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Dirk Adams

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank. Zum einen werden die entsprechend der kürzlich mit Änderung des Deutschen Richtergesetzes ermöglichten landesrechtlichen Bestimmungen zu elektronischen Prüfungen aufgenommen. Zweitens wird die Verpflichtung der Länder, ab dem 1. Januar 2023 den juristischen Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit zu ermöglichen, gesetzlich umgesetzt und drittens sind gemäß der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts die Gründe, weswegen die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zwingend zu versagen ist, nicht mehr in der Thüringer Juristenausbildungs- und prüfungsordnung, sondern im Juristenausbildungs‑ gesetz aufzulisten. Außerdem soll viertens nunmehr eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die Erfüllung der Aufgaben des Justizprüfungsamts, hier insbesondere der Gesundheitsdaten der zu prüfenden Kandidatinnen und Kandidaten, normiert werden. Im Interesse der besseren Übersichtlichkeit und aus Vereinfachungsgründen soll fünftens nunmehr die Höhe der Unterhaltsbeihilfe auf insgesamt 1.300 Euro monatlich festgesetzt werden. Sechstens enthält der Gesetzentwurf eine Ermächtigungsgrundlage für die umfassende Änderung und Aktualisierung der Thüringer Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung, insbesondere zugunsten einer durch die Justizministerkonferenz beschlossenen Angleichung des Prüfungsstoffs in den Ländern. Auch deshalb ist mir sehr daran gelegen, dass das novellierte Thüringer Juristenausbildungsgesetz zeitnah in Kraft gesetzt werden kann. Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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