Dr. Jens Dietrich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, in der ersten Lesung haben alle Fraktionen betont, die Zivilklausel verbietet und verhindert keine Forschung. Die Landesregierung hat bestätigt, dass sie kein Verbot darstellt. Der Bildungsminister hat ausgesagt, die Zivilklausel gehört ausdrücklich nicht zu den Herausforderungen in der Hochschulpolitik und Forschung mit Bezug zur Verteidigungsfähigkeit soll stattfinden können. Und was sagen die Wissenschaftler? Eine repräsentative Befragung von 9.083 Vollzeitwissenschaftlern an 158 deutschen Hochschulen, durchgeführt im Sommer 2024, veröffentlicht 2026 in der Fachzeitschrift „Minerva“, hat genau diese Konstellation empirisch untersucht. Das Ergebnis: Wenn der Staat Hochschulen per Gesetz auf zivile Forschung verpflichtet, befürworten 79 Prozent der konservativ ausgerichteten Wissenschaftler rechtliche Schritte gegen den Staat, aber auch noch 43 Prozent insgesamt. Es ist der höchste Wert der gesamten Studie für jede Gruppe in jedem Szenario. Es wurden noch andere Dinge abgefragt in der Studie. Die Wissenschaftler selbst betrachten staatliche Forschungsmandate als strukturellen Angriff auf die Hochschulautonomie. Wenn das so ist, warum halten Sie dann an dieser Regelung fest? Wer ohne ideologische Brille schaut, kommt zwingend zum selben Ergebnis wie unser Gesetzentwurf. Die Fakten sind relativ eindeutig. Von elf Hochschulen hatten sieben null Fälle und null Sitzungen zu diesem Thema. Die TU Ilmenau unterhält eine Ethikkommission, die monatlich tagt, bei null Fällen. An keiner einzigen Thüringer Hochschule fanden wehr- oder sicherheitstechnische Forschungen statt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gott sei Dank!)
Die einzige Einrichtung mit tatsächlichen Bundeswehraufträgen ist die Fraunhofer-Gesellschaft, eine außeruniversitäre Gesellschaft, die nicht unter die Zivilklausel fällt. Aber wenn dem so ist, wozu dann Prüfgremien an elf Hochschulen, die nichts zu prüfen haben? Kein einziger Redner in der ersten Lesung hat Zahlen genannt, keinen Fall, kein Projekt, keine konkreten Beispiele, stattdessen die üblichen Versatzstücke: Verantwortung, Ethik, Reflexion, Frieden – alles Haltungsbegriffe, keine Argumente. Und dann schafft es die CDU nicht einmal, in ihrer Haltung konsistent zu sein. Werfen wir doch einen Blick in die 6. Wahlperiode. Der damalige wissenschaftspolitische Sprecher der CDU hat die Zivilklausel scharf kritisiert. Er zitierte das CHE-Gutachten, warnte vor Standortnachteilen, verwies auf die Dual-Use-Problematik und nannte die Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Forschung schwierig. Die CDU legte sogar einen eigenen Gesetzentwurf vor – ohne Zivilklausel. Heute legt die CDU ein Entlastungsgesetz vor, welches das Hochschulgesetz mehrfach anfasst, aber die Zivilklausel stehen lässt – dieselbe Klausel, die Sie als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet haben. Das wäre doch die Möglichkeit gewesen, mit diesem unnötigen Zwang aufzuräumen. Sie streichen Genehmigungsvorbehalte, schaffen Doppelungen ab, aber die Zivilklausel mit Prüfgremien, die nie tagen, Verfahren, die nie angewendet wurden, Veröffentlichungspflichten, die ins Leere laufen, bleibt unangetastet. Warum? Was hat sich seit der 6. Legislaturperiode geändert? Nicht die Faktenlage, nur die Rolle als Teil einer Regierungskoalition. Und damit sind wir bei einem Muster, das sich in dieser Wahlperiode immer deutlicher zeigt: Vier Fraktionen, die sich sonst als politische Wettbewerber inszenieren, stimmen geschlossen ab,
(Beifall AfD)
nicht, weil sie in der Sache übereinstimmen – der Bildungsminister hat das Gegenteil gesagt –, sondern weil eine linke prälegislative Koalition einen Konsens verlangt. Solche Einheitsfronten haben wir schon einmal gehabt. Zu diesem System passen solche Klauseln auch viel besser. Denn die Zivilklausel ist kein Instrument des Schutzes, sie ist ein Instrument der Gesinnung. Sie verlangt von Hochschulen nicht, verantwortungsvoll zu forschen, sie verlangt, dass Hochschulen öffentlich eine bestimmte Haltung bekennen. Nicht, weil es einen Anlass gäbe, sondern weil Sie es so wollen. Solche Mechanismen kennt man aus Zeiten, in denen die Wissenschaft nicht frei war, sondern politisch dienstbar gemacht wurde. Der Staat gibt vor, was die Hochschulen über sich selbst zu erklären haben. Wir brauchen Forschung und Lehre, die sich an Fakten orientiert, an der Anforderung eines demokratischen Rechtsstaats, an der Notwendigkeit einer liberalen und sozialen Marktwirtschaft. Was wir nicht brauchen, ist politisierte Wissenschaft, die ihre Ergebnisse nach dem Kompass der herrschenden Ideologie ausrichtet, ob bei Zuwanderung, Asyl, Klima, Gender oder Corona. Unser Gesetzentwurf ist die denklogische Konsequenz dessen, was alle Fraktionen in der ersten Lesung selbst gesagt haben. Die Klausel ist kein Verbot, es gibt keine zu beratenden Fälle, es gibt keine Herausforderungen – zwei Paragrafen, eine Seite, keine Kosten, mehr Freiheit wagen. Streichen Sie einfach diese Klausel! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
