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Lutz Liebscher

SPD 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir beraten heute erneut den Gesetzentwurf der AfD zur Zivilklausel im Thüringer Hochschulgesetz. Nach der ersten Beratung im vergangenen Plenum ist klar geworden, worum es hier eigentlich geht. Die AfD behauptet, sie wolle Wissenschaftsfreiheit stärken. Tatsächlich will sie aber ein bewährtes Instrument der wissenschaftlichen Selbstverantwortung aus dem Gesetz streichen. Sie spricht von Ideologie, wenn Hochschulen ethische Maßstäbe formulieren. Sie spricht von Bürokratie, wenn Entscheidungen transparent begründet und veröffentlicht werden. Und sie spricht von Zwang, obwohl die geltende Regelung gerade auf die eigene Verantwortung der Hochschulen setzt. Genau an dieser Stelle liegt der entscheidende Unterschied. Für uns als SPD ist Wissenschaftsfreiheit kein Freibrief zur Verantwortungslosigkeit. Wissenschaftsfreiheit lebt davon, dass Wissenschaft ihre Freiheit selbstbewusst nutzt und zugleich die Folgen des eigenen Handelns reflektiert. Das ist keine Schwächung der Hochschulen, das ist Ausdruck einer starken, mündigen und verantwortlichen Wissenschaft. Die AfD führt immer wieder Dual-Use an, also Forschung, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden kann. Ja, diese Herausforderung gibt es. Ob wir nun an KI-Anwendungen in der Medizintechnik und Biotechnologie denken oder an Sensorik und Optik, die hier in Thüringen entwickelt werden, moderne Forschung lässt sich nicht immer eindeutig sortieren, aber die Schlussfolgerung der AfD ist falsch. Gerade weil Dual-Use schwierig ist, braucht es nicht weniger Verfahren, sondern mehr Aufmerksamkeit. Gerade weil Forschungsergebnisse missbraucht werden können, braucht es ethische Beratung und Transparenz. Lassen Sie mich eins sagen: Das ist keine politische Sondermeinung der SPD oder der Brombeerkoalition, das ist eine Meinung, die auch in der Wissenschaft vertreten wird. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle an der Saale haben sich in mehreren Papieren zu sicherheitsrelevanter Forschung geäußert. Wer diese Empfehlungen liest, merkt schnell, dass beide klare, selbst gesetzte Maßstäbe fordern und nicht Regellosigkeit. Ihr gemeinsamer Ausschuss macht deutlich, dass Wissenschaft Freiheit braucht, diese Freiheit aber gleichzeitig auch Verantwortung erfordert. Das ist für die heutige Debatte wichtig. DFG und Leopoldina fordern damit nicht eine bestimmte Thüringer Gesetzesformel, aber sie bestätigen ausdrücklich den Grundgedanken, um den es hier geht. Sicherheitsrelevante Forschung braucht Selbstregulierung und sie braucht Verfahren, die Forschenden eine Orientierung geben und so Vertrauen schaffen. Die AfD geht genau in die entgegengesetzte Richtung. Sie erkennt die Problematik mit Dual Use und will dann ausgerechnet die Verantwortung streichen. Das ist nicht konsequent, das ist gelinde gesagt unterkomplex. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Beratung wurde außerdem ganz nebenbei deutlich, wie die AfD den Begriff der Ideologie hier verwendet. Es ging plötzlich nicht mehr nur um die Zivilklausel. Es ging um Klimaforschung, Genderforschung, Corona und um angeblich politisierte Wissenschaft insgesamt. Das zeigt, dass dieser Gesetzentwurf Teil eines umfangreichen Kulturkampfs gegen Wissenschaftsbereiche ist, die der AfD politisch nicht passen. Wir aber nehmen Hochschulautonomie ernst und wehren uns dagegen, dass Wissenschaft nach politischer Sympathie sortiert wird. Hochschulautonomie heißt, dass Hochschulen ihre fachlichen und ethischen Standards selbst entwickeln. Und genau das ermöglicht die geltende Thüringer Regelung zur sogenannten Zivilklausel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen braucht starke und innovative Hochschulen. Unsere Hochschulen brauchen Freiheit, sie brauchen Verlässlichkeit, gute Forschung, gute Lehre und Vertrauen aus der Gesellschaft. Und Vertrauen entsteht dadurch, dass man schwierige Fragen nachvollziehbar und verantwortungsbewusst beantwortet, und nicht, indem man sie ausblendet. Deshalb bleibt unsere Position hier klar und deutlich: Die Zivilklausel steht für eine verantwortungsvolle Wissenschaftsfreiheit. Sie ist kein Hemmnis für Forschung, sondern ein Rahmen für verantwortungsvolle Forschung. Sie verbietet nicht, sondern sie verlangt Reflexion. Wenn wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen würden, würden wir ein wichtiges Stück Verantwortung aus dem Gesetz streichen. Das kann nicht der Weg sein. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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