Dr. Thadäus Rudolf König
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der stationäre Einzelhandel gerade in unseren Innenstädten befindet sich aufgrund von Strukturwandel, des massiven Aufwuchses des Onlinehandels und der Auswirkungen der Coronapandemie momentan in einer existenzbedrohenden Situation. Dies belegen die aktuellen Zahlen zum Weihnachtsgeschäft, das für Händler im 2G-Bereich gegenüber 2019 in Mitteldeutschland zu Umsatzeinbußen von 40 Prozent geführt hat. Dabei hatten Thüringen und Sachsen die größten Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Für viele Ladenbesitzer und ihre Mitarbeiter geht es aktuell um alles. Deswegen kann ich mit Blick auf die Coronaregelungen nur dafür appellieren, den stationären Einzelhandel mit dem Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs gleichzustellen und auch dort auf 3G zu verzichten und dies sofort mit der neuen Verordnung umzusetzen.
(Beifall CDU)
Dies wollte ich gern vorangestellt haben, bevor ich nun zum Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz der CDU aus dem Herbst 2020 komme. Hintergrund dieser Initiative war, dass wir in zwei Bereichen des Ladenöffnungsgesetzes Handlungsbedarf gesehen haben. Da ist als erster Bereich die überbordende Bürokratie bei der Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen, die uns immer wieder von Händlergemeinschaften, Kommunen und Handelsverbänden geschildert wurde, und zweitens die Problematik, dass – durch eine große Zahl Mitarbeiter – in Bereichen des Einzelhandels wie Möbelhäusern, Küchenstudios und Autohäusern, also in denen, wo auch provisionsbezogen bezahlt wird, die Festlegung in § 12 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes kritisch gesehen wird, dass bundesweit einmalig – das wurde auch schon gesagt – zwei Samstage im Monat arbeitsfrei sind. Sie sind an uns herangetreten, dass sie gern einen Samstag mehr arbeiten wollen. Genau um in den genannten Bereichen Lösungen zu finden, haben wir unsere Gesetzesinitiative gestartet. Hier ging es nicht darum, die Sonntagsarbeit auszubauen, denn dass es bei den gesetzlich maximal festgeschriebenen vier verkaufsoffenen Sonntagen bleibt, stand für die CDU-Fraktion nie zur Debatte. Das will ich hier noch mal deutlich sagen.
(Beifall CDU)
Ebenso stand für uns nicht zur Debatte, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre freien Samstage wegzunehmen. Ganz bewusst hatten wir die Formulierung gewählt, dass Arbeitnehmer freiwillig und auf eigenen Antrag die Möglichkeit erhalten, einen weiteren Samstag im Monat zu arbeiten.
(Beifall CDU)
Umso mehr war ich irritiert, welche Falschmeldungen in der Öffentlichkeit existierten, zum Beispiel „Die CDU will mehr verkaufsoffene Sonntage“ oder „Die CDU klaut den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die freien Samstage“. Gerade vonseiten von ver.di hätte ich mir mehr Sachlichkeit gewünscht. Obwohl wir sonst gut zusammenarbeiten, in diesem Punkt war die Sachlichkeit nicht gegeben, und das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen.
(Beifall CDU)
Von mir persönlich kann ich sagen, dass ich alle Seiten angehört habe. Ich habe mich der Diskussion bei den Gewerkschaften gestellt, genauso habe ich mit dem Handelsverband gesprochen. Dabei ist deutlich geworden oder für uns ganz wichtig auch in der mündlichen Anhörung ...
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD)
Frau Lehmann, wir haben noch so viel diskutiert darüber, lassen Sie mich erst mal ausführen, dann können wir weiter diskutieren, das können wir gern machen. Ich weiß, dass Sie auch eine besondere Betroffenheit bei diesem Thema haben, das ist alles in Ordnung. Aber wir können doch hier sachlich diskutieren. Bei der mündlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es eine Zustimmung zu unserem Gesetzesvorschlag gab. Das war zum einen bei den Händlergemeinschaften, den kommunalen Spitzenverbänden, Betriebsräten, vorrangig von Möbelhäusern, aber auch, dass unser Gesetzesvorschlag gänzlich abgelehnt wurde wie von den Gewerkschaften, der Allianz für den freien Sonntag oder den Kirchen. Was die Regelung zu den Samstagen angeht, hat die Anhörung ergeben, dass die Mehrzahl der Anzuhörenden sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung ausgesprochen hat, wenngleich sie die Problematik derjenigen verkennt, die gern einen Samstag mehr arbeiten möchten. Das ist die Situation, die wir haben.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das ist bei der mündlichen Anhörung herausgekommen. Das ist auch so, wie wir das als CDUFraktion akzeptieren. Deswegen haben wir auch die Samstage gar nicht in den Vordergrund gerückt, als wir über den Änderungsantrag gesprochen haben, sondern es ging uns um die Erleichterung der bürokratischen Hürden. Wenn man die aktuelle pandemiebedingte Situation betrachtet, ist es auch so, dass einzelne Regelungen gerade im Einzelhandel der Waren des täglichen Bedarfs ausgesetzt sind, auch die Samstagsregelung. Das dürfen wir alles nicht vergessen. Wenn man jemanden an den Pranger stellt, dann sollte man solche Dinge auch mit einbeziehen. Und das ist per Erlass geschehen oder per Rechtsverordnung, soweit ich weiß, Frau Werner. Wofür es aber große Zustimmung gab – und das wurde auch schon von der Vorrednerin genannt –, war, das bürokratische Verfahren zu entschlacken, wenn es um die Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen geht. Das hat unter anderem auch der Thüringische Landkreistag deutlich gesagt, auch die Trennung der Besucherströme wurde dort kritisch genannt. Ich will mal schildern, wie das läuft, wenn man einen verkaufsoffenen Sonntag beantragen will. Da wird zuerst gesagt: Es gibt ja nur ein Blatt. Das macht man dann bei seinem Landkreis, bei seiner kreisfreien Stadt. Ein Blatt – das ist der erste Schritt. Das wird ausgefüllt. Dann kommt der zweite Schritt: die Genehmigungsbehörde, also der Landkreis, die kreisfreie Stadt. Die hört dann an, und zwar die Interessenvertreter: Landesamt für Verbraucherschutz, Handelsverband Thüringen, IHK, Gewerkschaften, Kirchen usw. Die Genehmigungsbehörde trifft eine Entscheidung und verfasst einen Entwurf, eine Rechtsverordnung, die sie dem Thüringer Landesverwaltungsamt mitteilt, das eine fachaufsichtliche Prüfung vornimmt. Das ist dann nicht nur eine Seite, da kommen dann fünf Seiten. Ich will jetzt nicht alles vorlesen, das ist eine Aneinanderreihung von Rechtsurteilen aus Thüringen, aus der Bundesrepublik. Ich will nur mal eine Passage am Ende vorlesen, die Zeit reicht dafür, das passt, glaube ich, ganz gut: Zukünftig sollte eine Dokumentation der Zahl und der Herkunft der Besucher durch zum Beispiel Befragung bzw. Erhebungen vor Ort erfolgen, die sodann als Nachweise bei unserer Behörde vorgelegt werden können. Dazu könnten zum Beispiel Bilder der Veranstaltung, Zeitungsartikel sowie Feststellungen von Behördenmitarbeitern mit Standort, Datum und Uhrzeit versehen, Besucher- und Parkhausanalysen durchgeführt und Besucherhochrechnungen vorgenommen werden. Zudem wäre auch eine Zählung der Besucher für einen gewissen Zeitraum möglich, aus der eine entsprechende Hochrechnung abgeleitet werden kann. Dabei ist ein Vergleich zwischen dem Besucher und der Veranstaltung und der Ladenöffnung vorzunehmen. – Das ist die Auflage, die dann die Genehmigungsbehörde wieder der Händlergemeinschaft weitergibt und auch der Kommune für das nächste Jahr zur Prognose der Besucherzahlen aufgibt. Wenn Sie da nicht verstehen, dass eine kleine Händlergemeinschaft sagt: Ich bin maximal frustriert, wenn ich diese Auflage für diesen Anlass bekomme, der in den Kleinstädten wirklich traditionelle Veranstaltungen betriff. Ich kann das zu meiner Heimatstadt sagen. Da gibt es vier verkaufsoffene Sonntage: Das ist die Palmsonntagsprozession, das ist der Auto-Frühling, das Stadtfest und ein Adventssonntag, an dem bei uns auch der Weihnachtsmarkt stattfindet. Das ist jedes Jahr das Gleiche. Dann kriegen Sie jedes Jahr solche Aufforderungen. Das frustriert. Und das ändern wir jetzt mit diesem Änderungsantrag und das war auch das, was uns ganz besonders wichtig ist.
(Beifall CDU)
Mit dieser Änderung, die wir jetzt vornehmen, entlasten wir gerade die kleinen Händlergemeinschaften, die kein Geld dafür haben, sich Telekommunikationsdaten oder Bewegungsanalysen zu sichern oder das einfach in Auftrag zu geben. Sondern sie haben nachgewiesen, dass es in der Vergangenheit einen Anlass gab, auch in drei aufeinanderfolgenden Jahren, und dann kommt es zur Genehmigung. Das ist sachlogisch. Aber trotzdem muss auch hier weiter geschaut werden, wie es dann durch das Landesverwaltungsamt umgesetzt wird, gerade was die Trennung der Besucherströme angeht. Erklären Sie mir mal, wie jemand erkennen soll, ob ein Besucher zur Palmsonntagsprozession gekommen ist oder einkaufen wollte! Wollen Sie die fragen? Das ist doch alles weltfremd.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Freiheit!)
Das ist weltfremd, genauso wie beim Stadtfest. Von daher ist es eine gute Lösung, die wir gefunden haben. Bürokratie wird vereinfacht. Das kommt unseren kleinen Händlern gerade in dieser schwierigen Situation zugute …
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Peinlich!)
