Carolin Gerbothe
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Abgeordneter Zippel hat jetzt die Messlatte relativ hoch gelegt mit den begeisternden Reden. Ich hoffe, ich kann mich daran halten. Es wurde ja gerade schon gesagt, dass am 26. März die erste Beratung hier in dem Rund zu diesem Gesetzentwurf stattfand. Was darauf folgte, war eine durchaus intensive Zeit, geprägt von einer schriftlichen und mündlichen Anhörung sowie zahlreichen Debatten rund um diesen Gesetzentwurf. Denn die Prognosen und Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik haben uns einen klaren Handlungsauftrag erteilt. Unsere Aufgabe war es, eine erste notwendige und vorausschauende Antwort auf eine der größten strukturellen Herausforderungen in unserem Freistaat zu geben. Dabei wollten wir die Qualität der Betreuung stärken, Familien entlasten und die Strukturen der Kindertageseinrichtungen an die veränderten Rahmenbedingungen in unserem Land anpassen. Das heute hier vorliegende Gesetz ist eine erste Antwort auf diese genannten Herausforderungen. Meine Damen und Herren, wir haben die Beteiligung zu diesem Gesetzentwurf in den letzten drei Monaten bewusst auf sehr breite Füße gestellt und nach den Anhörungen Anpassungen vorgenommen. Die nun vorliegende Beschlussempfehlung greift die Ergebnisse der Anhörungen sachgerecht auf. Einige zentrale Punkte möchte ich hier noch mal nennen. In § 7 haben wir die Ziele und Aufgaben der Kindertagesbetreuung konkreter und vor allem verbindlicher gefasst. Durch die verpflichtende regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung insbesondere im Sprachbereich wollen wir bessere Ergebnisse erzielen. Damit setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein auf dem Weg zu verbindlichen Sprachstandserhebungen vor der Einschulung um. Auch § 29, der die Betreuungszeiten regelt, hat insbesondere bei den Gesprächen mit den Trägern große Aufmerksamkeit erfahren. Die vorgenommenen Anpassungen stellen sicher, dass die Bildung von Stundenkorridoren bei der Berechnung von Elternbeiträgen weiterhin möglich bleibt, beispielsweise für Halb- und Ganztagsangebote mit klar definierten Betreuungszeiten. Mit § 30 beschließen wir zudem ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr. Auch wenn diese Neuerung in unserer Fraktion und auch durchaus bei mir persönlich nicht unumstritten war, setzen wir damit eine zentrale Vereinbarung der Haushaltsverhandlungen um. Ab dem Kindergartenjahr 2027 werden somit die letzten 36 Monate vor der Einschulung beitragsfrei. Damit entlasten wir Familien in Thüringen spürbar und stärken zugleich die Möglichkeit für alle Kinder, von einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung in unserem Land zu profitieren. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in diesem Gesetz aber nicht nur familienpolitische Verbesserungen verankert, sondern auch strukturelle Herausforderungen in den Blick genommen. Genau hier setzt der neue § 25a an. Für Einrichtungen mit weniger als 51 Kindern wird ein Landeszuschuss in Höhe von 240 Euro pro Kind gewährt. Damit werden die betroffenen Kommunen für die Jahre 2026 und 2027 finanziell entlastet. Darüber hinaus schaffen wir dem § 25b ein Förderinstrument, das notwendige strukturelle Anpassungsprozesse unterstützt. Unsere Kommunen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Kindergartenstrukturen vor Ort an die demografische Entwicklung anzupassen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine zukunftsfähige Kindergartenlandschaft erhalten, die sowohl eine gute Erreichbarkeit, als auch eine hohe Qualität für Kinder und Familien gewährleistet. Meine Damen und Herren, mit den Novellen des Erwachsenenbildungsgesetzes, des Gesetzes zu Schulen in freier Trägerschaft und nun des Kindergartengesetzes haben wir innerhalb von 18 Monaten drei wesentliche Bereiche unserer Bildungslandschaft zukunftsfähig gemacht, notwendige Reformen angestoßen und wichtige Projekte für unser Land umgesetzt.
(Beifall CDU, BSW)
Wir haben damit gezeigt, dass diese Koalition handlungsfähig ist und die Herausforderungen des Landes aktiv gestaltet. Das wäre jedoch nicht ohne die Mitarbeit der vielen Akteure der Thüringer Bildungslandschaft möglich gewesen. Mein ausdrücklicher Dank gilt daher unter anderem den angehörten Verbänden, den kommunalen Vertretern, der Elternvertretung sowie den Verbänden der freien Träger. Gemeinsam haben wir die drängenden Fragen der Thüringer Kindergartenlandschaft konstruktiv, kritisch, aber vor allen Dingen lösungsorientiert diskutiert. Allen, die an diesem Prozess mitgewirkt haben, danke ich herzlich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit – immer mit dem gemeinsamen Ziel, die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Thüringen zu sichern. Dies gilt auch für die Fraktion der Linken, insbesondere für Frau Große-Röthig, die sich mit uns in eine konstruktive und lösungsorientierte Debatte zu Änderungen begeben hat.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, die von CDU, BSW und SPD vorgelegte Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes zeigt, dass wir den demografischen Wandel ernst nehmen und uns nicht vor schwierigen Entscheidungen drücken. Ich bin stolz darauf, dass wir diese Gesetzesnovelle innerhalb von nur drei Monaten beraten, breit diskutiert und gemeinsam weiterentwickelt haben. Ich bitte um Ihre breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit wir diese wichtigen Verbesserungen für unser Land, für unsere Kommunen und vor allen Dingen für unsere Kinder und Familien noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
