Steffen Quasebarth
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ein Mehr an Freiheit geht häufig einher mit einem Weniger an Sicherheit. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und hier auf der Tribüne im Thüringer Landtag, nicht überall, wo Gleichstellung draufsteht, ist auch Gleichstellung drin. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist dafür ein gutes Beispiel. Er sieht vor, die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen umzuwandeln, sie freiwillig zu stellen, und fortan den Kommunen zu überlassen, ob sie ihr Geld für so etwas wie Gleichstellungsbeauftragte ausgeben wollen oder ob sie das lieber bleiben lassen. Lassen wir uns, auch wenn es verfassungsrechtlich völlig absurd ist, kurz auf dieses Gedankenspiel ein. Wollten wir dieses Gesetz tatsächlich umsetzen, dann würden sich mindestens drei Baustellen auftun. Erstens, die monetär-haushaltspolitische Baustelle: Sie behaupten, der Wegfall der Gleichstellungsbeauftragten spare Geld ein. Ist das wahr?
(Zwischenruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!)
Sie legen in Ihrem Entwurf keinerlei Zahlen vor, keine Einsparprognose, keine Abwägung, wie groß die Haushaltsentlastung überhaupt wäre. Dazu trifft Ihr Entwurf keine Aussage. Ich sage mal so: Wenn Sie schon mit der Kassenlage argumentieren, dann sollten Sie wenigstens sagen, wovon Sie reden. Zweitens, die verwaltungs- und strukturpolitische Baustelle: Mal angenommen, wir würden das Gesetz tatsächlich umsetzen, was hätte das zur Folge. In Thüringen würde ein Flickenteppich entstehen. Wenn die Pflicht entfällt, dann behalten manche Kommunen die bestehende Struktur bei, andere reduzieren sie, andere schaffen sie ganz und gar ab.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Ist das schlimm?)
Das ergibt fast zwangsläufig einen Flickenteppich, je nach Haushaltslage. Je nach politischer Färbung und je nach Verwaltungswillen. Wollen wir das in Thüringen?
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ja!)
Soll Gleichstellung also künftig vom Wohnort abhängen? Bin ich dann als Frau in Gotha bessergestellt als in – sagen wir mal – Großbreitenbach? Das wollen wir nicht. Drittens, die verfassungsrechtliche Baustelle: Das ist nach Meinung dieser Koalition der entscheidende Punkt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet – so heißt es in der Verfassung des Freistaates Thüringen –, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Das steht „verpflichtet“ – da steht nicht, sie können freiwillig entscheiden – in der Verfassung, wortwörtlich.
(Beifall BSW)
Ich sage es jetzt mal in aller Deutlichkeit in Richtung Ihrer Fraktion: Wenn Sie die Thüringer Verfassung und alles was da drinsteht, wenn Sie das interessiert, dann können Sie das nicht einfach ignorieren. Gut, da steht jetzt nicht, dass es Gleichstellungsbeauftrage geben muss.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ah!)
Aber – das haben Sie fein beobachtet – können wir Gleichstellung tatsächlich fördern und sichern, wie es in der Verfassung steht, wenn wir die institutionelle Absicherung entfernen? Können wir Kinder bilden, wenn der Bürgermeister morgens beschließt, durchs Dorf zu gehen und den Kindern bei Gelegenheit und wenn gerade Zeit ist, was vom Pferd zu erzählen? Wahrscheinlich nicht. Es ist nicht schwer zu durchschauen, was Sie hier vorhaben. Sie wollen an die Gleichstellung ein Preisschild hängen, um dann über den Preis zu verhandeln. Das ist spannend und das ist übrigens gar nicht so schwer. Ich kann Ihnen gern aufzählen, was es kostet würde, wenn wir die Gleichstellung in Thüringen zurückfahren. Zur Kasse gebeten, im Sinne von darunter leiden, würden dann nämlich zu allererst Fachkräfte, auf die wir in Thüringen so angewiesen sind. Das Potenzial von Frauen nicht zu nutzen, lässt sich ökonomisch beziffern. Wenn Sie das tun wollen, gern. Familien nicht zu unterstützen, lässt sich berechnen. Den Schutz von Fairness und Teilhabe abzubauen, wird sich in Euro ausdrücken lassen.
(Zwischenruf Abg. Wloch, AfD: Sie haben keine Ahnung!)
Aber, ich sage es Ihnen, darauf werden wir uns nicht einlassen. Für uns kommt nämlich Verlässlichkeit vor Beliebigkeit. Wir diskutieren verfassungsmäßige Pflichten nicht. Denn was wäre das Ergebnis? Stellen wir den Schulen also künftig frei, ob sie unterrichten? Kümmern wir uns um Barrierefreiheit, wenn gerade noch Geld in der Kasse ist? Schützen wir Kinder vor Gewalt, wenn es uns gerade beliebt? Gibt es ein Obdach für Menschen ohne Wohnung, also nur noch jeden zweiten Monat? Bauen wir Hochwasserschutzanlagen also nur noch, wenn sie uns harmonisch ins Landschaftsbild passen? Nein, nein, nein und nein.
(Unruhe AfD)
Genauso wenig wie Bildung und Schutz und Teilhabe ist Gleichstellung in Thüringen ein Posten, sondern eine vornehme Pflicht, dem Land und den Kommunen aufgetragen von der Thüringer Verfassung. Daher lehnen wir eine Ausschussüberweisung Ihres Gesetzentwurfs ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
