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Rudolph

25.06.2026 Sitzungen 8/48

Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe schon wahrgenommen, dass das Bedürfnis nach der Tiefe, in der ich jetzt dem Berichtsersuchen des Antrags nachkomme, durchaus in diesem Parlament ein bisschen auseinandergeht. Ich werde versuchen, eine gute Abwägung zu finden. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen – und ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag, hier die Gelegenheit zu haben –, um über die Pflegekinderhilfe in Thüringen zu berichten und auch ein bisschen zu berichten, vor welcher Situation die Familien stehen, die betroffen sind, aber auch, wie die Beratungsstrukturen aussehen, und hoffentlich trotzdem auch mit dazu beizutragen, dass all diejenigen, bei denen das nicht in der genuinen Arbeit des eigenen Fachausschusses liegt, heute auch ein wenig was aus der Debatte mitnehmen können. Sie hatten sich gewünscht, dass wir zu drei Säulen vertiefter berichten. Deswegen würde ich gern zuerst zur Beratungs- und Unterstützungsstruktur kommen. Da kann man schon mal feststellen, dass in Thüringen die Pflegekinderdienste von 80 Fachkräften getragen werden. Wie Sie schon vermutet haben, Frau Abgeordnete Wirsing, schwankt die Zahl der Fachkräfte zwischen den Gebietskörperschaften teilweise recht erheblich. Es gibt die Kreise, in denen es eine halbe oder eine Teilzeitstelle für das Pflegekinderwesen gibt. Es gibt aber auch die Gebietskörperschaften wie die Landeshauptstadt Erfurt, in der elf Personen auch nicht immer mit Vollzeitstellen, aber doch deutlich mehr Personen in diesem Bereich arbeiten. Zum Fachkräftegebot möchte ich auch ein Stück weit ausführen, dass in den Pflegekinderdiensten ausschließlich Fachkräfte mit Hochschulabschluss im sozialpädagogischen Bereich arbeiten und in den allermeisten Fällen auch mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung. Das ist auch nötig für die Beratung, Prüfung, Begleitung und Fortbildung der Pflegeeltern. Hier bestehen fachliche Mindeststandards, die nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit Anwendung finden. Dazu gehören insbesondere die umfängliche Prüfung, Auswahl und Vorbereitung potenzieller Pflegeeltern, die nach ausführlichen mehrfachen Beratungen und Hausbesuchen standardmäßig eine Pflegeelternschulung durchlaufen müssen. Für all diejenigen, die jetzt hier auch nicht ganz so tief im Thema stecken: Diese Veranstaltungen der Pflegeelternschulungen gliedern sich in zwölf Veranstaltungen und es müssen viele Module in diesem Rahmen absolviert werden. An dieser Stelle würde ich nicht ganz so tief darauf eingehen wollen, aber ich möchte, dass Sie hier auf jeden Fall mitnehmen, dass sehr viel getan wird, um potenzielle Pflegeeltern vorzubereiten und die auch sehr viel selbst investieren, indem sie sich diesen Fortbildungen stellen und dafür Vorbereitung und Zeit investieren, um eine fachgerechte Unterstützung für die Kinder zu leisten. Damit das noch ein Stück weit besser klappt, wird das auch durch uns als Sozialministerium unterstützt. Das Ministerium hat neben regelmäßig stattfindenden Einzelveranstaltungen und Arbeitsberatungen der Pflegekinderdienste bereits zum zweiten Mal eine Modulfortbildung für zertifizierte Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe organisiert. Die Finanzierung erfolgt hier über den Freistaat Thüringen. Das Ganze wird sehr gut nachgefragt. Wir können sagen, dass die Ergebnisse dieser Fortbildung auch von den Jugendämtern als ausgesprochen gewinnbringend für die fachliche Arbeit der Pflegekinderdienste bewertet werden. Eine Neuauflage und Organisation dieser Veranstaltung wäre also unter anderem zu befürworten. Zur Sicherung des Schutzes von Pflegekindern hat die letzte Novelle im SGB VIII das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz festgelegt, dass für jedes Pflegekind ein individuelles Schutzkonzept zu entwickeln ist. Um die Pflegekinderdienste bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, hat die AG Vollzeitpflege des Landesjugendhilfeausschusses fachliche Empfehlungen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet. Die sollen auch thüringenweit Anwendung finden. Zu den finanziellen Leistungen und den landeseinheitlichen Vorgaben: Hier haben Sie auch schon richtig vermutet, dass es in Thüringen teilweise Unterschiede gibt. Ich komme erst mal zu dem, was thüringenweit gleich ist. In Thüringen werden auf Grundlage eines Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2020 die laufenden Leistungen zum Unterhalt für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege jährlich angepasst und neu vom zuständigen Fachreferat festgesetzt. Sie richten sich dabei nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. und umfassen sowohl Pauschalbeträge als auch Beträge für Sachaufwendungen und die Kosten für die Pflege und Erziehung. Die Pauschalen liegen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 1.203 und 1.511 Euro pro Pflegekind. Zur Unfallversicherung und Altersvorsorge erhalten die Pflegeeltern ebenfalls einen pauschalen Zuschuss. Landesweite Unterschiede, so wie Sie sie vermutet haben, gibt es jedoch auch bei der Pflegekinderhilfe in mehreren Punkten. Vor allem die Bereitschaftspflegestellen werden in den Gebietskörperschaften sehr unterschiedlich finanziert. Den Punkt würde ich Ihnen gern schon mal für zukünftige Beratungen mitgeben, denn gerade diese Bereitschaftspflegestellen haben eine sehr große Bedeutung, wenn eine Bereitschaftspflegestelle schnell gebraucht wird, um ein Kind unterzubringen. Das hatten Sie in Ihren Reden bereits festgestellt. Hier unterscheidet sich die Finanzierung. Teilweise wird dort eine sehr große Bandbreite praktiziert von der Gleichstellung mit anderen Pflegeeltern, was aber bedeutet, dass die Pauschalen, die ich gerade genannt habe, dann gezahlt werden, wenn auch der Platz für ein Pflegekind belegt wird. Es gibt einige Gebietskörperschaften, die hier Vorhaltepauschalen zur Anwendung bringen und einige, die zudem erhöhte Erziehungsaufwendungspauschalen finanzieren. Hier in Thüringen sind also mehrere Finanzierungsmodelle üblich, aber auch eine Situation, die nicht immer vergleichbar ist. Warum ist das so? Weil das die Jugendämter im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regeln. Tatsächlich kann man, so wie Sie vermutet haben, schon ableiten, dass die Akquirierung von Bereitschaftspflegestellen dort leichter funktioniert, wo diese Rahmenbedingungen etwas günstiger ausgestaltet sind. Ähnliches gilt auch, wenn man sich Zuschüsse für besondere Kosten anschaut, also zum Beispiel, wenn es um Erstausstattung, Geburtstagsgeld, Bekleidungskosten und ähnliche Dinge mehr geht. Auch hier weichen die Leistungen zum Teil voneinander ab. Die größten Unterschiede bei den freiwilligen Leistungen der Jugendämter sind allerdings in dem Bereich zu verzeichnen, bei dem es um Zahlungen geht, die elterngeldähnlichen Charakter haben. Nach Kenntnisstand unseres Hauses gewähren die bisher acht Thüringer Jugendämter im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in unterschiedlicher Höhe und Länge zudem und auch mit verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen. Dies gibt Pflegeeltern, wenn eine solche Zahlung geleistet wird, die Möglichkeit, sich in den ersten Monaten unabhängig vom Einkommensdruck der Betreuung ihres Pflegekindes zu widmen, und ist natürlich für die, bei denen diese Voraussetzung geschaffen wird, ein sehr elementarer Bestandteil, das Ankommen in der gegenseitigen Beziehung von Pflegeeltern und Pflegekindern gut zu unterstützen. Thüringen hat sich auf Bundesebene – auch da kann ich die Historie so nennen – bereits auch mehrfach eingebracht, dass eine elterngeldähnliche Leistung nicht nur davon abhängen sollte, wo zufälligerweise die Pflegeeltern und das Pflegekind wohnen, sondern dass man sich auch hier natürlich einheitliche Standards und eine Bundesregelung wünscht. Thüringen war hier auch schon sehr beharrlich und hat sich in den vergangenen Jahren, zuletzt auch auf der diesjährigen Jugend- und Familienministerkonferenz noch mal bekräftigend, dafür ausgesprochen, dass eine solche elterngeldähnliche Leistung zur Verfügung stehen sollte und den Pflegeeltern gezahlt wird. Noch kurz zum dritten Themenabschnitt, zur aktuellen Situation und Gewinnung von Pflegefamilien in Thüringen: Hier berichten sowohl die Jugendämter als auch die Landkreise als auch die kreisfreien Städte von einer sehr schwierigen Situation. Die Zahl, die ich Ihnen hier vielleicht mitgeben möchte, damit Sie das auch einordnen können, ist, dass sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Pflegefamilien bzw. der Kinder, die in solchen leben, sich in Thüringen von 1.551 Kindern im Jahr 2015 auf 1.933 Kinder im Jahr 2024, also allein in einer Zeitspanne von zehn Jahren um 25 Prozent erhöht hat. Und jetzt ist es unschwer zu erraten, wenn ich Ihnen sage, dass die Kommunen dann entsprechend auch zurückmelden, dass sie Schwierigkeiten haben, teilweise genügend Pflegefamilien zu akquirieren und dass hier insofern auch – Frau Abgeordnete Maurer, glaube ich, so wie Sie das auch skizziert haben. von Beratung, Begleitung und Fortbildung; das waren die Schlagworte, die Sie genannt haben – jegliche Unterstützung dankbar mitgenommen werden würde und ich dies auch für eine zukünftige Ausschussberatung Ihnen gern heute schon aus Sicht der Landesregierung mitgeben kann. Mit Blick auf die Uhr würde ich jetzt bei den Gewinnungsmaßnahmen vielleicht ein bisschen kursorischer drüber gehen, vertiefe das gern aber auch im Ausschuss, kann Ihnen aber auch sagen, dass bei der Gewinnung von Pflegefamilien auch viele Register bereits gezogen werden, von lokalen Werbekampagnen bis zur Bundesregierung, die auch eine eigene Werbekampagne schon initiiert hat. „Zeit, die prägt“ war damals der Titel, die teilweise auch etwas unterschiedlich bewertet wird, aber grundsätzlich die Bemühung natürlich positiv zu sehen ist und sicherlich das auch weiterhin Unterstützung findet, auszusprechen, dass hier alles, was man tun kann, um potenziellen Pflegeeltern diese Entscheidung einfach zu machen und leicht zu machen, unterstützt wird. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch noch mal herzlich bedanken, dass Sie die Möglichkeit hier eröffnet haben, dass der Landtag sich dem Thema widmet, dass es mir die Gelegenheit gegeben hat, Ihnen ein bisschen was zur Situation von Pflegefamilien und von Pflegekindern hier darzustellen. Und ich gehe auch davon aus, dass in den weiteren Ausschussberatungen diverse Maßnahmen, die angeklungen sind, weiterberaten werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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