Schenk
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin ja eigentlich auch ein Fan davon, dass Sachen fix gehen. Deswegen habe ich extra auf eine Einbringungsrede verzichtet. Aber, Herr Dr. Lauerwald, ich habe das dann irgendwie ein bisschen bedauert, weil ich mir am Anfang wirklich nicht sicher war, ob Sie eigentlich über dasselbe Gesetz reden, welches wir hier nach dem ersten und zweiten Kabinettsdurchgang in die Hände des Gesetzgebers gelegt haben. Denn Sie haben so viele Falschinformationen über den Öffentlichen Gesundheitsdienst verbreitet, dass ich eigentlich das Bedürfnis habe, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGD zu entschuldigen, denn Sie haben ja unterstellt, jetzt würden plötzlich von einer zentralistischen Organisation Menschen in Kindergärten kommen. Ich habe Nachrichten für Sie: Es kommen jetzt schon Menschen in Kindergärten, die Zähneputzen beibringen. Es ist jetzt schon so, dass Vorsorgeuntersuchungen vom ÖGD gemacht werden. Vielleicht nutzen Sie mal den Tag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jedes Jahr, um mal einen ÖGD-Mitarbeiter zu besuchen. Da sind übrigens auch Ärzte, das wissen Sie glaube ich auch, weil Sie ja selbst Arzt sind. Es ist schon wirklich ein bisschen befremdlich, dass Sie – für welchen Zweck auch immer, darüber kann ich nur mutmaßen – hier den Eindruck erwecken, dass irgendeine zentralistische, raffgierige Landesregierung irgendeine absurde Multibehörde aufbaut, die dann ganz nebenbei auch übrigens gar nicht mehr Geld kostet, um in Kindergärten irgendwelche Kinder gesund zu machen. Ich weiß nicht, welches Drohgespenst Sie haben. Es ist eigentlich eine ganz schlichte Angelegenheit, die wir hier machen, eigentlich eine vertrauensbildende Maßnahme. Es passiert nämlich das, was Sie eigentlich immer wollen: Es gibt einen Regierungsvertrag, da steht was drin und das wird dann auch gemacht. So schlicht ist die ganze Angelegenheit hier.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wenn Sie in den Regierungsvertrag gucken – da helfe ich Ihnen sogar beim Blättern –, können Sie auf Seite 126 vorblättern und da lesen Sie unter anderem – das hat Abgeordneter Wogawa schon zitiert –, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die rechtlichen Grundlagen neu geschaffen. Und so geht das dann noch viele Seiten weiter und endet ganz am Ende mit: Der Freistaat fördert auch die Gesundheitsämter, regt die Bildung von Kooperationen an usw. usf. Und genau das, was da steht, mündete dann in einen Workshopprozess. Was haben wir da gemacht, in Anerkenntnis der Tatsache, dass sich jetzt auch hier viele in Schuldzuweisungen ergangen sind, wer ist nun eigentlich schuld, dass es keinen Gesetzgeber gibt? Ich würde ja in den Raum stellen: Der Gesetzgeber ist schuld, wenn es kein Gesetz gibt. Aber nun sind wir hier an dem Punkt, Sie haben vom Kabinett ein Gesetz bekommen, mit dem Sie hier arbeiten können. Nachdem Sie angefangen haben in Ihrer Rede und sich beschwert haben, es gibt kein ordentliches ÖGD-Gesetz, haben Sie sich hinterher beschwert, dass der Ausschuss nun über die Sommerpause regelrechtes Arbeiten ermöglichen will. Ich frage mich – wasch‘ mir den Pelz, mach‘ mich nicht nass –: Was wollen Sie denn nun eigentlich? Dass es kein Gesetz gibt, dass es langsam geht, dass es schnell geht, dass die Regierungsfraktionen das machen, was im Regierungsvertrag steht? Ich weiß nicht, woran es liegt, aber ich glaube, Sie wissen es selbst nicht. Sie sind einfach aus Prinzip dagegen und es ist schön, dass Sie das hier mal ohne TikTok- und Telegram-Nachrichten so richtig transparent gemacht haben für die Zuschauerinnen und Zuschauer. Es ist im Prinzip schnurzegal, wer hier welchen Vertrag vorlegt; Sie sind dagegen und tun ein riesiges Irrgespenst an die Wand malen von irgendwelchen übergriffigen Gesundheitsdiensten. Am Ende muss man doch mal sagen: Sie haben doch gerade bei der Auswertung der Coronapandemie ständig rumgezetert, dass das irgendwie alles nicht funktioniert hätte. Na dann: Raffen Sie sich auf, geben Sie den ÖGD-Mitarbeitern, die die Last der Pandemie mehr getragen haben als irgendjemand anderes, ein ordentliches Gesetz an die Hand! Nicht mehr soll hier auch passieren. Eine Anhörung findet ganz regulär statt. Sie können heute ganz entspannt diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen über die fachlichen Grundlagen sprechen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und über die will ich nun auch mal sprechen, es hat ja lang genug gedauert mit der Vorrede. Es gibt nämlich, wie ich schon zitiert habe, völlig überraschend die Dinge, die ab Seite 126 ff. im Regierungsvertrag stehen. Erstens versuchen wir aus einer Verordnung eine Rechtsgrundlage zu machen. Für alle Juristen, auch für die, die es nicht sind, ist klar, es ist eine gute Sache, wenn man auf Basis einer Rechtsgrundlage arbeitet und nicht auf einer hornbeinalten Verordnung – Abgeordnete Urban hat das jetzt gerade sehr deutlich dargestellt –, 1990 Verordnungsstatus war die Grundlage für unsere ÖGD-Mitarbeiter. Da muss man kein Genie sein – gerade, wenn man auf die kommunalen Gebietskörperschaften blickt, auf die Frage, wie sich eigentlich die Aufgaben im Gesundheitswesen, der Blick auf das, was Prävention ist und Gesundheitsvorsorge geändert haben –, dass so eine alte Verordnung nicht gerade der richtige Rahmen ist. Woher wissen wir das? Weil wir, bevor wir diesen Gesetzentwurf hier aus dem Hut gezaubert haben, in der von mir angesprochenen Workshopphase mit den Akteuren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, mit denen, die dann davon betroffen sind, mit unterschiedlichen Menschen darüber gesprochen haben, welche Punkte hier Eingang finden sollen. Was ist der Witz an Regierungsverantwortung? Der Witz ist, dass man am Ende nicht alle Wünsche erfüllt. Deswegen herzlichen Dank an alle Akteurinnen und Akteure, die Wünsche formuliert haben. Wenn man Prioritäten setzt, bedeutet das auch, dass man andere Sachen nicht priorisieren kann. Und es bedeutet vor allem, dass man ehrlich die Frage beantworten muss, was man eigentlich bezahlen kann. Deswegen bin ich der Abgeordneten Güngör sehr dankbar. Sie hat nämlich den Wert des prälegislativen Konsultationsverfahrens hier sehr schön herausgearbeitet. Wir wissen nämlich alle nur, was im ersten Referentenentwurf steht – gegenüber dem jetzt hier zu besprechenden –, weil der transparent und zugänglich ist. Und vielleicht denken Sie mal darüber nach, Herr Lauerwald, warum Sie dazu nichts sagen konnten. Sie kennen den nämlich nicht, weil Sie sich diesem transparenten Verfahren der Regierung verweigern.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Im Übrigen gibt es neben der Tatsache, dass wir von Verordnungsstatus auf Rechtsgrundlage wechseln, jetzt eben auch noch eine ganz entscheidende Ausprägung in diesem Gesetzentwurf, nämlich, dass wir über Gesundheitsförderung und Prävention sprechen. Da haben die meisten hier sprechenden Abgeordneten völlig richtig erkannt, dass das die zentrale Aufgabe ist, wenn man in der Gesundheitspolitik was drehen will. Da kann man nämlich nicht immer lamentieren – das machen wir ja später auch noch –, dass immer alles teurer wird, sondern wir müssen uns vor allem fragen: Wie kommen die Menschen zu mehr gesunden Jahren? Und wie geht das? Indem man Gesundheitskompetenz hat, indem man weiß, wie ich mich zum Beispiel vor Hitze schützen kann, indem man weiß, was es eigentlich für Folgen hat, wenn ich in einer dicht bebauten Region wohne, was es eigentlich für Impfungen gibt, die auch neu an den Markt kommen – man denkt zum Beispiel an HPV. Es gibt da unendlich viele Maßnahmen und es wurde zu Recht angesprochen – ich meine auch von Frau Güngör –, die Gesundheitsberichterstattung ist am Ende – ich kann den Wunsch verstehen, darauf Zugriff haben zu wollen – Grundlage für weitere politische Handlungsfelder, wie man sich zum Beispiel in Bezug auf Hitzeschutzaktionspläne und Ähnlichem vor Augen halten kann. Deswegen ist es auch überhaupt nichts Neues, dass wir in Kindergärten und Schulen gehen – im Gegenteil. Das ist konsistent, denn wir wünschen uns, dass von klein auf die Grundlagen für ein gesundes Leben gelegt werden. Das klingt vielleicht banal, aber natürlich ist eine eingeübte Praxis am besten zu lernen, wenn das Hänschen noch ein Hänschen ist und kein Hans. Deswegen ist zweimal Zähneputzen in der Kita genau die richtige Sache. Ich bin der Landeszahnärztekammer dankbar, dass sie gemeinsam mit meinem Haus die Initiative gestartet hat, dieses Zähneputzen in Kitas wieder ganz nach vorn zu heben. Das erfordert Engagement von den Erzieherinnen und Erziehern, es erfordert aber auch Politik, die anerkennt, dass Prävention manchmal so ein bisschen lächerlich daherkommt, weil alle denken, ach na ja, one apple a day usw. Aber eigentlich ist das nun mal der Kern. Wenn ich mir gesunde Gewohnheiten anschaffe im frühen Lebensalter, werde ich auch lange was von meinem Leben haben. Zumindest ist das wissenschaftlich erwiesen, aber damit fremdeln ja einige hier im Raum. Man kommt am Ende dann noch zum dritten Punkt, nämlich zu der Frage – das betrifft diese ganze Diskussion –, ob da eine große zentralistische Behörde erschaffen wird, wer für den ganzen Spaß eigentlich zuständig ist. Der ÖGD muss neben seinen hoheitlichen Aufgaben – ganz logisch – vor allem in der Daseinsvorsorge aktiv sein. Deswegen: Für alle Freunde der Thüringer Kommunalordnung ist schon klar, dass hier die kommunale Selbstverwaltung berührt ist. Deswegen ist es beim ÖGD logisch, dass es einerseits Aufgaben gibt, die beim Land liegen, und andererseits Aufgaben, die von den Kommunen zu erfüllen sind. Für die meisten ist das gar keine überraschende Nachricht, sondern einfach nur das Ergebnis von § 2 der Thüringer Kommunalordnung. Für die, die es noch nicht gelesen haben, empfehle ich da noch mal reinzuschauen. Dann weiß man auch, dass es die Leistung des Gesetzentwurfs ist, diese Aufgabengebiete klar voneinander abzugrenzen. Das klingt vielleicht irgendwie nach einer nicht so großen Aufgabe, die ist aber sehr relevant. Das hat auch Abgeordnete Güngör angesprochen. Die ist deswegen relevant, weil man sich fragen muss, wer zahlt eigentlich für was. Deswegen ist die Diskussion ganz zentral – da freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss auf Basis der Anhörung –, wer für was zuständig ist und wo man vielleicht Kooperationen schließen kann, gerade um das schwierig vorhandene Personal im ländlichen Raum zu halten. Denn am Ende geht es darum – und das eint uns hier hoffentlich alle –, wohnortnah und verlässlich die dritte Säule des Gesundheitssystems, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Verfügung zu stellen. Deswegen ist die krisenresiliente Behördenstruktur ganz relevant. Wir haben uns eben nicht vor der Frage gedrückt, wie man dazu kommt, aus der Pandemie wirklich etwas zu lernen, und nicht nur einfach Leute beschimpft, die in der Pandemie Entscheidungen getroffen haben. Was wir daraus gelernt haben, ist, dass ein direkter Durchgriff vom Fachreferat auf den nachgeordneten Bereich sinnvoll ist. Deswegen bin ich dem Innenministerium sehr dankbar, das aus seiner großen Mittelbehörde TLVwA das relevante Referat in meinen nachgeordneten Bereich, das TLV, übergibt. Denn das ist nun mal eine sinnvolle Bündelung von Kompetenzen, die uns krisenresilient macht. Denn gerade in der Krise: kurze Wege, klare Dienstwege, kurzer Durchgriff – sehr gute Idee. Außerdem – das wurde hier auch vielfach angesprochen – nützt das schönste Gesetz nichts, wenn wir keine Leute haben, die es dann machen. Deswegen ist der ÖGD am Ende natürlich auch Arbeitgeber. Es muss auch darum gehen, wie man zu dem Personal kommt. Deswegen freut es mich, zu meinem Lieblingsteil der Rede zu kommen, nämlich zum Bundesrat. Denn man kann sich ja immer mal fragen, was die da eigentlich machen. Das tun wir auch in zwei Tagesordnungspunkten, wenn es um die GKV geht. Ich kann Ihnen die frohe Kunde überbringen, dass wir hier schon zur Kenntnis genommen haben, dass der ÖGD-Pakt dazu geführt hat, dass es 30 Prozent mehr Personal in den Gesundheitsämtern der Städte und Gemeinden gegeben hat. Aber natürlich läuft jeder Pakt – das ist das Wesen eines Pakts – aus. Wir haben uns als Land Thüringen nicht damit zufriedengegeben, Ihnen hier nur ein ordentliches Gesetz vorzulegen, sondern wir haben auch erkannt, dass es uns nicht reicht, einfach nur zu sagen, ein Pakt läuft aus. Wir haben deswegen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die nicht nur ganz platt fordert, ÖGD-Pakt soll weitergehen, sondern in Anerkenntnis der verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten machen wir uns Gedanken darüber, wie man den ÖGD in die Frage „Bevölkerungsschutz“ einbetten kann. Denn dafür gibt es jetzt 10 Milliarden im Bundeshaushalt. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass Thüringen da als Vorreiter kommt. Wir waren, bevor ich hier angefangen habe, am ÖGD-Gesetz zu arbeiten, die Bummelletzten. Wir hatten eine hornbeinalte Verordnung und waren angewiesen auf den Pakt des Bundes. Und jetzt haben wir ein schönes, modernes Gesetz mit Digitalisierung, aus dem Sie als Gesetzgeber das Beste machen können. Als einziges Bundesland eine Bundesratsinitiative, die sagt, schaut, wenn A nicht klappt und B nicht klappt, kommt Thüringen und schlägt Lösung C vor. Das ist eine gute Lage, um festzustellen: Seite 126 des Regierungsvertrags könnte grün und abgehakt werden, so Sie wollen. In einem waren Sie sich ja alle einig – auch, wenn manche mehr inhaltliche Grundlage hatten als andere –, nämlich dass es ganz schön lange gedauert hat. Deswegen liegt es ja nun an uns, aus dem Gesetz auch ein richtiges, beschlossenes Gesetz zu machen. Deswegen freue ich mich auf die Sommerpause, auf die Arbeit, die da stattfindet, und auf die zweite Lesung hier im Landtag, wo dann alle auf demselben Arbeitsstand sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
