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Jonas Urbach

CDU 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Rottstedt hat schon kurz angeführt, worum es geht. Wir haben hier eine neuerliche Gesetzvorlage für eine Gebietsveränderung, Dornburg, Camburg und Gemeinde Wichmar im Saale-Holzlandkreis, die Gemeinde Vollersroda möchte zu Weimar kommen und Mellingen und Lehnstedt werden innerhalb der VG zu einer Gemeinde fusionieren sowie die Städte Gefell und Hirschberg im Saale-Orla-Kreis werden zusammengehen. Es ist so, dass wir natürlich als CDU insbesondere natürlich den Fokus auf Freiwilligkeit legen. Es ist doch natürlich auch so – Frau Rottstedt, Sie haben Recht –, dass Freiwilligkeit bzw. der Weg zu einer Fusion immer auch wieder Gründe hat, die nicht immer ganz freiwillig sind, weil natürlich gewisse Schwierigkeiten, gewisse Umstände einen dazu bringen. Ich habe das persönlich auch mitgemacht und kann sagen, der Weg ist nicht immer einfach. Sich jetzt aber hier einfach hinzustellen, Frau Kollegin Rottstedt, und zu sagen: Schwierig, passt nicht, was soll das. Da sind wir wieder so ein bisschen beim Kernproblem der Arbeit, die Ihre Fraktion hier im Thüringer Landtag macht. Sie skizzieren Probleme, hin und wieder finden Sie Probleme, die Probleme sind, hin und wieder kreieren Sie Probleme, aber Lösungen höre ich ganz oft von Ihnen nicht. Insbesondere bei diesem Punkt stelle ich wirklich nicht fest, wo Sie den großen Wurf beim Thema „kommunale Neugliederung, kommunale Finanzierung“ machen, im Prinzip den großen Wurf bei der Änderung der Thüringer kommunalen Landschaft. Da habe ich nichts, aber auch gar nichts vernommen. (Beifall CDU, BSW) Diese Überlegung, dass Sie sagen, das Leitbild, das wir jetzt hier haben, sei ja noch im Werden und wie können wir jetzt mittendrin, wenn wir in der Phase sind, in der wir uns das neu überlegen, eine Fusion auf den Weg bringen – dann haben Sie die Systematik dieser ganzen Geschichte nicht wirklich verstanden, Frau Rottstedt. Es ist natürlich so, dass wir ein Gesetz haben, dass aufgrund eines Leitbildes aus dem Jahr 2017 besteht, das Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz – toller Name – und das gilt bis zum Ende dieses Jahres. Dementsprechend können auch Kommunen sich auf den Weg machen und können einfach aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe Anträge stellen. Das ist passiert. Das Innenministerium hat diese Anträge bearbeitet, hat in Gesprächen mit den Kommunen diese Liste uns jetzt hier vorgeschlagen, weil man dort vor Ort einfach so weit ist, dass man diesen Weg jetzt gehen kann. Dementsprechend ist das überhaupt nicht ehrenrührig und ich möchte zurückweisen, dass wir hier einen Anschein haben, dass wir irgendwas noch schnell vor Toresschluss würden ändern wollen. Das ist nicht so. Die Diskussion zur Änderung bzw. Fortschreibung des Gemeindeneugliederungsfinanzierungsgesetzes steht an, da haben Sie recht, auch zum Leitbild. Da sind Sie herzlich eingeladen, auch mitzuwirken. Aber diese konkrete Fusionsüberlegung heute hier ist ganz gesetzlich auf den Regelungen, die wir haben, einfach ausgeführt. Natürlich ist es so, dass es auch Geld kostet. Es sind 13,1 Millionen Euro, die hier zu Buche schlagen für diese Fusionen. Aber da ist natürlich auch ein bisschen die Überlegung dahinter, dass wir den Kommunen, die sich neu auf den Weg machen möchten, insbesondere den aufnehmenden, dass wir denen auch gern etwas mitgeben möchten, damit sie diesen Neustart, wenn man so möchte, eben auch besser bewältigen können. Ja, Sie haben das erwähnt und Sie haben das gesagt, es ist so, dass Effizienzgewinne durchaus eine Überlegung sind, und vielfach sind Kommunen einfach beispielsweise mit 200 Einwohnern nicht mehr in der Lage finanziell und auch personell, all das – sagen wir mal – zu machen und zu leisten, was sie sich gern wünschen. Das ist nicht einfach. Da haben Sie tatsächlich sogar recht. Aber es hilft eben auch nicht, einfach nur zu sagen, es ist alles schlecht, was hier vorgeschlagen wird, ohne wirklich einen Weg aufzuzeigen. Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie das nicht wollen. Das ist nämlich gar nicht so einfach. Das sehe ich schon ein. Darüber haben sich viele Menschen Gedanken gemacht. Aber es ist einfach so, dass wir eine Möglichkeit geschaffen haben für Kommunen, die freiwillig auf den Weg gehen möchten, dass Sie sozusagen diesen Weg gehen können. Und ich werbe auch jetzt schon dafür, dass wir in Zukunft diesen Weg fortgehen und dass wir den Kommunen auch weiterhin diese Möglichkeit anbieten, dass sie hier sich neu finden können. In diesem Sinne, meine Damen und Herren – das ist ja die erste Lesung, wir werden das Thema natürlich dann auch weiterhin aufrufen – möchte ich Sie herzlich dazu einladen, in Ausschüssen das konstruktiv zu begleiten. Ich finde das schon mal interessant, dass Sie nicht per se gleich ablehnen. Bei den letzten Fusionen war das dann bei der AfD doch der Fall, dass Sie dem nicht zugestimmt haben. Ich bin auf die Anhörung gespannt und bin guter Dinge, dass das aber durch das Innenministerium insofern gut vorbereitet worden ist, dass wir hier Kommunen auf der Liste haben, die sich eben schon intensiv damit befasst haben. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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