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Denny Jankowski

AfD 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wenn man die Debatten der vergangenen Monate Revue passieren lässt, dann stellt sich mir eine einfache Frage: Wann genau wollen die Landesregierung und die Koalition eigentlich beginnen, die Probleme der Thüringer Kindergärten endlich zu lösen und nicht von einem Flickwerk zum nächsten zu schreiten? (Beifall AfD) Denn die Herausforderungen sind ja nicht erst gestern entstanden. Der Rückgang der Geburtenzahlen ist seit Jahren bekannt, die sinkenden Kinderzahlen sind auch seit Jahren bekannt und insbesondere die dramatische finanzielle Situation kleiner Einrichtungen gerade im ländlichen Raum ist auch seit Jahren bekannt. Trotzdem ist lange nichts passiert. Stattdessen wurde zunächst einmal eine Kindergartenkommission eingesetzt. Die Kommission tagte, sie sammelte Daten, sie beschrieb die Probleme, Probleme, die im Wesentlichen bereits bekannt waren, dann wurde sie versenkt. Und während die Kommission tagte, lief die Realität draußen weiter. Träger mussten Entscheidungen treffen, Kommunen mussten ihre Haushalte aufstellen und manche Einrichtungen mussten bereits um ihre Zukunft bangen. Heute, viele Monate später, beraten wir nun über diesen Gesetzentwurf hier. Und obwohl die Koalition ihn als Antwort auf die Herausforderungen im Kindergartenbereich präsentiert, bleibt mein Eindruck derselbe. Das Gesetz löst die Probleme nicht, es verschiebt sie lediglich wieder weiter. Man muss zunächst einmal ehrlich sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist durchaus besser als bei der Einbringung von vor drei Monaten. Die ursprünglich vorgesehene Umnutzungsprämie oder – wie ich sie damals in der Debatte bezeichnet hatte – Abwrackprämie für kleine Kindergärten wurde gestrichen und das ist gut so. Denn ein Kindergarten, der geschlossen wurde oder in eine andere Einrichtung umgewandelt wurde, ist eben kein erhaltener Kindergarten mehr. Außerdem wurde auch die Unterstützung kleiner Einrichtungen auf das Jahr 2027 ausgeweitet. Auch das ist besser als der ursprüngliche Entwurf. Aber die entscheidende Frage bleibt wieder: Was passiert danach? Wir haben jetzt einen Zuschuss für 2026. Es gibt 2027 einen Zuschuss. Und 2028? Darauf gibt dieses Gesetz keine Antwort. Die demografische Entwicklung endet aber nicht 2027. Die finanziellen Probleme der Träger enden auch nicht 2027 und die Herausforderungen der Kommunen enden ebenfalls nicht 2027. Die Koalition verschafft sich mit diesem Gesetzentwurf wieder nur ein wenig Zeit, mehr aber auch nicht. Und deshalb entsteht für mich langsam so ein Muster. Erst hat man die Kindergartenkommission, nun gibt es wieder die AG Zukunft, dazwischen ein Gesetz, das Zeit bis 2027 verschafft, und Ankündigungen, dass die Regierung irgendwann mal eine große Novelle des Kindergartengesetzes hier einbringen möchte, wenn man sich denn irgendwann mal mit den Koalitionspartnern einigen könnte. Verstehen Sie mich nicht falsch: Gegen Arbeitsgruppen und Expertenrunden ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden, aber Arbeitsgruppen dürfen politisches Handeln nicht ersetzen. Eine Arbeitsgruppe kann beraten, regieren muss die Regierung schon selbst und genau hier liegt das Problem. Man gewinnt den Eindruck, dass sich die Landesregierung hinter immer neuen Gremien versteckt und die unangenehmen Entscheidungen auf später verschiebt. Währenddessen werden hier draußen jedoch längst Fakten geschaffen. Denn wenn ein Träger heute entscheidet, dass sich der weitere Betrieb einer Einrichtung nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt, dann hilft ihm keine Kommission, dann hilft ihm keine AG Zukunft und dann hilft ihm kein Bericht, der irgendwann, vielleicht in einigen Monaten oder Jahren, mal kommt. Ein Kindergarten, der heute schließt, wird durch spätere Empfehlungen nicht wieder geöffnet. (Beifall AfD) Dieser Gesetzentwurf setzt zudem völlig falsche Prioritäten. Wenn wir auf der einen Seite um den Erhalt von kleinen Kindergärten kämpfen und alle sagen, dass wir dafür eigentlich gar kein Geld haben, und parallel dazu das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einführen, dann passt das hinten und vorne nicht zusammen. Machen wir uns doch ehrlich: Das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr ist eine Forderung der Linksfraktion, die sie schon lange gestellt hat. In ihrer Regierungszeit konnte die Linke dies nicht umsetzen und nun muss es halt die Brombeerkoalition umsetzen, da sie die Linke als Steigbügelhalter braucht, um überhaupt noch irgendwie im Amt bleiben zu können. (Beifall AfD) Was wir also erleben, ist nichts anderes als ein politischer Kuhhandel. Dafür werden jährlich rund 30 Millionen Euro eingesetzt. Und die Frage ist: Ist das wirklich die richtige Priorität? Da sage ich ganz klar: Nein. Denn was hilft Eltern ein beitragsfreies Kindergartenjahr, wenn der Kindergarten vor Ort gar nicht mehr existiert? Was hilft die Beitragsfreiheit, wenn Familien ihre Kinder jeden Morgen kilometerweit fahren müssen, weil die wohnortnahe Einrichtung schließen musste? Und was hilft Beitragsfreiheit im ländlichen Raum, wenn das Angebot Schritt für Schritt weiter ausgedünnt wird? Aus unserer Sicht wäre dieses Geld deutlich sinnvoller investiert, nämlich dort, wo die eigentlichen Probleme liegen: beim Erhalt kleiner Einrichtungen, beim Erhalt einer wohnortnahen Betreuung, beim Erhalt eines flächendeckenden Kindergartennetzes in ganz Thüringen. (Beifall AfD) Genau dafür haben wir bereits im vergangenen Jahr hier einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Unser Ansatz war einfach: nicht die Konzentration von Kindern auf immer weniger Standorte, sondern der Erhalt eines engmaschigen Netzes von Kindergärten, gerade im ländlichen Raum, durch die Forderung eines Maximalabstands vom Wohnort zu einem Kindergarten von maximal 10 Kilometern. Denn für Familien zählt am Ende nicht die Frage, wie elegant irgendein Strukturkonzept auf dem Papier aussieht, für Familien zählt, ob sie einen Kindergarten in erreichbarer Nähe haben, für Familien zählt, ob Familie und Beruf dadurch vereinbar bleiben, und für Familien zählt, ob ihr Dorf und ihre Region auch weiterhin für junge Menschen attraktiv bleibt. Schließlich muss ich leider auch auf die ideologischen Komponenten dieser Gesetzesänderung eingehen: Wenn man schon eine kleine Novelle vorlegt, die angeblich kurzfristig auf die demografischen Herausforderungen reagieren soll, dann stellt sich doch die Frage, warum man gleichzeitig Änderungen an den pädagogischen Zielbestimmungen von Kindergärten vornimmt. Warum muss im Kindergartengesetz auf den Bildungsplan verwiesen werden? Ein Bildungsplan, der in Teilen sehr umstritten ist, zum Beispiel weil er das Geschlecht nur als soziales Konstrukt beschreibt, ein Bildungsplan, dessen Inhalt keineswegs von allen Eltern vorbehaltlos geteilt wird. Statt sich aber auf die Lösung der akuten Probleme der Kindergärten zu konzentrieren, werden erneut ideologische Debatten in ein Gesetz hineingetragen, das eigentlich ganz andere Herausforderungen bewältigen müsste. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat den Gesetzentwurf verbessert, das erkennen wir an. Einige der gravierendsten Schwächen wurden korrigiert, aber die grundlegenden Probleme bleiben ungelöst. Die langfristige Finanzierung kleiner Einrichtungen bleibt ungeklärt, die Situation nach 2027 bleibt ungeklärt, der langfristige Erhalt eines flächendeckenden Kindergartennetzes bleibt ebenfalls ungeklärt. Und statt Lösung erleben wir weiterhin Kommissionen, Arbeitsgruppen und Übergangsregelungen, deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. (Beifall AfD) Wir werden ihn aber auch nicht ablehnen, denn einige der vorgenommenen Änderungen verschaffen einigen Einrichtungen zumindest etwas Zeit; genau das ist der Kern unserer Kritik. Das Gesetz gewinnt Zeit, es löst keine Probleme und aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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