Alexander Kästner
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Antrag der Linken greift ein Thema auf, das seit vielen Jahren intensiv diskutiert wird, nämlich die Vermögensverteilung in Deutschland. Insoweit steht sicher außer Frage, dass das Vermögen in Deutschland relativ ungleich verteilt ist. Ebenso ist es legitim, die Frage zu stellen, wie große Vermögen angemessen zum Gemeinwesen beitragen können. Darüber muss Politik tatsächlich sprechen. Genauso gehört aber zur Ehrlichkeit dazu, dass zwischen dieser grundsätzlichen Debatte und der konkreten Ausgestaltung einer Vermögenssteuer ein erheblicher Unterschied besteht. Genau deshalb liegt heute ein gemeinsamer Änderungsantrag der Brombeerkoalition vor. Mit diesem Änderungsantrag wird beantragt, die konkreten steuerlichen Vorgaben Ihres Antrags, also die Punkte II.1 b und c, insbesondere die vorgeschlagenen Steuersätze und Schwellensätze, zu streichen. Hintergrund ist, dass die im Antrag angeführte wissenschaftliche Grundlage des DIW diese konkreten Feststellungen eben gerade nicht trägt. Vielmehr weist sie ausdrücklich darauf hin, dass sich die tatsächlichen Aufkommenswirkungen einer Vermögensteuer wegen möglicher Anpassungsreaktionen nur mit großer Unsicherheit abschätzen lassen. Das ist auch relativ deutlich und klar und übersichtlich und umfangreich dargelegt. Damit wird dieser Antrag der Linken darauf zurückgeführt, was wissenschaftlich tatsächlich belastbar ist, nämlich die Feststellung, dass Vermögensungleichheit existiert und eine politische Diskussion darüber notwendig ist. Diesen Ansatz können wir mittragen. Denn eine verantwortungsvolle Steuerpolitik sollte sich an belastbaren Erkenntnissen orientieren und nicht an Annahmen, deren Auswirkungen sich nicht seriös beziffern lassen. Wer über eine Vermögensteuer diskutiert, muss immer auch berücksichtigen, welche Folgen sie für Investitionen, Unternehmensstandorte und Beschäftigung haben kann. Es ist schon umfangreich dargelegt, ausgeführt worden. Ich will das nicht unnötig wiederholen. Ebenso muss sie verfassungsfest ausgestaltet sein und praktikabel umgesetzt werden können. Deshalb halten wir es für richtig, auf konkrete Feststellungen heute hier zu verzichten, solange hierfür keine tragfähige Grundlage besteht. Gleichzeitig bleibt aber die politische Aufgabe bestehen, für mehr Steuergerechtigkeit und dafür zu sorgen, dass starke Schultern einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Ebenso wichtig ist es aber, auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und Investitionen nicht unnötig zu erschweren. Unser vorliegender Änderungsantrag trägt diesem Spannungsverhältnis Rechnung. Er ermöglicht auf der einen Seite eine sachliche Debatte über die Vermögensungleichheit, ohne Festlegungen zu treffen, die wissenschaftlich nicht hinreichend abgesichert sind. Wir denken, dass aus diesem Grund der Antrag in dieser geänderten Fassung zustimmungsfähig ist. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
