Vivien Rottstedt
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, kleine Gemeinden sind kein Auslaufmodell. Gerade die kleinteilige Gemeindestruktur in Thüringen verdient Schutz, weil sie die Politik noch nahbar hält. Dort kennen sich die Menschen noch beim Namen, dort wird Verantwortung nicht nur verwaltet, sondern getragen, dort begegnet der Bürger dem Staat nicht als Vorgangsnummer, sondern als Nachbar. Wer in Thüringen also über Gemeindeneugliederungen spricht, spricht deshalb nicht bloß über Linien auf einer Landkarte. Er spricht über Heimat, über Identität und über die ganz praktische Frage, ob Politik noch bei den Menschen stattfindet oder immer weiter in die Ferne rückt. Und gerade, weil es dabei um gewachsene Strukturen und die Zukunft ganzer Gemeinden geht, darf diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Vorab: Den Beschlüssen der betroffenen Gemeinden treten wir nicht grundsätzlich entgegen. Freiwillige Entscheidungen vor Ort verdienen Respekt. Aber der Begriff der Freiwilligkeit wird bisweilen sehr großzügig ausgelegt.
(Beifall AfD)
Ein Gemeinderatsbeschluss mag freiwillig sein. Die Umstände, unter denen er entsteht, sind es häufig weniger, denn wenn kleine Gemeinden kaum noch ihre Pflichtaufgaben erfüllen können, wenn sich immer weniger Bürger bereitfinden, das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters zu übernehmen, wenn Bürokratie wächst, Haftungsrisiken steigen und finanzielle Spielräume sinken, dann entsteht kein freier Gestaltungsspielraum, dann entsteht Druck. Und dieser Druck ist von Ihnen hausgemacht, weil Sie die Kommunen am Gängelband verhungern lassen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was würden Sie denn machen?)
Der Entwurf beschreibt selbst, dass die Leistungsfähigkeit nicht nur von Einwohnerzahlen abhängt, sondern auch von Finanzmitteln, Personal, technischer Ausstattung und der Komplexität der Aufgaben. Bund und Land hingegen laden den Kommunen immer neue Aufgaben auf, finanzieren sie nicht auskömmlich und wundern sich dann anschließend, dass die Leistungsfähigkeit sinkt. Die Antwort der Landesregierung darauf ist seit Jahren erstaunlich vorhersehbar: Größere Strukturen, weniger Eigenständigkeit, längere Wege und mehr Abstand zwischen Bürger und Verwaltung. In den Ministerien nennen sie das dann Effizienzgewinn und vor Ort fragen sich die Menschen zunehmend, ob sich der Staat nicht Stück für Stück aus der Fläche zurückzieht. Denn Bürgernähe entsteht nicht durch neue Grenzverläufe und schon gar nicht durch immer größere Verwaltungseinheiten. Bürgernähe entsteht dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar bleiben, wo Ansprechpartner erreichbar sind und wo die Verantwortung auch ein Gesicht hat. Wenn ich mir die Begründung zu den jeweiligen Änderungen ansehen, stoße ich immer wieder auf dieselben Argumentationsmuster und Textbausteine und das, obwohl die Ausgangslagen der betroffenen Kommunen durchaus unterschiedlich sind. Mal werden hohe Schulden angeführt, mal geringere Einnahmen, mal personelle Engpässe. Die Schlussfolgerung bleibt dennoch gleich: Die Neugliederung werde die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit stärken. Das kann gehofft werden. Allerdings bezweifeln wir stark, dass sich diese Hoffnung auch bewahrheitet, denn zwei angespannte Haushalte ergeben eben nicht automatisch einen gesunden Haushalt.
(Beifall AfD)
Ein neuer Name auf dem Briefkopf beseitigt weder Altschulden noch Investitionsstaus, Fachkräfte entstehen nicht dadurch, dass Gemeindegrenzen neu gezeichnet werden und Probleme verschwinden nicht nur, weil sie organisatorisch neu sortiert werden. Bemerkenswert ist auch, dass die neu zu schaffenden Strukturen die eigenen Zielgrößen nicht einmal erreichen werden. Stattdessen erklären Sie, dies sei ein erster Schritt hin zu einer leitliniengerechten Struktur. Da mag die Frage doch erlaubt sein: Ein erster Schritt wohin? Zur nächsten Fusion? Zur nächsten Eingliederung? Zur nächsten Reform der vorherigen Reform hin zu anonymen Großgemeinden? Wenn das erklärte Ziel bereits beim Start verfehlt wird, dann wirkt das wie eine Zwischenetappe auf einem Weg, dessen Endpunkt niemand so recht benennen mag.
(Beifall AfD)
Interessant ist auch der gewählte Zeitpunkt. Während der Antrag zur Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen noch im Ausschuss behandelt wird, soll gleichzeitig die nächste Neugliederung noch auf der alten Grundlage beschlossen werden.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja, na selbstverständlich!)
Das ist, als würde die Koalition ein Haus hochziehen und danach dann prüfen lassen, ob das Fundament überhaupt noch trägt. Das ist schon absurd.
(Beifall AfD)
Wir werden dennoch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen, nicht weil uns der Gesetzentwurf überzeugen würde, sondern weil die Ausschussüberweisung zum Kern der parlamentarischen Gepflogenheiten gehört.
(Beifall AfD)
