Christoph Zippel
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das große Vergnügen desjenigen, der hier voraussichtlich als letzter Abgeordneter spricht, ist immer das, dass er die Hälfte seiner Rede zerreißen kann und auf die Art und Weise ein bisschen Luft gewinnt, um auf die aktuellen Beiträge einzugehen. Deswegen nehme ich mir die Freiheit und reagiere ganz kurz mal auf ein, zwei Dinge, die mich bei den Vorrednern beschäftigt haben. Zunächst einmal herzlichen Dank an die Vertreter der Koalition. Das waren alles wesentliche Punkte. Es wurde auch wichtigerweise aufgezählt, auch die Genese der ganzen Geschichte und vor allem auch die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Was mich tatsächlich noch mal etwas umtreibt, ist ein Aspekt, auf den die Kollegin Urban auch schon bei dem Redebeitrag vom Kollegen Dr. Lauerwald eingegangen ist. Ich will wirklich noch mal auf eine Sache eingehen, nicht nur deswegen, weil ich der Ausschussvorsitzende bin, sondern weil mir es auch ganz wichtig ist, dass wir nach außen nicht den Eindruck erwecken, dass hier bei diesem wichtigen Thema irgendwie eine Hast oder Eile entsteht, sondern hier geht es darum, Zeit effizient zu nutzen und zu einem Gesetzentwurf über den Sommer anzuhören und die Zeit sinnvoll zu nutzen. Da ist keine Eile, da geht es auch nicht darum, dass irgendwelche Entscheidungen erzwungen werden müssen oder irgendjemand nicht genug Zeit hat, sich mit irgendwas auseinanderzusetzen. Es geht darum, dass, wenn wir nach der Sommerpause wieder hier im Ausschuss zusammenkommen, nicht nur alle Abgeordneten in Ruhe den Gesetzentwurf gelesen haben, sondern auch schon alle Zuarbeiten der Anzuhörenden vorliegen und wir uns dann ganz in Ruhe diesem wichtigen Thema widmen können. Deswegen will ich das wirklich ganz bewusst von uns weisen, dass in irgendeiner Art und Weise irgendwas übers Knie gebrochen wird. Dieser Eindruck soll von Ihrer Seite aus entstehen, aber er ist wirklich falsch.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Der zweite Punkt, der mich auch ein klein wenig geärgert hat, ist die Diskussion darüber, was an der Geschichte wahr und was falsch ist. Kollegin Güngör hat ein bisschen versucht, das in der letzten Legislaturperiode der CDU in die Schuhe zu schieben, dass es da nicht zu einem ÖGD-Gesetzentwurf gekommen ist. Wir haben gehört, welche verschiedenen Entwürfe es gab. Ich habe das große Vergnügen gehabt, damals aus der Opposition heraus in diesen Prozess eingebunden gewesen zu sein und darf berichten, dass das wirklich nicht nur deswegen ein schwieriger Prozess war, weil es verschiedene konkurrierende Entwürfe gab, sondern weil tatsächlich irgendwann – das war das ursprüngliche Problem –im damaligen Sozial- und Gesundheitsministerium von der damaligen Ministerin keine Kraft mehr vorhanden war. Es war schlichtweg nicht mehr die Kraft da, dieses wichtige Projekt durchzusetzen und die Dinge, die auf dem Tisch lagen, zu einen. Wir hatten komplexe Anhörungen, die waren wirklich sehr ergiebig, das war ein guter Prozess, aber wenn vonseiten der Regierung an diesem Prozess eben die Unterstützung nicht da ist, dann ist das Ganze zum Scheitern verurteilt. Das war am Ende des Tages die ganze Krux an der Sache. Das macht mir den Weg zur jetzigen Situation natürlich um ein Vielfaches leichter. Denn genau das ist jetzt der Unterschied. Wir haben jetzt eine Landesregierung und insbesondere ein Ministerium, das es verstanden hat – und auch beauftragt natürlich durch den Koalitionsvertrag und durch die Abgeordneten –, das Thema ÖGD anzufassen und dies auch mit großer Energie und großer Konzentration durchgeführt hat. So haben wir hier einen Gesetzesentwurf vorliegen, der – und wie gesagt, ich will nicht auf die ganzen Aspekte extra noch mal eingehen, die gesagt worden sind – viele Dinge klärt, die einfach auch zu klären sind. Wir haben bisher mit einer Verordnung aus dem Jahr 1990 gearbeitet, zuletzt geändert 1998. Wir wissen alle, wie da die technischen Voraussetzungen waren. Wir wissen, wie da die Gesamtlage war. Seitdem war nicht nur Corona, seitdem sind andere Dinge passiert. Von daher ist es genau richtig, dass hier alles angefasst wird, was eben auch auf den modernen Stand gebracht werden muss. Und ich will noch mal betonen: Uns ist es tatsächlich auch wichtig, dass – was im vorigen Entwurf der vorhergehenden Landesregierung das Problem war, nämlich dass wir einen Mammutentwurf hatten, ein Mammutwerk mit vielen gut klingenden Begriffen, der aber nicht handhabbar war, auch finanziell nicht gedeckt und ohne klare Verantwortungsstrukturen – genau die Schwächen jetzt beseitigt worden sind und genau hier eben nachgesteuert wurde. Deswegen freue ich mich tatsächlich sehr auf die Diskussion und auch auf die Zuschriften, die wir im Rahmen der Anhörung bekommen werden, weil Gesetze eben kein Selbstzweck sind. Und so ist es auch bei diesem sehr wichtigen Gesetz für den Freistaat. Sie sind Mittel zum Zweck und der Zweck ist in diesem Fall besonders klar, dass eine Mutter in Erfurt weiß, dass die Untersuchung ihres Kindes vor der Einschulung professionell und nach modernem Standard durchgeführt wird, aber dass auch ein Amtsarzt in Altenburg zum Beispiel die Rechtssicherheit hat, die er braucht, um seine Arbeit zu tun, ohne sich auf eine 35 Jahre alte Verordnung berufen zu müssen, dass wir einfach überall im Freistaat für alle Planbarkeit, Verlässlichkeit haben, für die Akteure im Gesundheitsdienst, aber eben auch für die Bürgerinnen und Bürger, die eben doch sehr oft mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Kontakt sind, öfter als das manch anderer glaubt, der sich vielleicht mit dem Thema nicht auseinandergesetzt hat und trotzdem hier an das Rednerpult tritt. Ich hatte eingangs gesagt bzw. es wurde auch gesagt, dass wir das letzte Bundesland ohne ÖGD-Gesetz sind. Das ist richtig und es ist auch gut und auch wirklich notwendig, dass wir diesen Zustand beenden. Dieser Zustand war nicht nur eine Schande, nicht nur für die Menschen, die trotz allem hervorragende Arbeit geleistet haben im gesamten Politikbetrieb, sondern ehrlicherweise auch ein Stückchen weit für uns hier in der Politik. Und es ist auch nachvollziehbar, dass sich viele, die im ÖGD tätig sind, ein Stück weit auch im Stich gelassen gefühlt haben. Ich will auch die Chance nutzen, von hier aus all diesen auch Danke zu sagen für ihre tägliche Arbeit, die sie leisten, für alle Aufgaben, die sie übernehmen, auch eben dann, wenn es schwierig wird, wenn eine Pandemie vor der Haustür steht oder andere Sachen, dann wirklich auch Arbeit verlangen, die über das normale Maß hinausgeht. Da können wir froh sein, dass wir im Öffentlichen Gesundheitsdienst Menschen haben, die da tätig sind, die auch ohne modernes rechtliches Werkzeug in der Lage waren, dort gute Arbeit zu leisten. Ich denke, es ist Zeit, dass wir ihnen jetzt auch das notwendige Werkzeug an die Hand geben.
(Beifall CDU, BSW)
Was frühe Regierungen leider nicht geschafft haben, entweder weil, wie gesagt, die Ziele zu hoch gesteckt waren und durch ideologische Gedanken verloren gegangen sind oder weil ihnen der Wille fehlte, aus dem Scheitern zu lernen, das schaffen wir heute mit einem klaren, handwerklich sauberen, pragmatischen Gesetz, kein überkomplexes Bürokratiemonster, kein Wunschzettel ohne Finanzierungsgrundlage, sondern ein Gesetz, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen fit macht für die nächsten Jahrzehnte. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
