lehnen wir klar ab. Eine Vermögensteuer lehnen wir klar ab. Der Koalitionsvertrag des Bundes enthält keine Grundlage für eine neue Vermögensteuer. Er setzt im Steuerkapital auf Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen, auf Investitionsanreize und auf einen stärkeren Steuervollzug. Der Thüringer Regierungsvertrag hält fest, dass keine neuen Belastungen für breite Schichten der Bevölkerung und den Mittelstand geschaffen werden sollen. Daran orientieren wir uns.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Na, da sind wir uns doch einig!)
Wer Vermögen besteuern will, muss Vermögen bewerten. Ein Bankguthaben lässt sich leicht feststellen. Bei einem nicht börsennotierten Familienunternehmen, einer Beteiligung, einem Grundstück, einem Maschinenpark oder einem Patent ist das anders. Diese Werte stehen nicht täglich sichtbar auf einem Kontoauszug. Sie verändern sich und sie müssen regelmäßig überprüft werden. Und das ist keine technische Nebensache; es entscheidet darüber, ob eine solche Steuer rechtssicher, gerecht und überhaupt mit vertretbarem Aufwand vollzogen werden kann. Der Antrag nennt Steuersätze und erwartete Einnahmen. Er beantwortet aber nicht, wie die Bewertung in der Breite auch administrativ umzusetzen ist. Er beantwortet auch nicht, wie zusätzliche Verfahren und zusätzliche Arbeit in der Finanzverwaltung vermieden werden sollen. Hinzu kommt die Liquidität. Vermögen ist nicht immer Geld auf dem Konto. Gerade in Thüringen steckt Vermögen oft in Betrieben wie in Maschinen, Gebäuden, Fahrzeugen, Warenbeständen, Aufträgen, Know-how, Beteiligung. Das alles ist gebundenes Betriebsvermögen. Eine Vermögenssteuer knüpft aber am Vermögen an und nicht am Gewinn. Sie kann also in einem schwachen Jahr fällig werden, sie kann fällig werden, wenn die Auftragslage nachlässt, wenn Investitionen gerade finanziert werden müssen oder wenn ein Betrieb ohnehin unter Kosten- und Wettbewerbsdruck steht. Wer dann zusätzlich auf die Substanz zugreift, stärkt die Investitionskraft nicht, er schwächt sie. Der im Antrag vorgesehene Freibetrag für Unternehmensvermögen ändert daran nur begrenzt etwas. Er behandelt nicht das Bewertungsproblem und er ändert nichts daran, dass gebundenes Betriebsvermögen nicht mit frei verfügbarer Liquidität gleichgesetzt werden kann. Meine Damen und Herren, besonders vorsichtig müssen wir bei den aufgeführten Zahlen sein. Der Antrag stellt für Thüringen ein jährliches Aufkommen von rund 2,3 Milliarden Euro in Aussicht. Das entspricht ungefähr 1.100 Euro pro Kopf. Diese Zahl ist tatsächlich politisch wirksam, aber sie steht nicht im Landeshaushalt. Sie ist das Ergebnis einer Modellrechnung. Die bundesweite Modellrechnung zum Konzept der Linken kommt ohne Anpassungsreaktion auf 147,4 Milliarden Euro. Unter Einbeziehung von Verhaltensänderungen wird deutlich weniger angesetzt. Schon diese Spanne zeigt, dass wir nicht über eine sichere Einnahme sprechen, sondern über eine Annahme. Steuerpflichtige können Gestaltung ändern, Vermögen übertragen, Investitionen verschieben, ihren Wohnsitz verlagern oder Unternehmensstrukturen anpassen. Die Studie, auf die sich die Linke hier stützt, weißt solche Risiken sogar selbst aus. Man kann zwar mit einer Modellzahl argumentieren, aber man darf sie nicht so behandeln, als wäre das Geld bereits auf dem Thüringer Konto. Seriöse Finanzpolitik unterscheidet zwischen Hoffnung und belastbarer Einnahme. Aber auch die kommunale Seite bleibt im Antrag unklar. Das Aufkommen einer Vermögensteuer steht nach dem Grundgesetz den Ländern zu. Die Linke schreibt, die Thüringer Kommunen sollten angemessen beteiligt werden. Was heißt denn eigentlich „angemessen“? Nach welchem Schlüssel würde verteilt werden? Wäre die Beteiligung dauerhaft? Wäre sie investiv gebunden? All das bleibt offen in Ihrem Antrag.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das ist ein Einstieg!)
Wir wollen die Kommunen stärken und setzen uns für Investitionen in Schulen, in Infrastruktur, Gesundheit und Sicherheit ein. Dies wollen wir auf einer tragfähigen Grundlage finanzieren und nicht auf einer Steuer, deren Aufkommen von schwierigen Bewertungen und von Ausweichreaktionen abhängt. Ja, Thüringen braucht mehr Einnahmen, aber Thüringen braucht vor allem mehr wirtschaftliche Kraft. Wir brauchen mehr Gründungen, mehr Unternehmensnachfolge, mehr private Investitionen, mehr Eigentumsbildung und gute Arbeit mit guten Löhnen. Daraus entstehen dauerhaft Steuermehreinnahmen. Das bedeutet nicht, dass wir beim Thema Steuergerechtigkeit wegsehen. Steuerhinterziehung muss konsequent bekämpft werden. Der Steuervollzug muss personell und digital besser werden, das ist richtig und das ist auch im Koalitionsvertrag des Bundes sowie im Thüringer Regierungsvertrag angelegt. Aber eine jährliche Substanzsteuer nach dem Modell der Linken ist dafür nicht das richtige Instrument. Der Antrag beginnt mit einem echten Problem: Vermögensungleichheit und zu wenig Vermögensaufbau. Aber er endet mit einer Maßnahme, die für Thüringen mehr Risiken als Sicherheiten bringt. Diese schafft hohen Bewertungsaufwand und trifft potenziell gebundenes Betriebsvermögen. Die Maßnahme stützt sich auf unsichere Modellrechnungen und gibt den Kommunen keine belastbare Antwort. Wer Vermögensaufbau im Osten stärken will, muss Eigentum ermöglichen, er muss Wohneigentum erleichtern, Mitarbeiterbeteiligung stärken, Gründungen einfacher machen, Unternehmensnachfolgen sichern und Investitionen in unser Land holen. Er muss Bürokratie abbauen und die Finanzverwaltung dort stärken, wo sie auch gebraucht wird, beim Vollzug geltenden Rechts und bei der Bekämpfung von Steuerbetrug. Thüringen braucht hingegen keine Steuerpolitik auf Hoffnung. Thüringen braucht verlässliche Finanzen, eine starke Wirtschaft und Kommunen, die planen können. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag eingereicht und beantragen, beides an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
