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Lennart Geibert

CDU 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde zuletzt vor ziemlich genau fünf Wochen besprochen und seitdem hat sich sehr wenig an der Sachlage geändert. Die Praxis der Zivilklauseln an den Hochschulen funktioniert weiterhin gut. Ethikräte und Kommissionen prüfen weiter Forschungsvorhaben, die zur militärischen Verwendbarkeit Fragen aufwerfen und legen diese Prüfungen den jeweiligen Selbstverwaltungseinheiten, mindestens dem Senat der jeweiligen Hochschule, vor. Der Senat entscheidet dann auf Grundlage dieser Prüfung frei und selbstbestimmt über die Weiterführung der Forschung. Dieses Verfahren sorgt in der Praxis kaum für Reibung und führt auch zu wenig Aufwand und wenig Prüfung. Kollege Dr. Dietrich hat es bei der letzten Sitzung ja sogar selbst bestätigt und auch heute wieder. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch zu den sogenannten Dual-Use-Gütern hat sich die Lage nicht verändert. Die Hochschulen haben weiterhin ausreichend Spielraum, um Forschung in relevanten Bereichen wie Robotik, Medizin, Optik oder Chemie weiterlaufen zu lassen, auch wenn der ein oder andere in einem Nischenprojekt einen möglichen militärischen Nutzen sehen könnte. Weiterhin findet auch die militärisch wirklich relevante Forschung in Deutschland ohnehin nicht an den staatlichen Hochschulen, sondern an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen statt. Bei der letzten Lesung und heute auch wieder sprach die AfD zudem andauernd von Wissenschaftsfreiheit, gegen die die Zivilklausel angeblich verstoßen würde. Gleichzeitig redet sie in jeder freien Sekunde davon, welche Studiengänge sie wann verbieten will und welche Studiengänge Hochschulen unbedingt einführen müssen. Im Übrigen kann ich da sehr die Lektüre des Wahlprogramms der AfD aus Sachsen-Anhalt empfehlen. Hier wollen sie einen Studiengang – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – Bevölkerungswissenschaft einführen. Die AfD-Fraktion präsentiert uns hier heute erneut mit dem Gesetzentwurf eine Lösung auf der Suche nach dem Problem. Ich habe es vor fünf Wochen bereits gesagt und sage es heute erneut: Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern ernsthafte Debatten in unserer Gesellschaft über die Rolle von Sicherheit und Verteidigung, den Stellenwert der Bundeswehr, die Bedrohungslage durch Russland und auch über die Rolle militärisch relevanter Forschung an deutschen Hochschulen. Diese Fragen kann und muss man kontrovers diskutieren und auch hier darf man innerhalb einer Koalition unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Wissenschaftsfreiheit ist hier nicht gefährdet, die Wissenschaftsfreiheit, liebe Damen und Herren von der AfD, wäre durch Ihre Politik und durch Ihr Regierungshandeln gefährdet. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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