Dr. Stefan Wogawa
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer am Livestream, mit ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu stellen, umfangreiche Änderungen einzufordern und gegebenenfalls sogar den Vermittlungsausschuss oder einen Einspruch des Bundesrats anzustreben. Doch genau hier liegt schon das primäre Problem dieses Antrags: Der Bundesrat hat sich mit dem GKV-Gesetzentwurf bereits befasst. Die Stellungnahme des Bundesrats liegt seit dem 12. Juni vor. Der Verfahrensschritt, auf den sich der Antrag bezieht, ist letztlich abgeschlossen. Damit läuft der Antrag im Wesentlichen ins Leere. Dazu kommt, dass Thüringen einen Antrag im Bundesrat eingebracht hatte. Tenor war, es sei nicht vermittelbar, Versicherten, Leistungserbringern, Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen Belastungen aufzuerlegen, während maßgebliche Kostenfaktoren wie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben weitgehend unangetastet bleiben. Meine Damen und Herren, damit ist die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht geworden. Der Antrag fordert etwas von ihr, was sie letztlich bereits getan hat.
(Beifall CDU, BSW)
Die nächsten Schritte, auf die der Antrag abhebt, die werden so gar nicht mehr möglich sein. Politik sollte sich aber mit den Herausforderungen von heute beschäftigen und nicht mit Verfahren, die bereits abgeschlossen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist unbestritten, dass die gesetzliche Krankenversicherung unter erheblichem finanziellen Druck steht. Die Finanzierungsprobleme sind real. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Gleichzeitig erwarten die Menschen zurecht eine hochwertige medizinische Versorgung und stabile Beiträge. Vor dieser durchaus schwierigen Aufgabe stehen die Bundesregierung und der Bundestag. Das gilt es durchaus auch mit Fairness an dieser Stelle zur Kenntnis zu nehmen. Für uns als BSW-Fraktion müssen bei einer Reform, die ihrem Namen gerecht wird, vier Schwerpunkte im Mittelpunkt stehen. Erstens: Die Last darf nicht einseitig auf Versicherte und Leistungserbringer verlagert werden. Wer die Versorgung sichern will, darf Leistungserbringer nicht durch pauschale Sparmaßnahmen schwächen. Zweitens: Die GKV braucht eine nachhaltige Finanzierung statt Leistungskürzungen und Budgetdeckungen. Benötigen wir über 100 Gesetzliche Krankenversicherung? Nein, die benötigen wir nicht. Drittens: Versicherungsfremde Leistungen gehören in den Bundeshaushalt. Ich freue mich, dass das fraktionsübergreifend Konsens zu sein scheint. Viertens: Die langfristige Weiterentwicklung der GKV zu einer solidarischen Bürgerversicherung ist notwendig. Da besteht der Konsens noch nicht fraktionsübergreifend. Wir werden daran arbeiten. Der Antrag der Linken vermittelt allerdings den Eindruck, als könne nahezu jede Reformmaßnahme abgelehnt werden. Doch so einfach ist die Realität nicht, meine Damen und Herren. Wer so agiert, verhindert die notwendige Modernisierung unseres Gesundheitswesens. Und auch der Bundeshaushalt – das gehört zur Wahrheit und Klarheit – verfügt nicht über unbegrenzte Mittel. Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung braucht eben auch strukturelle Reformen, wirtschaftliches Handeln und einen verantwortungsvollen Umgang mit Beitragsmitteln. Der Antrag der Linksfraktion blendet dagegen die Finanzierungsseite weitgehend aus. Das, möchte ich ausdrücklich betonen, ist nicht unser Ansatz als BSW-Fraktion. Gesundheitspolitik verlangt Augenmaß. Sie verlangt auch Reformbereitschaft. Sie verlangt Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Beitragszahlern. Wer dauerhafte Stabilität erreichen will, muss Versorgung sichern, Beiträge im Blick behalten und gleichzeitig verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgehen. Deshalb verschließen wir uns einer Weiterberatung des Antrags trotz der genannten Defizite nicht. Im zuständigen Ausschuss besteht die Möglichkeit, die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf Thüringen, die Bundesratsstellungnahme sowie den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens umfassend zu bewerten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
