Dr. Stefan Wogawa
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, Gesundheit ist für die meisten Menschen natürlich auch ein politisches Thema. Sie erwarten zu Recht, dass die Politik Vorsorge trifft, beispielsweise dann, wenn Kinder eine Schuleingangsuntersuchung oder eine Reihenuntersuchung benötigen, dann, wenn eine Familie mit chronisch körperlich oder psychisch erkrankten Mitgliedern gesundheitliche Beratung sucht, dann, wenn Infektionskrankheiten präventiv oder eingreifend überwacht werden müssen, und auch dann, wenn das Trinkwasser, die Badegewässer oder die Krankenhaushygiene analysiert und geprüft werden müssen. In diesen und vielen anderen Fällen, meine Damen und Herren, zeigt sich, wie wichtig ein leistungsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst, abgekürzt ÖGD, ist. Heute beraten wir in erster Lesung ein Gesetz, das darüber entscheidet, wie gut der Freistaat Thüringen diese Aufgaben künftig erfüllen kann. Für uns als BSW-Fraktion ist der ÖGD unverzichtbarer Teil einer zu stärkenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Regierungsvertrag der Brombeer-Koalition ist angekündigt, dass für den öffentlichen Gesundheitsdienst die rechtlichen Grundlagen neu geschaffen werden. Dies geschieht, indem ein modernes Landesgesetz vorgelegt wird, so heißt es im Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist aus meiner Sicht genau das realisiert. Ich hatte eingangs bereits darauf hingewiesen: Ohne den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung neben ambulanter und stationärer Versorgung, funktioniert der Gesundheitsschutz unserer Gesellschaft nicht. Die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern leisten Enormes. Und sie werden das künftig auf Basis eines modernen Landesgesetzes tun. Es greift Grundsätze auf, die für uns als BSW-Fraktion besonders wichtig sind. Gesundheit, meine Damen und Herren, darf nicht vom Wohnort, vom Einkommen oder von den sozialen Verhältnissen abhängen. Gerade deshalb brauchen wir in Thüringen einen starken ÖGD, der für alle Menschen erreichbar ist und erreichbar bleibt. Die BSW-Fraktion begrüßt deshalb das vorgelegte Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Es hat eine Vorgeschichte. Die Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Es gab in der 7. Legislatur den Versuch, ein solches Gesetz zu schaffen, sie sind nicht zum Ziel gekommen. Nach der Landtagswahl 2024 wurde durch das Fachministerium endlich ein entsprechender Entwurf erarbeitet, „endlich“ deshalb, weil Thüringen seit Jahren das einzige Bundesland ohne ein eigenes Fachgesetz war. Es gibt bislang nur eine Verordnung. Und hier irren Sie, lieber Herr Kollege Dr. Lauerwald. Das ist doch genau der Grund, nach dem Sie vorhin gefragt haben in Ihrer Rede. Wir haben keins als einziges Bundesland und deshalb bekommen wir jetzt eins. Das ist doch Grund genug. Als BSW-Fraktion, meine Damen und Herren, sind wir uns mit unseren Koalitionspartnern einig, das Landesamt für Verbraucherschutz zu einem modernen Landesamt für Soziales und Gesundheit fortzuentwickeln. Das ist keine kurzfristige Aufgabe, aber das sehen wir. Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierbei ein sehr geeigneter erster Schritt. Denn die Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden nicht nur angepasst. Sie werden vielmehr aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt herausgelöst und künftig direkt im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums und dort in der nachgeordneten Behörde, Landesamt für Verbraucherschutz, angesiedelt. Das unterstützen wir ausdrücklich. Wir sehen hier nicht nur einen Gewinn in der Gesundheitsversorgung. Es geht auch um Entbürokratisierung in Form der Konzentration. Das ist für unsere Fraktion ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Die Konzentration oder Bündelung von Aufgaben gehört in unserer Interpretation zu den zentralen Maßnahmen der Entbürokratisierung, des Bürokratieabbaus. Und hier vertreten wir eine dezidiert andere Ansicht, als Kollege Dr. Lauerwald das eingeschätzt hat. Warum ist das so? Bündelung, Konzentration hilft dabei, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Reibungsverluste zu minimieren und die behördliche Effizienz zu steigern. Genau das ist hier das Ziel. Und wir gehen davon aus, dass das mit dem Gesetzentwurf erreicht wird. Das ist entscheidend, um Verwaltung zu modernisieren und Zukunftsfähigkeit auch des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu sichern. Die Nutzung der Digitalisierung ist ein weiterer Pluspunkt des Gesetzes, den wir ausdrücklich hervorheben wollen. Natürlich soll die Bestimmung des Entwurfs im parlamentarischen Verfahren weiterführend beraten werden. Darauf freuen wir uns. Vielen Dank.
