Tilo Kummer
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat sich dem Schutz des Rotwilds ja auch schon im Deutschen Bundestag gewidmet und offensichtlich bundesweite Probleme auf Thüringen übertragen. Mit dem uns hier vorliegenden Antrag wird ein Bild gezeichnet, nach dem es dem Rotwild in Thüringen nicht gut gehen soll. Grund dafür soll unter anderem die Verinselung der Bestände sein, die zu genetischer Isolation führt. Die im Antrag formulierten Tatsachenbehauptungen, meine Damen und Herren, entsprechen in Thüringen nicht der Realität.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Doch!)
Wir haben folgende Einstandsgebiete für das Rotwild in Thüringen ausgewiesen: den Thüringer Wald, Schiefergebirge und Vorderröhn als ein Einstandsgebiet, Ostthüringen mit den Landkreisen Greiz und Saale-Orla und den Südharz. Sie merken allerdings bei diesen Einstandsgebieten eines: Das Rotwild ist ursprünglich eine Art von offenen Lebensräumen und halboffenen Lebensräumen; diese Einstandsgebiete sind das nicht.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Habe ich doch gesagt!)
Und es gibt Gründe dafür, warum man keine großen Rotwildbestände im Offenland haben möchte. Und diese Gründe liegen im Regelfall in der Frage des Schutzes von landwirtschaftlichen Kulturen. Daraus ergeben sich die jagdrechtlichen Regelungen, die es in Deutschland gibt. Das muss zumindest auch erst mal zur Kenntnis genommen werden. Eine genetische Verinselung der benannten Einstandsgebiete liegt in Thüringen nicht vor. Die Einstandsgebiete selbst sind erst mal mit hinreichend großen Populationen auch versehen, dass dort eine vernünftige Populationsgröße da ist, dass es also nicht zu diesen Inseleffekten führt, wie wir sie in anderen Bundesländern haben. Außerdem grenzen die Gebiete Ostthüringen und Südharz, die kleiner sind als das große Gebiet Thüringer Wald, Schiefergebirge und Vorderröhn, an Rotwildpopulationen in Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt an. Also dadurch gibt es dort auch ein größeres Gebiet, in dem es eine Auffrischung gibt. Wir haben ansonsten in Thüringen auch eine völlig andere Regelung als in Bayern. Sie sind ja vorhin auf Bayern eingegangen. In Bayern gibt es eine Abschusspflicht von Rotwild außerhalb von Einstandsgebieten. Und das ist tatsächlich problematisch, weil nämlich damit das Wandern der Hirsche verhindert wird. Frau Hoffmann, Sie haben zwar gesagt, zur Vermehrung gehört das männliche und das weibliche Tier, das ist schon richtig, aber der Genaustausch läuft beim Rotwild eben vor allem über die wandernden Hirsche und damit erfolgt er auch. Und deshalb haben wir auch diese Abschussregelung außerhalb von Einstandsgebieten, dass vier weibliche Tiere erst erlegt werden müssen, bevor ein männliches Tier erlegt wird. Es geht nicht um Trophäenzüchtung, sondern es geht einfach darum, den Hirschen das Wandern zu ermöglichen,
(Beifall CDU)
und das wird damit realisiert. Ich kann Ihnen sagen, ich war vor einiger Zeit auch auf Bitten des bayerischen Ministers Aiwanger in Hildburghausen zu einer gemeinsamen Veranstaltung von bayerischen und Thüringer Jägern, auf der es gerade um die Frage Rotwild ging und wo im gesamten Raum, also von den Bayern und von den Thüringern, gesagt wurde, die Thüringer Regelung wünschte man sich in Bayern, weil sie sich am Ende bewährt hat und sie für das Rotwild entsprechend zweckdienlich ist. Und das bitte ich einfach auch mal zur Kenntnis zu nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Thüringen ist es eine Duldungsentscheidung der Grundeigentümer, das heißt der Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbezirksinhabers, ob das Rotwild außerhalb von Einstandsgebieten geduldet wird oder nicht. Deshalb haben wir auch Gebiete außerhalb dieser Einstandsgebiete, in denen das Rotwild dauerhaft vorkommt, nämlich zum Beispiel den Westerwald oder die Hohe Schrecke.
(Zwischenruf Abg. Gerbothe, CDU: Westerwald in Thüringen?)
Ja, es gibt tatsächlich den Westerwald im Eichsfeld.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja, da wohne ich!)
Ja, genau, Frau Tasch. Wir widmen uns trotzdem – da ja vorhin so die These in den Raum gestellt wurde, was denn die Landesregierung überhaupt über den genetischen Zustand des Rotwildes weiß – dieser Frage. Die Universität Gießen untersucht gerade die Variabilität des Thüringer Rotwilds. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und ich gehe davon aus, dass wir dann auch beruhigende Ergebnisse bekommen werden. Das sieht in der Bayerischen Rhön, in den Haßbergen möglicherweise anders aus. Wir haben hier die Bereitschaft signalisiert, Frau Hoffmann, dass wir Wanderkorridore mit den Thüringer Populationen eröffnen. Bisher fehlen aber die Vorschläge seitens der örtlichen Verantwortlichen. Da es sich hier um Korridore außerhalb der Einstandsgebiete handelt, brauchen wir eben das Einverständnis der Grundeigentümer. Ich bin ja vorhin schon darauf eingegangen, Jagdrecht ist Grundeigentümerrecht, und hier sind also die Jagdgenossenschaften und die Eigenjagdbezirksinhaber diejenigen, die die Entscheidung treffen müssen. Ansonsten gilt aber, dass der Hirsch aufgrund des Abschussverhältnisses 4 zu 1 mit Sicherheit den Weg auch nach Bayern findet und damit zur Vernetzung helfen kann, wenn er denn an der bayerischen Grenze nicht abgeschossen wird. Zum Thema „Vernetzung“: Ja, „Biotopverbund“ ist ein sehr, sehr wichtiges Thema. 2012 hat das Bundeskabinett ein Programm zur Wiedervernetzung beschlossen. Dessen Ziel ist es also, die Wildtierlebensräume, die durch Infrastrukturnetze zerschnitten worden sind, wieder miteinander zu verbinden. Thüringen ist mit drei prioritären Wiedervernetzungsabschnitten betroffen: nordöstlich von Gerstungen, also im westlichen Thüringer Wald, östlich von Jena die Kernberge und die Saale-Elster- Sandsteinplatte und südlich von Schleiz das Schiefergebirge. Der Ansatz ist sinnvoll, war allerdings bisher wegen fehlender Finanzmittel leider nicht realisierbar. Ich will noch zu dem Punkt kommen, dass die AfD den Hegegemeinschaften die Bewirtschaftung des Rotwilds übertragen möchte. Diese Forderung kommt einer Enteignung der Grundeigentümer gleich. Der Ansatz trägt auch rein praktisch nicht. Hegegemeinschaften in Rotwildgebieten bestehen Kraft Gesetz. Dennoch müssen wir feststellen, dass die Bereitschaft der Revierinhaber zur aktiven Mitarbeit vielfach nicht existiert. Man bleibt Versammlungen fern. Aufgaben, zum Beispiel in den Fällen Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederschulung oder Biotopgestaltung, werden überwiegend nicht wahrgenommen. Abhilfe soll die Aufsicht und Steuerung durch die unteren Jagdbehörden bringen, die jedoch mit ihren laufenden Aufgaben bereits voll ausgelastet sind und manchmal eben auch nicht die fachliche Qualität haben. Deshalb kommen wir mit der von Ihnen geforderten Stärkung der Hegegemeinschaften und der Bewirtschaftung des Rotwilds durch die Hegegemeinschaften aus Sicht der Landesregierung nicht weiter. Ihr Antrag fordert auch den Qualitätsabschuss, also sprich den Abschuss an der körperlichen Verfassung, der Sozialstruktur und dem Geschlechterverhältnis zu orientieren. Ich möchte diesbezüglich feststellen, dass wir der Auffassung sind, dass die Jagdbezirksinhaber bei uns in Thüringen die nötige Kompetenz haben, um diesen Qualitätsabschluss durchzuführen.
(Beifall CDU, BSW)
Sie stellen den Revierinhabern die Kompetenz nicht aus. Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Wir gehen davon aus, dass die Jagdbezirksinhaber in der Lage sind, die Zahl und Struktur des Rotwilds in ihrem Jagdbezirk sachgerecht einzuschätzen und darauf aufbauend auch eine sachgerechte Abschussplanung zu erstellen. Die Jägerinnen und Jäger in Thüringen wissen, was zu tun ist. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Abschließend zur Jagdzeit: Nach Bundesrecht ist Rotwild bis zum 31. Januar bejagbar, Kälber und Schmalspießer sogar bis zum 28. Februar. In Thüringen endet die Jagdzeit auf Rotwild einheitlich zum 15. Januar. Wir haben damit aus Sicht der Landesregierung einen guten Kompromiss zwischen der Physiologie der Tiere einerseits und den forstbetrieblichen und jagdpraktischen Notwendigkeiten andererseits gefunden. Jagdzeit, meine Damen und Herren, heißt nicht Jagdpflicht. Wenn der Abschussplan Ende Dezember erfüllt ist, kann im Januar Jagdruhe herrschen. Und wenn wir schwierige Witterungssituationen haben, Notzeiten, dann fällt die Jagd sowieso aus. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich ein großer Freund der Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger. Die wird von den Verbänden immer wieder eingefordert. Ihr Antrag geht einen anderen Weg. Deshalb rate ich, nicht zuzustimmen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
