Dr. Thadäus Rudolf König
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ich bitte darum, wenn eine Zwischenfrage gestellt wird, eine Frage zu stellen und kein Statement abzugeben. Sie haben noch Redezeit, Herr Abgeordneter Thrum, die Sie gern nutzen können. Aber wie gesagt, das ist eine Fragemöglichkeit. Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Ich frage noch mal ins Rund, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, ob Ausschussüberweisung gewünscht ist.
