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Stefan Schard

CDU 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Herzlichen Dank. Es geht um die Wiedereinsetzung der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge Am 10. Januar 2022 vermeldete das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dass die ehemalige Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge am 1. Februar 2022 erneut auf diesen Posten berufen werden solle, nachdem sie am 30. April 2021 als Leiterin des Referats Migration, Integration, Landesintegrationsrat und Projektförderung ins Ministerium gewechselt war. Die Stelle der Beauftragten war zwischenzeitlich nicht neu besetzt worden, sondern wurde laut dem Bericht geschäftsführend von der Stellvertreterin der Beauftragten geleitet. Dies wirft Fragen nach den Motiven und Hintergründen dieser Rochade auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Erwägungen wurde die Stelle während der Abwesenheit der vorherigen Stelleninhaberin nicht erneut besetzt? 2. Besteht nach der erneuten Berufung ein Rückkehrrecht ins Ministerium? 3. Hat sich die Natur des Arbeitsverhältnisses – Tarifbeschäftigte, Beamtin, Abordnung usw. – während der Zeit im Ministerium geändert? 4. Wird die Stelle als Leiterin des Referats im Ministerium im Zusammenhang mit dem Wechsel unmittelbar neu besetzt? Danke.

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