Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die enorme Vielzahl an behördlichen Einsätzen führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Einsatzkräfte sowohl in der Einsatzbewältigung sowie in der dann folgenden Sachbearbeitung. In aller Regel wird im direkten Einsatzverlauf zu fortzuführenden Lagebeurteilungen sowie zur Verfahrenssicherung zunächst die Gesamtzahl aller der zu diesem Zeitpunkt polizeilich bekannten Straftaten stabsmäßig erhoben und jeweils ein Vorgang respektive Aktenzeichen generiert. In späteren Bearbeitungsschritten – auch nach der Auswertung angefertigter Videoaufzeichnungen – erfolgen dann weitere Prüfungen, beispielsweise ob mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren, mehrere Delikte verwirklicht wurden oder das Handeln mehreren Taten entspricht. In diesen Fällen sind dann Folgeverfahren zu generieren. Diese Schritte sind gegenwärtig aufgrund der hochfrequenten Einsatzbelastung nicht immer zeitnah möglich. Eine abschließende und valide Erhebung im Sinne der Fragestellung kann erst nach Abschluss der dargestellten Prüfung und Einleiten der entsprechenden Verfahren automatisiert erhoben werden. Eine händische Auswertung war mit Blick auf die zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann die Benennung von validen Zahlen im Sinne der Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Antwort zu Frage 2: Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 wurden zum gegenwärtigen Zeitpunkt 137 Strafverfahren und 1.416 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Antwort zu Frage 3: Der überwiegende Teil der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren befindet sich aktuell noch im Stadium des Anhörungsverfahrens und teilweise nach Erlass von Bußgeldbescheiden im Einspruchsverfahren. Gegenwärtig sind von den eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren etwa 67 abgeschlossen. Aussagen zu abgeschlossenen Strafverfahren können aufgrund der Kürze der Zeit in Verbindung mit dem hierzu notwendigen Rechercheaufwand aktuell nicht getroffen werden. Antwort zu Frage 4: Die kreisfreien Städte und Landkreise haben im Zusammenhang mit den sogenannten Coronaspaziergängen eine Vielzahl von Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten gegen das Versammlungsgesetz und die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung übermittelt bekommen. Diese Verfahren konnten aus verschiedenen Gründen zum Teil noch nicht begonnen werden, weil es beispielsweise ergänzender Zuarbeiten bedarf. Darüber hinaus führen die in der Antwort auf Frage 1 dargestellte Situation sowie die Vielzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Die Ausführungen verdeutlichen, dass die Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer individuellen Bedingungen teilweise bzw. temporär an die Grenzen ihrer Belastung stoßen. Dennoch ist die behördliche Tätigkeit weiterhin als effektiv einzuschätzen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
