Cordula Eger
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Mündliche Anfrage lautet: Fahrtkostenerstattung ehrenamtlicher Mitglieder in Seniorenbeiräten Mitglieder in Seniorenbeiräten sind ehrenamtlich aktiv und haben auch eine aufsuchende Tätigkeit in ihrer Funktion als Vertreterinnen und Vertreter der Senioren in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Oft müssen sie nicht unerhebliche weite Strecken in Kauf nehmen, insbesondere in Flächenlandkreisen, in denen sie auch mobil agieren. Seniorenbeiräte werden in Thüringen im Rahmen des Landesprogramms für Solidarisches Zusammenleben der Generationen gefördert. In dem Zusammenhang ist das Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) für die Gewährung von Wegstreckenentschädigung auch für Mitglieder der Seniorenbeiräte anzuwenden. Neben der grundsätzlichen Wegstreckenentschädigung in Höhe von 17 Cent für jeden gefahrenen Kilometer gibt es in § 5 Abs. 2 ThürRKG die Ausnahme, dass die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je gefahrenem Kilometer beträgt, wenn für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erhebliche dienstliche Gründe bestehen und wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde diese Gründe anerkannt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte sind der Landesregierung bekannt, die bei der Erstattung der Fahrtkosten von Seniorenbeiräten die Ausnahmeregelung in § 5 Abs. 2 ThürRKG nutzen? 2. Was sind aus Sicht der Landesregierung gemäß § 5 Abs. 2 erhebliche dienstliche Gründe bei der Tätigkeit der Seniorenbeiräte, um eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 35 Cent je gefahrenem Kilometer anzuerkennen? 3. Inwieweit wäre eine pauschale Abrechnung der Fahrtkosten für Seniorenbeiräte im Rahmen eines Budgets nach den Vorgaben des LSZ oder unabhängig davon möglich? 4. Welche Möglichkeiten zur Änderung der Fahrtkostenerstattung ehrenamtlich Tätiger wie auch der Seniorenbeiräte sieht die Landesregierung, sodass eine einheitliche Regelung in Thüringen geschaffen wird und generell eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je gefahrenem Kilometer gilt?
