Christoph Zippel
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde eingebracht am 18.03. dieses Jahres und es fand eine erste Lesung am 26.03. statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Die erste Ausschussberatung, in der man sich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzte, fand am 27.03. statt. Hier wurden eine mündliche und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die mündliche Anhörung fand am 04.05. statt. Es gab Änderungsanträge, die von der Regierung am 11.06. und von der Fraktion Die Linke am 12.06. eingebracht worden sind. Ich will kurz auf wichtige Änderungen eingehen. So ist der befristete Landeszuschuss in § 25a nicht nur für das Jahr 2026, sondern auch für das Jahr 2027 auszuzahlen. Die Umnutzungsprämie wird gestrichen. Sprachförderung wird expliziter erwähnt und gefordert. Elternbeiträge können stundenweise oder nach Stundenkorridoren vereinbart werden. Es gab dann am 12.06. eine Ausschussberatung. Hier wurde die Anhörung ausgewertet. Es wurde eine Beschlussempfehlung gefasst mit der Annahme der Änderungsanträge der Regierungskoalition sowie der Fraktion Die Linke. Am heutigen Tag wird das Gesetz im Landtag besprochen und wir freuen uns auf großartige folgende Reden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
