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Maik Kowalleck

CDU 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Coronapandemie hat zahlreiche Familien und Berufstätige an die Belastungsgrenze gebracht. Ein großer Dank gilt deshalb allen, die unsere Gesellschaft in diesen Zeiten am Laufen halten, oftmals unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mitunter hören wir, dass ein Dankeschön nicht ausreicht, aber ich finde, es gehört einfach dazu. Natürlich ist es wichtig, dass neben dem Dank ebenso eine angemessene finanzielle Vergütung erfolgt. Dabei haben wir, insbesondere im Bereich der Pflege, seit Jahren die Diskussion der angemessenen Bezahlung für unsere Pflegekräfte. Dass wir im Bereich des Rettungsdienstes und beim medizinischen Fachpersonal auf jeden Mitarbeiter angewiesen sind, zeigen letztendlich auch die aktuellen Diskussionen und die Situation vor Ort. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Das Thema „Coronaprämie“ ist seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Thema, nicht nur im Pflegebereich, sondern in vielen anderen Bereichen. Dabei haben wir gesehen, dass, egal wie man sich entscheidet, eine vollständige Gleichbehandlung nicht möglich ist. Viele, die es verdient haben, gehen leer aus oder bekommen nur einen geringen Teil von dem, was zum Beispiel an anderer Stelle gezahlt wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis vom 29. November 2021 zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Demnach sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen würden eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro erhalten. Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen beschäftigt uns regelmäßig an dieser Stelle. Es war immer ein Kritikpunkt unserer Beamtinnen und Beamten, wenn das Land hierzu eine andere Auffassung hatte und die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung nicht vollzogen oder später vollzogen wurde. Dies war immer auch eine Debatte von Gerechtigkeit bei der Besoldung von Angestellten und Beamten. Hinsichtlich der einmaligen Auszahlung der sogenannten Coronaprämie gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen und Positionen. Das hat nicht zuletzt die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch noch mal auf die eine oder andere Zuschrift eingehen. Der Beamtenbund befürwortet den Gesetzentwurf und die Übertragung der im Tarifvertrag ausgehandelten steuerfreien Sonderzahlung auf die Beamtinnen und Beamten. Die Zahlung müsse deshalb bis zum 31.03. erfolgen. Herr Hande hatte es auch an dieser Stelle schon erwähnt, das war insbesondere ein Hinweis, der vom Beamtenbund erfolgte, dass auch hier die Zahlung zügig auf den Weg gebracht wurde, eben wegen diesem Punkt der Steuerfreiheit. Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt grundsätzlich eine pandemiebedingte Sonderzahlung für Mehrbelastung bestimmter Berufsgruppen. Bei seinen Mitgliedern bestünden allerdings unterschiedliche Auffassungen. Der Gemeinde- und Städtebund spricht von einer Ungleichbehandlung der kommunalen Bediensteten und verweist auf nicht geregelte Einzelfälle. Ebenso werden zusätzliche finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen gesehen. Das haben wir auch ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. So gab es zum Beispiel den Vorschlag einer Gemeinde, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob die Prämie bezahlt wird. Allerdings wurde dieser Vorschlag von der Finanzministerin als nicht durchführbar abgelehnt. Etwas aus der Reihe geschlagen kam der Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dieser forderte, die Prämie auch für Versorgungsempfänger in einer Höhe von 930 Euro zu zahlen. Als Kompensation der Kosten wurde vorgeschlagen, die Coronasonderzahlung ausschließlich den Mitgliedern der tarifschließenden Gewerkschaften, also den Mitgliedern des DGB, des Beamtenbundes und der Tarifunion zukommen zu lassen. Das ist ein Vorschlag, mit dem können wir so natürlich nicht mitgehen, weil er wieder andere Ungleichbehandlungen schaffen würde. Als Fraktion haben wir durchaus die verschiedenen Aspekte, insbesondere der Ungleichbehandlung, diskutiert. Letztendlich haben wir uns für eine Orientierung am Tarifergebnis entschieden, da im Anhörungsverfahren grundsätzlich das Ansinnen des Gesetzentwurfs befürwortet wurde. Wir werden daher dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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