Stefan Schard
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Martin-Gehl, ich weiß gar nicht, ob es noch Sinn hat, das an den Ausschuss zu überweisen, so intensiv, wie Sie sich jetzt schon für die Juristenausbildung in die Bresche geworfen haben. Aber es ist ja immer gut, wenn wir uns über die Juristerei in Thüringen unterhalten, weil es ja auch – und das haben wir an verschiedenen Stellen schon festgestellt – ein ganz wichtiges Fundament unseres Rechtsstaats und unserer Gesellschaft ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Genauso wichtig ist es da natürlich auch, dass wir uns über die Juristenausbildung unterhalten. Es geht darum, anzupassen – das hatte der Minister bei der Einbringung gesagt, das hat Frau Dr. Martin-Gehl gesagt –, es geht aber auch darum, im Wettbewerb mit anderen Bundesländern die Juristenausbildung in Thüringen attraktiv zu gestalten. Der Punkt der Einführung einer Computerklausur ist natürlich in Zeiten der Digitalisierung ein ganz wichtiger Punkt. Andere Bundesländer haben damit schon Erfahrungen. Deshalb denke ich, dass auch diese Abwägung – richtig, Herr Adams, danke für den Hinweis –, dass auch dieser Punkt sehr gut im Ausschuss aufgehoben ist, wo wir auch das Für und Wider noch einmal abwägen können, weil es nach meiner Erfahrung auch an dieser Stelle immer zwei Seiten der Medaille gibt, positive wie negative. Aber auch da sollten wir natürlich mit der Zeit gehen. Ein anderer Punkt ist die Einführung der Teilzeit im Vorbereitungsdienst – auch darüber wurde schon gesprochen. Auch hier gilt es, bundeseinheitliche Vorgaben umzusetzen und Standards zu schaffen, aber auch wieder Attraktivität auszubauen, um junge, talentierte Referendarinnen und Referendare für Thüringen zu gewinnen. Begrüßenswert scheint mir auch, dass es künftig anstelle von zwei ständigen Vertretungen des Präsidenten im Sinne einer schlanken und effizienten Struktur nur noch eine Vertretung geben soll. In Thüringen wird es mit dem Datenschutz aus meiner Sicht schon regelmäßig übertrieben. Das scheint mir aber in diesem Gesetzentwurf nicht so zu sein. Wir reden zwar über sensible Gesundheitsdaten, die dann auch gegenständlich sein sollen und müssen. Aber wir reden auch über Prüfungen im Zusammenhang mit Prüfungsleistungen, die dann möglich sein müssen. Auch da ist eine sehr solide Abwägung zu treffen, um am Ende zu guten Ergebnissen zu kommen. Insgesamt kann und sollte man unbedingt einer Ausschussüberweisung dieses Entwurfs zustimmen. Es sind wichtige Fragen zu klären, und im Ausschuss können wir auch weitere Fragen und Anregungen diskutieren, wie beispielsweise auch die aus meiner Sicht nicht ganz unwesentliche Frage einer Verbeamtung der Referendarinnen und Referendare. Da gibt es viele Punkte, die aus meiner Sicht dafür sprechen. Auch da befinden wir uns natürlich im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Aber diese Diskussion würde ich gern dem Ausschuss vorbehalten. Wir sehen schon, dass es viele Fragen und Punkte gibt, die wir dort klären. Auch die Unterhaltsbeihilfe wurde hier genannt, da will ich gar nicht so weit ausholen. Generell – nur noch mal zum Abschluss – sollte die Attraktivität der juristischen Ausbildung und des juristischen Vorbereitungsdienstes bzw. auch die dringende Nachwuchsgewinnung hier keine unbedeutende Rolle spielen. Das machen wir sehr gern im Ausschuss und würden einer Ausschussüberweisung natürlich zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
