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Götze

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Das ist eine Frage, die ich Ihnen so pauschal nicht beantworten kann. Es handelt sich um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sind gefordert, das Personal mit den entsprechenden Qualifikationen in den Bereichen einzusetzen, die aktuell mit der Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren befasst sind. Ich gehe davon aus, dass das auch geschieht. Ob in jedem Einzelfall eine ausreichende Personalisierung gegeben ist bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation dann immer gewährleistet ist, kann ich schlicht und ergreifend nicht einschätzen.

Protokoll ↗