Lutz Liebscher
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in der ersten Beratung über dieses Gesetz wurde viel über Kosten gesprochen. Heute lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, wie die AfD ihren Gesetzentwurf eigentlich begründet und was dieser Entwurf tatsächlich regeln würde. Um eins vorweg gleich klarzustellen: Für uns als SPD ist völlig klar, dass wir Studiengebühren grundsätzlich ablehnen. Wir wollen keine Studiengebühren für Thüringer Studierende und auch keine Studiengebühren für internationale Studierende.
(Beifall Die Linke, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD redet in ihrem Gesetzentwurf pauschal von ausländischen Studierenden. Ihr Gesetzentwurf betrifft aber eben nicht alle Studierenden mit ausländischem Pass. Er betrifft eine engere Gruppe, nämlich Studierende aus Staaten außerhalb der EU, des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben. Dazu kommen weitere Ausnahmen. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat zum Weltstudierendentag im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass im Wintersemester 2024/2025 in Thüringen 26.400 ausländische Studierende in Thüringen eingeschrieben waren. Davon studierten 16.500 an der privaten IU-Hochschule. In Prozenten gesprochen sind das 62,8 Prozent aller internationalen Studierenden, die gar nicht an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben waren. Daraus pauschal ein Kostenproblem staatlich finanzierter Hochschulen zu machen, verkürzt die Datenlage doch erheblich. Und so geht es weiter, denn insgesamt kommen sogar knapp 40 Prozent der internationalen Studierenden in Thüringen aus der Europäischen Union oder aus der Schweiz. Sie werden von diesem Gesetzentwurf ebenfalls gerade nicht erfasst. Sie rechnen also hier mit einer großen Gesamtzahl, obwohl diese Zahl für den eigenen Gesetzentwurf nur begrenzt trägt. Das ist durch und durch eine unsaubere Grundlage für ein Gesetz. Auch der Gesetzestext selbst passt nicht zu dem, was die AfD behauptet. Sie reden vom Thüringer Steuerzahler und davon, dass Thüringen Fachkräfte verlieren würde. Im eigenen Entwurf soll ein späterer Erlass der Gebühren aber schon dann möglich sein, wenn jemand dauerhaft in Deutschland bleibt und sozialversicherungspflichtig in Vollzeit arbeitet. Dort steht nicht Thüringen, dort steht Deutschland. Und damit wird deutlich, dass dieser Gesetzentwurf vieles ist, aber ganz sicher kein Mittel, um Fachkräfte in Thüringen zu halten. Der Gesetzentwurf wäre vielmehr der Einstieg in eine Gebührenlogik, die wir als SPD ganz grundsätzlich ablehnen. Heute sollen es internationale Studierende sein, morgen trifft es dann vielleicht andere Gruppen. Diesen Weg gehen wir selbstverständlich nicht mit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinzu käme der enorme Verwaltungsaufwand. Die Hochschulen müssten künftig prüfen, wer gebührenpflichtig ist, wer einen gefestigten Inlandsbezug hat, wer unter Austauschvereinbarung fällt, wer befreit oder gestundet werden kann und wer später einen Erlass bekommen könnte. Das alles bräuchte neue Nachweise, neue Verfahren, neue Bescheide und nicht zuletzt zusätzliches Personal. Die AfD verspricht Einnahmen und sie liefert Bürokratie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns vielmehr damit befassen, was internationale Studierende und Absolventinnen und Absolventen davon abhält, bei uns in Thüringen zu bleiben, wenn wir erreichen wollen, dass eben mehr Fachkräfte tatsächlich nach dem Studium auch bei uns bleiben. Und da gibt eine aktuelle Studie der Universität Jena einen interessanten Einblick. Dort wurden 37 qualitative Interviews mit internationalen Studierenden geführt und sie wurden befragt. Mir ist klar, das ist keine repräsentative Thüringen-Statistik, aber die Studie liefert trotzdem ernst zu nehmende Hinweise. Befragte berichten von Vorurteilen und Beleidigungen bis hin zu manifesten rassistischen Vorfällen. Es geht um Sicherheitsgefühl, es geht um Zugehörigkeit und es geht um die Frage, ob man sich in Thüringen überhaupt eine Zukunft vorstellen kann. Und genau darum geht es, wenn wir über Bleibeperspektiven bei uns in Thüringen sprechen. Junge Menschen bleiben nicht allein wegen eines Studiengangs. Sie bleiben, wenn sie berufliche Perspektiven sehen und wenn sie erleben, dass sie hier dazugehören können. Und da hilft Ihr Entwurf eben nicht weiter. Er sendet an internationale Studierende das Signal, dass sie zuerst einmal ein Kostenfall sind. Das passt zu der Sprache, die wir in der ersten Beratung auch gehört haben. Da war von Gratiskultur die Rede, von Blankoscheck und davon, dass Hochschulen keine Rekrutierungsbüros seien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer so über internationale Studierende spricht, kann nicht glaubwürdig behaupten, er wolle sie für Thüringen gewinnen. Was wir brauchen, ist eine bessere Datengrundlage über Studienerfolg und Verbleib. Wir brauchen gute Betreuung, Sprachförderung, Karriereberatung, kombiniert mit Kontakten zu Thüringer Unternehmen. Und wir sollten in der neuen Hochschulrahmenvereinbarung genau darüber auch sprechen, wie Thüringen internationale Studierende gewinnt und hält. Mit Studiengebühren löst man dieses Problem aber gerade nicht. Und genau deswegen werden wir den Gesetzentwurf auch heute wieder ablehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
