Dr. Wolfgang Lauerwald
Medizinische Versorgung sichern – Heilmittelerbringer stärken – Weiterbildungsförderung bedarfsgerecht ausbauen
Werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer am Livestream! Frau Kollegin Dr. Urban, es ist schon interessant, wie das Thema „Schaufensterantrag“ immer wieder mal bei Ihnen erscheint. Ich erinnere mich auch, dass uns das in der Vergangenheit vorgeworfen worden ist. Wir arbeiten schon seit Wochen an diesem Thema. Wir haben mehrere Kleine Anfragen zu den Heilmittelerbringern gestellt, wir haben im Mai-Plenum das Thema „Heilmittelerbringer“ auf der Tagesordnung gehabt, da ging es um die IT-Anbindung. Jetzt haben wir dieses Thema vorbereitet und an dem Tag, als der Ausschuss war, ist das ins AIS gekommen, weil das dann auch erst eine Drucksachennummer bekommen hatte. Ihr Ausschussthema war ein Selbstbefassungsantrag, den Sie selber wieder von der Tagesordnung genommen haben. Den haben wir also überhaupt nicht diskutiert und das ist eine Falschbehauptung. Nur noch so viel dazu.
(Beifall AfD)
Frau Güngör – dieses Wort „schlampig“ haben wir noch nicht zu hören gekriegt. Meistens sind es andere Adjektive, die unsere Anträge diskreditieren, aber ich meine, es ist schon mal interessant, was Sie sich alles so einfallen lassen. Ich hoffe nur, dass die Heilmittelerbringer in Thüringen Ihre Rede hören oder gehört haben oder hören werden. Ich denke, das ist die beste Politik, die Sie für uns gemacht haben.
(Beifall AfD)
Nun komme ich aber zum eigentlichen Redebeitrag. Die Heilmittelerbringer tragen eine zentrale Verantwortung für die ambulante Gesundheitsversorgung in Thüringen. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sorgen dafür, dass Gesundheit erhalten und wiederhergestellt wird. Sie ermöglichen vielen Menschen die Rückkehr in den Berufsalltag, fördern gesellschaftliche Teilhabe und tragen dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines steigenden Bedarfs an rehabilitativen und präventiven Leistungen werden diese Berufe weiter an Bedeutung gewinnen. Ohne eine leistungsfähige Versorgung durch Heilmittelerbringer ist eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung bereits heute vielerorts nicht mehr gewährleistet. Genau an dieser Stelle setzt unser Antrag an, denn Heilmittelerbringer stehen vor einer besonderen Situation, die in vielen anderen Berufsgruppen nicht existiert. Weiterbildung ist in diesen Berufen keine freiwillige Karriereentscheidung, sie ist häufig Voraussetzung dafür, bestimmte Leistungen überhaupt erbringen und gegenüber den Krankenkassen abrechnen zu können. Wer eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen will, ist auf zusätzliche Qualifikationen angewiesen. Diese Fort- und Weiterbildungen sind umfangreich und zeit- und kostenintensiv. Nach dem Berufsabschluss reichen die erworbenen Grundkenntnisse oftmals nicht aus, um zahlreiche Leistungen erbringen und abrechnen zu können. Deshalb folgen regelmäßig weitere Qualifikationen. Ich nenne zwei typische Beispiele. Die Fortbildung „Manuelle Lymphdrainage“ umfasst rund 180 Unterrichtseinheiten und kostet etwa 1.600 Euro. Die Fortbildung „Manuelle Therapie“ umfasst rund 320 Unterrichtseinheiten und kostet etwa 4.500 Euro. Hinzukommen Fahrtkosten zum Fortbildungsort, Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Fachliteratur. Damit stellen sich zwei zentrale Fragen. Erstens: Welcher Berufsanfänger kann diese Investitionen dauerhaft selbst tragen? Zweitens: Welche kleine Praxis kann diese Kosten unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vollständig für Beschäftigte übernehmen? Diese Fragen betreffen nicht nur die Physiotherapie. Vergleichbare Herausforderungen bestehen auch in der Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Ich war vor Ort in Gera in einer Physiotherapiepraxis und habe mich zu diesem Thema kundig gemacht. Der Physiotherapeut, der die Praxis in eigener Selbstständigkeit leitet, sagte mir, er hat insgesamt 13.000 Euro für seine Fort- und Weiterbildung bezahlt – aus eigener Tasche, ohne Förderung und gar nichts. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel. Bereits heute können freiwerdende Praxen vielerorts nur schwer nachbesetzt werden. Insbesondere im ländlichen Raum entstehen dadurch spürbare Versorgungsrisiken. Hinzukommen weitere Belastungen durch Bürokratie und Digitalisierung, die wir bereits in einem früheren Antrag in der Drucksache 8/3460 thematisiert haben. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass Heilmittelerbringer in der Weiterbildungsförderung bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Thüringen verfügt jedoch bereits über ein geeignetes Instrument, es wurde schon erwähnt. Mit der EFS Plus Fachkräfte und Weiterbildungsrichtlinie besteht eine Förderstruktur, die gezielt weiterentwickelt werden kann, ohne neue Programme oder zusätzliche Bürokratie. Wir fordern deshalb, erstens, Heilmittelerbringer ausdrücklich als Zielgruppe dieser Richtlinie zu berücksichtigen. Zweitens, höhere Förderquoten sowie die Berücksichtigung notwendiger Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten vorzusehen. Drittens, Heilmittelerbringer als systemrelevante Berufsgruppe stärker in die Fachkräftesicherung des Landes einzubeziehen. Und viertens, die Weiterentwicklung der Richtlinie an erfolgreichen Beispielen anderer Bundesländer auszurichten. Andere Bundesländer zeigen bereits, dass eine stärkere Förderung von Heilmittelerbringern möglich und wirksam ist. SachsenAnhalt setzt auf eine deutlich umfassendere Förderung der beruflichen Weiterbildung und stärkt damit gezielt Fachkräftegewinnung und ‑ bindung. Was dort funktioniert sollte auch in Thüringen möglich sein. Hinzukommt ein weiterer Aspekt. Die aktuelle ESF Plus Förderperiode läuft im Jahr 2027 aus. Damit besteht jetzt der richtige Zeitpunkt, die zukünftigen Förderprioritäten neu auszurichten und bestehende Lücken zu schließen. Eine Anpassung bestehender Förderstrukturen ist sachgerechter und wirtschaftlicher als der Ausbau neuer Programme. Wenn das alles so schön klappen würde mit den Förderungen, Frau Güngör, dann hätten wir ja das Problem mit den Heilmittelerbringern in Thüringen gar nicht. Meine Damen und Herren, die Schlussfolgerung liegt auf der Hand. Unser Antrag verlangt keine neuen Behörden, keine neuen Förderprogramme und keine zusätzliche Parallelstrukturen. Er nutzt ein bestehendes Instrument, um eine erkennbare Schieflage in der Förderpolitik zu korrigieren. Wer die ambulante Gesundheitsversorgung sichern will, darf Heilmittelerbringer bei der Fachkräfte- und Förderpolitik nicht länger außen vor lassen.
(Beifall AfD)
