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Raymond Walk

CDU 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren im Nachgang von sogenannten „Coronaspaziergängen“ In den letzten Wochen und Monaten fanden in mehreren Thüringer Städten sogenannte „Spontankundgebungen“, „Flashmobs“ und „Spaziergänge“ mit jeweils mehreren Hundert Teilnehmern statt. Durch die Thüringer Polizei wurden nach meiner Kenntnis dabei regelmäßig Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung festgestellt. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurden seit 1. Juli 2021 durch die Thüringer Polizei registriert und an die Verwaltungsbehörden gemeldet? 2. Wie viele Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren wurden seitdem eingeleitet – bitte getrennt aufzählen –? 3. Mit welchen Ergebnissen wurden wie viele dieser Verfahren abgeschlossen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Effektivität der Verwaltungsbehörden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren?

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