Herzlich willkommen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Gäste auf der Tribüne, ich eröffne die Landtagssitzung. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Urbach, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Worm und Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt. Hinweise zur Tagesordnung: Zu Beginn der Sitzung möchte ich noch einmal auf die Festlegungen zur heutigen Beratungsfolge aufmerksam machen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 werden heute gemeinsam zuerst aufgerufen. Bei erfolgreichem Ausgang der Wahl zu Tagesordnungspunkt 13 erfolgen danach unmittelbar die Ernennung und die Vereidigung der Wahlbewerberin. Daran schließen sich die Abstimmungen zum Landeshaushalt 2022 an. Nach der Mittagspause werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19, 20 und 21 aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet die bis zu zwei Stunden andauernde Fragestunde statt. Danach werden die Wahlergebnisse bekannt gegeben. Im Anschluss daran werden in der genannten Reihenfolge die Tagesordnungspunkte 31 a, 5 und 31 aufgerufen. Bei dann noch verbleibender Beratungszeit geht es in der Reihenfolge der in der Einladung genannten Tagesordnungspunkte, beginnend mit Punkt 2, weiter. Dieser Überblick zeigt Ihnen wahrscheinlich auch, dass es möglich erscheint, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle unter Ziffer I der Tagesordnung für einen zwingenden Aufruf zusammengefassten Punkte zum Aufruf werden kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 31 a hat die Drucksachennummer 7/4874; die notwendige Fristverkürzung für eine Beratung in der heutigen Sitzung wurde bereits bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der als Drucksache 7/4875 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Die Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 22 haben die Drucksachennummern 7/4876 und 7/4887. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 23 hat die Drucksachennummer 7/4877. Die Wahlvorschläge wurden nicht in der von § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von 48 Stunden vor der Plenarsitzung eingereicht. Daher ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Fristverkürzung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Dann lasse ich über die Fristverkürzung nach § 66 Abs. 1 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, der CDU und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung für die Wahlvorschläge beschlossen, sodass die Wahl und die Bestimmung zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können. So weit zur Tagesordnung. Gibt es von Ihrer Seite zur Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise noch Ergänzungen, Bemerkungen? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.
Guten Morgen, Frau Präsidentin, vielen Dank. Es sind zwei Anliegen. Das erste: Obgleich wir am Mittwoch der schrecklichen Tat und der ermordeten Polizisten in Kusel schon gedacht haben – und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dafür die richtigen Worte gefunden haben –, wurde unserer Fraktion mitgeteilt, dass Polizei und Sicherheitskräfte heute bundesweit zu einer Gedenkminute um 10.00 Uhr aufrufen. Ich möchte anregen, dass wir uns als Landtag auch als Zeichen der Solidarität und Anteilnahme dem anschließen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist: Ich beantrage für meine Fraktion, die Beratung des Tagesordnungspunkts 47 heute als letzten Tagesordnungspunkt – also heute unbedingt – aufzurufen und zur Dringlichkeit des Antrags würde meine Kollegin Nadine Hoffmann sprechen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, für die Dringlichkeit unseres Antrags „Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Ja zu Nord Stream 2“ sprechen folgende Gründe: die aktuelle Energieverteuerung, Erdgasknappheit durch kaum gefüllte Gasspeicher und damit drohende Energiearmut und die angedrohten Sanktionen gegen die Inbetriebnahme von Nord Stream 2. Werden diese drei großen Probleme nicht umgehend behoben, drohen Deutschland kalte Zeiten.
(Beifall AfD)
In dieser Situation muss Thüringen, muss Deutschland alles tun, um auf einen Dialog mit dem Energielieferanten Russland zu setzen, nicht auf Konfrontation. Sanktionen anzudrohen und auf teure und umweltschädlichere Lieferungen von FrackingGas zu spekulieren ist verantwortungslos, auch umweltpolitisch. Hier muss schnell alles in der Macht Stehende getan werden, damit die Pipeline in Betrieb geht und nicht zum Spielball politischen Irrsinns wird.
(Beifall AfD)
Wir fordern mit einer dringlichen Behandlung unseres Antrags die rot-rot-grüne Landesregierung auf, ihren Einfluss auf die rot-grün-gelbe Bundesregierung geltend zu machen, damit deutsche Verbraucher und die Thüringer Bürger eine sichere und bezahlbare Energieversorgung erhalten und die Instrumentalisierung der Energieversorgung für außenpolitisches Säbelrasseln aufhört.
(Beifall AfD)
Wir bitten um Behandlung heute als letzten Tagesordnungspunkt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Möchte aus den Reihen der Abgeordneten ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete gegen die Dringlichkeit sprechen?
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Hier!) Herr Bergner, bitte schön, Sie haben das Wort für die Gruppe der FDP.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vorhin schon zu Beginn der heutigen Sitzung gehört, wie viele Anträge, wie viele Tagesordnungspunkte, die normalerweise zwingend heute zu behandeln wären, nicht behandelt werden können. Meine Damen und Herren, man kann über Nord Stream 2 sehr unterschiedlicher Meinung sein, das will ich gern sagen, aber wenn jemand nicht über den Bau und die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 entscheidet, dann ist das der Thüringer Landtag. Deswegen ist die Dringlichkeit nicht einzusehen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Das war die Wortmeldung gegen die Dringlichkeit. Damit lasse ich jetzt abstimmen über den Antrag der AfD-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 47 heute als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Abarbeitung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Damit ist der Antrag abgelehnt. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung: Es gibt den Antrag der AfD, um 10.00 Uhr die Sitzung für eine Gedenkminute zu unterbrechen. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns als Legislative hier am Mittwoch bereits im ehrenden Gedenken erhoben haben. Das, was jetzt aufgerufen ist, ist vonseiten der Exekutive. Natürlich schließen wir uns inhaltlich an. Wir haben diese Gedenkminute hier vorgestern bereits abgehalten. Ich will darauf hinweisen, dass wir unabhängig davon eine Wahlunterbrechung in dem Sinne hier an dem Tagesordnungspunkt nicht vornehmen können, sodass ich davon ausgehe, dass wir dem Antrag der AfD inhaltlich bereits Genüge getan haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Gibt es dazu Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Damit lasse ich darüber auch nicht abstimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Fragen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Wir kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 13, 22 und 23. Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4762 Der 6. Landtag hatte in seiner 112. Sitzung am 20. März 2018 Herrn Prof. Dr. Manfred Baldus zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Das Ableben von Herrn Prof. Dr. Baldus Ende des Jahres 2021 – was mich und sicher auch Sie immer noch tief betroffen macht – macht die heutige Wahl erforderlich. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 4 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit 60 Stimmen. Scheidet ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wie vorliegend vor Ablauf der Amtszeit aus, so wählt der Landtag ein neues Mitglied für eine volle Amtszeit. Daher hat der Landtag ein neues Mitglied mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4762 vor. Vorgeschlagen wurde Frau Prof. Dr. Anika Klafki. dazu: Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der AfD - Drucksachen 7/4876/4887 Hier der Hinweis: Die Wahl der drei vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder des MDR-Rundfunkrats wurde bereits in der 64. Plenarsitzung am 18. November 2021 durchgeführt. Diese Wahl muss jedoch im Hinblick auf das in § 16 Abs. 1 Nr. 2 des MDR-Staatsvertrags bestimmte Mehrheitserfordernis von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags als nicht gültig betrachtet werden, da in die Ergebnisfeststellung und die Ergebnisverkündung nur die Ja- und die Neinstimmen einbezogen wurden. Dies genügt den Anforderungen an die Bezugsgröße der anwesenden Abgeordneten nicht. Stattdessen ist die Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten zu ermitteln und festzustellen. Von dieser Gesamtzahl anwesender Abgeordneter als Bezugsgröße im Sinne des MDR-Staatsvertrags benötigt der Wahlvorschlag die Zustimmung von zwei Dritteln, um erfolgreich zu sein. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4876 vor. Vorgeschlagen sind erneut Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt und Frau Beatrice Sauerbrey. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4887 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Jens Cotta. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4877 Die Vorbemerkungen zum Tagesordnungspunkt 22 gelten hinsichtlich des damaligen Wahlvorschlags in der Drucksache 7/4269 auch für diesen Tagesordnungspunkt. Nur der Wahlvorschlag in der Drucksache 7/4380 hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erreicht. Deshalb ist auch diese Wahl gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDRStaatsvertrags bezogen auf eine vom Landtag zu bestimmende weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisation und Gruppe erneut durchzuführen. Wie Sie der Unterrichtung in der Drucksache 7/3991 entnehmen können, sind fünf Bewerbungen um einen Sitz im Rundfunkrat eingegangen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4877 vor. Vorgeschlagen ist erneut der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Hinweisen für die Wahlen: Um die Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 rechtssicher feststellen zu können, wenden wir insoweit folgendes Wahlverfahren an: Nach Ihrem Namensaufruf, den ich selbst vornehmen werde, erheben Sie sich bitte von Ihrem Sitzplatz und erklären mit dem Wort „anwesend“ oder „hier“ Ihre Anwesenheit. Die Anwesenheit wird von den Schriftführenden dokumentiert und dient am Ende der Feststellung der Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten und davon abgeleitet der Ermittlung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. Im Anschluss an die Anwesenheitserklärung haben Sie die Möglichkeit, im Bereich der Wahlkabinen insgesamt drei Stimmzettel in Empfang zu nehmen. Bei der Wahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und bei der Bestimmung einer weiteren bedeutsamen Organisation und Gruppe des MDR-Rundfunkrats können Sie auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von drei Mitgliedern des MDR ‑ Rundfunkrats können Sie entweder für den einen oder den anderen Wahlvorschlag stimmen oder sich enthalten. Dort haben Sie also nur eine Stimme. Mehr als ein Kreuz oder ein nicht eindeutiges Votum auf einem Stimmzettel führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Die Möglichkeit, die Anwesenheit zu erklären und sich an den Wahlen bzw. der Bestimmung zu beteiligen, besteht nach dem letzten Namensaufruf so lange, bis ich die Wahlhandlung für beendet erkläre. Soweit dies notwendig wird, bitte ich das betreffende Mitglied des Landtags unter Nennung des Namens, die Anwesenheit vor der Wahlhandlung entsprechend zu erklären, wenn sie nicht hier im Raum schon als anwesend erklärt wurde. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer hier im Plenarsaal sind Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt. Auf der Tribüne sind Frau Abgeordnete Güngör oder Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Denny Möller als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und werde jetzt die Namen der Abgeordneten verlesen. Die Abgeordneten bitte ich, ihre Anwesenheit zu erklären und erst danach zu wählen. Eine Kunstpause für eventuelle Fragen, die sich ergeben. Das ist nicht der Fall. Dann der namentliche Aufruf: Aust, René.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Hier. Jetzt mache ich eine kurze Pause, damit wir nicht zu viele werden. Ich setze fort: Frosch, Karl-Heinz.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Hier. Damit die Pause. – Die Maske wirklich nur im Notfall abnehmen, ich will das hier noch mal betonen, und über Mund und Nase. – Ich setze fort: Höcke, Björn.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Da – eine Auffrischung für das Protokoll. – Korschewsky, Knut.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Hier. Damit wieder kurze Pause. Ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht mir keinen Spaß. Herr Höcke und auch Ihr Gegenüber, ich kann nur darauf aufmerksam machen, die Inzidenzen steigen, und wir haben heute auch hier in der Verwaltung inzwischen positive Fälle. Wenn wir nicht wollen, dass wir hier auch das Verfassungsorgan lahmlegen, die Masken sind nachgewiesenermaßen ein wirklicher Schutz für sich und andere. Die Presse sitzt hier oben ebenfalls, und ich darf erwarten, dass Rücksicht genommen wird. Ich sage es an der Stelle wirklich noch einmal: Tragen Sie bitte die FFP2-Maske, wenn nicht zu Ihrem Schutz, dann bitte zum Schutz der anderen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich fahre fort: Lauerwald, Dr. Wolfgang.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Anwesend. – Lukin, Dr. Gudrun, entschuldigt. – Malsch, Marcus.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Anwesend. Damit die Pause. Ich setze fort: Montag, Robert-Martin.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
In persona anwesend. – Worm, Henry ist entschuldigt. – Zippel, Christoph.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Anwesend allhier. – Damit habe ich alle aufgerufen. Da Herr Abgeordneter Schütze gerade gesehen wurde, rufe ich ihn jetzt noch mal auf, um ihm die Möglichkeit zu geben, Anwesenheit zu erklären, wenn das gewollt ist. Nein. Dann die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Anwesenheit erklären und ihre Stimmen abgeben? Das hört sich so an, weil niemand sich meldet. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Anwesenheit erklären und ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführenden um Ermittlung der Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich stelle für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 fest, dass 86 Abgeordnete im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags anwesend sind. Zwei Drittel dieser Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten entspricht 58 Abgeordneten. Mithin setzt eine erfolgreiche Wahl zu Tagesordnung 22 bzw. eine erfolgreiche Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 jeweils 58 Jastimmen voraus. Ich bitte die Wahlhelfenden nun um Auszählung der Stimmen, bitte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns gerade besprochen, dass wir jetzt schnell Türen und Fenster öffnen, aber keine Sitzungsunterbrechung machen, das können wir jetzt nicht, aber wir können dann jetzt die nächsten zwei Stunden durchziehen. Deswegen, also vielleicht ziehen Sie sich Jacken an. Wir öffnen die Türen und Fenster und lüften mal durch. Wir schließen die Türen wieder. Und ich darf die Wahlergebnisse bekannt geben. Tagesordnungspunkt 13 – Nachwahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung: abgegebene Stimmen 86, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen 60 Jastimmen, 24 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht.
(Beifall im Hause)
Ich gratuliere Ihnen, Frau Prof. Dr. Anika Klafki, zur Wahl und ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Prof. Dr. Anika Klafki: Ja!)
Ja. Dann kommen wir zur Ernennung und Vereidigung von Frau Prof. Dr. Klafki, die heute anwesend ist. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte dazu das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt Frau Prof. Dr. Anika Klafki, hier ihre Ernennungsurkunde in Empfang zu nehmen. Sehr geehrte Frau Prof. Klafki, ich händige Ihnen zuerst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze beachten und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre es.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich.
(Beifall im Hause)
Vielen Dank.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Ich wünsche Ihnen für die Amtsausführung zum Wohle unseres Freistaats alles erdenklich Gute und überreiche Ihnen nun die Ernennungsurkunde. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen fort zum Tagesordnungspunkt 22 – Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats –: anwesende Abgeordnete 86, abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen 59 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 20 Stimmen. Es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt und Frau Sauerbrey, zu Ihrer Wahl.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Frau Mitteldorf?
(Zuruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ja!)
Ja. Herr Voigt?
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja!)
Ja. Frau Sauerbrey? Ja, ebenfalls. Also herzlichen Glückwunsch! Tagesordnungspunkt 23 – Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe –: anwesende Abgeordnete 86, abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 86. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen 65 Jastimmen, 18 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere dem Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen zur Wahl und gehe davon aus, dass dieser die Wahl annimmt. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, damit schließe ich diese Tagesordnungspunkte und möchte Ihnen mitteilen, bevor ich die nächsten Tagesordnungspunkte aufrufe, was die Abstimmungen betrifft, wir haben eben hier den Plenarsaal gelüftet, das heißt, ich werde mindestens bis 12.00 Uhr jetzt diesen Tagesordnungspunkt durchführen. Vielleicht gelingt es uns auch durchzukommen. Ich werde aber auch, wenn niemand widerspricht, während namentlichen Abstimmungen, die sich ja doch etwas ziehen, immer die Türen zur Lüftung aufmachen, sodass wir das Ganze auch gut gesund durchleben können und vielleicht auch von der Zeit her uns vereinbaren können, diese Tagesordnungspunkte entsprechend durchzuziehen. Das werde ich dann entsprechend einschätzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe erneut den Tagesordnungspunkte 1 a bis d für die Abstimmungen auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4170 dazu: Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2022 - Drucksache 7/4587 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4778 dazu: Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/4824/4825/4826/4829/ 4830 dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/4832 bis 7/4849 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4873 dazu: Entschließungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/4756/4831 dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/4864 bis 7/4866 dazu: Entschließungsanträge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 7/4868 bis 7/4872 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4171 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4769 dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4867 ZWEITE BERATUNG Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4454 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4779 ZWEITE BERATUNG Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 7/4455 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4780 ZWEITE BERATUNG Vereinbarungsgemäß führen wir die Abstimmungen durch. Es liegt ein Abstimmungsplan vor, den ich jetzt hiermit abarbeiten werde. Im Zusammenhang mit den Abstimmungen zum Landeshaushalt 2022 ist auch die Durchführung mehrerer namentlicher Abstimmungen angezeigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Vorkommnisses in der Plenarsitzung vor Weihnachten bitte ich Sie, sich vor dem Einwurf Ihrer Abstimmungskarte in die Abstimmungsurne zu vergewissern, dass Sie jeweils nur eine Abstimmungskarte mitnehmen, dass diese Ihren Namen trägt und dass Sie die Ihrer Überzeugung entsprechende Erklärung – also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – trägt. Die Schriftführenden bitte ich, sich ebenfalls darüber zu vergewissern, was möglicherweise ein längeres Prozedere zur Wirkung hat, aber ich denke, das ist angemessen. Zu den Abstimmungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022, zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024, zur Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen sowie zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes: I. Abstimmungsgrundlagen: 1. a) Thüringer Haushaltsgesetz 2022 in der Drucksache 7/4170 mit Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2022 – Drucksache 7/458 –, 1 b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 – Drucksache 7/4171 –, c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen – Drucksache 7/4454 – und d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung – Drucksache 7/4455 –. 2. Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum a) Thüringer Haushaltsgesetz, b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024, c) Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 und d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Drucksache 7/4780. Hier die Änderungsanträge: - zum Landeshaushaltsplan 2022 a) der Parlamentarischen Gruppe der FDP in den Drucksachen 7/4824, 7/4825, 7/4826, 7/4829, 7/4830 b) der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/4832 bis 7/4848 c) der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/4873 - zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 der Fraktion der AfD in Drucksache 7/4849. Als Viertes die Entschließungsanträge - zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 a) der Parlamentarischen Gruppe der FDP in den Drucksachen 7/4756, 7/4831 b) der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/4864 bis 7/4866 c) der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/4868 bis 7/4872 - zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/4867. Zu den Abstimmungen: Es wird zunächst über das Thüringer Haushaltsgesetz 2022 einschließlich Landeshaushaltsplan und dann über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 wie folgt abgestimmt: zunächst die Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung, dann die Beschlussempfehlung im Ganzen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung angenommener Änderungsanträge, und sodann über den Gesetzentwurf, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen und gegebenenfalls geänderten Beschlussempfehlung, und danach erfolgt die Schlussabstimmung. Gegenstand der Abstimmung – das können Sie auch noch einmal hier verfolgen – sind auch die Deckungsvorschläge, die gegebenenfalls in den jeweiligen Antragsbegründungen/Änderungsanträgen genannt sind. Soweit der Antrag abgelehnt wird, haben sich auch die entsprechenden Deckungsvorschläge erledigt. Die Abstimmungsreihenfolge der Änderungsanträge ergibt sich grundsätzlich aus der haushaltssystematischen Stellung des ersten zur Änderung benannten Ansatzes, bezogen auf die in der Überschrift des Antrags genannte Intention des Antrags. Soweit Änderungsanträge in den Ansätzen auf den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2022 bzw. der Ergänzungsvorlage und nicht auf die Ansätze der Beschlussempfehlung Bezug nehmen, stimmen wir nur über die neuen Ausgaben bzw. Einnahmeansätze ab. Über die Entschließungsanträge wird nach der bisherigen Praxis gemäß § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 Geschäftsordnung nach der Schlussabstimmung in der jeweils zweiten Beratung abgestimmt. Im Anschluss wird über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen und über den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes abgestimmt. Abgestimmt wird jeweils nur über die Beschlussempfehlung. Damit kommen wir zu den Abstimmungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 – wie eben informiert. Zunächst zu den Einzelplänen: Erstens die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 01 01 Titel 526 02 – in der Drucksache 7/4832. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner, Frau Kniese, Herr Schütze. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 01 05 Titel 428 01 – in der Drucksache 7/4833. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der CDU und die drei Abgeordneten Frau Bergner, Frau Kniese und Herr Schütze. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 02 01 Titel 684 01 neu – in der Drucksache 7/4830. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Kapitel 03 01 Titel 531 01 – in der Drucksache 7/4873. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen, der Gruppe der FDP und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit angenommen. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 03 03 Titel 686 04 – in der Drucksache 7/4834. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung in der Drucksache 7/4834. Ich bitte die Schriftführer, entsprechend zu agieren und noch einmal auf meine Bemerkungen eingangs Rücksicht zu nehmen. Bitte, denken Sie daran, dass immer nur ein Abgeordneter, eine Abgeordnete vor die Wahlurne tritt, damit kontrolliert werden kann. Also nicht zu dritt! – Alle Abgeordneten haben von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht? Kein Widerspruch. Dann werden wir jetzt auszählen. – Das Abstimmungsergebnis zu Drucksache 7/4834 sieht wie folgt aus: anwesende Abgeordnete 87; es wurden abgegeben 87 Stimmen, davon 21 Jastimmen, 45 Neinstimmen, 21 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD – Beginn mit Kapitel 03 18 Titel 633 03 – in der Drucksache 7/4835. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die CDU-Fraktion und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 04 31 Titel 894 01 – in der Drucksache 7/4829. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 04 35 Titel 633 01 – in der Drucksache 7/4836 auf. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte Sie, entsprechend zu agieren. Die Schriftführerinnen und Schriftführer beginnen, bitte. – Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint der Fall. Dann bitte ich um Auszählung –. Das Abstimmungsergebnis liegt vor. In der Drucksache 7/4836 ist die Abstimmung wie folgt: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 87; es wurden abgegeben 86 Stimmen, 21 Jastimmen, 63 Neinstimmen, 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion – Beginn mit Kapitel 05 02 Titel 538 01 – in der Drucksache 7/4837. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt, die ich hiermit aufrufe. – Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass alle ihre Stimme abgeben konnten? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir mit der Auszählung beginnen. – Ein Abstimmungsergebnis liegt vor für die Drucksache 7/4837: anwesende Abgeordnete zu Beginn der Sitzung 87; es wurden abgegeben 84 Stimmen, 21 Jastimmen, 61 Neinstimmen, 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – beginnend mit Kapitel 05 02 Titel 684 02 – in der Drucksache 7/4838. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Deshalb bitte ich, diese jetzt durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten? Nein. Damit beginnen wir die Auszählung. Bitte schön. – Das Abstimmungsergebnis ist für die Drucksache 7/4838 wie folgt: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 87; es wurden abgegeben 86 Stimmen, 21 Jastimmen, 63 Neinstimmen, 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 684 70 – in der Drucksache 7/4825. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 683 77 – in der Drucksache 7/4826. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 07 69 Titel 111 05 neu – in Drucksache 7/4839. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten und des Abgeordneten Braga. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Einzelplan 08 –. Wer diesem Änderungsantrag in der Drucksache 7/4824 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 08 12 Titel 686 70 – in der Drucksache 7/4840. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt, die ich hiermit eröffne. – Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten? Das ist nicht der Fall, dann können wir mit der Auszählung beginnen, bitte. – Ich gebe das Abstimmungsergebnis zu Drucksache 7/4840 bekannt: zu Sitzungsbeginn anwesende Abgeordnete 87; es wurden abgegeben 84 Stimmen, 21 Jastimmen, 61 Neinstimmen, 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 5). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 08 29 Titel 538 01 – in Drucksache 7/4841. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 09 06 Titel 883 73 – in der Drucksache 7/4842. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, von der Gruppe der FDP und den fraktionslosen Abgeordneten Kniese und Bergner. Wer enthält sich der Stimme? Das ist der fraktionslose Abgeordnete Schütze. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 10 02 Titel 883 72 – in der Drucksache 7/4843. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt, die ich hiermit beginne. – Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass alle ihre Stimmkarten einwerfen konnten? Nein. Dann können wir mit der Auszählung beginnen. Bitte. – Das Abstimmungsergebnis für die Drucksache 7/4843: anwesende Abgeordnete zu Beginn der Sitzung 87; es wurden abgegeben 86 Stimmen, 21 Jastimmen, 44 Neinstimmen, 21 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 6). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 17 04 Titel 821 01 – in der Drucksache 7/4844. Hierzu ist ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, damit zu beginnen. – Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der Auszählung beginnen. Bitte. – Folgendes Ergebnis zur Abstimmung in der Drucksache 7/4844: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 87; es wurden 85 Stimmen abgegeben, 23 Jastimmen, 44 Neinstimmen, 18 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 7). Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 17 05 Titel 871 01 – in der Drucksache 7/4845. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der fraktionslosen drei Abgeordneten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 17 16 Titel 634 01 – in der Drucksache 7/4848. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Kapitel 17 16 Titel 359 01. Gibt es Widerspruch, wenn ich feststelle, dass aufgrund der Ablehnungen hier eine Abstimmung nicht erfolgen muss? Es gibt keinen Widerspruch, dann ist das so. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 17 16 Titel 633 01 – in der Drucksache 7/4847. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt, die ich hiermit eröffne. – Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass alle Abgeordneten ihre Stimmkarte abgeben konnten? Nein, dann können wir mit der Auszählung beginnen. – Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt für die Drucksache 7/4847: anwesende Abgeordnete zu Beginn der Sitzung 87; es wurden abgegeben 86 Stimmen, 21 Jastimmen, 63 Neinstimmen, 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 8). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann haben wir die Änderungsanträge hier entsprechend abgestimmt. Wir kommen zum Gesetz. Auch hier die Frage in Richtung der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/4849, dass die Drucksache sich aufgrund aller abgelehnten Änderungsanträge der Fraktion der AfD zum Landeshaushalt erledigt hat? Ja, kein Widerspruch, dann ist das so. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 – Drucksache 7/4778 – im Ganzen unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage – Drucksache 7/4587 –. Wer dem unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrags zu den Einzelplänen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen, bitte. Das sind die Stimmenthaltungen der fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner, Frau Kniese und Herr Schütze. Damit ist diese Abstimmung erfolgreich. Wir stimmen ab in zweiter Beratung über den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2022 einschließlich Landeshaushaltsplan in der Drucksache 7/4170 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage, gegebenenfalls natürlich auch, so wie abgestimmt, unter Berücksichtigung der angenommenen bzw. geänderten Beschlussempfehlung. Damit stimmen wir ab: Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen, bitte. Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner, Frau Kniese und Herr Schütze. Damit ist dem zugestimmt. Und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Fraktion der CDU. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Es stehen die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen? Das sind die drei fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner, Frau Kniese und Herr Schütze. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Vielen Dank. Wir setzen nun fort zur Abstimmung zu den Entschließungsanträgen. Ich frage voraus, ob gewünscht ist, einen oder mehrere dieser Entschließungsanträge an die Ausschüsse oder einen Ausschuss zu überweisen. Das ist nicht der Fall. Gut. Dann können wir hier entsprechend in das Abstimmungsprozedere gehen. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/4756. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/4831. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Herr Schütze. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4864. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Keine Stimme. Stimmenthaltungen? Sind auch nicht da. Damit ist das einstimmig angenommen. Ich rufe auf zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4865. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und von drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Gruppe der FDP. Vielen Dank. Dann ist der Antrag so angenommen. Ich rufe auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4866. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und von zwei fraktionslosen Abgeordneten, Frau Bergner und Frau Kniese. Wer stimmt dagegen? Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD, die Gruppe der FDP und der Abgeordnete Schütze. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4868. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Da sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann entsprechend angenommen. Ich rufe auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4869. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU und der Abgeordneten Bergner und Kniese. Wer stimmt dagegen? Niemand. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Schütze ist der Antrag angenommen. Ich rufe auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4870. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Gruppe der FDP und von den drei fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Ebenfalls einstimmig angenommen. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4871. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP und allen drei fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Ebenfalls einstimmig angenommen. Damit stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4872. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier haben wir wieder die Stimmen aus allen Fraktionen, der Gruppe der FDP und auch der drei fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit einstimmig angenommen. Damit sind alle Entschließungsanträge abgestimmt. Wir kommen nun zu der Abstimmung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024. Hier zum Gesetz: Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 – Drucksache 7/4769 – im Ganzen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU sowie der Abgeordneten Bergner und Kniese. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen, bitte. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Schütze. Damit ist das angenommen. Wir stimmen jetzt ab in zweiter Beratung über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 in Drucksache 7/4171 unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen, bitte. Das sind die Gruppe der FDP und der fraktionslose Abgeordnete Herr Schütze. Damit haben wir auch hier ein positives Votum. Ich rufe zur Schlussabstimmung zum Gesetz auf. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU sowie die zwei fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Vielen Dank. Dann bitte jetzt die Gegenstimmen. Es stehen die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Danke. Dann die Stimmenthaltungen. Es stehen die Gruppe der FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schütze. Vielen Dank. Damit haben wir auch hier ein positives Ergebnis und es ist abgestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4867. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU, der Gruppe der FDP sowie der zwei fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Die Gegenstimmen, bitte. Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Schütze ist der Entschließungsantrag angenommen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 7/4779. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind alle drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Drucksache 7/4779 abgestimmt und angenommen. Ich rufe auf die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 7/4780. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und von den drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Wir sind am Ende des Abstimmungsmarathons und auch am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Wir werden nach der Pause entsprechend der Tagesordnung fortsetzen. Wir gehen jetzt in die Mittagspause, und zwar bis 12.30 Uhr, und um 12.00 Uhr trifft sich der Ältestenrat so wie eingeladen. Ich danke Ihnen. Der Petitionsausschuss trifft sich ebenfalls in 10 Minuten in der 004.
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes
So, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Ältestenrat ein bisschen gedauert hat, setzen wir jetzt die unterbrochene Sitzung fort und kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 14, 18, 19, 20 und 21 , also weitere Wahlen. Der Tagesordnungspunkt 14 betrifft die Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4817 Wie Sie wissen, ist hier immer noch ein Vizepräsidentenjob zu vergeben. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4817 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Im Tagesordnungspunkt 18 kommt die Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4818 zum Aufruf. Auch hier fehlt noch ein Mitglied des insgesamt fünf Mitglieder umfassenden Gremiums der Parlamentarischen Kontrollkommission. Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 7/4818 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25.05.2021 stattgefunden. Wird in diesem Wahlverfahren die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann steht noch aus Tagesordnungspunkt 19 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4819 Auch hier: Der Antrag hat bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10 ‑ Kommission gewählt, das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 4/4819 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter im Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4820 Der bereits bezeichnete Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann macht auch hier eine Nachwahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4820 vor, vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Stefan Möller. Gibt es dazu einen Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen. Dann haben wir noch zu wählen in TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4821 Gemäß § 10 Nr. 2 d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen an. Auch hier ist eine Nachwahl aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Kaufmann notwendig. Auch hier gibt es einen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, und zwar in der Drucksache 7/4821, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Gibt es hierzu Aussprachewünsche? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zum üblichen Namensaufruf, und nach dem Aufruf Ihres Namens erhalten Sie fünf Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ votieren. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind hier unten im Plenarsaal Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Tiesler sowie auf der Tribüne Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Frau
Präsidentin, können Sie die Abgeordneten noch einmal an die Funktion des Namensaufrufs erinnern?)
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführenden und Wahlhelferinnen um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufen wir währenddessen Tagesordnungspunkt 24 auf Absprachegemäß dauert die Fragestunde heute bis zu zwei Stunden, und dann werden wir auch noch eine Lüftungspause dazwischen haben. Also stellen Sie sich mal darauf ein, dass sich die Fragestunden dann etwas länger hinziehen. Wir beginnen mit der ersten Fragestellung. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Eger mit der Drucksache 7/4693. Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Mündliche Anfrage lautet: Fahrtkostenerstattung ehrenamtlicher Mitglieder in Seniorenbeiräten Mitglieder in Seniorenbeiräten sind ehrenamtlich aktiv und haben auch eine aufsuchende Tätigkeit in ihrer Funktion als Vertreterinnen und Vertreter der Senioren in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Oft müssen sie nicht unerhebliche weite Strecken in Kauf nehmen, insbesondere in Flächenlandkreisen, in denen sie auch mobil agieren. Seniorenbeiräte werden in Thüringen im Rahmen des Landesprogramms für Solidarisches Zusammenleben der Generationen gefördert. In dem Zusammenhang ist das Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) für die Gewährung von Wegstreckenentschädigung auch für Mitglieder der Seniorenbeiräte anzuwenden. Neben der grundsätzlichen Wegstreckenentschädigung in Höhe von 17 Cent für jeden gefahrenen Kilometer gibt es in § 5 Abs. 2 ThürRKG die Ausnahme, dass die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je gefahrenem Kilometer beträgt, wenn für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erhebliche dienstliche Gründe bestehen und wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde diese Gründe anerkannt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte sind der Landesregierung bekannt, die bei der Erstattung der Fahrtkosten von Seniorenbeiräten die Ausnahmeregelung in § 5 Abs. 2 ThürRKG nutzen? 2. Was sind aus Sicht der Landesregierung gemäß § 5 Abs. 2 erhebliche dienstliche Gründe bei der Tätigkeit der Seniorenbeiräte, um eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 35 Cent je gefahrenem Kilometer anzuerkennen? 3. Inwieweit wäre eine pauschale Abrechnung der Fahrtkosten für Seniorenbeiräte im Rahmen eines Budgets nach den Vorgaben des LSZ oder unabhängig davon möglich? 4. Welche Möglichkeiten zur Änderung der Fahrtkostenerstattung ehrenamtlich Tätiger wie auch der Seniorenbeiräte sieht die Landesregierung, sodass eine einheitliche Regelung in Thüringen geschaffen wird und generell eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je gefahrenem Kilometer gilt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Eger möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Förderung der Seniorenbeiräte wird von den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz LSZ – realisiert. Entsprechend der grundlegenden Programmlogik liegt die Verantwortung für die Förderbedingungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landesregierung hat keine Übersicht darüber, wie die Gebietskörperschaften mit der möglichen Ausnahmeregelung des Thüringer Reisekostengesetzes in Bezug auf die Förderung von Seniorenbeiräten umgehen. Zu Frage 2: Für die Landesregierung ist das Thüringer Reisekostengesetz bindend. Laut Gesetz liegen erhebliche dienstliche Gründe vor, wenn ein Dienstgeschäft ohne die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs nicht erledigt werden kann oder der Sinn und Zweck eines Dienstgeschäfts gefährdet würde. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die öffentliche Verkehrsanbindung, insbesondere im ländlichen Raum, eine Erfüllung des Auftrags nicht zulassen würde oder Materialien zu transportieren sind. Erhebliche dienstliche Gründe können auch dann anerkannt werden, wenn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt, dass durch die Benutzung von privaten Fahrzeugen auf die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen verzichtet werden kann. Zu Frage 3: Eine pauschale Abrechnung der Fahrtkosten ist im Rahmen der Richtlinie des LSZ nicht möglich. Die Förderung der Seniorenbeiräte unabhängig von der Richtlinie ist nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Um eine generelle Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je gefahrenem Kilometer für Seniorenbeiräte zu erwirken, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Malsch in der Drucksache 7/4695. Bitte, Herr Malsch.
Nachwuchs für die Verwaltung in Thüringen sichern – Referendariate wieder einführen Mit dem Verwaltungsreformgesetz 2018 wurde die herkömmliche Laufbahnausbildung in der Agrar-, Umwelt- und Forstverwaltung sowie für technische Fachrichtungen – Referendariate – abgeschafft. Damit der Freistaat Thüringen seiner Verantwortung für die Gewinnung und Ausbildung des Fachkräftenachwuchses gerecht werden kann, hat der Landtag die Landesregierung unter anderem aufgefordert, spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes eine Evaluierung der eingeführten berufsbegleitenden Qualifizierungen vorzunehmen – siehe Beschluss in Drucksache 6/6581, hier Nummer 3 –. Für den höheren Forstdienst ist die Laufbahnausbildung inzwischen wieder möglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der eingangs erwähnten Evaluierung? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, Initiativen zur Wiedereinführung der Laufbahnausbildungen in der Agrar- und Umweltverwaltung sowie für technische und weitere Fachrichtungen zu ergreifen? 3. Wenn ja, wann? 4. Falls nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Zu Fragen 1 und 2, die ich zusammenfassend beantworten werde: Um einem sich abzeichnenden Bewerber- und Fachkräftemangel, insbesondere in den technischen Laufbahnen, entgegenzuwirken, hatte die Landesregierung bereits 2017 das Personalentwicklungskonzept 2025 beschlossen und dort 13 Vorbereitungsdienste entfallen lassen. Anstelle des Durchlaufens eines Vorbereitungsdienstes sollten Bewerberinnen und Bewerber künftig direkt Arbeitnehmerinnen in dem jeweiligen technischen Dienst entsprechend Wertebene des TV-L dort eingestellt werden, um auf diese Weise eine attraktive Vergütung schon beim Berufseintritt geboten zu bekommen. Fehlende Verwaltungskenntnisse sollten dabei mit Training on the Job ausgeglichen werden und darüber hinaus hatte die Landesregierung im sogenannten PEK – Personalentwicklungskonzept – 2025 flankierend beschlossen, durch geeignete Maßnahmen die Attraktivität des Arbeitgebers Freistaat Thüringen weiter zu erhöhen. Die Abschaffung der Vorbereitungsdienste sowie die neue Einstellungspraxis und damit einhergehende Bewerberlage wurde durch nahezu alle betroffenen Ressorts schon Anfang des Jahres 2020 evaluiert. Diese Evaluation hat gezeigt, dass eine Wiedereinführung der Vorbereitungsdienste in einigen Bereichen zielführend ist. Die Personalkommission, die aus den Amtschefs der Ressorts besteht, hat daher in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 beschlossen, die im PEK 2025 vorgenommene Festlegung zur Abschaffung der 13 identifizierten Vorbereitungsdienste wieder aufzuheben. Die Entscheidung, ob Vorbereitungsdienste in den entsprechenden Laufbahnen wieder angeboten werden, obliegt nun den obersten Landesbehörden. Basierend auf dem Beschluss der Personalkommission konnten die betroffenen Ressorts konkret prüfen, ob sie erstens Vorbereitungsdienste entweder wieder aufnehmen oder – zweitens – ob Qualifizierungen neu eingestellter Fachabsolventen weiterhin berufsbegleitend erfolgen sollen oder aber, ob drittens andere Wege, zum Beispiel duale Bachelor- oder Masterstudiengänge, für die künftige Berufsqualifizierung mit Blick auf eine frühzeitige Fachkräftegewinnung und ‑ bindung in Betracht kommen. Zu Frage 3: In verschiedenen Bereichen, in denen eine Fortführung bzw. Wiedereinführung der Laufbahnausbildung im Ergebnis der Evaluation als sinnvoll erachtet wurde, gab und gibt es aktuell entsprechende Initiativen. So wurde im Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei die Wiedereinführung der Laufbahnausbildung für den höheren Archivdienst vorgesehen. Die erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird derzeit vorbereitet. Im Geschäftsbereich des TMIL ist die Inkraftsetzung folgender Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für das Jahr 2022 vorgesehen: erstens – Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat in den Fachgebieten Architektur, Städtebau, Geodäsie und Geoinformation, Straßenwesen, Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung; zweitens – Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn sowohl des gehobenen als auch des höheren technischen Dienstes im Fachbereich Agrarwirtschaft. Bereits zum 01.06.21 ist im Geschäftsbereich des TMIL die Laufbahn des höheren Forstdienstes in Kraft getreten. Im Geschäftsbereich des TMUEN soll im Jahr 2022 der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz wieder angeboten werden. Zudem ist die Ausbildung für den gehobenen technischen Dienst in der Umweltund Wasserwirtschaftsverwaltung vorgesehen, allerdings nicht mehr als Vorbereitungsdienst nach einem Studium der dritten Qualifikationsebene, sondern eventuell als dualer Studiengang. Hinsichtlich Frage 4 verweise ich auf Frage 3.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Cotta – bitte dann das Mikrofon auf der Tribüne anschalten – mit der Drucksache 7/4700.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta: Internetauftritt des Coronavirus-Informationsportals der Landesregierung Auf dem Coronavirus-Informationsportal der Landesregierung wird unter der Überschrift „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten“ auf eine Broschüre, herausgegeben von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftung hingewiesen. Der angegebene Link führt direkt zur Homepage der Amadeu Antonio Stiftung. Die 36-seitige Broschüre mit 20 Fragen und Antworten zu den Themen „Impfungen“, „Lockdown“ und „Masken“ sei als „Hilfestellung zur Einordnung grundlegender Aspekte der Pandemiebekämpfung gedacht“. Sie beinhalte die Perspektiven unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren, auch in Abgrenzung zu einer „laut auftretenden Minderheit“, die versuche, „den allgemeinen Unmut über die andauernden Zumutungen dieser Gesundheitskrise im Sinne demokratiefeindlicher Motive zu instrumentalisieren“. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass beim oben genannten Sachverhalt eine Neutralitätspflichtverletzung und die aktive Betreibung der gesellschaftlichen Polarisierung durch staatlich geförderte Institutionen auf Kosten der Steuerzahler vorliegt und wie begründet sie ihre Auffassung? 2. Inwiefern dient diese Broschüre nach Auffassung der Landesregierung der sachlichen und ausgewogenen Aufklärung zu den Themen „Impfungen“, „Lockdown“ und „Masken“ und an welcher Stelle wird auf neue Erkenntnisse zum Coronageschehen und daraus resultierender Kritik von Experten eingegangen? 3. Wer hat die Broschüre in welcher Höhe finanziert? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um eine Verletzung der Neutralitätspflicht. Eine solche ist für uns nicht erkennbar. Die Landeszentrale für politische Bildung in Berlin verweist auf ihrer Website auf das Zustandekommen der Broschüre „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten – 20 Fragen und Antworten“. In die Konzeption der Veröffentlichung sind die Perspektiven von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen eingeflossen, die von der Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen besonders betroffen sind oder die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren. An einem Runden Tisch wurden Menschen aus den Bereichen Pflege, Bildung, Gewerkschaften, Jugendarbeit, Kultur, Klubwesen, Polizei und zivilgesellschaftlichen Gruppen konsultiert, um praxisnahe Impulse für die Ausgestaltung des Hefts zu gewinnen. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung verweist zudem darauf, dass der gesellschaftliche Diskurs um Impfungen, Lockdown und Masken auch während der vierten Coronawelle polarisiert ist. Die Verlinkung zur Broschüre „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten“ ist unseres Erachtens gerechtfertigt. Die Broschüre ist eine sehr gut gemachte Hilfestellung zur Einordnung grundlegender politischer und rechtlicher Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung. Zu Frage 2: Die Broschüre erhebt nicht den Anspruch den aktuellen Stand der medizinischen Forschungsdiskussion wiedergeben zu wollen. Ziel ist es vielmehr, einen ausgewogenen Beitrag zur gerechtfertigten Diskussion über die Einschränkung von Freiheitsrechten infolge der Pandemie zu leisten und dabei zu helfen, zwischen berechtigten Formen der Kritik und Verschwörungserzählungen zu unterscheiden. Zu Frage 3: Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung in Berlin produziert. Von dort liegen uns leider keine Angaben zu den dafür entstandenen Kosten vor.
Gibt es Nachfragen, Herr Cotta? Keine Nachfragen. Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Kolleginnen und Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/4701.
Danke, Frau Präsidentin. Kündigung des Chefarztes der Geriatrie in einem Hildburghäuser Klinikum Nach einer Pressemeldung vom 30. Dezember 2021 sei dem Chefarzt der Geriatrie des REGIOMED-Krankenhauses in Hildburghausen wegen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vorschriften gekündigt worden. In der Pressemeldung wird auch von seiner Mitzeichnung eines impf- und maßnahmenkritischen offenen Briefes gesprochen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist nach Kenntnis der Landesregierung der Grund der Kündigung und in welchem Zusammenhang steht diese Kündigung zum oben genannten offenen Brief gegen die Coronamaßnahmen? 2. Wurde der Chefarzt der Geriatrie mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt und wenn ja, bis wann war der Vertrag befristet? 3. Wie viele Gespräche zwischen den Bewerbern und der REGIOMED-KLINIKEN GmbH fanden seit Ausschreibung der Stelle – bitte Datum der Ausschreibung angeben – wann statt? 4. Wurde gegebenenfalls bereits ein Nachfolger eingestellt und, wenn ja, ab wann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu den Fragen 1 bis 4 gesammelt: Der Landesregierung liegen zu den vorgenannten Fragen insgesamt keine Kenntnisse vor. Informationen über die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Gründe für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder die Prozesse der Arbeitsgewinnung im Einzelnen werden zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses seitens Planungsbehörden nicht herangezogen. Eine Rechtsgrundlage zur Abfrage solcher Daten liegt ebenfalls nicht vor. Arbeitsrechtliche Maßnahmen obliegen stets der Organisationshoheit des Arbeitgebers, hier also des Klinikums. Die Henneberg-Kliniken haben gegenüber der Planungsbehörde auf Nachfrage bestätigt, dass in der Fachabteilung Geriatrie der Facharztstandard durchgehend gewahrt wird und damit die Erfüllung des Versorgungsauftrags gesichert ist. Die Patienten werden in gewohnter Qualität versorgt, es ist zudem durch die Klinik eine Stellennachbesetzung des Chefarztes geplant. Sollte es im Hinblick auf die Wahrung der Versorgungsqualität Veränderungen geben, wird das Klinikum die Planungsbehörde umgehend informieren. Vielen Dank.
Danke. Frau Ministerin, Sie sagten es gibt keine Rechtsgrundlage. Kann ich daraus schließen, dass das nicht abgefragt wurde, dass diese Fragen nicht weitergegeben wurden?
Es besteht keine Rechtsgrundlage, dass wir solche Daten abfragen können. Wir können nur abfragen, ob die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, und wenn das Klinikum uns das versichert, dann sind für uns die Aufgaben erledigt.
Gibt es weitere Nachfragen? Herr Kollege Montag, Diskussionsbedarf? Nachfragen an die Ministerin gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann, in der Drucksache 7/4719.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe folgende Mündliche Anfrage: Planfeststellungsverfahren/Bauvorhaben „Zweite Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es ein öffentliches Interesse am Bau einer zweiten Klinikzufahrt zur Zentralklinik Bad Berka oder gründet das aktuelle Planfeststellungsverfahren allein auf privaten Interessen? 2. Was ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Planungsstand und was sind die nächsten Schritte des Bauvorhabens für eine zweite Klinikzufahrt zur Zentralklinik Bad Berka? 3. Welche Landschaftsschutzgebiete oder Teile von Landschaftsschutzgebieten werden beim Bau der zweiten Klinikzufahrt nach aktuellem Planungsstand in welchem Umfang gefährdet, in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört? 4. In welcher Form wurden die Einwohner Bad Berkas, der umliegenden Ortschaften und die Anwohner entlang der künftigen Streckenführung an dem bisherigen Verfahren beteiligt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das öffentliche Interesse ist mit der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Stadt Bad Berka unter anderem durch Abbau und Vermeidung von Stauerscheinungen begründet. Insbesondere sollen die ungehinderte und schnelle Erreichbarkeit der Zentralklinik und die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Mit der Straße soll die Zentralklinik mit seinen 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ca. 600 Betten entsprechend angebunden werden. Schließlich hat die Klinik einen überregionalen Versorgungsauftrag im Thüringer Krankenhausplan mit der Einstufung als Level-1-Klinik. Zusätzlich bindet diese Straße die neu zu bauende Grundschule und ein neues Wohngebiet an. Durch das Neubauvorhaben wird die von der Stadt Bad Berka angestrebte Ausweisung als Heilbad unterstützt. Zu Frage 2: Für das Vorhaben „zweite Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ läuft derzeit das Anhörungsverfahren in der Planfeststellungsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar. Durch den Vorhabenträger, die Stadt Bad Berka, werden aktuell die Erwiderungen auf die in der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erarbeitet. Für das Frühjahr 2022 ist, sofern es die Pandemiesituation zulässt, die Durchführung eines Erörterungstermins als Präsenzveranstaltung vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss könnte dann im III. Quartal 2022 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erlassen werden. Nach Eintritt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses liegt das Baurecht für die geplante Maßnahme vor und die Stadt Bad Berka kann die bauvorbereitenden Maßnahmen beauftragen. Zu Frage 3: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld, Mittleres Ilmtal, welches mit Beschluss Nr. 17-41/60 vom 3. Februar 1960 durch den Rat des Bezirkes Erfurt unter Schutz gestellt wurde. Bei der in der Planfeststellung beauftragten Herstellung der zweiten Zufahrt für das Klinikum in Bad Berka handelt es sich um einen kleinflächigen Eingriff in ein bereits durch die vorhandenen Straßen vorbelastetes Landschaftsschutzgebiet mit überwiegend aufgeräumter Agrarlandschaft. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des gesamten Schutzgebiets kann derzeit nicht erkannt werden. Die zuständige untere Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben unter Bedingungen und Auflagen zugestimmt. Zu Frage 4: Die Unterlagen des Planfeststellungsentwurfs haben im Zuge des Planfeststellungsverfahrens in der Zeit vom 6. September 2021 bis einschließlich 5. Oktober 2021 nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bad Berka ausgelegen. Vielen Dank.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Können Sie schon sagen, in welcher Form und welche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind für den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, der ja doch da ist? Die zweite: Haben Sie Kenntnis darüber, ob und, wenn ja, in welcher Form das bewertet wird, dass es auch seitens Bad Berkaer Einwohnern dort erheblichen Gegenwind – würde ich es jetzt mal nennen, aber ich glaube, Sie wissen, worauf ich hinauswill – gibt? Wie würden Sie das bewerten?
Die Ausgleichsmaßnahmen werden ja dann im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses im weiteren Fortgang der Planungen konkretisiert. Von daher ist es jetzt nicht möglich, das im Konkreten schon zu sagen, aber natürlich wird es die geben. Und zum Thema zwei: Ich meine, wir befinden uns ja nun genau in dem Verfahren und die Bürger/-innen in Bad Berka hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen und Stellungnahmen vorzubringen, und werden auch Möglichkeit haben, dann beim Präsenztermin das auch noch mal zu wiederholen. Von daher, denke ich, gibt es da eine hohe Möglichkeit, sich einzubringen. Die Planfeststellungsbehörde wird dann natürlich auch diese Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Abwägungen einfließen lassen und daraufhin dann den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Weitere Nachfragen aus dem Haus? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner in der Drucksache 7/4730.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bilanz zu den Einsätzen von Polizei, Feuerwehr und Notdienst zum Jahreswechsel 2021/2022 In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021 wurde von der damaligen Bundeskanzlerin sowie von den Regierungschefinnen und chefs der Länder für Silvester 2021 und Neujahr ‑ 2022 ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern – Pyrotechnik mit eingeschlossen – beschlossen. Der Gedanke hinter dem Verkaufsverbot war, aufgrund der großen Verletzungsgefahr beim Umgang mit Feuerwerkskörpern eine zusätzliche Belastung des bereits ausgelasteten Gesundheitssystems zu vermeiden. Da jedoch kein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember 2021 und den 1. Januar 2022 galt, wurde eine Vielzahl an Feuerwerkskörpern, welche von den Vorjahren aufbewahrt und/oder in den angrenzenden Nachbarländern gekauft wurden, abgebrannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verletzte wurden durch Unfälle im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 31. Dezember 2021/1. Januar 2022 thüringenweit gezählt – bitte aufschlüsseln, wie viele der gezählten Verletzten leichte, mittelschwere und schwere Verletzungen erlitten haben –? 2. Gab es im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern Todesfälle in Thüringen und wenn ja, wie kamen diese zustande? 3. Wie viele Polizei- und Feuerwehreinsätze gab es zum Jahreswechsel 2021/2022 bezüglich des Abbrennens von Feuerwerkskörpern sowie unerlaubt zusammengekommener großer Menschenansammlungen? 4. Wie sind die Einsatzzahlen vom Jahreswechsel 2021/2022 im Vergleich zu den Jahreswechseln 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 zu sehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: In Thüringen verletzten sich über den Jahreswechsel 2021/2022 drei Menschen mit Pyrotechnik. Eine differenzierte Betrachtung nach dem Schweregrad der Verletzungen wird von polizeilicher Seite nicht geführt. Von den Rettungsdiensten liegen hierzu keine Informationen vor. Antwort zu Frage 2: Zum Jahreswechsel wurde ein durch Pyrotechnik verursachter Todesfall bekannt. In Schleifreisen zündete ein 21-jähriger Deutscher am Silvesterabend gegen 21.40 Uhr ein unbekanntes pyrotechnisches Erzeugnis. Er wurde durch die anschließende Explosion, in deren unmittelbarer Nähe er sich befand, schwer verletzt und erlag trotz eingeleiteter Rettungs- und Reanimationsmaßnahmen diesen Verletzungen. Ein Fremdverschulden kann bislang ausgeschlossen werden. Antwort zu Frage 3: Über den Jahreswechsel 2021/2022 wurden 86 polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit dem Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen ausgelöst. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Branddelikte und Sachbeschädigungen. Zur Anzahl von Einsätzen der Feuerwehren liegen keine Daten vor. Über den Jahreswechsel wurden elf Mitteilungen über größere unerlaubte Menschenansammlungen durch die Polizei geprüft. Antwort zu Frage 4: Die Gesamteinsatzzahlen der Polizei liegen mit leichter Steigerungstendenz auf einem relativ stabilen Niveau. Die Zahl der von der Polizei registrierten unerlaubten Zusammenkünfte größerer Personengruppen sank im Vergleich des Jahreswechsels 2020/2021 zum Jahreswechsel 2021/2022 um zwei Drittel. Für die Jahreswechsel 2018/2019 und 2019/2020 liegen keine entsprechenden Daten vor, da seinerzeit die Relevanz für die Erfassung entsprechender Daten nicht vorlag. Die Einsätze gestalten sich wie folgt: 2018/2019 921 Einsätze insgesamt, 2019/2020 915 Einsätze insgesamt, 2020/2021 953 Einsätze insgesamt und davon 36 Einsätze wegen Ansammlungen, 2021/2022 1.009 Einsätze und davon 11 Einsätze wegen Ansammlungen. Zu Einsatzzahlen der Feuerwehr liegen keine Daten vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben gesagt, dass den Ereignissen in Schleifreisen bis heute nicht bekannt ist, was das für ein Sprengkörper war. Wird das nicht ermittelt oder woran liegt das, dass bis heute da keine Erkenntnis vorliegt?
Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Kolleginnen/Kollegen? Das kann ich nicht erkennen. Dann geht es weiter mit der siebten Frage für heute. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Wahl in der Drucksache 7/4738. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Stand der Elektrifizierung und des Ausbaus der Strecke Leinefelde – Gotha Seit dem Jahr 2002 treffen sich im Frühjahr in Fulda das Bundesministerium für Verkehr, die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahn-Bundesamt, um die Finanzierung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Zweck der sogenannten Fulda-Runde ist auch die Disposition der Planungskapazitäten für neu zu beginnende Vorhaben. Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigen nach Kenntnis der Landesregierung Bund und die Deutsche Bahn AG, die Strecke Gotha – Leinefelde bei den diesjährigen Beratungen im Rahmen der sogenannten Fulda-Runde in die Bedarfsumsetzungsvereinbarung aufzunehmen? 2. Welcher zusätzliche Ausbaubedarf besteht bei dieser Strecke für die Belange eines verdichteten Nahverkehrsangebots, der über den bisherigen Zuschnitt des Bedarfsplanvorhabens hinausgeht? 3. Sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Planung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr zwischen Gotha und Leinefelde weiteren Ausbaubedarf bei der Eisenbahninfrastruktur und wenn ja, welchen? 4. Hat sich die Landesregierung über zusätzlich notwendige Infrastrukturmaßnahmen wie den zweigleisigen Ausbau von Begegnungsabschnitten im Bereich Mühlhausen bereits mit dem Bund ausgetauscht und wenn ja, welche Teilmaßnahmen hat sie diesem als notwendig angezeigt? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Vorhaben ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und im vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Landesregierung sowie die Region setzen sich aktuell gemeinsam aktiv für die weitere Priorisierung der Elektrifizierung der Strecke Gotha – Leinefelde durch den Bund ein. Ministerpräsident Ramelow hatte sich schon 2019 und erneut 2020 an den damaligen Bundesverkehrsminister und den Vorsitzenden der Deutschen Bahn AG bzw. den früheren Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG gewandt und für eine zügige Umsetzung des Projekts geworben. Zu Frage 2 und Frage 3, die ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten möchte: Grundsätzlich wäre ein zusätzlicher Ausbaubedarf in Abhängigkeit von einem konkreten, erweiterten Angebotskonzept zu prüfen und müsste im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung, beispielsweise im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanprojekts, ermittelt werden. Allerdings ist eine Verdichtung des Verkehrsangebots mit zusätzlichen Taktverkehren auf dieser Strecke unter anderem vor dem Hintergrund des Fahrgastaufkommens sowie der finanziellen Mittelausstattung des Freistaats Thüringen mittel- und langfristig nicht geplant. Ungeachtet dessen, könnte durch den Wiederaufbau des Kreuzungsbahnhofs Silberhausen voraussichtlich eine günstigere zeitliche Verteilung der Züge erreicht werden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den in Frage 4 angefragten zweigleisigen Ausbau von Begegnungsabschnitten im Bereich Mühlhausen. Zu Frage 4: Ein entsprechender Austausch der Landesregierung mit dem Bund ist bislang nicht erfolgt, da für das avisierte Schienenpersonennahverkehrsbetriebsprogramm aus Sicht der Landesregierung kein abschnittsweiser zweigleisiger Ausbau im Bereich Mühlhausen erforderlich ist. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe verstanden, dass das Projekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert ist. Damit ist es aber noch nicht im Bedarfsplan Schiene drin und damit kann die Landesregierung noch nicht absehen, ob das tatsächlich jetzt in den nächsten Jahren angegangen wird und dieser drohende Bruch in Gotha verhindert werden kann. Verstehe ich das richtig? Und wenn ja, sieht die Landesregierung noch Potenzial, bis zu der Fulda-Konferenz da Bewegung beim Bund hinzubekommen – ganz salopp gesprochen –?
Ich gehe davon aus, dass wir auch dieses Thema in die avisierten Gespräche mit dem neuen Bundesverkehrsminister aufnehmen werden und da dann auch noch mal adressieren. Jedenfalls verstehe ich so die Infrastrukturministerin, die das bei uns im Haus auch angekündigt hat. Da werden wir das auch noch mal thematisieren, da noch mal Druck auf den Bund aufzunehmen, um das in die konkrete Umsetzung zu bringen – natürlich gern.
Danke, Frau Präsidentin. Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren im Nachgang von sogenannten „Coronaspaziergängen“ In den letzten Wochen und Monaten fanden in mehreren Thüringer Städten sogenannte „Spontankundgebungen“, „Flashmobs“ und „Spaziergänge“ mit jeweils mehreren Hundert Teilnehmern statt. Durch die Thüringer Polizei wurden nach meiner Kenntnis dabei regelmäßig Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung festgestellt. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurden seit 1. Juli 2021 durch die Thüringer Polizei registriert und an die Verwaltungsbehörden gemeldet? 2. Wie viele Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren wurden seitdem eingeleitet – bitte getrennt aufzählen –? 3. Mit welchen Ergebnissen wurden wie viele dieser Verfahren abgeschlossen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Effektivität der Verwaltungsbehörden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die enorme Vielzahl an behördlichen Einsätzen führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Einsatzkräfte sowohl in der Einsatzbewältigung sowie in der dann folgenden Sachbearbeitung. In aller Regel wird im direkten Einsatzverlauf zu fortzuführenden Lagebeurteilungen sowie zur Verfahrenssicherung zunächst die Gesamtzahl aller der zu diesem Zeitpunkt polizeilich bekannten Straftaten stabsmäßig erhoben und jeweils ein Vorgang respektive Aktenzeichen generiert. In späteren Bearbeitungsschritten – auch nach der Auswertung angefertigter Videoaufzeichnungen – erfolgen dann weitere Prüfungen, beispielsweise ob mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren, mehrere Delikte verwirklicht wurden oder das Handeln mehreren Taten entspricht. In diesen Fällen sind dann Folgeverfahren zu generieren. Diese Schritte sind gegenwärtig aufgrund der hochfrequenten Einsatzbelastung nicht immer zeitnah möglich. Eine abschließende und valide Erhebung im Sinne der Fragestellung kann erst nach Abschluss der dargestellten Prüfung und Einleiten der entsprechenden Verfahren automatisiert erhoben werden. Eine händische Auswertung war mit Blick auf die zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann die Benennung von validen Zahlen im Sinne der Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Antwort zu Frage 2: Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 wurden zum gegenwärtigen Zeitpunkt 137 Strafverfahren und 1.416 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Antwort zu Frage 3: Der überwiegende Teil der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren befindet sich aktuell noch im Stadium des Anhörungsverfahrens und teilweise nach Erlass von Bußgeldbescheiden im Einspruchsverfahren. Gegenwärtig sind von den eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren etwa 67 abgeschlossen. Aussagen zu abgeschlossenen Strafverfahren können aufgrund der Kürze der Zeit in Verbindung mit dem hierzu notwendigen Rechercheaufwand aktuell nicht getroffen werden. Antwort zu Frage 4: Die kreisfreien Städte und Landkreise haben im Zusammenhang mit den sogenannten Coronaspaziergängen eine Vielzahl von Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten gegen das Versammlungsgesetz und die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung übermittelt bekommen. Diese Verfahren konnten aus verschiedenen Gründen zum Teil noch nicht begonnen werden, weil es beispielsweise ergänzender Zuarbeiten bedarf. Darüber hinaus führen die in der Antwort auf Frage 1 dargestellte Situation sowie die Vielzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Die Ausführungen verdeutlichen, dass die Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer individuellen Bedingungen teilweise bzw. temporär an die Grenzen ihrer Belastung stoßen. Dennoch ist die behördliche Tätigkeit weiterhin als effektiv einzuschätzen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Ich habe eine Nachfrage zur Antwort zu Frage 1. Da haben Sie angeführt, dass die Verfahren noch in der Bearbeitung sind und die zunächst abgeschlossen werden müssen, dann könne man auch darüber berichten. Können Sie da schon einen Zeitpunkt sagen oder ist es möglich, dann mal einen Zwischenbericht zu geben, damit man ungefähr einen Trend hat? Oder sehen Sie sich da völlig außerstande?
Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir das Thema im nächsten Innenausschuss aufgreifen und versuchen, bis dahin die Zahlen zusammenzutragen. Dann können wir uns im Innenausschuss dazu austauschen.
Zweite Frage: Sie hatten in der Antwort zu Frage 4 auf die enorme Belastung der Behörden hingewiesen. Für die ist das auch Neuland, zumindest auch in der Quantität. Sind Sie denn der Auffassung oder ich würde gern Ihre Meinung dazu wissen, ob die Verwaltungsbehörden personell und organisatorisch auch mit dem entsprechenden juristischen Fachverstand ausreichend aufgestellt sind oder ob man da gegebenenfalls nachbessern muss?
Das ist eine Frage, die ich Ihnen so pauschal nicht beantworten kann. Es handelt sich um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sind gefordert, das Personal mit den entsprechenden Qualifikationen in den Bereichen einzusetzen, die aktuell mit der Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren befasst sind. Ich gehe davon aus, dass das auch geschieht. Ob in jedem Einzelfall eine ausreichende Personalisierung gegeben ist bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation dann immer gewährleistet ist, kann ich schlicht und ergreifend nicht einschätzen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf mit der Drucksache 7/4746. Bitte, Herr Kollege Wolf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verwendung der Bundesmittel zum Ausbau der Ganztagsschule – Ganztagsfinanzierungsgesetz – Seit Anfang 2021 können die Schulträger zum Ausbau der Ganztagsangebote im Primarbereich – Grundschule, Gemeinschaftsschule – Fördermittel aus dem Sondervermögen des Bundes „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ nutzen. Thüringen erhält aus diesem Paket knapp 20 Millionen Euro und bringt eine Kofinanzierung von knapp 5,6 Millionen Euro auf. Neben der räumlichen Verbesserung von Ganztagsangeboten sollen auch Sport- und Spielmöglichkeiten unterstützt werden. Die Landesregierung hat dazu am 14. Januar 2021 eine Verwaltungsvorschrift erlassen mit Befristung zum 31. Dezember 2021. Der Bund hat den Förderzeitraum Ende 2021 um ein weiteres Jahr verlängert. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift „GanztagInvest-Richtlinie“ für den Förderzeitraum nach 2021 verlängert, wenn ja, wo wurde dies veröffentlicht und wenn nein, warum? 2. Wie hoch waren die aus diesem Programm jeweils beantragten und bewilligten Mittel bis zum 31. Dezember 2021 – bitte nach staatlichen Schulträgern, welche Anträge gestellt haben, angeben –? 3. Welche Summe wurde jeweils von der Stadt Jena und dem Landkreis Hildburghausen bis zum 31. Dezember 2021 beantragt? 4. Liegen derzeit über den 31. Dezember 2021 hinausgehende Förderanträge vor und wie will die Landesregierung die Fortsetzung des Programms bewerben? Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Für die Landesregierung antwortet heute in Vertretung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die Staatskanzlei, vertreten wiederum durch Frau Staatssekretärin Beer. Bitte schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung bereitet derzeit die Verlängerung der GanztagInvest-Richtlinie für Thüringen vor. Aufgrund der bisherigen Befristung des oben genannten Programms ist die GanztagInvest-Richtlinie zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Durch die Probleme bei der Umsetzung des Investitionsprogramms hat sich der Bund entschlossen, das Programm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Eine Laufzeitverlängerung der Thüringer GanztagInvest-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2022 ist nunmehr erforderlich, damit die Schulträger in Thüringen, zumeist die Landkreise und kreisfreien Städte sowie freie Träger, bewilligte und begonnene Vorhaben beenden können, um das Förderziel zu erreichen. Um die GanztagInvest-Richtlinie wieder in Kraft setzen zu können, sind jedoch noch mal ein Anhörungsverfahren und die Ressortbeteiligung durchzuführen. Erst danach kann die erneute Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Eine Verlängerung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel für die Kofinanzierung des Eigenanteils des Landes in 2022 bei Kapitel 04 05 Titel 883 72 durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 2 und Frage 3 gibt es eine Tabelle. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich die jetzt zu Protokoll geben, da sie 33 Zeilen und drei Spalten beinhaltet, und gebe die dann dementsprechend in Papierform auch noch mal mit. Es waren insgesamt 22 Millionen Euro Bewilligungen. Zu Frage 4: Es liegen derzeit keine über den 31. Dezember 2021 hinausgehenden Förderanträge vor. Nach der Verlängerung der GanztagInvestRichtlinie werden alle Schulträger, die im Jahr 2021 einen Bewilligungsbescheid über Fördermittel erhalten haben, informiert, dass eine Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Beschleunigungsprogramms in 2022 noch möglich ist. Den betreffenden Schulträgern soll die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums eingeräumt werden. Es können jedoch nur Vorhaben an denjenigen Schulen beendet, ergänzt oder erweitert werden, die entsprechend den Vorgaben des Bundes bis spätestens zum 30. Juni 2021 bereits begonnen wurden.
Herzlichen Dank. Es geht um die Wiedereinsetzung der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge Am 10. Januar 2022 vermeldete das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dass die ehemalige Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge am 1. Februar 2022 erneut auf diesen Posten berufen werden solle, nachdem sie am 30. April 2021 als Leiterin des Referats Migration, Integration, Landesintegrationsrat und Projektförderung ins Ministerium gewechselt war. Die Stelle der Beauftragten war zwischenzeitlich nicht neu besetzt worden, sondern wurde laut dem Bericht geschäftsführend von der Stellvertreterin der Beauftragten geleitet. Dies wirft Fragen nach den Motiven und Hintergründen dieser Rochade auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Erwägungen wurde die Stelle während der Abwesenheit der vorherigen Stelleninhaberin nicht erneut besetzt? 2. Besteht nach der erneuten Berufung ein Rückkehrrecht ins Ministerium? 3. Hat sich die Natur des Arbeitsverhältnisses – Tarifbeschäftigte, Beamtin, Abordnung usw. – während der Zeit im Ministerium geändert? 4. Wird die Stelle als Leiterin des Referats im Ministerium im Zusammenhang mit dem Wechsel unmittelbar neu besetzt? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ziel des Ministeriums ist es grundsätzlich, alle frei werdenden Stellen möglichst zügig zu besetzen. Im Falle der Wiederbesetzung der Stelle der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge war jedoch zu beachten, dass die hier zu erfüllenden Aufgaben ein von der Landesregierung abgeleitetes politisches Vertrauensverhältnis voraussetzen und die Aufgabenübertragung aus diesem Grund an die Legislatur gebunden ist. Zum Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle war davon auszugehen, dass die Legislatur im Herbst 2021 enden würde. Nachdem absehbar war, dass es entgegen vormaliger politischer Absichtserklärungen nicht zu einer Landtagswahl im Herbst 2021 kommen würde, wurde das zur Wiederbesetzung notwendige Personalfindungsverfahren begonnen und betrieben. Dieses endete im Ergebnis mit der Personalmaßnahme, die Gegenstand der vorliegenden Mündlichen Anfrage ist, also eine Umsetzung im Haus. Die Stellvertretung war während der Vakanz der Funktion der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge stets gewahrt. Die Fragen 2 und 3 beantworte ich zusammengefasst wie folgt: Für die Ausübung der Funktion als Beauftragte der Landesregierung war ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen worden. Im Rahmen der Übertragung der Aufgaben als Referatsleiterin im Ministerium wurde ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit ihr abgeschlossen. Die Beschäftigungsart als Angestellte sowie Entgelt- und Beschäftigungsumfang als Vollzeitkraft haben sich nicht geändert. Bei Beendigung der Beauftragtenfunktion wird sie wieder als Referatsleiterin im Ministerium eingesetzt werden. Zu Frage 4: Die Aufgaben der Referatsleitung werden derzeit durch die planmäßig bestellte Stellvertreterin wahrgenommen. Im Übrigen wurde das betreffende Referat zwischenzeitlich personell gestärkt. Die Frage der Nachbesetzung ist momentan noch nicht entschieden. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke in der Drucksache 7/4758. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Aktueller Stand der Erarbeitung eines Thüringer Agrarstrukturgesetzes Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 ist zu beobachten, dass die Preise für Acker- und Grünland in Thüringen stark ansteigen, der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst und die Konzentration von Agrarflächen in der Hand einzelner dezidiert landwirtschaftsfremder Eigentümer zunimmt. Dieser Entwicklung wurde lange Zeit zugeschaut. Im Jahr 2019 räumte die Landesregierung Handlungsbedarf ein und kündigte die Ausarbeitung eines Agrarstrukturgesetzes an, mit dem das Bodenmarktrecht an die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt angepasst werden soll. Die Umsetzung dieser Ankündigung allerdings lässt auf sich warten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Kaufpreise für Acker- und Grünland infolge der Finanzkrise nach dem Jahr 2008 in Thüringen entwickelt? 2. Welche Preiszuwächse sind – bezogen auf die Frage 1 – im Zeitraum davor – zwischen 2000 und 2008 – registriert worden? 3. Welche aktuellen Themenfelder bearbeitet die Landesregierung, um ein zukünftiges Agrarstrukturgesetz auf den Weg zu bringen? 4. Von welchen Vorstellungen einer zukünftigen Agrarstruktur in Thüringen lässt sich die Landesregierung leiten und wann beabsichtigt sie, diese Vorstellungen in einem Gesetzentwurf umzusetzen? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 sind die Kaufpreise für Ackerland um ca. 120 Prozent gestiegen. Die stärkste Preisdynamik ist dabei zwischen 2010 und 2015 mit einem Plus von 57 Prozent zu verzeichnen. In den letzten fünf Jahren schwächte sich der Anstieg der Preise wieder ab. Hier betrug der Zuwachs insgesamt noch 15 Prozent. Die Kaufpreise für Grünland sind seit 2008 um ca. 52 Prozent gestiegen. Die Preisdynamik beim Grünland ist damit nicht einmal halb so hoch wie beim Ackerland. Während sich die Ackerund Grünlandpreise im Jahr 2005 noch annähernd auf dem Preisniveau bewegten, trat zunehmend eine Entkopplung der Kaufpreise ein. Aktuell liegen Grünlandpreise im Durchschnitt knapp 30 Prozent unter den Ackerlandpreisen. Zu Frage 2: Im Zeitraum vor 2008 sind jährliche Preisschwankungen zu verzeichnen. Zwischen 2005 und 2008 sind die Preise für Ackerland um ca. 2,5 Prozent und für Grünland um ca. 3,5 Prozent gesunken. Zu Frage 3: Eines der Themenfelder im Zusammenhang mit einem Thüringer Agrarstrukturgesetz bildet die genannte Preisentwicklung am Bodenmarkt ab. Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe haben beim Landkauf zunehmend das Nachsehen. Mit Blick auf den anstehenden Generationswechsel in der Landwirtschaft sehen wir zudem die Gefahr, dass sich Junglandwirtinnen/-landwirte oder landwirtschaftliche Neu- und Quereinsteiger/-innen kaum noch leisten können, Agrarfläche zu kaufen oder zu pachten. Des Weiteren erhalten wir zunehmend Kenntnis, dass Finanzinvestorinnen/-investoren aus dem nicht landwirtschaftlichen Bereich Anteile von Agrarbetrieben kaufen und es zu Flächenkonzentrationen kommt. Aufgrund einer Regelungslücke des Bundesgesetzgebers können Investorinnen/Investoren bei Anteilskäufen die Grunderwerbsteuer umgehen, was eine Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe darstellt. Aufgrund der genannten Entwicklung auf dem Bodenmarkt halten wir ein Gesetz zum Schutz der Thüringer Agrarstruktur, also zum Schutz der Thüringer Agrarbetriebe, für dringend notwendig. Dieses Gesetz soll mehr Transparenz über die Bewegung am Bodenmarkt schaffen, und zwar sowohl im Bereich der Käufer als auch der Pachtverhältnisse, denn im bestehenden Rechtsrahmen fehlen für gewisse Arten von Bodengeschäften, wie zum Beispiel Anteilskäufen, aktuell noch klare Regeln und Transparenzmechanismen. Das betrifft aber auch die konsequente Anzeigepflicht von Pachtverträgen, die in Thüringen über 76 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen ausmachen. Zu Frage 4: Das übergeordnete agrarstrukturelle Ziel ist eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Versorgung leistet, zur regionalen Wertschöpfung beiträgt und Arbeitsplätze in der Region sichert, den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes und der Biodiversität gerecht wird, die soziale und ökonomische Stabilität des ländlichen Raums fördert und die Kulturlandschaft erhält und mitgestaltet. Mit dem Agrarstrukturgesetz will die Landesregierung erreichen, unsere Agrarstruktur mit breiter Eigentumsstreuung und regional verankerten selbstständigen Betrieben zu erhalten, die für die regionale Wertschöpfung, Kulturlandschaft und lebenswerte Dörfer von zentraler Bedeutung sind. Daher zielt das Konzept des Thüringer Agrarstrukturgesetzes auf Transparenz, Rechtssicherheit, Schutz der heimischen Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrung durch Bodenkonzentration und Preismissbrauch. Das wollen wir durch anzeige- und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte erreichen, die sich auf landwirtschaftliche Grundstücke auswirken und Anteilskäufe sowie Pacht mit einschließen. Eine übermäßige Flächenkonzentration und Preismissbrauch sollen durch Schwellenwerte vermieden werden, die in weiteren Gesprächen und Verhandlungen noch definiert werden müssen. Ein wesentlicher Eckpunkt für die Regelungen zum geplanten Agrarstrukturgesetz ist zudem ein Bestandsschutz für bestehende Betriebe, um diesen einen verhältnismäßigen Flächenaufwuchs zu ermöglichen. Zudem soll das Vorkaufsrecht durch das landeseigene Siedlungsunternehmen und die Definition des Landwirts erweitert werden, um Hofnachfolgen und Existenzgründungen zu erleichtern. Unsere Eckpunkte haben wir im Dezember des letzten Jahres den Verbänden, also unter anderem Thüringer Bauernverband, AbL und anderen, vorgestellt. Im nächsten Schritt werden die Stellungnahmen ausgewertet und die Eckpunkte angepasst. Aus diesem Eckpunktepapier soll der Referentinnen/Referenten-Entwurf entwickelt werden. Dazu sind noch weitere umfangreiche Fachdiskussionen erforderlich. Für uns gilt aber der Grundsatz: Gründlichkeit und Genauigkeit vor Schnelligkeit. Die Landesregierung wird dann einen Gesetzentwurf vorlegen, wenn die daran zu stellenden Qualitäts- und Akzeptanzansprüche erfüllt sind. Da gestatten Sie mir am Ende noch die Anmerkung: Wenn Sie sich die Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, anschauen, dann sehen Sie, wie dringend es aus unserer Sicht notwendig ist, bevor man damit in den parlamentarischen Raum geht, dass man möglichst schon die verschiedenen Interessengruppen so miteinander verzahnt hat, dass auch alle ein solches Gesetz, das ja durchaus Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben wird, mittragen können. Vielen Dank.
Unser Ministerium hat natürlich vor, in dieser Legislaturperiode einen solchen Gesetzentwurf noch vorzulegen, und ich bin auch sicher, dass wir – wir haben das mit den Verbänden besprochen – auch in unserem Ausschuss dieses Thema demnächst noch mal aufrufen werden. Dann bin ich zuversichtlich, dass wir einen Gesetzentwurf erarbeiten werden. Wie der Landtag dann diesen Gesetzentwurf beschließt, das liegt in der Macht der Abgeordneten, nicht der Landesregierung. Von daher muss ich da Zurückhaltung wahren lassen.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Möller in der Drucksache 7/4765. Bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Praktikavergütung in der Heilerziehungspflege und Heilerziehungspädagogik Heilerziehungspflegerinnen und ‑ pfleger, Heilerziehungspädagoginnen und ‑ pädagogen sind in der Kindertagesbetreuung als Fachkräfte den Erzieherinnen und Erziehern gleichgestellt. Sie werden jedoch bei der Kostenerstattung des fünf bis sechs Monate dauernden Berufspraktikums im Thüringer Kindergartengesetz nicht berücksichtigt. Nach § 7 Abs. 1 der Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung werden Personalkosten für ein Berufspraktikum nach § 28 Thüringer Kindergartengesetz ausschließlich für Auszubildende zur Erzieherin erstattet, die ein Berufspraktikum nach § 33 Abs. 5 der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen absolvieren. Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist in der Zeit des Anerkennungspraktikums ebenfalls nicht möglich. In der Praxis bedeutet das, dass Auszubildende in der Heilerziehungspflege während ihres Anerkennungspraktikums keinerlei finanzielle Unterstützung oder gar Vergütung erhalten und so ihre Lebenshaltungskosten nicht bestreiten können. Dies schreckt viele Ausbildungssuchende ab, eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger bzw. zur Heilerziehungspädagogin und zum Heilerziehungspädagogen zu beginnen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene wurden unter anderem Maßnahmen für eine verbesserte Fachkräftegewinnung in der sozialen Arbeit, wie die vollzeitschulische Ausbildung zu vergüten und von Schulgeld zu befreien, festgelegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen sind die Auszubildenden in der Heilerziehungspflege in § 7 Abs. 1 Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung in Verbindung mit § 28 Thüringer Kita-Gesetz nicht erfasst, aufgrund dessen sie keine Praktikumsvergütung erhalten? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu Überlegungen, neben den Berufsgruppen wie Kinderpfleger und Sozialassistenten auch Absolventinnen und Absolventen, die sich im Anerkennungspraktikum für die Berufsabschlüsse „staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/„staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ bzw. „staatlich anerkannte Heilpädagogin“/„staatlich anerkannter Heilpädagoge“ befinden, anzuerkennen, um dem Personalnotstand in den Kindertageseinrichtungen entgegenzuwirken und das Anerkennungspraktikum vergüten zu können? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den im oben genannten Koalitionsvertrag bezüglich ihrer Auswirkungen für Thüringen festgelegten Maßnahmen? 4. Auf welche Weise wird die Landesregierung diese Maßnahmen unterstützen bzw. begleiten? Vielen Dank.
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wieder die Thüringer Staatskanzlei und hier Frau Staatssekretärin Beer. Bitte schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – ich beantworte die Fragen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, im Block –: Zu der in Frage 3 gestellten Frage, wie die Landesregierung zu den im Koalitionsvertrag avisierten Maßnahmen steht, wird es Sie sicherlich nicht überraschen, dass die im Koalitionsvertrag erklärte Absicht der regierungstragenden Parteien, Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkräftegewinnung zu ergreifen, ausdrücklich begrüßt und durch die Landesregierung unterstützt wird. Bedauerlicherweise hat in diesem Feld die Konzentration von Ressourcen auf das Pandemiemanagement dazu geführt, dass die Umsetzung des Vorhabens zunächst zurückstehen musste und nun zu den zu bewältigen Herausforderungen gehört. Im Hinblick auf die Fragen 1 und 2 ist festzustellen, dass § 28 Thüringer Kindergartengesetz eine Refinanzierungsregelung für die dort genannten Fallkonstellationen enthält. Eine Anspruchsgrundlage auf Zahlung einer Praktikumsvergütung ist der Regelung des § 28 Thüringer Kindergartengesetz aber derzeit nicht immanent. Sollte der Gesetzgeber eine solche Regelung vorsehen, wäre hier das Gesetz entsprechend anzupassen. Deshalb ist zunächst auf die jeweiligen tarifrechtlichen oder betrieblichen Vereinbarungen Bezug zu nehmen. Für das Land ist dies im Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder und für die Kommunen im Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes geregelt. Die in Frage 2 von Ihnen genannten Überlegungen wurden bislang nicht angestellt. Hintergrund ist, dass aus Sicht des Fachressorts eine generelle Anerkennung von einzelnen Ausbildungsabschnitten auf den Fachkräfteschlüssel nicht geeignet erscheint, um im Einzelfall manifest bestehende Personalengpässe in Kindergärten nachhaltig zu beseitigen. Wie ich zu zeigen vermochte, ist die Diskussion zu führen, denn die Beseitigung des Fachkräftemangels ist das gemeinsame Interesse von Landesregierung und Fraktionen.
Gibt es Nachfragen? Nein. Dann geht es weiter mit der nächsten Frage. Hier ist Fragestellerin Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl in der Drucksache 7/4788.
Vorbereitungen der Justiz anlässlich der Verfahren im Zusammenhang mit Coronaprotesten In den vergangenen Wochen kam es zu einer Reihe von Versammlungen aus dem Spektrum von Coronaleugnern, ‑ skeptikern und ‑ maßnahmenkritikern in Thüringen, bei denen eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verübt wurde, welche eine Herausforderung für die Polizei, die kommunalen Behörden und die Justiz darstellen. Zahlreiche Verfahren sind dabei angesichts der aktuellen Entwicklung absehbar. Nach Einschätzung der Fragestellerin ist eine zeitnahe Bearbeitung der Verfahren maßgeblich, um einen auch präventiven Effekt auf die derzeit anhaltende dynamische Situation mit einer laufenden Radikalisierung in Thüringen zu entfalten und um Gefahren für die Gesundheit und öffentliche Ordnung abzuwenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch welche organisatorischen bzw. vorbereitenden Maßnahmen wird seitens des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf die bereits aufgelaufenen und prognostizierbaren der in der Vorbemerkung genannten Verfahren reagiert, um eine zügige Bearbeitung der Verfahren zu realisieren? 2. Durch welche organisatorischen bzw. vorbereitenden Maßnahmen wurden oder werden die Staatsanwaltschaften in Thüringen auf die bereits aufgelaufenen und prognostizierbaren Verfahren vorbereitet, um eine zügige Bearbeitung der in der Vorbemerkung genannten Verfahren zu realisieren? 3. Durch welche organisatorischen bzw. vorbereitenden Maßnahmen wurden oder werden die Gerichte in Thüringen auf die in der Vorbemerkung prognostizierbaren Verfahren vorbereitet, um eine zügige Bearbeitung der Verfahren zu realisieren? 4. Welche weiteren Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten, um einen Zeitverzug in der Abarbeitung der in der Vorbemerkung genannten Verfahren zu realisieren und jenen Menschen, die gegen die Hygienebestimmungen, das Versammlungsrecht oder das Strafrecht im Kontext der Coronaproteste verstoßen, deutlich zu machen, dass ein derartiges Handeln zeitnah zu rechtlichen Konsequenzen führt? Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin-Gehl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das für Justiz zuständige Ministerium trägt dafür Sorge, dass bei den Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, um den Justizgewährungsanspruch sicherzustellen. Um dies zu ermöglichen, werden die Entwicklungen des Geschäftsanfalls und alle weiteren relevanten Faktoren stetig beobachtet und ausgewertet. Die Geschäftsentwicklung wird beispielsweise basierend auf den Auswertungsergebnissen des Thüringer Landesamts für Statistik jeweils für das erste Halbjahr, die ersten drei Quartale eines Jahres und das ganze Kalenderjahr, also mindestens dreimal im Jahresverlauf, überprüft. Im Bedarfsfall werden die Auswertungsintervalle noch engmaschiger gefasst, wenn es zu einem signifikanten Anstieg der Verfahrenseingänge bei den Gerichten kommt. Darauf aufbauend werden der Personalbedarf, die Personalplanungen und die vorhandenen Gerichtsstrukturen geprüft und gegebenenfalls angepasst. Dieses Verfahren hat sich bewährt, um die Rückgänge oder Aufwüchse des Geschäftsaufkommens zu erfassen und im Justizministerium und an den betroffenen Gerichten die notwendigen Schritte zu veranlassen. Eine besondere statistische Erfassung oder Kennzeichnung von Verfahren im Zusammenhang mit Coronaprotesten ist hierzu nicht notwendig. Unabhängig hiervon tauschen sich das Justizministerium und auch der Minister persönlich regelmäßig mit der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis aus, um auch vorbeugend im Hinblick auf bestimmte zu erwartende Entwicklungen, wie etwa steigende Verfahrenseingänge oder Auswirkungen der Pandemie, zu handeln. Die letzte Videokonferenz des Ministers mit den Präsidenten der Obergerichte und dem Generalstaatsanwalt war am 22. November 2021. Auch hier wurden keine signifikanten Veränderungen des Geschäftsanfalls in Bußgeld- oder Strafverfahren gemeldet. Zu Frage 2: Für besondere Maßnahmen, die über die dargelegte ständige Erfassung und Auswertung der Geschäftsbelastung hinausgehen, besteht bei den Staatsanwaltschaften bislang keine Notwendigkeit, denn aktuell ist der Geschäftsanfall bei den Thüringer Staatsanwaltschaften rückläufig und die Verfahrensbestände bewegen sich im Durchschnitt der Vorjahre. Auf Hinweis des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales hat das Justizministerium Mitte Dezember 2021 eine Unterrichtung der Staatsanwaltschaften darüber veranlasst, dass die Polizei beabsichtigt, in größerem Umfang Verfahren mit der Anregung der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorzulegen. Dadurch sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für dieses Anliegen besonders sensibilisiert und stehen für die Durchführung beschleunigter Verfahren bereit. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass diese Verfahrensart besondere Voraussetzungen hat. Hierzu gehören insbesondere ein einfacher Sachverhalt und eine klare Beweislage. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheiden letztlich die Gerichte im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit. Zu Frage 3: Etwaige Verfahren im Sinne der Anfrage würden im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten anfallen. Aktuell ist der Geschäftsanfall dort rückläufig. Kombiniert wird dies mit im Vergleich zu den Vorjahren niedrigen Verfahrensbeständen. Infolgedessen sind derzeit keine besonderen organisatorischen Maßnahmen geplant. Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung müssen stets alle gerichtsorganisatorischen Mittel genutzt werden, um möglichst optimale Bedingungen für eine zügige Verfahrenserledigung zu schaffen. Dies gilt grundsätzlich für alle Verfahren unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit Coronaprotesten stehen oder nicht. Zu beachten ist hierbei, dass beispielsweise die Entscheidung, ob ein Strafprozess im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, nicht die Exekutive trifft. Schließlich darf auch nicht übersehen werden, dass das Beschleunigungsgebot nicht absolut gilt, sondern im konkreten Einzelfall stets die verfassungsrechtlich garantierten und in der Strafprozessordnung enthaltenen Rechte des Angeklagten zu berücksichtigen sind. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, danke für die Auskünfte. Ich hätte zwei Nachfragen. Sie sprachen ja davon, dass die Kollegen aus dem Innenministerium in dieser besagten Verkopplung mit Ihnen Mitte Dezember angekündigt hätten, dass es eine höhere Anzahl von Anträgen für beschleunigte Verfahren geben kann. Wie ist denn da jetzt Anfang Februar die Sachlage? Wie viele Anträge auf beschleunigte Verfahren sind denn seit diesem Besprechungstermin Mitte Dezember registriert worden? Und die zweite Frage: Welche konkreten Auswirkungen hätte denn ein solch beschleunigtes Verfahren nach Ihrer Erfahrung im Durchschnitt der Verfahrensdauer auf eine Verkürzung? Worin bemisst sich das Adjektiv „beschleunigt“ im Konkreten?
Ich habe keine aktuelle Statistik dabei, würde das schriftlich beantworten und würde dann auch versuchen, aus den Statistiken rauszufiltern, wie man die normale Verfahrensdauer in Relation setzt zu den beschleunigten Verfahren.
Die Nachfragemöglichkeiten sind erschöpft, dann kommen wir als Nächstes zum großen innenpolitischen Block, elf Fragen am Stück an das Ministerium für Inneres und Kommunales. Und bei der Gelegenheit einmal ein Dankeschön hier an unsere Damen, die dann bei zehn Fragen nur noch immer die Mikrofonhüllen
(Beifall DIE LINKE, SPD, Gruppe der FDP)
hier im Rund austauschen müssen, aber hier vorne das Rednerpult dem Staatssekretär dauerhaft überlassen können, jedenfalls für elf Fragen am Stück. Es beginnt Herr Abgeordneter Kalich mit der Drucksache 7/4789. Bitte schön.
Danke, Frau Vizepräsidentin. Coronaproteste in Thüringen – Mobilisierung über Telegram In den vergangenen Wochen kam es zu einer Reihe überwiegend unangemeldeter Versammlungen aus dem Spektrum von Coronaleugnern, ‑ skeptikern und ‑ maßnahmenkritikern in Thüringen, die in der Regel rechtswidrig zustande kommen und eine Vielzahl von Verstößen gegen die Infektionsschutzbestimmungen begehen. Im Vorfeld wird in sozialen Medien, häufig über offen zugängliche Gruppen des Dienstes „Telegram“, zu derartigen unangemeldeten Versammlungen mobilisiert. Ich frage die Landesregierung: Welche öffentlich zugänglichen Telegram-Gruppen sowie gegebenenfalls Websites, YouTube-Kanäle etc. aus dem Spektrum von Coronaleugnern, skep‑ tikern und maßnahmenkritikern fließen nament‑ lich in die Bewertung der wöchentlichen Versammlungslagen in Thüringen mit ein?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze. Sie können dann gleich stehen bleiben für die kommenden Fragen, wenn Sie das möchten. Es sei denn, Sie wollen gern auch noch mal ein bisschen spazieren gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Das Amt für Verfassungsschutz klärt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung Telegram-Gruppen und die Kanäle im Internet sowohl offen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln auf. Die Polizei betreibt ebenfalls Aufklärung im Internet. Neben Telegram werden dabei öffentlich zugängliche Quellen aus Twitter, Facebook, Instagram, YouTube und weiteren öffentlich zugänglichen sozialen Medien gesichtet. Die unüberschaubare Vielzahl der Quellen sowie häufige Wechsel beim Informationsangebot erschweren die Internetaufklärung deutlich und führen oftmals nur zur kursorischen Prüfung der Datenmengen. Eine Auflistung der erfragten Informationen kann auch aus polizeitaktischen Gründen nicht gegeben werden. Zudem ließe sie spezifische Rückschlüsse auf die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz zu und würde somit seine Aufgabenerfüllung gefährden. Eine Einzelfallabwägung mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten ergibt hier, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten einzuräumen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Kollege Kalich hatte ja nachgefragt nach öffentlich/offen zugänglichen Gruppen. Ist es möglich, dass die uns schriftlich, gegebenenfalls auch als Verschlusssache, so wie schon häufiger geschehen, zugearbeitet werden? Denn es geht nicht darum, irgendwelche geheimen oder Quellenzugänge zu erfahren, sondern welche offenen Strukturen mit erfasst werden.
Also, ich bleibe hier bei meiner Aussage, dass schon aus polizeitaktischen Gründen diese Antwort nicht gegeben werden kann. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir es bei diesem Fragenkomplex mit 38 Fragen zu tun haben, die den Charakter einer allgemeinpolitischen Richtungskontrolle besitzen und aus meiner Sicht auch in ihrem Umfang nicht in den Rahmen einer Mündlichen Fragestunde passen. Insofern wäre hier eigentlich § 85 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit dem vorgegebenen Zeitrahmen für die Beantwortung anzuwenden. Ich bitte um Verständnis, dass diese Antworten innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gegeben werden können, da die Prüfung hier nur sehr kursorisch erfolgt.
Coronaproteste in Gera In den vergangenen Wochen kam es zu einer Reihe an Versammlungen aus dem Spektrum von Coronaleugnern, ‑ skeptikern und ‑ maßnahmenkritikern in Gera. Am 18. Januar 2022 wurde der Oberbürgermeister der Stadt Gera durch einen nach meiner Kenntnis planmäßigen unangemeldeten Aufzug vor seinem Privathaus bedroht. Ebenso soll am 25. Januar 2022 eine Gruppe um einen bundesweit aktiven Neonazi aus Halle das Privathaus aufgesucht, Parolen skandiert und anschließend ein Video davon in sozialen Medien verbreitet haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellen sich die Zahlen der Teilnehmenden von Protesten der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Gera jeweils dar – bitte nach Versammlungsdatum darstellen –? 2. Wie stellen sich die Zahlen der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei den Protesten der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Gera jeweils dar – ebenfalls mit der Bitte versehen, nach Versammlungsdatum darzustellen? 3. Wie hoch ist jeweils die Summe der zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Gera durchgeführten Identitätsfeststellungen, eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und eingeleiteten Strafverfahren im Zusammenhang mit Protesten der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker? 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu den bedrohlichen Anfeindungen – insbesondere am 18. und 25. Januar 2022 – gegen den Oberbürgermeister vor und welche Maßnahmen ergreift sie zu dessen Sicherheit?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Vom 6. Dezember bis 24. Januar 2022 wurden im Sinne der Fragestellung folgende Teilnehmerzahlen festgestellt: 9. Dezember 2021 150 Teilnehmer, 13. Dezember 2021 6 Teilnehmer, 20. Dezember 2021 2.240 Teilnehmer, 27. Dezember 2021 4.000 Teilnehmer, 30. Dezember 2021 160 Teilnehmer, 3. Januar 2022 3.500 Teilnehmer, 10. Januar 2022 3.069 Teilnehmer, 17. Januar 2022 3.580 Teilnehmer, 18. Januar 2022 1.200 Teilnehmer, 19. Januar 2022 130 Teilnehmer, 23. Januar 2022 50 Teilnehmer, 24. Januar 2022 3.100 Teilnehmer. So weit die Antwort zu Frage 1. Die Antwort zu Frage 2: Die Zahlen der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei den Protesten gegen die Maßnahmen der Pandemieeindämmung zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Gera stellen sich wie folgt dar: 9. Dezember 2021 21 Polizeibeamte bzw. ‑ beamtinnen, 20. Dezember 2021 28 Polizeibeamte, 27. Dezember 2021 78 Polizeibeamte, 30. Dezember 2021 61 Polizeibeamte, 3. Januar 2022 36 Polizeibeamte, 10. Januar 2022 404 Polizeibeamte, 17. Januar 2022 358 Polizeibeamte, 18. Januar 2022 88 Polizeibeamte, 19. Januar 2022 137 Polizeibeamte, 23. Januar 2022 65 Polizeibeamte und 24. Januar 2022 145 Beamte. Die Antwort zu Frage 3: Es wurden 112 Identitätsfeststellungen durchgeführt, 28 Bußgeldverfahren und 48 Strafverfahren eingeleitet, die Zahlen zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sind in dieser als nicht valide anzusehen. In aller Regel werden im Einsatzverlauf nur die Gesamtzahl der bekannten Straftaten erhoben und jeweils ein Vorgang samt Aktenzeichen dazu generiert, auch wenn mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren und mehrere Delikte verwirklicht wurden. Die enorme Vielzahl an Einsätzen hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte und Sachbearbeiter zur Folge. Später müssen dann die Folgeaktenzeichen zu allen Beteiligten generiert und die entsprechenden Vorgänge befüllt und bearbeitet werden. Das ist aber aufgrund der Folgeeinsätze derzeit nicht immer möglich. Hinzu kommt gegebenenfalls die erforderliche Auswertung von polizeilichen Videoaufzeichnungen, welche zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren führen kann. Die Antwort zu Frage 4: Am 18. Januar passierte gegen 20.00 Uhr zunächst ein Aufzug, bestehend aus 1.200 Teilnehmern, die Neue Straße aus Richtung Kultur- und Kongresszentrum kommend. In der Neuen Straße vor dem Abzweig Tivolistraße stoppte der Aufzug für ca. 3 bis 4 Minuten in Höhe des von dort einsehbaren ca. 50 Meter entfernten Wohnobjekts des Geraer Oberbürgermeisters Vonarb. Durch die Versammlungsteilnehmer wurden hier unter anderem Parolen gerufen, die sich gegen die Person des Oberbürgermeisters richteten. Es wurde mehrfach „Julian muss weg“ skandiert. Aus dem Aufzug heraus leuchteten Versammlungsteilnehmer mit mitgeführten Taschenlampen auf verschiedene Fenster des Mehrfamilienhauses. Zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil des Oberbürgermeisters und/oder seiner Familie kam es nach jetzigem Kenntnisstand in diesem Zusammenhang nicht. Danach setzte sich der Aufzug unmittelbar in die Tivolistraße in Bewegung und passierte ohne ein erneutes Aufstoppen das Wohnhaus des Oberbürgermeisters in Richtung Clara-Zetkin-Straße. Das war der Ausgangspunkt der Versammlung. Es ist daher davon auszugehen, dass zumindest einem Teil der Demonstranten die genaue Adresse des Oberbürgermeisters bekannt war und die Aktionen zur Verbreitung der Adresse maßgeblich beigetragen haben. Im Zuge des gesamten Verlaufs der Demonstration am 18. Januar 2022 wurden drei Bußgeldverfahren sowie zwei Strafverfahren eingeleitet. In einem ähnlichen Szenario am 25. Januar 2022 versuchten aus einem Aufzug heraus zehn Personen unter Mitführung von Kameras zum Wohnort des Oberbürgermeisters vorzudringen. Nach Ansprechen durch die vor Ort befindlichen Polizeikräfte entfernten sich diese Personen. Zu weiteren Annäherungen an das Wohnobjekt des Oberbürgermeisters kam es nicht. Die Ereignisse des Versammlungsgeschehens in Gera waren Anlass für eine Gefährdungseinschätzung durch das Landeskriminalamt. Das Wohnhaus und die Person des Oberbürgermeisters Vonarb unterliegen insofern einer abstrakten Gefährdung. Bereits seit Beginn der Versammlungsbewegungen in der Stadt Gera im Zusammenhang mit der Coronapandemie wurde die Wohnanschrift des Herrn Oberbürgermeisters regelmäßig als Schutzobjekt im Einsatzkonzept berücksichtigt, so auch am 18. und 25. Januar 2022. Mit der Einstufung einer abstrakten Gefährdung wurden angemessene Schutzmaßnahmen, die das Wohnobjekt des Oberbürgermeisters betreffen, festgelegt. Diese werden bis auf Weiteres aufrechterhalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank erst mal, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung. Ich habe zwei Nachfragen. Das eine ist: Nach meinem Kenntnisstand wird in der öffentlichen Telegram-Gruppe „Spaziergang Gera“ seit gestern zu einer Veranstaltung am Samstag aufgerufen, bei der unter anderem auch ein Lokalpolitiker der Linken von Coronaleugnern, ‑ maßnahmenskeptikern und ‑ kritikern zu Hause besucht werden soll. Erste Frage: Haben Sie davon Kenntnis und wie bewertet die Landesregierung derartige Aufrufe und welche Maßnahmen ergreifen Sie? Zweite Frage, ergänzend zu dem ersten Fragenkomplex, den Sie schon beantwortet haben: Wie stellen sich ergänzend die Zahlen der eingesetzten Polizeibeamtinnen/-beamten sowie die Zahl der Teilnehmenden bei den Protesten der Coronaleugner, ‑ skeptiker, ‑ maßnahmenkritiker in der Woche vom 31. Januar 2022 bis zum Mittwoch, 2. Februar, in Gera dar?
Diese Aufrufe sind, das hatte ich deutlich zum Ausdruck gebracht, völlig inakzeptabel. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Information schon an die zuständigen Polizeibehörden weitergegeben haben, damit diese die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen können. Wenn das noch nicht geschehen ist, dann hätte ich die Bitte, dass Sie sich mit den zuständigen Polizeibehörden auch noch einmal unmittelbar in Verbindung setzen. Ich nehme diese Information selbstverständlich auch mit und wir werden die im Landeskriminalamt entsprechend bewerten lassen, wobei ich jetzt nicht weiß, um welche Person es sich konkret handelt, da Sie den Namen nicht genannt haben. Die Frage zu den Einsatzzahlen kann ich Ihnen nicht beantworten. Da bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die Antwort an dieser Stelle schuldig bleiben muss.
Ich hatte eingangs schon auf den Umfang der vorliegenden Anfragen und die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit hingewiesen. Ich würde Sie bitten, hier eine gesonderte Anfrage zu stellen, damit wir den Kollegen, die diese Fragen beantworten müssen, dann auch genug Zeit geben, um die Sachverhalte zu recherchieren und korrekt zu beantworten. Also stellen Sie bitte eine Kleine Anfrage.
Vielen Dank. In den vergangenen Wochen beteiligten sich mehrere Tausend Menschen bei Coronaprotesten in Thüringen. Häufig finden diese Versammlungen an Montagen statt, in einigen Fällen auch an anderen Wochentagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich jeweils die Summe der Teilnehmendenzahl aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker an den Montagen des 6., 13., 20. und 27. Dezember 2021 sowie am 3., 10., 17. und 24. Januar 2022 bei den stattgefundenen Coronaprotesten in Thüringen dar? 2. Wie und durch wen wird die Teilnehmendenzahl dabei jeweils vor Ort in den Zuständigkeitsbereichen der Landespolizeiinspektionen Erfurt, Suhl, Gera, Gotha, Nordhausen, Saalfeld und Jena ermittelt und inwiefern finden dabei Schätzungen oder Zählungen statt? 3. Erfolgt die Art und Weise der Zählung oder Schätzung durch Beamtinnen und Beamte vor Ort in eigenem Ermessen oder welche Vorgaben bzw. Empfehlungen werden dazu durch die Landespolizeiinspektionen, die Landespolizeidirektion oder das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgenommen? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Am 06.12.2021 nahmen ca. 6.000 Personen, am 13.12.2021 ca. 6.600 Personen, am 20.12.2021 ca. 14.000 Personen, am 27.12.2021 15.500 Personen, am 03.01.2022 ca. 17.500 Personen, am 10.01.2022 ca. 21.000 Personen, am 17.01.2022 ca. 21.000 Personen und am 24.01.2022 ca. 25.800 Personen an Versammlungen im Sinne der Fragestellung teil. Antwort zu Frage 2: Die genannten Zahlen stammen aus der Gesamteinsatzdokumentation der Landespolizeidirektion. Die Werte setzen sich bereichsübergreifend aus Zählungen und Schätzungen der vor Ort eingesetzten Beamten zusammen. Soweit mengenmäßig möglich oder aufgrund polizeilicher Maßnahmen erforderlich, erfolgt eine Zählung, im Übrigen werden Schätzungen vorgenommen. Antwort zu Frage 3: Die Zählungen und Schätzungen erfolgen durch die Einsatzkräfte vor Ort. Standardisierte Vorgaben im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Wie stellt sich ergänzend die Zahl der eingesetzten Polizeibeamtinnen und ‑ beamten sowie die Zahl der Teilnehmenden bei den Protesten der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker diese Woche am Montag, also am 31. Januar, sowie am Mittwoch, dem 2. Februar, in Thüringen dar? Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass nach Angaben der Polizei am Montag, dem 31., in Saalfeld gemäß Pressemitteilung der Polizei 2.000 Demonstrantinnen und Demonstranten teilnahmen, anwesende Beobachterinnen und Beobachter jedoch schon am Abend eine hohe dreistellige Zahl schätzten und die folgende Auszählung des gesamten Aufzugs per Videomaterial eine Teilnehmendenzahl von knapp über 1.000 ergab und wie wird solchen Ungenauigkeiten nachgegangen und wie prüfen Sie die Zahlen?
Frau Abgeordnete, sehen Sie es mir bitte nach, Sie haben mit Ihrer Anfrage einen recherchierbaren Sachverhalt abgefragt. Jetzt habe ich Sie so verstanden, dass Sie mich fragen, wie die Prognoseeinschätzung für die nächsten Tage aussieht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Nein, rückwirkend!)
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Ich
reiche Ihnen die Fragen nach!) Das wäre mir sehr lieb, wenn Sie noch mal eine gesonderte Nachfrage stellen würden. Dann habe ich es jetzt falsch verstanden. Ich hatte es so verstanden, dass Sie jetzt die Teilnehmerzahlen für die nächsten Tage wissen wollten.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Nein, von Montag!) Aber ich werde Ihnen, da Sie die Frage vielleicht mit formuliert haben, Frau König-Preuss –
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Wie bitte?) haben Sie die Fragen vielleicht mit formuliert? Weil Sie mir immer etwas zurufen. Ich hätte die Bitte, dass ich das mit Frau Lukasch, die die Fragen gestellt hat, direkt klären kann. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir hier noch mal eine gesonderte Nachfrage zukommen lassen,
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Ma-
che ich gern!) dann können wir die Zahlen recherchieren und die Frage auch fundiert beantworten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt in die nächste Lüftungspause, und zwar dauert die 20 Minuten, wie Sie wissen. Das bedeutet, dass es 15.00 Uhr weitergeht. Wir haben jetzt allein aus diesem Komplex noch acht Fragen und dann würden auch noch etliche weitere hinterherkommen, allerdings endet die vereinbarte Zeit für die Fragestunden um 15.25 Uhr. Also nach dem Wiederaufnehmen der Fragestunde um 15.00 Uhr gibt es dann noch 25 Minuten Fragezeit, und um 15.25 Uhr geht es dann weiter mit dem Tagesordnungspunkt 31 a unserer regulären Tagesordnung, nur für Ihre persönliche Arbeits- und Zeitplanung. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Pause.
Coronaproteste in Thüringen – Antisemitische Vorfälle In den vergangenen Wochen – ich füge ein: eigentlich seit mehr als 1,5 Jahren – fand eine Vielzahl meist rechtswidriger Coronaproteste in Thüringen statt. Dabei wurden auf verschiedenste Weise in mehreren Fällen auch antisemitische Stereotype und Codes bedient, beispielsweise durch stilisierte Davidsterne mit der Aufschrift „ungeimpft“, die einzelne Teilnehmer bereits mehrfach bei Protesten in Thüringen beispielsweise in Form einer Armbinde trugen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele antisemitische Vorfälle welcher Art wurden der Landesregierung im Zusammenhang mit den Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, skeptiker und maßnahmenkritiker in Thürin‑ ‑ gen zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Thüringen bekannt? 2. Wie viele antisemitische Vorfälle wurden der Landesregierung bzw. ihr nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit den Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 – bis zum 24. Januar – in Thüringen bekannt? 3. Wie hoch ist die Summe der Gesamtzahl antisemitischer Straftaten in Thüringen jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 – bis 24. Januar –? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu antisemitischen Stereotypen, die im Zusammenhang mit den Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker verbreitet werden?
Danke, Frau König-Preuss. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär, Sie haben wieder die Dauerarena.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich einige Punkte vorab anmerken: Extremisten, vor allem bekannte Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter, nutzen die aktuellen wieder verstärkt auftretenden Proteste gegen die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, um ihren Anliegen breitere gesellschaftliche Resonanz zu verschaffen. Dabei stehen insbesondere die Verschärfungen des Infektionsschutzes und die öffentliche Diskussion über eine etwaige Impfpflicht im Vordergrund. Für Extremisten bietet die Pandemie weiterhin eine willkommene Gelegenheit, ihre Botschaften mit dem Ziel in die Öffentlichkeit zu tragen, eine Anschlussfähigkeit für verfassungsfeindliche Bestrebungen herzustellen. Insbesondere der Bereich „Geschichtsrevisionismus“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Vergleiche zwischen Pandemiepolitik und Nationalsozialismus, die Gegner der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bzw. Impfskeptiker mit Verfolgten des Nationalsozialismus, mit Widerstands- oder Freiheitskämpfern und/oder mit Verfolgten in Unrechtsregimen ganz allgemein gleichsetzen, deuten auf eine relativierende Haltung unter anderem gegenüber den historischen Verbrechen des Nationalsozialismus hin. Oft ist diese Position mit einer Täter-Opfer-Umkehr verbunden, indem zudem verstörungstheoretische und antisemitische Stereotype globaler Mächte im Hintergrund für die Lage verantwortlich gemacht werden und der demokratisch gewählten Regierung der Bundesrepublik die Legitimität abgesprochen wird. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich unter Berücksichtigung der Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Regelmäßig sind antisemitische Einstellungen nicht ausschließlich durch die Begehung von Straftaten festzustellen. Die Auseinandersetzung mit Vorurteilen gegen Jüdinnen und Juden oder gegen den jüdischen Glauben ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nicht allein von den Sicherheitsbehörden gelöst werden kann. Ich versichere, dass die Sicherheitsbehörden ihren Beitrag dazu leisten und auch zukünftig leisten werden. Im angefragten Zeitraum wurde ein Vorfall mit antisemitischem Hintergrund bekannt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen: Die enorme Vielzahl an Einsätzen der Polizei im Rahmen des Protestgeschehens hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte zur Folge. In aller Regel werden im Einsatzverlauf nur die Gesamtzahl der festgestellten Straftaten erhoben und jeweils ein Vorgang samt Aktenzeichen dazu generiert, auch wenn mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren und mehrere Delikte verwirklicht wurden. Später müssen dann – ich hatte das bereits ausgeführt – die Folgeaktenzeichen zu allen Beteiligten generiert und die entsprechenden Vorgänge im Vorgangsbearbeitungssystem ergänzt und bearbeitet werden. Das ist aber aufgrund der Folgeeinsätze derzeit nicht immer zeitnah möglich. Hinzu kommt die gegebenenfalls erforderliche Auswertung von polizeilichen Videoaufzeichnungen, welche zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren führen kann. Dies führt dazu, dass die Daten zu der Anzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeiten nicht valide und als nicht abschließend anzusehen sind. Antwort zu Frage 2: In der laufenden Auswertung des Coronaprotestgeschehens wurden im angefragten Zeitraum geschichtsrevisionistische und/ oder verschwörungstheoretische Beiträge im niedrigen zweistelligen Bereich bekannt. Die Anzahl von antisemitischen Straftaten im angefragten Zeitraum beläuft sich auf drei Delikte. Antwort zu Frage 3: Für das Jahr 2020 wurden im Freistaat Thüringen 116 antisemitische Delikte registriert. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 wurden 114 antisemitische Straftaten bekannt. Die Gesamtzahl der antisemitischen Straftaten des Jahres 2021 sowie des Jahres 2022 liegt noch nicht valide vor. Antwort zu Frage 4: Die Landesregierung verurteilt antisemitische Einstellungen und Handlungen. Beim Bekanntwerden von antisemitischen Straftaten werden diese konsequent verfolgt. Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete, Deutschland trägt, insbesondere vor dem Hintergrund des Völkermordes des nationalsozialistischen Unrechtregimes an Juden in Europa, eine besondere Verantwortung. Der Schutz jüdischen Lebens ist deutsche Staatsräson und somit auch Leitbild der Politik des Freistaats Thüringen. Die Landesregierung verurteilt jegliche Form von antisemitischen Anfeindungen und Bedrohungen gegenüber jüdischen Bürgerinnen und Bürgern. Sie tritt entschieden gegen alle Formen des Antisemitismus auf, sowohl mit Mitteln der Strafverfolgung als auch der Prävention. Dabei werden die den Vorurteilen zugrunde liegenden politischen Ursachen besonders in den Blick genommen. Nur wenn sich alle Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher und zu Hause fühlen können, haben wir den Kampf gegen Antisemitismus gewonnen. Aus diesem Grund steht das Thema „Bekämpfung von Antisemitismus“ und der Schutz von Menschen jüdischen Glaubens sowie der jüdischen Gemeinden in Deutschland und in Thüringen ständig auf der Agenda der Sicherheitsbehörden. Zuletzt wurde in der Stuttgarter Erklärung der Innenministerkonferenz am 2. Dezember 2021 in der Stuttgarter Synagoge diese hohe Priorität noch einmal deutlich hervorgehoben. Darüber hinaus möchte ich auf die erfolgreiche und enge Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für die Förderung jüdischen Lebens hinweisen. Dieser ist Ansprechpartner für die jüdische Landesgemeinde und die Jüdinnen und Juden im Freistaat Thüringen und koordiniert darüber hinaus ressortübergreifend die Förderung jüdischen Lebens und jüdischer Kulturen sowie Maßnahmen und Instrumente der Bekämpfung des Antisemitismus. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Genau. Danke schön für die Antwort. Ich hätte als Erstes eine Nachfrage auf die Antwort zu Frage 1, und zwar sagten Sie, dass in dem Zeitraum zwischen dem 6. Dezember 2021 und 24. Januar 2022 ein Vorfall mit antisemitischem Hintergrund bekannt geworden wäre. Ich würde gern wissen, ob Sie mir sagen können, in welcher Stadt und an welchem Datum dieser Vorfall festgestellt wurde.
Und als Zweites: Auf die Frage 2 haben Sie geantwortet, dass es niedrige zweistellige Vorfälle gäbe und drei Delikte. Das heißt, im Zeitraum von 2020, 2021 bis 24. Januar 2022 sind insgesamt drei Anzeigen wegen antisemitischen Codes/Stereotypen auf diesen Coronaleugner-Demonstrationen eingegangen bzw. Strafverfahren eingeleitet worden oder was ist mit „niedrig zweistellig“ gemeint?
Das ist die Frage nach den antisemitischen Vorfällen. Das heißt ja nicht, dass es sich damit auch um antisemitische Straftaten handelt. Die Zahl 3 bezieht sich ausdrücklich auf die antisemitischen Straftaten, zu denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Die übrigen Sachverhalte hatten zwar einen antisemitischen Charakter, waren aber nicht strafrechtlich relevant.
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an den Staatssekretär. Der MDR berichtete am 30. Januar 2022: „,Judenstern‘ bei Corona-Demos: Polizei in Thüringen soll gegen Träger vorgehen“. Wie viele Vorfälle im Zusammenhang mit dem Tragen von Judensternen bei den sogenannten Coronaprotesten haben Sie bisher attestiert und welche Maßnahmen sind eingeleitet worden?
Die Sachverhalte werden aufgenommen, ich kann Ihnen die Zahl jedoch jetzt nicht nennen. Wenn sie verfügbar ist, bekommen Sie eine ergänzende schriftliche Antwort.
Vielen Dank. Damit kommen wir zur 18. Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Mitteldorf in der Drucksache 7/4793. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Coronaproteste in Thüringen – Straftaten In den vergangenen Wochen fand eine Vielzahl meist rechtswidriger Coronaproteste in Thüringen statt. Nach Medienangaben ereignete sich dabei neben Ordnungswidrigkeiten auch eine Reihe von Straftaten. Teilweise sollen neben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten sowie Journalistinnen und Journalisten attackiert worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit den Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker in Thüringen zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Thüringen registriert? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden zu Körperverletzungsdelikten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker im Zusammenhang mit den Protesten zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Thüringen vor? 3. Welche Informationen sind der Landesregierung über tätliche Angriffe auf Gegendemonstranten aus dem Spektrum der Coronaleugner, skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker bei den Protesten am 17. Ja‑ nuar 2022 und am 24. Januar 2022 in der Stadt Jena bekannt geworden? 4. In wie vielen Fällen waren zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 bei Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker in Thüringen Journalistinnen und Journalisten Opfer von Straftaten und um welche Delikte handelt es sich? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen sie mich zunächst wieder Folgendes voranstellen: Die enorme Vielzahl an Einsätzen hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte zur Folge. In aller Regel wird im Einsatzverlauf nur die Gesamtzahl der festgestellten Straftaten erhoben und jeweils ein Vorgang samt Aktenzeichen dazu generiert, auch wenn mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren und mehrere Delikte verwirklicht wurden. Später müssen dann die Folgeaktenzeichen zu allen Beteiligten generiert und entsprechende Vorgänge im Vorgangsbearbeitungssystem ergänzt und bearbeitet werden. Das ist aber aufgrund der Folgeeinsätze derzeit nicht immer zeitnah möglich. Hinzu kommt die gegebenenfalls erforderliche Auswertung von polizeilichen Videoaufzeichnungen, welche zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren führen kann. Dies vorangestellt möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf wie folgt beantworten: Antwort zu Frage 1: Vom 6. Dezember 2021 bis 24. Januar 2022 wurden bei Versammlungen mit Bezug zum Pandemiegeschehen 112 Straftaten im Vorgangsbearbeitungssystem registriert. Antwort zu Frage 2: Vom 6. Dezember 2021 bis 24. Januar 2022 wurden zwölf Körperverletzungsdelikte bei Versammlungen mit Bezug zum Pandemiegeschehen registriert. Antwort zu Frage 3: Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse zu Körperverletzungsdelikten am 17. bzw. 24. Januar 2022 in Jena durch Versammlungsteilnehmer aus dem Spektrum der Kritiker der Coronamaßnahmen vor. Antwort zu Frage 4: Es werden in einem Fall Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung zum Nachteil eines Journalisten am 24. Januar 2022 bei Versammlungen mit Bezug zum Pandemiegeschehen geführt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, das ist die Frage der Abgeordneten Maurer in der Drucksache 7/4795.
Vielen Dank, Herr Präsident. Coronaproteste in Thüringen – Teilnehmerzahlen am 24. Januar 2022 Nach Medienangaben sollen unter Berufung auf die Thüringer Polizei am 24. Januar 2022 insgesamt 26.500 Personen in Thüringen für oder gegen die Coronamaßnahmen und die COVID-19-Schutzimpfung auf die Straße gegangen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der 26.500 Personen sind dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker zuzuordnen? 2. Wie viele der 26.500 Personen sind dem Spektrum, das sich für einen solidarischen Umgang in der Pandemie ausspricht oder gegen die Proteste von Coronaleugnern, ‑ skeptikern und ‑ maßnahmengegnern positioniert bzw. von diesen distanziert, zuzuordnen? 3. In welchen Orten Thüringens fanden mit wie vielen Personen am 24. Januar 2022 Versammlungen oder „Coronaspaziergänge“, die Versammlungen aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker gleichzusetzen sind, statt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte bezüglich der Frage 1 um Entschuldigung bitten, die Zahlen werden derzeit noch recherchiert, die werde ich Ihnen schriftlich nachreichen. Die Antwort zu Frage 2: Diesem Spektrum sind ca. 700 Personen zuzuordnen. Die Antwort zu Frage 3: Insgesamt fanden am 24. Januar 2022 in 64 Orten in Thüringen insgesamt 77 Versammlungen statt. Davon waren 69 Versammlungen dem erfragten Personenspektrum zuzuordnen. Ich möchte hier auf eine Aufzählung aller erfragten Orte verzichten, möchte aber gleichwohl exemplarisch die Versammlungslagen in Gera, Altenburg, Saalfeld oder Meiningen nennen. Ich biete an, die gewünschten Daten gegebenenfalls schriftlich nachzureichen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Vorsitzender, danke, Herr Staatssekretär. Ich habe eine Nachfrage zu den 69 Versammlungen. Vielleicht können Sie dann noch nachliefern, wie viele dieser Versammlungen von welchem Klientel angemeldet waren.
Könnten Sie uns denn auch gegebenenfalls schriftlich nachliefern, wie viele Personen am 24. Januar Versammlungen durchgeführt haben, die sich aus dem solidarischen Spektrum sozusagen auf den Straßen bewegt haben und sich gegen die Proteste von Coronaleugnern positionierten bzw. distanzierten.
Das kann ich machen, möchte aber darauf hinweisen, dass diese Zuarbeiten in der nach der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist nicht erfolgen können und wir bestimmt etwas mehr Zeit brauchen, um diese Fragen zu beantworten. Wir recherchieren und Sie bekommen eine ergänzende schriftliche Antwort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, gestatten Sie mir die Vorabbemerkung, dass wir einfach alle sehr interessierte Abgeordnete sind, weshalb sich anscheinend die Anzahl der Anfragen auch ergibt. Coronaproteste in Thüringen – Beispielhafte Betrachtung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern In den vergangenen Wochen fand eine Vielzahl meist rechtswidriger Coronaproteste in Thüringen statt. Am 24. Januar 2022 konnten durch die Polizei im Zusammenhang mit dem Protestgeschehen ca. 400 Identitäten in Thüringen festgestellt werden. In Zusammenarbeit von Landespolizei und Bereitschaftspolizei Thüringen ist nach Medienangaben beispielsweise die Festsetzung und Identitätsfeststellung von 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 24. Januar 2022 auf dem Parkplatz „Am Rähmen“ in Jena gelungen, nachdem diese zuvor mehrfach über den rechtswidrigen Charakter per Lautsprecher belehrt wurden. Ordnungswidrigkeitsverfahren sollen eingeleitet werden. Die Daten geben in anonymisierter Form unter Wahrung des Datenschutzes zugleich begrenzt Aufschluss über die Zusammensetzung der Teilnehmenden derartiger Proteste, die für Politik, Gesellschaft und Polizei in Thüringen momentan eine Herausforderung darstellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Identitäten im Zusammenhang mit einem nicht angemeldeten Coronaprotestzug wurden am 24. Januar 2022 in Jena auf dem Parkplatz „Am Rähmen“ erfasst und wie verteilen sich diese nach Geschlechtern? 2. Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Identitäten nach Altersgruppen „bis 17“, „18 bis 29“, „30 bis 49“, „50 bis 64“ sowie „65 und älter“? 3. Aus welchen Landkreisen und kreisfreien Städten stammen die in Frage 1 genannten Identitäten in jeweils wie vielen Fällen? 4. Welche Kenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden zu den in Frage 1 genannten Identitäten hinsichtlich Erkenntnissen zu Verbindungen in die rechtsextremistische Szene oder Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- vor?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Am 24. Januar 2022 wurden in Jena auf dem Parkplatz „Am Rähmen“ die Identitäten von 92 Personen erfasst. Hiervon sind 40 Personen weiblich und 52 Personen männlich; divers als Geschlecht wurde nicht angegeben. Antwort zu Frage 2: Zehn Personen waren zwischen 18 und 29 Jahre alt. 30 Personen waren zwischen 30 und 49 Jahre alt. 45 Personen waren zwischen 50 und 64 Jahre alt. Sieben Personen waren 65 Jahre und älter. Antwort zu Frage 3: Aus der Stadt Jena stammen 82 Personen, aus dem Saale-Holzland-Kreis stammen fünf Personen, aus den Landkreisen Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt, Sömmerda, Wesel in Nordrhein-Westfalen und der Stadt Gera stammt jeweils eine Person. Antwort zu Frage 4: Die Auswertung der Versammlung in Jena vom 24. Januar 2022 und der dort festgestellten Identitäten dauert an. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse zu Verbindungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die rechtsextremistische Szene vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich hätte noch zwei Nachfragen. Vielleicht ist es auch möglich, wenn es die Zeit nicht zulässt, dass Sie die Antwort schriftlich dann nachreichen. Die eine Nachfrage wäre: Welche Konsequenzen ergeben sich für die etwa 70 Personen, deren Identitäten bei der Kontrolle „Am Rähmen“ festgestellt wurden, also welche Ordnungswidrigkeitenverfahren und welche eventuell strafrechtlichen Ermittlungen wurden oder werden eingeleitet und welche Bußgelder sind für diese Verstöße im Schnitt zu erwarten? Zweitens: Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach unter den 70 Personen vereinzelt auch Personen mit Verbindungen zur Identitären Bewegung oder zur AfD bestehen?
Die erste Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Zur zweiten Frage hatte ich schon gesagt, dass die Auswertung derzeit andauert. Ich kann Ihnen an dieser Stelle hierzu keine Auskunft geben. Ich bitte dafür um Verständnis.
Coronaproteste in Thüringen – Einsatz der Diensthundestaffel am 17. Januar 2022 in Jena An diesem Tag fanden in Jena Protestveranstaltungen gegen die sogenannten Coronaspaziergänge statt, bei denen es sich in der Regel um Versammlungen handelt, die die Vorgaben des Versammlungsrechts und die Infektionsschutzregeln missachten. Dabei kam auch mindestens eine Diensthundestaffel zum Einsatz, die am späten Nachmittag in den unmittelbaren Nahbereich zu einer ortsfesten angemeldeten Versammlung für einen solidarischen Umgang in der Pandemie – Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten – in die Johannisstraße verlegt wurde. Zuvor bewegte sich nach meiner Kenntnis ein Aufzug der „Coronaspaziergänger“ frontal auf die Versammlung zu, stoppte jedoch und entfernte sich. Beim Eintreffen der Hundestaffel direkt an der Rückseite der Kundgebung hatten sich die „Coronaspaziergänger“ bereits entfernt. Über mehrere Minuten bellten die Hunde mit entfernten Maulkörben aus nächster Nähe die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer positioniert in deren Blickrichtung an und beeinträchtigten damit aus meiner Sicht ohne erforderlichen Grund das Sicherheitsgefühl der Teilnehmenden der angemeldeten Versammlung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der in der Vorbemerkung geschilderte Einsatz der Diensthundestaffel am 17. Januar 2022 aus Sicht der Landesregierung dar? 2. Zu welcher Uhrzeit erfolgte zu welchem Zweck durch welche Stelle die in der Vorbemerkung geschilderte Verlegung der Diensthundestaffel in unmittelbare Nähe der angemeldeten Kundgebung in die Johannisstraße? 3. Zu welcher Uhrzeit erfolgte durch welche Stelle die Anweisung zum Abzug der Diensthundestaffel aus der unmittelbaren Nähe der angemeldeten Kundgebung in die Johannisstraße und wann erfolgte der Abzug? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum entstandenen Gesamteindruck dieser Maßnahme auch angesichts der Umstände, dass zum Zeitpunkt des Einsatzes der Diensthundestaffel keinerlei konfrontative Situation mittelbar am Ort des Einsatzes bestand?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Engel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Am 17. Januar 2022 fanden im Stadtgebiet von Jena mehrere als Versammlungen eingestufte Zusammenkünfte im Zusammenhang mit Coronaprotesten statt. Ebenso wurde eine angemeldete Versammlung als Gegendemonstration zu den sogenannten Coronaspaziergängen des coronaskeptischen Klientels in der Johannisstraße durchgeführt. Das Versammlungsgeschehen in Jena verlief dynamisch zwischen ortsfesten und mobilen Zusammenkünften sowie in ihrer Zusammensetzung wechselnden Gruppierungen. Gegen 17.15 Uhr bewegte sich ein Aufzug von Coronaspaziergängern unmittelbar auf die genehmigte Versammlung in der Johannisstraße zu. Mit dem Ziel, einen ungestörten Verlauf der an der Johannisstraße genehmigten Versammlung sicherzustellen und ein Aufeinandertreffen beider Versammlungen zu verhindern, wurden die der Landespolizeiinspektion Jena zugeordneten Diensthundeführer und weitere Kräfte des Einsatz- und Streifendienstes in die Johannisstraße disloziert. Nach Eintreffen des für den Unterabschnitt zuständigen Polizeiführers in der Johannisstraße stellte sich folgende Lage dar: Die Personen der angemeldeten Versammlung befanden sich an ihrem zugewiesenen Versammlungsort und nahmen überwiegend eine einheitliche Blickrichtung zu den Versammlungsteilnehmern der Coronaspaziergänger ein. Eine Gruppierung von Coronaspaziergängern befand sich in Höhe der Treppen zum Eichplatz. Die Situation war durch laute Wortwechsel beider Gruppen emotional aufgeheizt. Zwischen beiden Gruppierungen befanden sich Beamte des ortsansässigen Inspektionsdienstes und die eingesetzten Diensthundeführer befanden sich hinter der genehmigten Versammlung. Der zuständige Beamte bewertete die Situation dergestalt, dass die bereits zwischen den Gruppen eingesetzten Einsatzkräfte zur Verhinderung des unmittelbaren Aufeinandertreffens der Personengruppen ausreichend bemessen waren. Zudem wurde erkannt, dass die Diensthundeführer von ihrem Aufstellungsort nicht zwischen die zu treffenden Versammlungen hätten gelangen können. Damit war der Einsatzauftrag für die Hundeführer schlicht unerfüllbar, worauf sie zum Eichplatz/Johannisplatz verlegten. Antwort zu Frage 2: Aufgrund des in der Antwort auf Frage 1 beschriebenen Einsatzverlaufs und der benannten polizeilichen Zielen wurden die Diensthundeführer um 17.57 Uhr durch den zuständigen Unterabschnittsführer beauftragt, in die Johannisstraße in Jena zwischen die beiden Versammlungen zu verlegen. Antwort zu Frage 3: Nach Eintreffen des zuständigen Unterabschnittsführers am Einsatzort und nach dessen Lagebeurteilung wurde durch diesen gegen 18.10 Uhr der Auftrag für die Diensthundeführer in beschriebener Weise angepasst, die Verlegung der Diensthundeführer erfolgte unverzüglich. Antwort zu Frage 4: Zum Zeitpunkt des Einsatzes der Diensthundeführer in der Johannisstraße bestand die Gefahr, dass bei ungehindertem Verlauf Teilnehmer einer genehmigten Versammlung sowie Teilnehmer sogenannter Coronaspaziergänge konfrontativ aufeinandertreffen. Die Anwesenheit von Polizeikräften zu diesem Zeitpunkt konnte das prognostizierte Aufeinandertreffen beider Gruppierungen verhindern und damit zum Grundrechtsschutz beitragen bzw. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verhindern. Durch die Vielzahl an thüringenweiten Versammlungslagen werden zu deren Bewältigung die für derartige Einsätze vorgehaltenen Einsatz- und Führungsmittel eingesetzt. Der polizeiliche Diensthund in seiner Funktion als Schutzhund stellt dabei ein bewährtes und grundsätzlich geeignetes Einsatzmittel dar. Der Einsatz von Schutzhunden dient dabei auch dazu, den Einsatz weiterer polizeilicher Kräfte so gering wie möglich zu halten. In der konkreten Situation am 17. Januar 2022 konnte aufgrund des wie in Antwort zu Frage 1 dargestellten Verlaufs der Einsatzwert nicht erreicht werden. Es konnte daher für die Teilnehmer der angemeldeten Versammlung gegebenenfalls der Eindruck entstehen, der Einsatz der Diensthunde wäre in der Johannisstraße auf Höhe des Johannistors an dieser Stelle beabsichtigt gewesen. Dies war, wie bereits ausgeführt, jedoch nicht der Fall. Insgesamt war die Einsatzlage mit Blick auf die Coronaprotestgeschehen insbesondere montags thüringenweit von sehr hoher Dynamik geprägt, was die Polizei vor große Herausforderungen der Koordinierung und Steuerung der Einsätze stellte. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich habe noch eine Nachfrage, die können Sie mir auch gern schriftlich nachreichen, wenn jetzt die Zeit nicht reicht. Gab es an diesem Tag noch andere Einsätze der Diensthundestaffel in Jena und, falls ja, mit welchem Auftrag wurde die Diensthundestaffel eingesetzt?
Ich kann Ihnen in der Tat aus dem Kopf nicht beantworten, ob in Jena noch weitere Einsätze geplant waren. Ich werde Ihnen das gern schriftlich nachreichen.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Sie hatten uns gesagt, wann die Diensthundestaffel abgezogen wurde: 17.57 Uhr erfolgte der Auftrag, 18.10 Uhr fand dann unverzüglich die Verlegung statt. Wann ist denn die Diensthundestaffel bei der angezeigten Versammlung aufgetaucht?
Dann hätte ich noch eine zweite Frage: Zum Zeitpunkt, als die Polizei eintraf, waren überhaupt keine Coronaleugner mehr in der Nähe, sondern befanden sich in Höhe des Eichplatzes; das haben Sie auch selbst so erklärt. Wie kann man sich denn über einen Abstand von ca. 40 Metern anschreien, sodass die Polizei befürchtet, dass es zu Auseinandersetzungen kommt, die verhindert werden müssen?
Ich habe, glaube ich, nachvollziehbar dargelegt, dass es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen ist. Das ist natürlich eine Einschätzung der Kollegen vor Ort und ich habe keine Zweifel daran, dass die auch zutreffend ist.
Vielen Dank, damit sind die Nachfragen erschöpft. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die heute besonders intensive Zuwendung zu diesem Hause. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich komme zurück zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4821 Abgegeben wurden 80 Stimmen, ungültige Stimmen 3. Damit waren es gültige Stimmen 77. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 49 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Jetzt muss ich noch mal kurz zurückblättern, das hätte ich fast unterschlagen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14, 18, 19, 20 noch vorher auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4817 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag der AfD entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4818 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 22 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist wiederum auch die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 19 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4819 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier wiederum die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4820 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erreicht. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1726 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/4874 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4875 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Meißner zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/1726, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, wurde am 23. September 2020 eingereicht – mithin nicht nur ein großes Gesetz, sondern auch ein langer Werdegang hier im Parlament, bis er heute hier zur Beschlussfassung steht. Vorgesehen war durch dieses Gesetz maßgeblich die Streichung der Anlassbezogenheit bei gleichbleibender Anzahl der maximal möglichen jährlichen verkaufsoffenen Sonntage in § 10 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes. Die Ladenöffnung sollte nicht in Zeiten des Hauptgottesdienstes erfolgen und spätestens 20.00 Uhr enden. Weiterhin sah der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, in § 12 Abs. 3 des Ladenöffnungsgesetzes den Arbeitnehmern die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag des Arbeitnehmers freiwillig an einem zusätzlichen Samstag zu arbeiten. Der Gesetzentwurf wurde am 12. November 2020 in erster Lesung hier im Plenum beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. In der Ausschussberatung am 28. Januar 2021 wurde eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf wurde am 27. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mündlich angehört. Die Anhörung offenbarte scharfe Differenzen zwischen den Positionen von Befürwortern und Gegnern des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wurde in der vorgelegten Form insbesondere durch die Gewerkschaften abgelehnt. Zustimmung erhielt der Gesetzentwurf unter anderem durch die Familienunternehmer in Thüringen. Seitens der kommunalen Vertreter wurde das bürokratische Verfahren zur Beantragung und statistischen Nachweisführung während Sonntagsöffnungen bemängelt. Besonders kritisch wurden diese Nachweise bei wiederkehrenden und regional verwurzelten Festen bewertet. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beriet in zwei Sitzungen am 24. Juni letzten Jahres und am 27. Januar dieses Jahres über den Gesetzentwurf. Der Ausschuss empfahl die Ablehnung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Form. Am 3. Februar 2022 stimmte der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dem Votum des Sozialausschusses zu. Die Beschlussempfehlung erschien in Drucksache 7/4874. Am 2. Februar 2022 reichten die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung ein. Der Antrag sieht vor, dass ein besonderer Anlass, der einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigt, grundsätzlich immer dann vorliegt, wenn er bereits in drei zusammenhängenden Vorjahren zur Öffnung führte. Mit einer Änderung in § 15 Abs. 3 des Ladenöffnungsgesetzes wurde geregelt, dass für eine Bewilligung die beiden Pandemiejahre 2021 und 2020 unberücksichtigt bleiben. Ich hoffe, Sie sehen mir nach, dass ich so intensiv Bericht erstatte, aber es ist ja auch ein großes Gesetz mit einem langen Werdegang. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Meißner. Das Hohe Haus weiß eine gründliche Arbeit immer zu schätzen. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen uns schon eine Weile bzw. immer wieder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU, das wurde in der Berichterstattung gerade noch mal deutlich. Schon im November 2020 – ich habe noch mal nachgeguckt, es war nicht 2021, sondern wirklich November 2020 – haben wir in einer Plenardebatte Stellung genommen und für die Linke habe ich deutlich gemacht, dass eine Aufweichung der Samstagsregelung ganz klar auf Kosten der Arbeitnehmerinnen geht und darüber hinaus, dass der vorgelegte Gesetzentwurf auch mit erheblichen rechtlichen Bedenken zu kämpfen hat, weil Sonntagsarbeit bei uns in Deutschland einer klaren Regelung unterliegt. Wir haben Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu. Ich weiß, das haben wir alles bereits ausgeführt, ich werde es gern noch mal wiederholen: Die Sonntagsruhe hat in Deutschland Verfassungsrang.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und ich wiederhole auch noch mal: Neben dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen wir darum, dass es wirtschaftlich wenig sinnvoll ist, die Kaufkraft einfach nur innerhalb eines Wochenendes zu verschieben, sie erhöht sich jetzt nicht auf magische Weise von Samstag auf Sonntag. Wenn wir uns des Weiteren zurückerinnern: Vor der Beratung im entsprechenden Ausschuss hat eine Demonstration von ver.di stattgefunden und es wurden 1.900 Unterschriften gegen genau diesen Gesetzentwurf gesammelt – 1.900 Unterschriften, die ausdrücken: Wir sind jetzt schon an unserer Belastungsgrenze, wir sind jetzt schon über unserer Belastungsgrenze hinaus und wir können diese Belastungen nicht durch noch mehr Arbeit erhöhen. Im Namen meiner Fraktion danke ich an dieser Stelle explizit den Gewerkschaften und allen, die mobilisiert haben, und denen – das weiß ich –, die die Plenardebatte gerade sehr spannend und gespannt verfolgen, weil es für sie um sehr viel mehr geht als nur darum, die immer wieder gleichen Debatten und Argumente auszutauschen.
(Beifall DIE LINKE)
Auch in den gemeinsamen Verhandlungen von RotRot-Grün und CDU zu diesem Gesetzentwurf in den letzten zwei Wochen hat sich letztlich nichts an den Argumenten und auch nichts an unserem Standpunkt geändert. Im Gegenteil, die deutlichen Signale aus den Gewerkschaften und die vielen E-Mails, die bei allen Abgeordneten hier im Haus durch die Beschäftigten eingegangen sind, bekräftigen unsere Haltung zum Ladenöffnungsgesetz sehr deutlich. Sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich beispielhaft eine betroffene Angestellte: Mein Mann und ich arbeiten beide im Einzelhandel und haben dadurch auch verschiedene Schichten. Wir haben zwei Kinder und geben uns jetzt schon oft die Klinke in die Hand, um alles unter einen Hut zu bekommen. Bitte nehmen Sie uns nicht unseren zweiten freien Samstag weg. Dieser ist nicht für uns da, um schöne Zeit miteinander zu verbringen, sondern dass immer einer von uns für die Kinder da ist, während der andere auf Arbeit ist. – Diese Zeilen zeigen noch einmal sehr deutlich: Der Vorschlag der CDU war von Anfang an keine Entlastung, sondern eine Belastung für Beschäftigte und eben auch für ihre Familien. Deshalb freue ich mich darüber, dass wir in den Verhandlungen eine Änderung der Samstagsregelung und auch die Aufweichung der Sonntagsarbeit verhindern konnten. Stattdessen wird mit dem gemeinsam von Rot-Rot-Grün und CDU eingereichten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung das Verfahren zur Genehmigung insofern erleichtert, als mit Blick auf die vier Sonntage im Jahr ein besonderer Anlass grundsätzlich dann vorliegt, wenn dieser bereits in den Zusammenhängen zu den drei Vorjahren zur Öffnung führte und unverändert besteht. Die Genehmigung – ich finde, das ist wichtig klarzustellen – ist damit immer noch kein Automatismus, sondern muss auch nach diesem benannten dritten Jahr beantragt werden. Aber das wird eben vereinfacht, um traditionell wiederkehrende Anlässe abbilden zu können. Weiterhin wurde eine Übergangsregelung für die Pandemiejahre 2020 und 2021 hinzugefügt – ich denke, auch das ist nachvollziehbar. Und, ich glaube, das Wichtigste für uns ist: Durch diesen gemeinsamen Änderungsantrag ist der eigentliche Gesetzentwurf eigentlich vom Tisch.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass Thüringen durch das Ladenöffnungsgesetz seit Jahren, seit Jahrzehnten einen Standortvorteil besitzt und dass wir diesen Standortvorteil hochhalten werden. Es ist gut, dass wir nun eine tragfähige Einigung haben, aber ich freue mich noch mehr – und ich glaube, da darf ich auch für meine fachpolitischen Kolleginnen der Koalition sprechen –, dass die unsäglichen und regelmäßigen Angriffe der CDU auf das Ladenöffnungsgesetz nun ein Ende finden, dass das Gesetz in dieser Legislatur in Ruhe gelassen wird und wir damit den betroffenen Beschäftigten endlich die dringend benötigte Sicherheit geben können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Güngör. Dann habe ich jetzt auf der Liste Herrn Kollegen Kowalleck für die CDU-Fraktion. Nicht. Ich habe zwei verschiedene Listen dazu, die sich widersprechen. Dann nehmen wir den Kollegen König, wir werden uns da einig. Also mit „K“ ist es beides, beim Rest stimmt es nicht ganz, aber wir werden uns noch mit Humor und Freude einig.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der stationäre Einzelhandel gerade in unseren Innenstädten befindet sich aufgrund von Strukturwandel, des massiven Aufwuchses des Onlinehandels und der Auswirkungen der Coronapandemie momentan in einer existenzbedrohenden Situation. Dies belegen die aktuellen Zahlen zum Weihnachtsgeschäft, das für Händler im 2G-Bereich gegenüber 2019 in Mitteldeutschland zu Umsatzeinbußen von 40 Prozent geführt hat. Dabei hatten Thüringen und Sachsen die größten Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Für viele Ladenbesitzer und ihre Mitarbeiter geht es aktuell um alles. Deswegen kann ich mit Blick auf die Coronaregelungen nur dafür appellieren, den stationären Einzelhandel mit dem Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs gleichzustellen und auch dort auf 3G zu verzichten und dies sofort mit der neuen Verordnung umzusetzen.
(Beifall CDU)
Dies wollte ich gern vorangestellt haben, bevor ich nun zum Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz der CDU aus dem Herbst 2020 komme. Hintergrund dieser Initiative war, dass wir in zwei Bereichen des Ladenöffnungsgesetzes Handlungsbedarf gesehen haben. Da ist als erster Bereich die überbordende Bürokratie bei der Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen, die uns immer wieder von Händlergemeinschaften, Kommunen und Handelsverbänden geschildert wurde, und zweitens die Problematik, dass – durch eine große Zahl Mitarbeiter – in Bereichen des Einzelhandels wie Möbelhäusern, Küchenstudios und Autohäusern, also in denen, wo auch provisionsbezogen bezahlt wird, die Festlegung in § 12 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes kritisch gesehen wird, dass bundesweit einmalig – das wurde auch schon gesagt – zwei Samstage im Monat arbeitsfrei sind. Sie sind an uns herangetreten, dass sie gern einen Samstag mehr arbeiten wollen. Genau um in den genannten Bereichen Lösungen zu finden, haben wir unsere Gesetzesinitiative gestartet. Hier ging es nicht darum, die Sonntagsarbeit auszubauen, denn dass es bei den gesetzlich maximal festgeschriebenen vier verkaufsoffenen Sonntagen bleibt, stand für die CDU-Fraktion nie zur Debatte. Das will ich hier noch mal deutlich sagen.
(Beifall CDU)
Ebenso stand für uns nicht zur Debatte, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre freien Samstage wegzunehmen. Ganz bewusst hatten wir die Formulierung gewählt, dass Arbeitnehmer freiwillig und auf eigenen Antrag die Möglichkeit erhalten, einen weiteren Samstag im Monat zu arbeiten.
(Beifall CDU)
Umso mehr war ich irritiert, welche Falschmeldungen in der Öffentlichkeit existierten, zum Beispiel „Die CDU will mehr verkaufsoffene Sonntage“ oder „Die CDU klaut den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die freien Samstage“. Gerade vonseiten von ver.di hätte ich mir mehr Sachlichkeit gewünscht. Obwohl wir sonst gut zusammenarbeiten, in diesem Punkt war die Sachlichkeit nicht gegeben, und das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen.
(Beifall CDU)
Von mir persönlich kann ich sagen, dass ich alle Seiten angehört habe. Ich habe mich der Diskussion bei den Gewerkschaften gestellt, genauso habe ich mit dem Handelsverband gesprochen. Dabei ist deutlich geworden oder für uns ganz wichtig auch in der mündlichen Anhörung ...
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD)
Frau Lehmann, wir haben noch so viel diskutiert darüber, lassen Sie mich erst mal ausführen, dann können wir weiter diskutieren, das können wir gern machen. Ich weiß, dass Sie auch eine besondere Betroffenheit bei diesem Thema haben, das ist alles in Ordnung. Aber wir können doch hier sachlich diskutieren. Bei der mündlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es eine Zustimmung zu unserem Gesetzesvorschlag gab. Das war zum einen bei den Händlergemeinschaften, den kommunalen Spitzenverbänden, Betriebsräten, vorrangig von Möbelhäusern, aber auch, dass unser Gesetzesvorschlag gänzlich abgelehnt wurde wie von den Gewerkschaften, der Allianz für den freien Sonntag oder den Kirchen. Was die Regelung zu den Samstagen angeht, hat die Anhörung ergeben, dass die Mehrzahl der Anzuhörenden sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung ausgesprochen hat, wenngleich sie die Problematik derjenigen verkennt, die gern einen Samstag mehr arbeiten möchten. Das ist die Situation, die wir haben.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das ist bei der mündlichen Anhörung herausgekommen. Das ist auch so, wie wir das als CDUFraktion akzeptieren. Deswegen haben wir auch die Samstage gar nicht in den Vordergrund gerückt, als wir über den Änderungsantrag gesprochen haben, sondern es ging uns um die Erleichterung der bürokratischen Hürden. Wenn man die aktuelle pandemiebedingte Situation betrachtet, ist es auch so, dass einzelne Regelungen gerade im Einzelhandel der Waren des täglichen Bedarfs ausgesetzt sind, auch die Samstagsregelung. Das dürfen wir alles nicht vergessen. Wenn man jemanden an den Pranger stellt, dann sollte man solche Dinge auch mit einbeziehen. Und das ist per Erlass geschehen oder per Rechtsverordnung, soweit ich weiß, Frau Werner. Wofür es aber große Zustimmung gab – und das wurde auch schon von der Vorrednerin genannt –, war, das bürokratische Verfahren zu entschlacken, wenn es um die Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen geht. Das hat unter anderem auch der Thüringische Landkreistag deutlich gesagt, auch die Trennung der Besucherströme wurde dort kritisch genannt. Ich will mal schildern, wie das läuft, wenn man einen verkaufsoffenen Sonntag beantragen will. Da wird zuerst gesagt: Es gibt ja nur ein Blatt. Das macht man dann bei seinem Landkreis, bei seiner kreisfreien Stadt. Ein Blatt – das ist der erste Schritt. Das wird ausgefüllt. Dann kommt der zweite Schritt: die Genehmigungsbehörde, also der Landkreis, die kreisfreie Stadt. Die hört dann an, und zwar die Interessenvertreter: Landesamt für Verbraucherschutz, Handelsverband Thüringen, IHK, Gewerkschaften, Kirchen usw. Die Genehmigungsbehörde trifft eine Entscheidung und verfasst einen Entwurf, eine Rechtsverordnung, die sie dem Thüringer Landesverwaltungsamt mitteilt, das eine fachaufsichtliche Prüfung vornimmt. Das ist dann nicht nur eine Seite, da kommen dann fünf Seiten. Ich will jetzt nicht alles vorlesen, das ist eine Aneinanderreihung von Rechtsurteilen aus Thüringen, aus der Bundesrepublik. Ich will nur mal eine Passage am Ende vorlesen, die Zeit reicht dafür, das passt, glaube ich, ganz gut: Zukünftig sollte eine Dokumentation der Zahl und der Herkunft der Besucher durch zum Beispiel Befragung bzw. Erhebungen vor Ort erfolgen, die sodann als Nachweise bei unserer Behörde vorgelegt werden können. Dazu könnten zum Beispiel Bilder der Veranstaltung, Zeitungsartikel sowie Feststellungen von Behördenmitarbeitern mit Standort, Datum und Uhrzeit versehen, Besucher- und Parkhausanalysen durchgeführt und Besucherhochrechnungen vorgenommen werden. Zudem wäre auch eine Zählung der Besucher für einen gewissen Zeitraum möglich, aus der eine entsprechende Hochrechnung abgeleitet werden kann. Dabei ist ein Vergleich zwischen dem Besucher und der Veranstaltung und der Ladenöffnung vorzunehmen. – Das ist die Auflage, die dann die Genehmigungsbehörde wieder der Händlergemeinschaft weitergibt und auch der Kommune für das nächste Jahr zur Prognose der Besucherzahlen aufgibt. Wenn Sie da nicht verstehen, dass eine kleine Händlergemeinschaft sagt: Ich bin maximal frustriert, wenn ich diese Auflage für diesen Anlass bekomme, der in den Kleinstädten wirklich traditionelle Veranstaltungen betriff. Ich kann das zu meiner Heimatstadt sagen. Da gibt es vier verkaufsoffene Sonntage: Das ist die Palmsonntagsprozession, das ist der Auto-Frühling, das Stadtfest und ein Adventssonntag, an dem bei uns auch der Weihnachtsmarkt stattfindet. Das ist jedes Jahr das Gleiche. Dann kriegen Sie jedes Jahr solche Aufforderungen. Das frustriert. Und das ändern wir jetzt mit diesem Änderungsantrag und das war auch das, was uns ganz besonders wichtig ist.
(Beifall CDU)
Mit dieser Änderung, die wir jetzt vornehmen, entlasten wir gerade die kleinen Händlergemeinschaften, die kein Geld dafür haben, sich Telekommunikationsdaten oder Bewegungsanalysen zu sichern oder das einfach in Auftrag zu geben. Sondern sie haben nachgewiesen, dass es in der Vergangenheit einen Anlass gab, auch in drei aufeinanderfolgenden Jahren, und dann kommt es zur Genehmigung. Das ist sachlogisch. Aber trotzdem muss auch hier weiter geschaut werden, wie es dann durch das Landesverwaltungsamt umgesetzt wird, gerade was die Trennung der Besucherströme angeht. Erklären Sie mir mal, wie jemand erkennen soll, ob ein Besucher zur Palmsonntagsprozession gekommen ist oder einkaufen wollte! Wollen Sie die fragen? Das ist doch alles weltfremd.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Freiheit!)
Das ist weltfremd, genauso wie beim Stadtfest. Von daher ist es eine gute Lösung, die wir gefunden haben. Bürokratie wird vereinfacht. Das kommt unseren kleinen Händlern gerade in dieser schwierigen Situation zugute …
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Peinlich!)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank, Herr König. Aus gegebenem Anlass mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass wir uns hier im Hause über das Tragen von Masken verständigt haben: FFP2-Masken, und zwar über Mund und Nase. Mich macht das genauso wenig fröhlich, aber Frau Präsidentin Keller hat heute zu Beginn der Sitzung aus gutem Grund noch einmal erläutert, warum das notwendig ist, und ich möchte an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen. Das bisschen Zeit heute schaffen wir das auch noch alle miteinander. So, jetzt haben wir konkurrierende Wortmeldungen miteinander abzuklären. Auf einem Zettel steht, dass für die gesamte Koalition Frau Güngör gesprochen hätte, auf dem anderen Zettel, Frau Lehmann, sind Sie gemeldet. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich spreche wirklich unglaublich gern über Arbeitsmarktpolitik. Ich finde es unfassbar wichtig, dass wir uns hier im Haus mit der Frage beschäftigen, wie wir die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in Thüringen verbessern können, dass wir darüber sprechen, wie wir Tarifbindung steigern, wie wir die Entlohnung verbessern und auch welche Möglichkeiten der Steuerung wir haben, im Parlament und gesetzlich genau das zu machen. Jetzt hat Herr König gesagt, ich wäre bei dem Thema besonders betroffen. Das kann sein, ich weiß nicht, was bei Herrn König Betroffenheit bedeutet. Ich will einfach sagen: Mir ist das tatsächlich wichtig. Mir ist es wichtig, unter welchen Bedingungen die Menschen in diesem Land arbeiten.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Mir ist es wichtig, dass die Menschen in diesem Land von dem, was sie machen, gut leben können und dass sie Zeit haben für sich, für ihre Familien, für Freizeit, auch für alles andere, als nur arbeiten zu gehen. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich hätte heute lieber keine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, trotzdem bin ich froh, dass der Gesetzentwurf, den die CDU hier ursprünglich vorgelegt hat, im Sozialausschuss und im Wirtschaftsausschuss abgelehnt wurde. Denn ich finde, es ist wichtig, noch mal darüber zu sprechen, was die CDU eigentlich wollte. Die CDU wollte – und wir haben eine Besonderheit in Thüringen – die zwei freien Samstage, die den Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel in Thüringen zur Verfügung stehen, streichen; Sie sagen, durch Freiwilligkeit ersetzen, indem sie beantragen können. Das zeigt nur eines: Sie haben keine Ahnung davon, wie die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel sind. Das ist das, was diese Regelung zeigt. Wir haben gestern und vorgestern darüber gesprochen, dass die Tarifbindung im Handel bei 12 Prozent liegt – 12 Prozent, das ist fast nichts.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
steigert es auch nicht!) Und das zeigt – nein, das steigert es natürlich nicht. Aber umso wichtiger ist es doch zu klären, dass die Möglichkeiten, die wir haben, die Bedingungen für die Kollegen gut zu halten, tatsächlich auch nutzen müssen. Deswegen halten wir an diesen beiden freien Samstagen auch fest.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Außerdem wollten Sie – Sie sagen ja immer, Sie wollten nicht mehr Sonntagsöffnung, aber Sie wollten den Anlassbezug öffnen. Die Kollegin Güngör hat ja schon ausgeführt, dass der Anlassbezug aber relevant ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Verbots von Sonntagsarbeit. Deswegen bin ich froh, dass wir auch diesen Passus nicht angefasst haben. Ich möchte auf zwei Punkte noch mal eingehen, die Mario Voigt gestern in seiner Grundsatzrede zum Haushalt angesprochen hat, weil ich glaube, dass die auch zu dieser Debatte gut passen. Herr Voigt hat da gesagt: Die Menschen in Thüringen erwarten, dass ihre Heimat gut regiert wird. Das stimmt, da würde ich Ihnen zustimmen.
(Beifall CDU)
Ich glaube aber auch, dass die Kolleginnen und Kollegen im Handel erwarten, dass gut für sie regiert wird, und wir wissen von allen Rückmeldungen, die wir in den letzten Wochen, Monaten, im ganzen letzten Jahr, eigentlich in den letzten sieben, acht Jahren bekommen haben, dass sie nicht finden, dass eine Aufweichung des Ladenöffnungsgesetzes eine gute Entscheidung für ihr Leben ist.
(Beifall SPD)
Und Herr Voigt hat gestern angesprochen: Im Haushalt ging es darum, dass man unterschiedliche Wertegrundlagen hat und dass man sich dann einigt. Und da muss man auch noch mal klar sagen: Offensichtlich ist die Wertegrundlage der CDU die, dass man haushaltsfremde Inhalte verknüpft, da noch mal ganz nebenbei massiven Standardabbau betreibt und dann so tut, als wäre das eigentlich gar nichts, sondern nur
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Bürokratieabbau und der Verzicht auf Dokumentation. – Sie können sich ja noch mal zu Wort melden, Herr Voigt, wenn Sie noch mal sprechen wollen.
(Unruhe CDU)
Und ich sage Ihnen eines: Das zeigt den Unterschied zwischen der Opposition …
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Mit der Empörung habe ich gerechnet. Meiner Meinung nach zeigt aber genau das den Unterschied, es zeigt den Unterschied zwischen dem, was Sie als Opposition zum einen erzählen, was Sie für hart arbeitende Menschen tun wollen, und es zeigt, dass wir in der Koalition tatsächlich handeln. Jetzt ist die Empörung – das habe ich eben gerade schon gesagt – in dem Bereich ja nicht ungewöhnlich, Herr Voigt reagiert da jedes Mal wieder. Sie haben gesagt, Sie haben Bedingungen zum Haushalt gestellt. Ich sage Ihnen, ich glaube, es waren Erpressungsversuche, was anderes war das für mich nicht. Sie haben auch hier noch mal gesagt, eigentlich wollten Sie vielleicht die Samstage doch nicht, die Sonntage wollen Sie eigentlich auch nicht oder vielleicht doch. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, war was anderes. Ich sage Ihnen auch: Wenn ein Kollege von Ihnen in so einer internen Verhandlungsrunde sitzt und uns da sagt: Wenn ihr jetzt mit mir keine Änderung dieses Gesetzes vereinbart, dann legen wir das halt so dem Landtag vor. Und wenn dann die AfD zustimmt, ist es halt so.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist
gelogen! Frau Lehmann, Sie lügen!) – Das ist nicht gelogen. – Dann sage ich Ihnen – na gut, dann haben Sie vielleicht gesagt: Wir können ja nichts dafür, wer da dann zustimmt –, dann halte ich das für unredlich und das hat auch nichts damit zu tun, wie man gut zusammenarbeitet.
(Unruhe CDU)
Ich finde das unerträglich.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Ich glaube nicht, dass der Präsident mich gemeint hat.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sollte er!)
Ansonsten: Die Vereinbarung, die wir jetzt haben, wir haben eine gefunden. Ich persönlich sehe die nicht unkritisch, weil die meiner Meinung nach den Rechtsfrieden, den wir im Ladenöffnungsgesetz haben, gefährdet. Mit Stand März 2020 gibt es in Thüringen 80 Anlässe in 35 Orten, die von der Aufsichtsbehörde bereits anerkannt sind. Es gibt in den letzten Jahren genau einen Fall, in dem es mal eine Klage gegen die Frage des Ladenöffnungsgesetzes gab. Ob das nach dieser Änderung so bleibt, das wissen wir nicht, das wird sich zeigen. Und ob das nicht am Ende zulasten der Einzelhändler und der Kolleginnen und Kollegen geht, die Frage müssen Sie dann beantworten. Jetzt hat der Kollege noch angesprochen, das mit der Dokumentation wäre so überbordend. Und mir ist noch ein Punkt wirklich wichtig anzusprechen: Das ist eine Empfehlung an die Gemeinden, zu dokumentieren, warum sie einen besonderen Anlass definieren. Das hilft den Gemeinden im Falle einer Klage. Das ist etwas, was den Gemeinden nutzt. Man kann es weglassen, vor Gericht wird es dann aber auch nicht leichter. Ich will noch mal eines sagen: Ich werde dem Gesetzentwurf oder der Gesetzesänderung dann heute trotzdem zustimmen, aber eben nicht, weil ich sage, dass sie unbedingt notwendig oder ganz besonders formidabel ist, sondern vor allen Dingen deshalb, weil es eine Zusage der CDU gab, das Ladenöffnungsgesetz dann in dieser Legislatur auch nicht mehr anzufassen, zu sagen, diese Änderungsvorschläge, die sie vorgelegt haben, sind vom Tisch. Und ich glaube, das ist tatsächlich eine gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Jetzt kommen wir zu dieser Formulierung „Sie lügen“. Das ist ein Angriff, der unparlamentarisch ist.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist eine Tatsache!)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dann müssen
Sie mal das Gegenteil nachweisen!) Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und, Herr Abgeordneter Voigt, Ihnen gleich mit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und ansonsten auch in die Reihen Ihrer Fraktion. Wen ich hier wann zur Mäßigung aufrufe, das überlassen Sie, bitte schön, mir, dafür habe ich die Sitzungsleitung.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das kann
man doch nicht hier im Raum stehen lassen!)
(Unruhe CDU)
Sie sind lang genug hier im Hause, um zu wissen, was wann wie gerügt wird, und jetzt ist diese Debatte bitte zu Ende, sonst können wir noch weitermachen und im Übrigen kennen Sie die Regeln. So, meine Damen und Herren, wir machen jetzt weiter in der Diskussion und ich rufe für die AfDFraktion den Abgeordneten Laudenbach auf.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Meine Damen und Herren, gestern Mittag ist kurzfristig der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einberufen worden als mitberatender Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der CDU. Wir haben den Gesetzentwurf der CDU vom September beraten und wir haben beschlossen, der Empfehlung des Gesundheitsausschusses zu folgen. Es gab eine Anhörung im Gesundheitsausschuss und es gibt Zuschriften zu diesem Gesetz und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat beraten und ist der Empfehlung des Gesundheitsausschusses gefolgt. Aber dem Änderungsgesetzentwurf von der Koalition und der CDU werden wir zustimmen. Wir müssen den ortsansässigen Geschäften helfen, wir wissen, wie es im Moment im Einzelhandel in den Innenstädten aussieht. Wir müssen unbedingt den Einzelhändlern in der Innenstadt Hilfe und Sicherheit geben.
(Beifall AfD)
Die wiederkehrenden Sonntage, die vier Stück, werden jetzt durch diesen Gesetzentwurf wesentlich vereinfacht und unbürokratischer möglich, und das territorial unterschiedlich und das ist gut so. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich muss sagen, bei diesem Thema haben Sie einen sehr langen Atem bewiesen. Das seinerzeit gültige Thüringer Ladenöffnungsgesetz von 2006, damals übrigens unter reiner CDU-Regierung von Herrn Althaus, wurde bereits 2011 angepasst und Ende 2015 nochmals einer sehr umfassenden Evaluation unterzogen. 2015 wurde nach langen Debatten kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Und so haben Sie, sehr geehrte Kollegen der CDU, in der Drucksache 7/1726 im September 2020 erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes eingereicht. Den haben wir im Plenum, im Ausschuss in einer sehr langen Anhörung diskutiert, es wurde schon mehrfach erwähnt. In Ihren Änderungsvorschlägen wollten Sie anlassfreie Öffnung an den vier im Gesetz vorgegebenen Sonntagen und die Reduzierung des damit verbundenen bürokratischen Aufwands. Und Sie wollten eine Öffnung der Samstagsarbeits…
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Einen Augenblick mal bitte, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, auch wenn das jetzt ein bisschen die Emotionen hat hochschlagen lassen, ist es das Minimum an Höflichkeit gegenüber der Rednerin, entsprechend ruhig hier im Saal zu sein. Danke schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Herzlichen Dank. In Debatten und auch sehr deutlich in der Anhörung wurde aber klar, dass es auch einen großen Ausschlag in eine Richtung gab, die Sie nicht beabsichtigt hatten. Im Gegensatz zur Auffassung der CDU, das Ladenöffnungsgesetz als Wirtschaftsfördergesetz zu begreifen, war in den Diskussionen und Stellungnahmen die Mehrheit dafür, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mittelpunkt zu stellen. Sicher, wir brauchen einen Einklang der Interessen des Einzelhandels mit den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber wir dürfen darüber nicht die Interessen der Menschen vergessen, die im Einzelhandel beschäftigt sind. Und da ist Sonn- und Feiertagsschutz nun mal Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch die verlässliche Gewährung von mindestens zwei freien Samstagen im Monat gibt eine gewisse Planungssicherheit und lässt Raum zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So war die überwiegende Meinung zur Anhörung am 2. Mai letzten Jahres. Es stimmt, der Einzelhandel in den Innenstädten hat viele Probleme nach fast zwei Jahren mit Coronabeschränkungen. Das ist unumstritten. Aber diese Probleme hat der Einzelhandel nicht erst seit März 2020.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was nun aber festgeschrieben ist, ist die Aufforderung zur Entbürokratisierung. Die in § 10 des Gesetzes abgestimmten Änderungen werden hoffentlich diesem dienen. Damit sollen die Regelungen möglichst landeseinheitlich, praktikabel und rechtssicher werden. Dafür ist auch das Thüringer Landesverwaltungsamt gefragt, hier die Dokumentationsauflagen auf ein praktikables Maß zu begrenzen. Und wir haben die Übergangsregelung eingefügt, die der Tatsache Rechnung trägt, dass durch die Pandemieauswirkungen möglicherweise keine ununterbrochene Drei-Jahres-Reihe entstehen konnte. Ich freue mich, dass diese Einigungen gelungen sind und wir diesen gemeinsamen Änderungsantrag hier heute vorliegen haben. Um lebendige und lebenswerte Innenstädte mit einem vielfältigen Einkaufs-, Kultur- und Begegnungsangebot müssen wir uns aber weiter kümmern, das aber nicht mit einem Ladenöffnungsgesetz, sondern an vielen anderen Stellen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, danke dafür, dass ich noch mal das Wort erhalten habe, denn wir haben uns als AfD-Fraktion in der Tat mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf wirklich schwergetan. Wir haben ihn intensiv diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hätten. Insofern wären auch die angeblichen Drohungen ins Leere gelaufen, wenn sie denn tatsächlich stattgefunden hätten. Wir sind aber ganz grundsätzlich diesem Gesetzentwurf gegenüber, wie gesagt, sehr kritisch gewesen. Wir wissen aber auch, dass wir bereits vor der Coronakrise gerade auch im Einzelhandel bereits sehr kritische Zustände hatten. Der Onlinehandel setzt den Einzelhandel zunehmend unter Druck. Es kam dann Corona hinzu, was natürlich die Tendenz verstärkt hatte, mehr online zu kaufen und weniger die Innenstädte zu besuchen. Deshalb haben wir diese Änderung, die Sie hier vorschlagen, die Sie in Ihrem Änderungsantrag vorgenommen haben, auch noch mal kritisch geprüft, und wir müssen sagen, dass Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf dadurch deutlich verbessert worden ist. Wir müssen alles dafür tun, den Einzelhandel nach dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, weshalb wir diesem Änderungsantrag heute zustimmen werden. Aber wir müssen auch sagen, dass wir uns sehr genau anschauen werden, welche Effekte es tatsächlich auf den Einzelhandel genauso wie auf die abhängig Beschäftigten haben wird. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns dieser Diskussion dann auch noch einmal stellen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer/Zuschauer, ich hoffe, es hören tatsächlich viele zu! Ich will das in zwei Teile unterteilen und versuchen, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich auf die Wettbewerbschancen des Einzelhandels und der damit verbundenen Mitarbeiter in dieser Branche. Die sind seit Jahren durch Überregulierung gestört, wovon wir hier zwei Glanzpunkte wieder diskutieren und erleben dürfen. Der Erste ist das Ladenöffnungsgesetz, das in der heutigen Form seit 2011 in Thüringen existiert, damals von Schwarz-Rot beschlossen, und das so gut ist, dass sich kein anderes Bundesland in Deutschland das zu eigen gemacht hat. – Satire Ende.
(Beifall Gruppe der FDP)
Hier geht es um das banale Recht von Arbeitnehmern, frei wählen zu dürfen, ob sie am Samstag arbeiten wollen oder nicht. Es geht in erster Linie nicht um die von Ihnen beschriebene Arbeitnehmerschaft, die fünf Tage die Woche arbeitet, nein, es geht um einen Studenten, der sagt, ich möchte mir an vier Samstagen neben meinem Studium etwas dazuverdienen. Es geht um die Rentnerin, den Rentner vielleicht, der sagt, ich bin am Wochenende lieber unter Leuten und verdiene mir etwas dazu und helfe in einem Geschäft des Einzelhandels aus.
(Unruhe DIE LINKE)
Es geht um Arbeitnehmer, die aufgrund von persönlicher Vorliebe, finanziellen Zulagen sagen, ich arbeite lieber am Samstag zum Beispiel in einem Möbelgeschäft, weil ich dort höhere Aussichten auf Provision habe. All diesen Menschen – und ich muss es hier abkürzen – versagen Sie die Möglichkeit, am Samstag ihrer eigenen gewählten, freien Verantwortung nachzukommen, zu sagen, ich möchte gern arbeiten, etwas dazuverdienen und mich damit selbst und persönlich verwirklichen.
(Unruhe DIE LINKE)
Können Sie mir das erklären? Nein, das erklären Sie bitte den Arbeitnehmern, die mir E-Mails schreiben.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Erklären Sie das den Leuten, die sagen, ich möchte gern arbeiten, aber ich darf nicht. Das andere ist die Frage der Sonntagsöffnung. Unser gemeinsames Ziel war immer, zu sagen, wir hätten gern vier Sonntage, und zwar nur vier. Andere Bundesländer haben auch mehr als vier, und zwar anlasslos. „Anlasslos“ heißt Wählen der Bürokratie, die dort tobt, in Erwartung einer Klage, mit der man sich dann dieser Bürokratie wieder erwehren muss. Und, Frau Werner, Sie wissen, wie dort gearbeitet wird und wie oft auch in den letzten Jahren diese Sonntage gescheitert sind. Und, Frau Lehmann, bitte, schreiben Sie das mal in Ihr rotes Parteibuch. Wir haben Wirtschaftsminister in Deutschland gehabt – Karl Schiller und Helmut Schmidt zum Beispiel –, die das auch deutlich anders sehen würden. Es geht um das Herstellen von Wettbewerbsgleichheit mit konkurrierenden Anbietern.
(Beifall Gruppe der FDP)(Unruhe SPD)
Der hauptkonkurrierende Anbieter ist nun mal der Onlinehandel. Frau Pfefferlein, Sie haben es ja richtig gesagt, die Krise des Einzelhandels ist viel älter. Aber sie ist dadurch bedingt, dass sich der Einzelhandel stationär nicht mehr dem erwehren kann, was andere eben für sich in Anspruch nehmen, nämlich freien Zugang. Hinzu kommen noch von den Städten initiierte Zugangsbeschränkungen in die Innenstädte durch erhöhte Parkgebühren, durch Ruhezonen,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
durch allerlei Hindernisse, dem Einzelhandel tatsächlich wettbewerbsmäßig gegenüberzustehen und hier zu sagen, ich kann etwas anbieten. Natürlich erhöhen sich kein Umsatz und das freie Budget der Kundschaft in Deutschland, aber ich kann es natürlich zu dem berühmten amerikanischen Onlinehändler oder anderen überweisen oder lasse es bei dem kleinen Anbieter vor Ort.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir hatten beide das Gespräch mit dem Thüringer Einzelhandelsverband, der sich sehr beklagt und sagt, wir wollen doch gar keinen hier ausbeuten, wir wollen das auch nicht über Gebühr ausnutzen. Aber vielleicht werden wir im Jahr 2022 auch mal da in der Realität ankommen, dass wir heute längst einen Arbeitsmarkt haben, der durch ein Überangebot an Arbeitsplätzen gesteuert wird. Der Arbeitnehmer kann frei wählen. Wenn der Arbeitnehmer entscheidet, ich habe das Gefühl, hier übergebührend ausgebeutet oder beansprucht zu werden, wissen Sie, was der dann macht?
(Unruhe DIE LINKE)
Der sucht sich einen neuen Job. Das ist doch völlig normal und auch legitim. Aber er sucht sich auch dann einen neuen Job, wenn er in dem Job, wo er heute arbeitet, nicht mehr arbeiten kann oder seine Provision nicht mehr verdienen kann am Wochenende, wie zum Beispiel in dem von mir zitierten Möbeleinzelhandel. Dann wird er den irgendwann verlassen und dahin wechseln, wo er seine Erfolgsaussichten besser einschätzt.
(Beifall Gruppe der FDP)(Unruhe SPD)
Meine Damen und Herren, wir müssen uns einfach nur wundern. Wir haben das ja alle miterlebt, in der Öffentlichkeit verfolgen können. Das diente irgendwie auch dazu – ich sage mal –, die Möglichkeit zu eröffnen, etwas leichter dem in unseren Augen nicht zukunftsfesten Haushalt zuzustimmen. An der Stelle, glaube ich, sind wir krachend im Sinne des Freistaats Thüringen an den Chancen des Einzelhandels, der Belebung und Lebhaftigkeit unserer Innenstädte gescheitert. Ich verspreche Ihnen eins – auch wenn die CDU vielleicht das Versprechen abgegeben haben sollte, das in der Legislatur nicht mehr anzufassen –: Wir werden es tun und uns weiter an der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels dafür einsetzen, dass wir im Wettbewerb mit dem Onlinehandel nicht verlieren. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Die Landesregierung redet nicht. Ich schließe daher die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen – ich bitte um Ruhe im Raum, denn es ist wichtig, dass die Abstimmungen funktionieren –, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4875. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, von Frau Abgeordneter Dr. Bergner und der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Gegenstimmen der Gruppe der FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ich enthalte
mich, Herr Präsident!) Die habe ich übersehen, die Enthaltung. Wir nehmen also zu Protokoll: 1 Enthaltung aus der Fraktion der SPD. Da der Änderungsantrag angenommen ist, stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/4874 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags ab. Jetzt frage ich wiederum: Wer ist dafür? Erwartungsgemäß Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die CDU und die AfD. Gegenstimmen? Gegenstimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der SPD-Fraktion. – Oh, Entschuldigung, Frau Dr. Bergner habe ich jetzt unterschlagen. Für das Protokoll: Das war eine Zustimmung. Entschuldigung, das ist vom Blickwinkel her etwas untergegangen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen damit über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1726 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, von Frau Dr. Bergner und der AfD. Dagegen? Die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der SPD. Damit kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für den soeben vorgetragenen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Ich stelle wiederum fest, das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und Frau Dr. Bergner. Dann kommen wir jetzt zur Frage: Wer stimmt dagegen? Das ist die Gruppe der FDP. Und Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der SPD. Damit, meine Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall CDU)
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit rufen wir jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4753 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich auf eine sehr formale Einbringung des in meinem Hause erarbeiteten Gesetzentwurfs eines Thüringer Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst, kurz Juristenausbildungsgesetz, beschränken. Das Thüringer Juristenausbildungsgesetz bedarf zahlreicher redaktioneller Anpassungen bzw. Aktualisierungen sowie Änderungen und Präzisierungen, die in ihrer Gesamtheit in der Fassung einer Änderungsvorschrift zur Unübersichtlichkeit führen würden. Das bisher geltende Thüringer Juristenausbildungsgesetz soll deshalb insgesamt abgelöst werden. Die wesentlichen Änderungen lassen sich in sechs Punkten zusammenfassen: Zum einen werden entsprechend …
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Entschuldigung, Herr Minister. Meine Damen und Herren, bitte, ich weiß, es ist Freitag und schon etwas am späten Nachmittag, aber gerade begründet Herr Minister Adams den Gesetzentwurf der Landesregierung und da bitte ich Sie doch um die angemessene Ruhe hier im Hause.
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Vielen Dank. Zum einen werden die entsprechend der kürzlich mit Änderung des Deutschen Richtergesetzes ermöglichten landesrechtlichen Bestimmungen zu elektronischen Prüfungen aufgenommen. Zweitens wird die Verpflichtung der Länder, ab dem 1. Januar 2023 den juristischen Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit zu ermöglichen, gesetzlich umgesetzt und drittens sind gemäß der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts die Gründe, weswegen die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zwingend zu versagen ist, nicht mehr in der Thüringer Juristenausbildungs- und prüfungsordnung, sondern im Juristenausbildungs‑ gesetz aufzulisten. Außerdem soll viertens nunmehr eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die Erfüllung der Aufgaben des Justizprüfungsamts, hier insbesondere der Gesundheitsdaten der zu prüfenden Kandidatinnen und Kandidaten, normiert werden. Im Interesse der besseren Übersichtlichkeit und aus Vereinfachungsgründen soll fünftens nunmehr die Höhe der Unterhaltsbeihilfe auf insgesamt 1.300 Euro monatlich festgesetzt werden. Sechstens enthält der Gesetzentwurf eine Ermächtigungsgrundlage für die umfassende Änderung und Aktualisierung der Thüringer Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung, insbesondere zugunsten einer durch die Justizministerkonferenz beschlossenen Angleichung des Prüfungsstoffs in den Ländern. Auch deshalb ist mir sehr daran gelegen, dass das novellierte Thüringer Juristenausbildungsgesetz zeitnah in Kraft gesetzt werden kann. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ausbildung von Juristinnen und Juristen in Deutschland vollzieht sich zweistufig. Sie beginnt mit einem Hochschulstudium, das zur Ersten Juristischen Staatsprüfung führt, und setzt sich mit einer praktischen Ausbildung im Referendariat fort, an dessen Abschluss die Zweite Juristische Staatsprüfung und bei Erfolg die Erlangung der Qualifikation Volljurist oder Volljuristin steht. Die Details dieser Ausbildung in Thüringen – also Abläufe, Prüfungsverfahren, Ausbildungsinhalte etc. – sind im Thüringer Juristenausbildungsgesetz und konkretisierend dazu in der Thüringer Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung festgelegt. Gesetz und Verordnung bilden quasi den rechtlichen Rahmen für diesen Ausbildungsweg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun wird das Thüringer Gesetz zur Juristenausbildung novelliert, um es mit bestimmten gesellschaftlichen und rechtlichen Realitäten in Einklang zu bringen. Neben einer Reihe von redaktionellen und formellen Änderungen – der Minister hat darauf hingewiesen –, Klarstellungen, Konkretisierungen, Vereinfachungen sieht der Gesetzentwurf auch neue Regelungen vor. Auf einige, die mir besonders wichtig erscheinen, möchte ich hier kurz eingehen. Zunächst möchte ich auf die neu in das Gesetz aufgenommenen Vorschriften des § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfs verweisen. Hier geht es um Gründe, bei deren Vorliegen Bewerbern und Bewerberinnen die Zulassung für das juristische Referendariat zu versagen ist. Zu diesen Gründen zählen bestimmte noch nicht getilgte Vorstrafen, die Vollziehung von Freiheitsentziehung, das endgültige Nicht-Bestehen von Erster oder Zweiter Juristischer Staatsprüfung. Ein Ausschlussgrund liegt aber auch dann vor, wenn Bewerberinnen und Bewerber gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind. Dieser Aspekt verdient, so meine ich, besondere Beachtung, denn Juristinnen und Juristen sind die Repräsentanten unseres Rechtsstaats, unserer Demokratie. Sie müssen fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, unabhängig davon, welchen juristischen Beruf sie nach Abschluss ihrer Ausbildung ergreifen. Deshalb ist es angezeigt, schon bei der Juristenausbildung rechtzeitig Weichen zu stellen; Weichen, die verhindern, dass Verfassungsfeinde zu Volljuristen und Volljuristinnen ausgebildet werden und sodann fundamentale Positionen in Staat, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft besetzen. Folgerichtig sieht daher nun der Gesetzentwurf einen entsprechenden Ausschlussgrund in den Zugangsregelungen zum juristischen Vorbereitungsdienst vor. Diese Vorgabe ist an sich nicht neu, nur waren diese Versagungsgründe bisher in der Verordnung zum Juristenausbildungsgesetz verankert. Es ist richtig, ja sogar notwendig, dass diese Vorschrift wie vorgesehen künftig im Gesetz verankert ist, weil damit – der Minister hat auch schon darauf hingewiesen – dem sogenannten Wesentlichkeitsgrundsatz bzw. der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wird. Danach sind bestimmte Entscheidungen im grundrechtsrelevanten Bereich vom Parlament zu treffen und dürfen nicht der Exekutive überlassen bleiben. Wenn wie hier bei den genannten Gründen für das Versagen der Zulassung zu einem Ausbildungsgang das Grundrecht auf Berufsfreiheit tangiert wird, greift dieser Parlamentsvorbehalt, sodass die Überführung dieser Regelung aus einer Verordnung in das Gesetz zwingend geboten ist. Eine weitere Neuerung des Gesetzentwurfs sind die Regelungen zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten nach § 8 des Gesetzentwurfs. Hier finden sich die Vorgaben für vorzulegende medizinische Nachweise, wenn Nachteilsausgleich aufgrund von Körperbehinderung oder längerfristigen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere bei der Ablegung von Prüfungen, beantragt wird. In diesen Fällen, etwa wenn Anspruch auf längere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Pausen oder Ähnliches beantragt wird, haben die Betroffenen künftig ein amtsärztliches und damit ein medizinisch neutrales Zeugnis zu ihren gesundheitlichen Einschränkungen vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen bei der Feststellung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. Klargestellt wird zudem, wie mit den so erlangten sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten datenschutzgerecht umzugehen ist, das heißt, in welchen engen Grenzen sie verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Mit diesen Regelungen werden daher zu Recht die Vorgaben des Datenschutzrechts, insbesondere im Bereich des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, umfassend umgesetzt und die danach geforderte spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für den Bereich der Juristenausbildung geschaffen. Weiterhin möchte ich die Verordnungsermächtigungen nach § 9 erwähnen, die in dem Gesetzentwurf breiten Raum einnehmen. Insoweit ist auf zwei Regelungen besonders hinzuweisen, die neben zahlreichen anderen künftig Eingang in die ebenfalls zu novellierende Thüringer Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung finden werden. Das ist zum einen die im Verordnungswege zu treffende Regelung, dass der juristische Vorbereitungsdienst ab dem 01.01.2023 unter bestimmten Bedingungen auch zeitweise in Teilzeit abgeleistet werden kann. Damit ist eine entsprechende, bundesgesetzliche Vorgabe des unlängst insoweit geänderten deutschen Richtergesetzes umzusetzen, die den Zugang zum juristischen Referendariat und dessen Ableistung für all diejenigen erleichtert, die minderjährige Kinder betreuen oder die sich um pflegende Angehörige kümmern. Eine solche Regelung ist nach meiner Ansicht gerade im Hinblick auf den notwendigen Abbau von Benachteiligungen von Juristinnen und Juristen mit familiären Verpflichtungen gegenüber Kindern und Angehörigen, die zu pflegen sind, geradezu überfällig. Zum anderen wird durch den Gesetzentwurf im Wege der Verordnungsermächtigung eine Neuerung eingeführt, die vorsieht, dass schriftliche Leistungen in den staatlichen Prüfungen auch elektronisch erbracht werden können. Diese vorgesehene Neuerung geht mit der zunehmenden Digitalisierung der Justiz durch Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs einher, die logischerweise auch in der Juristenausbildung – soweit sinnvoll realisierbar – Einzug halten muss. Ich will es bei diesen Ausführungen zu einigen aus meiner Sicht zentralen Neuregelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs bewenden lassen und die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragen. Ich bin gespannt auf die dort zu führenden Debatten, auch zu weiteren, hier jetzt nicht genannten Neuerungen, die teils unscheinbar wirken, aber, so meine ich, doch auch einigen Stoff für Diskussionen bieten werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Martin-Gehl, ich weiß gar nicht, ob es noch Sinn hat, das an den Ausschuss zu überweisen, so intensiv, wie Sie sich jetzt schon für die Juristenausbildung in die Bresche geworfen haben. Aber es ist ja immer gut, wenn wir uns über die Juristerei in Thüringen unterhalten, weil es ja auch – und das haben wir an verschiedenen Stellen schon festgestellt – ein ganz wichtiges Fundament unseres Rechtsstaats und unserer Gesellschaft ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Genauso wichtig ist es da natürlich auch, dass wir uns über die Juristenausbildung unterhalten. Es geht darum, anzupassen – das hatte der Minister bei der Einbringung gesagt, das hat Frau Dr. Martin-Gehl gesagt –, es geht aber auch darum, im Wettbewerb mit anderen Bundesländern die Juristenausbildung in Thüringen attraktiv zu gestalten. Der Punkt der Einführung einer Computerklausur ist natürlich in Zeiten der Digitalisierung ein ganz wichtiger Punkt. Andere Bundesländer haben damit schon Erfahrungen. Deshalb denke ich, dass auch diese Abwägung – richtig, Herr Adams, danke für den Hinweis –, dass auch dieser Punkt sehr gut im Ausschuss aufgehoben ist, wo wir auch das Für und Wider noch einmal abwägen können, weil es nach meiner Erfahrung auch an dieser Stelle immer zwei Seiten der Medaille gibt, positive wie negative. Aber auch da sollten wir natürlich mit der Zeit gehen. Ein anderer Punkt ist die Einführung der Teilzeit im Vorbereitungsdienst – auch darüber wurde schon gesprochen. Auch hier gilt es, bundeseinheitliche Vorgaben umzusetzen und Standards zu schaffen, aber auch wieder Attraktivität auszubauen, um junge, talentierte Referendarinnen und Referendare für Thüringen zu gewinnen. Begrüßenswert scheint mir auch, dass es künftig anstelle von zwei ständigen Vertretungen des Präsidenten im Sinne einer schlanken und effizienten Struktur nur noch eine Vertretung geben soll. In Thüringen wird es mit dem Datenschutz aus meiner Sicht schon regelmäßig übertrieben. Das scheint mir aber in diesem Gesetzentwurf nicht so zu sein. Wir reden zwar über sensible Gesundheitsdaten, die dann auch gegenständlich sein sollen und müssen. Aber wir reden auch über Prüfungen im Zusammenhang mit Prüfungsleistungen, die dann möglich sein müssen. Auch da ist eine sehr solide Abwägung zu treffen, um am Ende zu guten Ergebnissen zu kommen. Insgesamt kann und sollte man unbedingt einer Ausschussüberweisung dieses Entwurfs zustimmen. Es sind wichtige Fragen zu klären, und im Ausschuss können wir auch weitere Fragen und Anregungen diskutieren, wie beispielsweise auch die aus meiner Sicht nicht ganz unwesentliche Frage einer Verbeamtung der Referendarinnen und Referendare. Da gibt es viele Punkte, die aus meiner Sicht dafür sprechen. Auch da befinden wir uns natürlich im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Aber diese Diskussion würde ich gern dem Ausschuss vorbehalten. Wir sehen schon, dass es viele Fragen und Punkte gibt, die wir dort klären. Auch die Unterhaltsbeihilfe wurde hier genannt, da will ich gar nicht so weit ausholen. Generell – nur noch mal zum Abschluss – sollte die Attraktivität der juristischen Ausbildung und des juristischen Vorbereitungsdienstes bzw. auch die dringende Nachwuchsgewinnung hier keine unbedeutende Rolle spielen. Das machen wir sehr gern im Ausschuss und würden einer Ausschussüberweisung natürlich zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wir haben uns sehr über das Thüringer Juristenausbildungsgesetz gefreut, weil da ein paar Punkte drin sind, die wir aus unserem Antrag „Update für den öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen“ kennen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern sind wir gern dabei, das auch weiter im Justizausschuss zu beraten. Ich würde gern auf ein paar Punkte eingehen, die uns da besonders aufgefallen sind oder wozu wir noch mal unsere Position deutlich machen wollen. Ich glaube, die digitale Prüfung ist jetzt eindeutig mehrfach besprochen worden. Das ließe sich auch schlecht erschließen, den Juristen den Umgang mit der E-Akte beibringen zu wollen und dann noch handschriftliche fünfstündige Klausuren abzufordern. Insofern ist das durchaus ein Schritt in die Moderne, möchte man sagen. Was uns auch sehr am Herzen liegt und wofür wir streiten, ist die Möglichkeit zum Teilzeitreferendariat. Da wird jetzt hier in dem Gesetzentwurf die Vorgabe umgesetzt, die der Bund vorgibt, nämlich dass bei einer Betreuung mehrerer Kinder oder auch bei der Pflege von nahen Angehörigen die Möglichkeit besteht, das Referendariat in Teilzeit zu machen und damit ein Stück weit zu verlängern. Wir hätten uns hier eigentlich bereits auf Bundesebene noch mehr Flexibilität gewünscht, denn es ist nicht immer nur die Zeit für Angehörige, die dazu führt, dass Referendare vor der Zweiten Staatsprüfung aufgeben oder das Referendariat gar nicht antreten. Manchmal ist es politisches Engagement, manchmal ist es einfach die Notwendigkeit, mehr zu verdienen, als es die Referendarvergütung zulässt. Insofern wäre das schön gewesen. Der Gesetzentwurf füllt nun das aus, was der Bund vorgibt und ermöglicht. Insofern muss ich wahrscheinlich alles Weitere mit dem Kollegen Buschmann in Berlin klären.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was uns ein bisschen überrascht hat und wo ich mir im Ausschuss noch ein bisschen Aufklärung wünsche, ist das Thema „Gebühren für die Zurücknahme oder Erledigung von Widersprüchen gegen Prüfungsergebnisse“. Da geht es gar nicht um das Anliegen an sich, das ist relativ unproblematisch. Allerdings ist jetzt die Neuerung, dass im Gesetz quasi eine Summe eingetragen ist, die dann im Verweis auf das Verwaltungskostengesetz aus unserer Sicht wieder einen erhöhten gesetzgeberischen Aufwand mit sich bringt und möglicherweise mehr Unsicherheit oder Unklarheit schafft, als dies für Klarheit sorgt. Darüber können wir aber gern im Ausschuss sprechen. Damit die Sache für die Thüringer Studenten und Referendare rund wird, fehlt dann noch die Anpassung der Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung. Das sollte aber mit einem Starttermin 2023 aus unserer Sicht machbar sein. Unser Freistaat Thüringen ist damit jedenfalls wieder ein ganz kleines Stück moderner und zukunftsfähiger geworden, und das freut uns natürlich. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, das Thüringer Gesetz über die juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst wurde hier aus unserer Sicht abgelöst, aber dieser Ablösung hätte es nicht bedurft, denn wir hätten zwei oder drei Vorschriften implementieren müssen. Was gemacht worden ist, ist, man hat eine Genderisierung vorgenommen, das heißt, es handelt sich nicht um Vereinfachung, sondern um eine teilweise Verkomplizierung der Sprache hier in diesem Gesetzgebungsvorhaben. Das, meine Damen und Herren, lässt sich aus unserer Sicht nicht tragen. Es handelt sich schlicht und ergreifend um eine Vergewaltigung der deutschen Sprache, wenn man ein Gesetz aufhebt und durch entsprechende gendergerechte Formulierung verkompliziert.
(Beifall AfD)
Aber das Gesetz hat auch einige positive Aspekte zu bieten. Unter anderem geht es um den sogenannten Nachteilsausgleich, also die Verlängerung der Bearbeitungszeit für in ihrer körperlichen Aktivität eingeschränkte Personen, in der körperlichen Leistungserbringung eingeschränkte Personen. Das ist vernünftig, dass man hier eine Regelung findet und ein entsprechendes ärztliches Zeugnis fordert. Nur haben wir Bedenken, dass gerade jetzt im Zusammenhang mit der Überlastung der Gesundheitsämter die entsprechenden Prüflinge rechtzeitig ein solches Zeugnis beibringen können. Das wird ein Problem, der zu Prüfende muss dann entsprechend zeitlich vorab, wahrscheinlich sogar Monate vorher zum Gesundheitsamt, zum entsprechenden Amtsarzt, um sich ein Zeugnis zu holen. Frau Dr. Martin-Gehl, Sie hatten § 7 angesprochen. Das ist, denke ich, einer der wichtigen Punkte. Hier geht es unter anderem um den Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, das war vorher auch schon in der JAPO implementiert, und ich glaube, da kommt es natürlich darauf an, wie man das letzten Endes handhabt. Ich hoffe nicht, dass die hier im Gesetz angesetzten Gebühren für das Widerspruchsverfahren mit bis zu 2.250 Euro deshalb so hoch gewählt worden sind, um Personen, die abgelehnt und im Vorbereitungsdienst nicht angenommen worden sind, abzuschrecken, hier entsprechende Widersprüche einzulegen. Dann haben wir festgestellt, dass beispielsweise § 9 Abs. 3 diese Regelung über die Kosten des Widerspruchsverfahrens enthält, das über eine Verordnung zu regeln ist. Aber ich glaube, es wäre besser, wenn man § 5 dieses Gesetzes entsprechend ergänzt und die Kosten des Widerspruchsverfahrens dort hinsetzt, wo sie hingehören, nämlich zu § 5. Es ist schon vieles gesagt worden unter anderem zu § 8 Abs. 4, also die Frage der Datenverarbeitung, das hat Kollege Schard hier schon ausführlich besprochen. Frau Kollegin Baum hatte mit dem Teilzeitreferendariat auch schon einen entsprechenden Vortrag hier gegeben. Klar, Frau Baum, Sie hatten das schon bei der Thematik „Justiz zukunftsfest ausgestalten“ angesprochen und da hat auch der Minister damals schon entsprechende Hinweise gegeben, dass das demnächst hier in diesem neuen Gesetz entsprechend verwirklicht wird. Dass die Prüfungsabteilungen I und II nunmehr zusammengelegt werden, ist dem Umstand geschuldet, dass es offenbar weniger Studierende und Prüflinge gibt. Das halten wir natürlich für sinnvoll, dass man Kosten in diesem Zusammenhang einsparen will. Das ergibt Sinn. Die kritische Frage – und das hatte auch, glaube ich, der Kollege Schard hier in diesem Rund bereits eingebracht – ist die Frage der elektronischen Erbringung schriftlicher Leistungen. Wenn man sich da ein bisschen umschaut, stellt man fest, es gibt bereits entsprechende Rahmensatzungen der verschiedenen Universitäten, die sich damit auseinandergesetzt haben, beispielsweise die Rahmensatzung der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die hierzu schon Regelungen gefunden hat. Ich habe mir das mal durchgelesen, das ist nicht einfach zu verstehen, ist im Ablauf teilweise auch sehr kompliziert. Herr Schard, Sie haben es angesprochen. Es bestehen auch unsererseits tatsächlich erhebliche Bedenken an der derzeitigen Durchführbarkeit solcher Prüfungen – Stichwort: stabile Internetverbindung. Wir kennen das ja aus den Ausschüssen, dass mitunter die Internetverbindung abreißt, was zu erheblichen Problemen führen kann, auch im Hinblick auf die Chancengleichheit – Stichwort: zeitliche Parallelität zwischen Distanzprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen. Natürlich spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle, die Identitätskontrolle – Wie will man bei solchen elektronischen Verfahren eine Identitätskontrolle durchführen? – und was den Ausschluss unerlaubter Hilfsmittel angeht. Das muss überprüft werden. Ich glaube, hier muss man sich die Frage stellen, ob ein diesbezüglicher Kostenmehraufwand für die Anschaffung geeigneter elektronischer Medien sowie elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologie gerechtfertigt und vor allen Dingen verhältnismäßig ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Neben den vielen Punkten, die bereits angesprochen worden sind, ist ein wichtiger Punkt noch die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe auf 1.300 Euro. Hier kann man trefflich streiten, ob das noch zeitgemäß ist. 1.100 Euro waren es bisher. 1.300 Euro ist auch nicht gerade viel. Hier kann man durchaus mal im Ausschuss die Frage an die Sachverständigen richten, ob man die Unterhaltsbeihilfe für Referendare auf 1.500 Euro anheben kann. Das wäre, denke ich, der Sache geschuldet. Der Ausbildungsstoff ist nicht weniger geworden. Ich glaube, da kann man durchaus einen Vergleich zu den Referendaren im Lehramtssektor ziehen. Wie gesagt, auch bei den Kostenfragen, 2.250 Euro bei Widerspruchseinlegung, muss man noch mal nachprüfen, müssen wir noch mal nachschärfen, bin ich der festen Überzeugung. Aber das wird die Tätigkeit des Ausschusses sein. Wir als AfD-Fraktion werden einer Überweisung dieses Gesetzgebungsvorhabens an den Ausschuss zustimmen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Damit liegen mir jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue noch mal in Richtung Landesregierung – kein Bedarf. Danke schön. Dann habe ich den Antrag auf Überweisung an den Justizausschuss vernommen. Weitere Ausschussüberweisungen nicht? Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justizausschuss zustimmen möchte … Doch noch eine Wortmeldung?
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein! Zur
Ausschussüberweisung: Wir wollen zustimmen!) Ach so, die Zustimmung kam voreilig. Vielen Dank, Frau Kollegin. Trotzdem stelle ich jetzt die Frage: Wer möchte der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen? Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen und auch von Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt hätten wir noch 7 Minuten bis zur Lüftungspause. Deswegen schlage ich vor, vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts die Lüftungspause durchzuführen. Das heißt, wir finden uns hier bitte um 17.13 Uhr wieder ein. So, meine Damen und Herren, wir wollen dann mit der Beratung fortfahren. Wenn jetzt hier wieder ein bisschen mehr Ruhe eingezogen ist, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, rufe ich den Tagesordnungspunkt 31 auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/4522 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4768 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen, der vorliegende Entwurf zum Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Drucksache 7/4522 wurde am 17. Dezember 2021 in der 69. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich insgesamt in zwei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. In der 42. Sitzung des HuFA am 17. Dezember 2021 wurde der Gesetzentwurf erstmals beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Angehört wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund. In seiner 44. Sitzung wertete der Ausschuss die Ergebnisse der Anhörung aus. Weiterhin wurde in dieser Sitzung ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 7/3303 beraten und mehrheitlich angenommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss fasste in der 44. Sitzung die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 7/4768 und empfiehlt darin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Form. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte mich ursprünglich relativ kurzfassen, mit Blick auf die Uhr wurde ich aber gebeten, vielleicht noch mal genauer zu erläutern, worum es geht.
(Heiterkeit im Hause)
Das mache ich natürlich sehr gern. Wie Sie alle wissen, haben die Tarifgemeinschaften der Länder und die Gewerkschaften am 29. November letzten Jahres eine Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Coronasonderprämie getroffen. Zur Übernahme dieser Vereinbarung auf Thüringer Beamtinnen und Beamte haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Dezember-Plenum das erste Mal beraten. Ich möchte nur noch mal kurz umreißen, worum es geht. Es handelt sich um die Zahlung von 1.300 Euro an alle Tarifbeschäftigten bzw. 650 Euro an die Auszubildenden und dual Studierenden. Die rot-rot-grüne Koalition möchte diesen Ansatz/diese Zahlung nun wie gesagt auch auf die Beamtinnen und Beamten in unserem Freistaat übertragen und wir möchten diese Übertragung inhaltsgleich vollziehen. Das heißt, alle Beamtinnen und Beamten, deren Dienstverhältnis am 29.11.2021 bestand und die mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 Anspruch auf Bezüge hatten, sollen diese 1.300 Euro erhalten, Anwärterinnen und Anwärter dann dementsprechend 650 Euro. Das würde für den Landeshaushalt eine Mehrbelastung für 2022 von rund 35,4 Millionen Euro bedeuten und – da es auch auf kommunale Beamtinnen und Beamte zuträfe – für die kommunale Ebene ca. 3,5 Millionen Euro. Das heißt auch, vergleichbar mit der Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten, die bis Ende März vollzogen werden soll, um auch noch steuerfrei gemäß dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt werden zu können, sollen auch die Beamtinnen und Beamten zum Ende März diese Zahlung erhalten. Damit können sie dann mit den Bezügen im April ausgezahlt werden. Das macht es notwendig, dass wir heute hier in diesem Plenum über den Gesetzentwurf abschließend befinden müssen. Wie bereits angesprochen, haben wir eine Anhörung durchgeführt und ich möchte mich auch an dieser Stelle für alle Zuschriften bedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen haben wir eine Sondersituation. Wir haben in unserem Bundesland Rechtsreferendare im Ausbildungsverhältnis. In anderen Bundesländern sind die Referendare Beamte auf Widerruf. Als die Sonderzahlung durch die Tarifgemeinschaft beschlossen wurde, ist dieser Umstand übersehen worden, was wir als Koalitionsfraktionen berichtigen möchten. Deswegen haben wir im HuFA einen bereits angesprochenen Änderungsantrag eingebracht, und dieser setzt die Referendare dann mit den Anwärterinnen und Anwärtern gleich. Das bedeutet, die Rechtsreferendare sollen ebenfalls eine Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro erhalten. Bei 214 Planstellen für Referendare ergibt sich eine zusätzliche Belastung in Höhe von 139.100 Euro für den Haushalt in diesem Jahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte gern noch etwas mehr erzählt, aber belasse es erst mal bei diesen Worten. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Vielen Dank, Herr Kollege Hande. Ich hatte bei der ersten Ankündigung überlegt, weil da stand, dass Sie für die Koalition reden, ob ich alle Redezeiten zusammenfassen muss. Das hat sich dann erst mal erübrigt. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Kollegen Kowalleck auf.
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Coronapandemie hat zahlreiche Familien und Berufstätige an die Belastungsgrenze gebracht. Ein großer Dank gilt deshalb allen, die unsere Gesellschaft in diesen Zeiten am Laufen halten, oftmals unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mitunter hören wir, dass ein Dankeschön nicht ausreicht, aber ich finde, es gehört einfach dazu. Natürlich ist es wichtig, dass neben dem Dank ebenso eine angemessene finanzielle Vergütung erfolgt. Dabei haben wir, insbesondere im Bereich der Pflege, seit Jahren die Diskussion der angemessenen Bezahlung für unsere Pflegekräfte. Dass wir im Bereich des Rettungsdienstes und beim medizinischen Fachpersonal auf jeden Mitarbeiter angewiesen sind, zeigen letztendlich auch die aktuellen Diskussionen und die Situation vor Ort. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Das Thema „Coronaprämie“ ist seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Thema, nicht nur im Pflegebereich, sondern in vielen anderen Bereichen. Dabei haben wir gesehen, dass, egal wie man sich entscheidet, eine vollständige Gleichbehandlung nicht möglich ist. Viele, die es verdient haben, gehen leer aus oder bekommen nur einen geringen Teil von dem, was zum Beispiel an anderer Stelle gezahlt wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis vom 29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Demnach sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen würden eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro erhalten. Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen beschäftigt uns regelmäßig an dieser Stelle. Es war immer ein Kritikpunkt unserer Beamtinnen und Beamten, wenn das Land hierzu eine andere Auffassung hatte und die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung nicht vollzogen oder später vollzogen wurde. Dies war immer auch eine Debatte von Gerechtigkeit bei der Besoldung von Angestellten und Beamten. Hinsichtlich der einmaligen Auszahlung der sogenannten Coronaprämie gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen und Positionen. Das hat nicht zuletzt die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch noch mal auf die eine oder andere Zuschrift eingehen. Der Beamtenbund befürwortet den Gesetzentwurf und die Übertragung der im Tarifvertrag ausgehandelten steuerfreien Sonderzahlung auf die Beamtinnen und Beamten. Die Zahlung müsse deshalb bis zum 31.03. erfolgen. Herr Hande hatte es auch an dieser Stelle schon erwähnt, das war insbesondere ein Hinweis, der vom Beamtenbund erfolgte, dass auch hier die Zahlung zügig auf den Weg gebracht wurde, eben wegen diesem Punkt der Steuerfreiheit. Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt grundsätzlich eine pandemiebedingte Sonderzahlung für Mehrbelastung bestimmter Berufsgruppen. Bei seinen Mitgliedern bestünden allerdings unterschiedliche Auffassungen. Der Gemeinde- und Städtebund spricht von einer Ungleichbehandlung der kommunalen Bediensteten und verweist auf nicht geregelte Einzelfälle. Ebenso werden zusätzliche finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen gesehen. Das haben wir auch ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. So gab es zum Beispiel den Vorschlag einer Gemeinde, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob die Prämie bezahlt wird. Allerdings wurde dieser Vorschlag von der Finanzministerin als nicht durchführbar abgelehnt. Etwas aus der Reihe geschlagen kam der Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dieser forderte, die Prämie auch für Versorgungsempfänger in einer Höhe von 930 Euro zu zahlen. Als Kompensation der Kosten wurde vorgeschlagen, die Coronasonderzahlung ausschließlich den Mitgliedern der tarifschließenden Gewerkschaften, also den Mitgliedern des DGB, des Beamtenbundes und der Tarifunion zukommen zu lassen. Das ist ein Vorschlag, mit dem können wir so natürlich nicht mitgehen, weil er wieder andere Ungleichbehandlungen schaffen würde. Als Fraktion haben wir durchaus die verschiedenen Aspekte, insbesondere der Ungleichbehandlung, diskutiert. Letztendlich haben wir uns für eine Orientierung am Tarifergebnis entschieden, da im Anhörungsverfahren grundsätzlich das Ansinnen des Gesetzentwurfs befürwortet wurde. Wir werden daher dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher ist große Einigkeit in der Debatte, da nimmt es nicht wunder, wenn dann die FDP hier vorn steht, dass dann doch mal ein anderer, differenter Blick in die Debatte gehört. Ich will das auch kurz erklären. Es wurde ja gesagt, worum es geht. Es geht darum, dass allen Beamtinnen und Beamten 1.300 Euro zusätzlich zu ihren Dienstbezügen einmalig gezahlt werden sollen. Dafür kann man sein. Dem Grunde nach sind wir das sogar auch, aber, wenn man es gut machen will, dann muss man es zumindest fair machen. Und das Gebot der Fairness sehen wir vor allem gesellschaftspolitisch nicht gewahrt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das will ich kurz erläutern. Deswegen werden wir uns dazu auch enthalten. Und zwar steht außer Frage, dass natürlich viele gerade im Rahmen der Coronapandemie über das normale Maß hinaus Leistungen gezeigt haben, Leistung zeigen mussten. Das hat unsere Gesellschaft auch abgerufen und am Laufen gehalten. Aber aus unserer Sicht ist eben diese pauschale Zahlung nicht leistungsbegründend, sondern sie ist pauschal für alle. Es wird also nicht gefragt, wer tatsächlich mehr getan hat, wie die Diskussion zu Recht bei den Pflegekräften läuft, sondern tatsächlich bei der Frage an alle. Das hat vielleicht einen rechtlichen Hintergrund – Gleichbehandlungsgrundsatz –, aber wir sehen schon die Frage, dass nur derjenige auch Anspruch auf eine höherwertige Zahlung hat, der dann tatsächlich auch mehr Leistung erbracht hat. Kollege Kowalleck hat schon die Frage angesprochen, was eigentlich mit den neuen Ungerechtigkeiten ist. Wenn man dann noch bei den Angestellten in den Kommunen schaut, die sich natürlich auch so aufgeopfert haben und in den Einzelbereichen auch deutlich mehr haben leisten müssen. Vor allen Dingen aber ist die Frage zu stellen: Was ist eigentlich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern, die nicht direkt im Staatsdienst stehen? Die vor der Herausforderung standen, dass sie Arbeitsverbot bekommen haben, dass Sie in Kurzarbeit gehen mussten, dann nur noch 60 Prozent des Lohns bekommen haben – und das betraf nicht einen oder zwei, sondern im Juli 2021 waren das 26.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen – und es natürlich auch zu finanziellen Mehrbelastungen im Landeshaushalt und auch den Kommunen führen wird?
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Am Ende, wenn ich fertig bin. Wir haben ja dazu gestern ausführlich diskutiert. Um Finanzen solide zu halten, sind Einsparungen nötig. Auch aus diesem Grund sehen wir das grundsätzlich skeptisch. Aus diesem Grund, habe ich gesagt, werden wir uns enthalten. Ich habe am Anfang gesagt, wer gut will, der muss auch gut können, und wenn er schon nicht gut kann, dann muss er wenigstens fair sein. Den Grundsatz sehen wir hier nicht gewahrt und deswegen werden wir uns enthalten. Ich freue mich auf Ihre Zwischenfrage.
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrter Herr Kollege Montag, dann frage ich mal, wenn Sie sich auf das Leistungsprinzip beziehen oder zumindest vergleichsweise darauf zurückkommen: Die angestellten oder die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer, die wir haben, oder eben ganz besonders die Polizistinnen und Polizisten im Beamtenverhältnis natürlich, die sehen Sie dann also unter diesem Gesetzentwurf nicht als vergütungspflichtig oder dass wir die damit besser setzen könnten nach zwei harten Jahren der Coronapandemie? Zusätzlich noch mal der Hinweis auch: Wir haben ja nun heute den Landeshaushalt beschlossen, die Kommunen haben insgesamt 90 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen bekommen. Ich denke, daraus können auch Kommunen die 3,5 Millionen Euro, die dafür bei den Kommunalbeamten fällig werden, nehmen. Wie stehen Sie dazu?
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Wären Sie nicht für den Gesetzentwurf, gehe ich einfach mal davon aus, hätten Sie ihn auch nicht vorgelegt. Dass Sie jetzt noch mal in der Frage Ihre Position begründen, ist völlig d’accord. Ich habe versucht klarzumachen, dass man eben auch gesellschaftspolitisch fair miteinander umgehen muss und vor allen Dingen denen – und Sie haben ja Berufsgruppen angesprochen –, wo wir das absolut für gerechtfertigt sehen, tatsächlich die Mehrbelastung mit einer Sonderzahlung auszugleichen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sagen
Sie doch, dass Sie es nicht geben wollen!) Insofern bleibt es aber bei unserer grundsätzlichen Skepsis. Ich habe es versucht zu erläutern und denke, damit ist die Frage Ihrerseits beantwortet. Und für Sie habe ich wahrscheinlich noch fünf Sekunden, die langsam ablaufen.
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Ich habe in Ihren Ausführungen zur Kenntnis genommen, dass Sie dafür sind, dass man nach Leistung unterscheiden sollte, wer welche Beträge da bekommt. Könnten Sie mir da recht geben, wenn Sie ein Modell dafür haben, wie das berechnet werden soll, dass das einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, der dann nach Ihrer Grundphilosophie nicht in Ordnung wäre?
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Es ist eine klug gestellte Frage für den Liberalen, ihn mit Bürokratie
(Unruhe DIE LINKE)
tatsächlich ködern zu wollen, aber es gibt einen Unterschied. Wichtiger als die Frage Bürokratie ja/ nein ist die Frage der Fairness. Und was wir als fair sehen, ist tatsächlich Leistungsgerechtigkeit. Insofern bleibt es dabei, was ich gesagt habe. Ich hoffe, Sie können es insofern mittragen, dass Sie unsere Enthaltung dazu zumindest freundlich zur Kenntnis nehmen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist typisch FDP!)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Damit hat jetzt für die AfD-Fraktion Abgeordneter Kießling das Wort. Ich merke noch etwas Unruhe auf dieser Seite des Hauses, Sie hätten noch Redezeit. Insofern wäre es schön, wenn wir jetzt erst einmal wieder zur Ruhe kommen könnten. Es bestünde die Chance, sich hier noch mit Redebeiträgen zu beteiligen.
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Abgeordneten, werte Zuschauer, die sind mir natürlich am liebsten hier! Ich will jetzt mal nicht auf die ganzen Zuschriften eingehen, Herr Kowalleck hat schon ausgeführt, es gab rege Beteiligung bei der Anhörung entsprechend, deswegen kürze ich da mal ein bisschen ab. Aber wie gesagt, am 26.11.2021 hatten ja die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder einen Tarifvertrag über eine einmalige Coronasonderzahlung beschlossen, welche den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von den besagten 1.300 Euro sowie den Auszubildenden und den dualen Studenten eine Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro gewähren soll in Anlehnung an die zusätzliche Belastung in dieser Coronazeit. Dieses Tarifergebnis ist zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Beschäftigten der Länder, Landkreise und Gemeinden zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung von 1.300 Euro, die sicherlich nicht den ganzen Aufwand wettmachen, und auch die Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 650 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten wird eine logische zeitanteilige Kürzung vorgenommen. Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021, am Tag der Tarifeinigung, bestanden hat und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestanden hat. Damit die Coronasonderzahlung – so nach Beschluss des Bundes – steuerfrei und sozialabgabenfrei bleibt, muss diese bis zum März 2022 ausbezahlt werden. Deswegen ist auch hier Eile geboten. Im Gesetzentwurf steht im Punkt C bei Alternativen „keine“. Dem können wir diesmal zustimmen, da es sich hierbei um einen Tarifvertrag handelt, welcher bindend ist, und so hier nicht allzu viel hinzuzufügen ist, zumal es im und mit dem Bund längst beschlossene Sache ist. So ist die Umsetzung in Thüringen die logische Konsequenz, da die Beschäftigten, hier allen voran die Lehrerinnen und Lehrer und auch die Justizvollzugsbeamten stellvertretend genannt für die vielen weiteren Beamten in diesem Land, trotz der turbulenten Coronazeit pflichtbewusst mit den auferlegten Maßnahmen ihren Dienst tun. So ist diese Coronasonderzahlung angemessen. Leider kriegen hier natürlich nicht alle, die wirklich ihren Dienst gut getan haben, entsprechende Zulagen, aber das lässt sich jetzt nicht ganz vermeiden, da sei auf die Ausführungen des Kollegen Montag verwiesen. Die Gerechtigkeit ist manchmal so eine Sache. Aber trotzdem sage ich auch von der AfDFraktion an dieser Stelle Danke an all die Beschäftigten, die hier in Thüringen in diesen turbulenten Coronazeiten ihren Einsatz geleistet haben. Danke.
(Beifall AfD)
Und wenn auch mit dieser einmaligen Sonderzahlung nicht unbedingt die amtsangemessene Besoldung und eine dem Aufwand entsprechende Bezahlung einhergeht, so ist sie doch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir stimmen daher dem Änderungsantrag und auch dem Gesetzentwurf entsprechend zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Vielen Dank, Herr Kießling. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Dann, Frau Ministerin Taubert, haben Sie das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich für die Einbringung und heute hoffentlich auch für den Beschluss zu diesem Gesetzentwurf ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Herr Montag, Sie haben schon recht, es geht ungerecht bei der Bezahlung zu, das ist so. Wenn wir alle bereit sind, mehr für Lebensmittel auszugeben, dann kann auch der Bauer besser leben,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) die werden manchmal ganz schlecht bezahlt. Die Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die haben eben das große Glück, wegen starker Gewerkschaften seit vielen Jahrzehnten bei der Bezahlung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer besonderen Situation zu sein. Das ist in Deutschland so, das muss man feststellen. Ich finde Ihr Ziel da auch ganz hehr, ich will gar nicht darum streiten. Aber es ist doch ganz schlicht und ergreifend so – und deswegen ist es gut, wenn das heute beschlossen wird –, wir haben einen Tarifabschluss, das ist zwischen Tarifparteien so, und wir wissen, dass wir diesen Tarifabschluss für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen übernehmen müssen. Ansonsten bekommen wir Klageverfahren, ob wir das wollen oder nicht. Deswegen ist es gut und richtig so, dass wir den Tarifabschluss, der für die Angestellten im öffentlichen Dienst, im Landesdienst besteht, auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
(Beifall SPD)
Sie haben das mit den Kommunen angesprochen. Das ist so, aber die Kommunen haben ganz wenige Beamtinnen und Beamte. Wenn Sie mal schauen, wer Beamtin oder Beamter im Kommunaldienst ist, dann sehen Sie zum Beispiel bei den Gesundheitsämtern die Amtsärzte und Sie sehen ganz wenige andere Beamtinnen und Beamte, also wirklich sehr gering. Ich denke, auch das sind Menschen, wenn man nach Ihrem Vergleich gehen will, die sich wirklich in der Coronapandemie sehr anstrengen mussten, um die gesamte Situation zu wuppen. Insofern ist es zwar aus Kostengründen von den Gemeinden, vom Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag moniert worden, aber inhaltlich – glaube ich – gönnen auch die ihren Beamtinnen und Beamten das Geld. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor und damit kommen wir jetzt zur Abstimmung des Tagesordnungspunkts. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/4768 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das kann ich nicht erkennen, dass jemand dagegen stimmt. Enthaltungen? Vonseiten der Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Dann stimmen wir zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4522 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer stimmt dagegen? Niemand. Und wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen dann zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und bitte mal kurz die PGF nach vorne. Vielen herzlichen Dank. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sind wir übereingekommen, dass wir den Tagesordnungspunkt 2 heute nicht mehr aufrufen.
(Unruhe im Hause)
Ja, das habe ich mir gedacht, dass Sie darüber sehr, sehr enttäuscht sein werden. Aber so ist es in der Politik, man muss mit Enttäuschungen leben lernen. In diesem Sinne entlasse ich Sie in den Freitagabend und beende die heutige Sitzung hier und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
(Beifall im Hause)