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Weil

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Zeitraum zwischen 2008 und 2020 sind die Kaufpreise für Ackerland um ca. 120 Prozent gestiegen. Die stärkste Preisdynamik ist dabei zwischen 2010 und 2015 mit einem Plus von 57 Prozent zu verzeichnen. In den letzten fünf Jahren schwächte sich der Anstieg der Preise wieder ab. Hier betrug der Zuwachs insgesamt noch 15 Prozent. Die Kaufpreise für Grünland sind seit 2008 um ca. 52 Prozent gestiegen. Die Preisdynamik beim Grünland ist damit nicht einmal halb so hoch wie beim Ackerland. Während sich die Ackerund Grünlandpreise im Jahr 2005 noch annähernd auf dem Preisniveau bewegten, trat zunehmend eine Entkopplung der Kaufpreise ein. Aktuell liegen Grünlandpreise im Durchschnitt knapp 30 Prozent unter den Ackerlandpreisen. Zu Frage 2: Im Zeitraum vor 2008 sind jährliche Preisschwankungen zu verzeichnen. Zwischen 2005 und 2008 sind die Preise für Ackerland um ca. 2,5 Prozent und für Grünland um ca. 3,5 Prozent gesunken. Zu Frage 3: Eines der Themenfelder im Zusammenhang mit einem Thüringer Agrarstrukturgesetz bildet die genannte Preisentwicklung am Bodenmarkt ab. Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe haben beim Landkauf zunehmend das Nachsehen. Mit Blick auf den anstehenden Generationswechsel in der Landwirtschaft sehen wir zudem die Gefahr, dass sich Junglandwirtinnen/-landwirte oder landwirtschaftliche Neu- und Quereinsteiger/-innen kaum noch leisten können, Agrarfläche zu kaufen oder zu pachten. Des Weiteren erhalten wir zunehmend Kenntnis, dass Finanzinvestorinnen/-investoren aus dem nicht landwirtschaftlichen Bereich Anteile von Agrarbetrieben kaufen und es zu Flächenkonzentrationen kommt. Aufgrund einer Regelungslücke des Bundesgesetzgebers können Investorinnen/Investoren bei Anteilskäufen die Grunderwerbsteuer umgehen, was eine Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe darstellt. Aufgrund der genannten Entwicklung auf dem Bodenmarkt halten wir ein Gesetz zum Schutz der Thüringer Agrarstruktur, also zum Schutz der Thüringer Agrarbetriebe, für dringend notwendig. Dieses Gesetz soll mehr Transparenz über die Bewegung am Bodenmarkt schaffen, und zwar sowohl im Bereich der Käufer als auch der Pachtverhältnisse, denn im bestehenden Rechtsrahmen fehlen für gewisse Arten von Bodengeschäften, wie zum Beispiel Anteilskäufen, aktuell noch klare Regeln und Transparenzmechanismen. Das betrifft aber auch die konsequente Anzeigepflicht von Pachtverträgen, die in Thüringen über 76 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen ausmachen. Zu Frage 4: Das übergeordnete agrarstrukturelle Ziel ist eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Versorgung leistet, zur regionalen Wertschöpfung beiträgt und Arbeitsplätze in der Region sichert, den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes und der Biodiversität gerecht wird, die soziale und ökonomische Stabilität des ländlichen Raums fördert und die Kulturlandschaft erhält und mitgestaltet. Mit dem Agrarstrukturgesetz will die Landesregierung erreichen, unsere Agrarstruktur mit breiter Eigentumsstreuung und regional verankerten selbstständigen Betrieben zu erhalten, die für die regionale Wertschöpfung, Kulturlandschaft und lebenswerte Dörfer von zentraler Bedeutung sind. Daher zielt das Konzept des Thüringer Agrarstrukturgesetzes auf Transparenz, Rechtssicherheit, Schutz der heimischen Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrung durch Bodenkonzentration und Preismissbrauch. Das wollen wir durch anzeige- und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte erreichen, die sich auf landwirtschaftliche Grundstücke auswirken und Anteilskäufe sowie Pacht mit einschließen. Eine übermäßige Flächenkonzentration und Preismissbrauch sollen durch Schwellenwerte vermieden werden, die in weiteren Gesprächen und Verhandlungen noch definiert werden müssen. Ein wesentlicher Eckpunkt für die Regelungen zum geplanten Agrarstrukturgesetz ist zudem ein Bestandsschutz für bestehende Betriebe, um diesen einen verhältnismäßigen Flächenaufwuchs zu ermöglichen. Zudem soll das Vorkaufsrecht durch das landeseigene Siedlungsunternehmen und die Definition des Landwirts erweitert werden, um Hofnachfolgen und Existenzgründungen zu erleichtern. Unsere Eckpunkte haben wir im Dezember des letzten Jahres den Verbänden, also unter anderem Thüringer Bauernverband, AbL und anderen, vorgestellt. Im nächsten Schritt werden die Stellungnahmen ausgewertet und die Eckpunkte angepasst. Aus diesem Eckpunktepapier soll der Referentinnen/Referenten-Entwurf entwickelt werden. Dazu sind noch weitere umfangreiche Fachdiskussionen erforderlich. Für uns gilt aber der Grundsatz: Gründlichkeit und Genauigkeit vor Schnelligkeit. Die Landesregierung wird dann einen Gesetzentwurf vorlegen, wenn die daran zu stellenden Qualitäts- und Akzeptanzansprüche erfüllt sind. Da gestatten Sie mir am Ende noch die Anmerkung: Wenn Sie sich die Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, anschauen, dann sehen Sie, wie dringend es aus unserer Sicht notwendig ist, bevor man damit in den parlamentarischen Raum geht, dass man möglichst schon die verschiedenen Interessengruppen so miteinander verzahnt hat, dass auch alle ein solches Gesetz, das ja durchaus Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben wird, mittragen können. Vielen Dank.

Protokoll ↗