Rudolph
Medizinische Versorgung sichern – Heilmittelerbringer stärken – Weiterbildungsförderung bedarfsgerecht ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich werde jetzt mit einem Satz starten, der manchmal in den politischen Debatten so klingt, als würde man den pro forma sagen. Ich möchte aber trotzdem sehr bewusst sagen, dass wir uns natürlich alle einig sind, dass die Heilmittelerbringer/ ‑ innen in Thüringen, nämlich die ungefähr 1.362 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und Krankengymnasten, die 478 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie die 320 Logopädinnen und Logopäden natürlich unverzichtbar für unser Gesundheitswesen in Thüringen sind.
(Beifall BSW, SPD)
Danke für das Bestätigen. Damit machen Sie genau das, dass man das auch in politischen Debatten dann natürlich immer noch mal bekräftigen möchte. Ich sage aber trotzdem sehr deutlich: Ich hätte diesen Satz gar nicht sagen müssen, denn um die grundsätzliche Frage, ob die Heilmittelerbringer für unser Gesundheitswesen wichtig sind, dreht sich dieser Antrag gar nicht, sondern der dreht sich um ein sehr dezidiertes scheinbares Einzelproblem, nämlich ob die Heilmittelerbringer in der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie berücksichtigt sind. Dann, sehr geehrter Herr Abgeordneter Lauerwald, kann ich Ihnen nur entgegnen, dass, wenn Sie hier einzelnen Abgeordneten vorwerfen, sie hätten sich mit der Materie nicht befasst, ich das schon bemerkenswert finde, weil hier einige der vorangestellten Reden aus den anderen Fraktionen sehr viel deutlicher gemacht haben und einen sehr viel tiefgründigeren Beschäftigungshorizont mit der gesamten Thematik und der Frage, wie die Heilmittelerbringenden in dieser Richtlinie bereits berücksichtigt sind, zum Ausdruck gebracht haben als Ihr Antrag. Wenn der erste substanzielle Forderungspunkt dort lautet, dass die Heilmittelerbringenden in der Richtlinie zu berücksichtigen sind, dann kann ich bekräftigen, dass das bereits der Fall ist. Die Tatsache, dass das so ist und dass die Betroffenen das auch wissen, lässt sich ganz einfach daran ablesen, dass seit Beginn der Förderperiode bis einschließlich Mai dieses Jahres 62 Bewilligungen für Heilmittelerbringende ausgesprochen worden sind und sie bereits von dem Programm profitieren. Das heißt, bei dem ersten Punkt kann man schon mal sagen: ist abgehakt. Bei der zweiten Forderung, die Fördertatbestände auszuweiten, da möchte ich gern darauf verweisen – Frau Abgeordnete Güngör, Sie haben da die Vorlage geliefert. Ich kann Ihnen leider nicht die Hoffnung machen, dass Sie jetzt das Kleingeld oder die Wünsche für das Kleingeld rausholen können, denn ich muss noch mal sehr deutlich machen, dass während einer laufenden Förderperiode Änderungen an solchen Richtlinien nur sehr schwer möglich sind, weil es schon um eine gewisse Planbarkeit und eine recht komplizierte Abrechnungssystematik dahinter geht, sodass die tatsächlich möglichen substanziellen Änderungen, die man an dieser Richtlinie machen kann, dann zum Auslaufen der Periode im Vorgriff auf die nächste relevant werden. Dann ist es natürlich auch möglich, sich Gedanken zu machen, ob man über die Ausweitung von etwaigen Fördertatbeständen sprechen möchte, zum Beispiel ob Fahrt-, Übernachtungs- oder Kinderbetreuungskosten dort auch realisiert werden können. Da sind wir prinzipiell sehr offen. Ich sage aber auch sehr deutlich: Hier muss man sich dann auch die Kehrseite der Medaille angucken, dass, wenn man so etwas tut, die Gesamtfördersummen nicht zwangsläufig steigen und das dann zum Beispiel bedeuten kann, dass die Einzelfördersummen sinken. Ich glaube, viel mehr muss ich zu der Debatte gar nicht sagen. Sie haben sich hier einen sehr kleinen Teil rausgesucht und im Antrag den Eindruck erweckt, als würde hier ein Problem bestehen, weil die Heilmittelerbringer von der Richtlinie nicht erfasst sind. Da kann ich Ihnen erstens sehr deutlich sagen: Das ist der Fall. Heilmittelerbringende haben Zugang. Der wird auch nachgefragt, der wird gut genutzt. Das heißt, wir haben in der direkten Ansprache mit der bisherigen Richtlinie kein Problem. Dann kann man zweitens natürlich darüber sprechen, ob man bei einer Überarbeitung der Richtlinie Förderbestände ausweitet, aber drittens müssen Sie sich nach wie vor die Frage stellen, ob Sie uns entweder vorwerfen wollen, so wie Sie es heute tun, dass wir bestimmte Einzelfälle nicht gut genug geregelt haben oder – das ist das, was Sie sonst immer machen – Sie uns vorwerfen, dass wir Dinge zu kleinteilig und zu bürokratisch regeln. Für eins davon müssen Sie sich auch dauerhaft entscheiden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass Ihnen immer einer dieser Wege einfallen wird. Ich hoffe, heute dargestellt zu haben, dass eine Richtlinie insgesamt dazu dient, möglichst viele Berufsgruppen anzusprechen und einen guten Mittelweg zu finden für das, was praktikabel und wirklich hilfreich für die Betreffenden ist, aber eben auch nicht zu kleinteilig werden darf, damit kein zu hoher bürokratischer Aufwand besteht. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
