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Keller

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Das war die Wortmeldung gegen die Dringlichkeit. Damit lasse ich jetzt abstimmen über den Antrag der AfD-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 47 heute als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Abarbeitung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Frau Bergner und Frau Kniese. Damit ist der Antrag abgelehnt. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung: Es gibt den Antrag der AfD, um 10.00 Uhr die Sitzung für eine Gedenkminute zu unterbrechen. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns als Legislative hier am Mittwoch bereits im ehrenden Gedenken erhoben haben. Das, was jetzt aufgerufen ist, ist vonseiten der Exekutive. Natürlich schließen wir uns inhaltlich an. Wir haben diese Gedenkminute hier vorgestern bereits abgehalten. Ich will darauf hinweisen, dass wir unabhängig davon eine Wahlunterbrechung in dem Sinne hier an dem Tagesordnungspunkt nicht vornehmen können, sodass ich davon ausgehe, dass wir dem Antrag der AfD inhaltlich bereits Genüge getan haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Gibt es dazu Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Damit lasse ich darüber auch nicht abstimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Fragen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Wir kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 13, 22 und 23. Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4762 Der 6. Landtag hatte in seiner 112. Sitzung am 20. März 2018 Herrn Prof. Dr. Manfred Baldus zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Das Ableben von Herrn Prof. Dr. Baldus Ende des Jahres 2021 – was mich und sicher auch Sie immer noch tief betroffen macht – macht die heutige Wahl erforderlich. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 4 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit 60 Stimmen. Scheidet ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wie vorliegend vor Ablauf der Amtszeit aus, so wählt der Landtag ein neues Mitglied für eine volle Amtszeit. Daher hat der Landtag ein neues Mitglied mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4762 vor. Vorgeschlagen wurde Frau Prof. Dr. Anika Klafki. dazu: Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der AfD - Drucksachen 7/4876/4887 Hier der Hinweis: Die Wahl der drei vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder des MDR-Rundfunkrats wurde bereits in der 64. Plenarsitzung am 18. November 2021 durchgeführt. Diese Wahl muss jedoch im Hinblick auf das in § 16 Abs. 1 Nr. 2 des MDR-Staatsvertrags bestimmte Mehrheitserfordernis von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags als nicht gültig betrachtet werden, da in die Ergebnisfeststellung und die Ergebnisverkündung nur die Ja- und die Neinstimmen einbezogen wurden. Dies genügt den Anforderungen an die Bezugsgröße der anwesenden Abgeordneten nicht. Stattdessen ist die Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten zu ermitteln und festzustellen. Von dieser Gesamtzahl anwesender Abgeordneter als Bezugsgröße im Sinne des MDR-Staatsvertrags benötigt der Wahlvorschlag die Zustimmung von zwei Dritteln, um erfolgreich zu sein. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4876 vor. Vorgeschlagen sind erneut Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt und Frau Beatrice Sauerbrey. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4887 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Jens Cotta. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4877 Die Vorbemerkungen zum Tagesordnungspunkt 22 gelten hinsichtlich des damaligen Wahlvorschlags in der Drucksache 7/4269 auch für diesen Tagesordnungspunkt. Nur der Wahlvorschlag in der Drucksache 7/4380 hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erreicht. Deshalb ist auch diese Wahl gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDRStaatsvertrags bezogen auf eine vom Landtag zu bestimmende weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisation und Gruppe erneut durchzuführen. Wie Sie der Unterrichtung in der Drucksache 7/3991 entnehmen können, sind fünf Bewerbungen um einen Sitz im Rundfunkrat eingegangen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/4877 vor. Vorgeschlagen ist erneut der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Hinweisen für die Wahlen: Um die Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des MDR-Staatsvertrags für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 und die Bestimmung zu Tagesordnungspunkt 23 rechtssicher feststellen zu können, wenden wir insoweit folgendes Wahlverfahren an: Nach Ihrem Namensaufruf, den ich selbst vornehmen werde, erheben Sie sich bitte von Ihrem Sitzplatz und erklären mit dem Wort „anwesend“ oder „hier“ Ihre Anwesenheit. Die Anwesenheit wird von den Schriftführenden dokumentiert und dient am Ende der Feststellung der Gesamtzahl der anwesenden Abgeordneten und davon abgeleitet der Ermittlung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. Im Anschluss an die Anwesenheitserklärung haben Sie die Möglichkeit, im Bereich der Wahlkabinen insgesamt drei Stimmzettel in Empfang zu nehmen. Bei der Wahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und bei der Bestimmung einer weiteren bedeutsamen Organisation und Gruppe des MDR-Rundfunkrats können Sie auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von drei Mitgliedern des MDR ‑ Rundfunkrats können Sie entweder für den einen oder den anderen Wahlvorschlag stimmen oder sich enthalten. Dort haben Sie also nur eine Stimme. Mehr als ein Kreuz oder ein nicht eindeutiges Votum auf einem Stimmzettel führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Die Möglichkeit, die Anwesenheit zu erklären und sich an den Wahlen bzw. der Bestimmung zu beteiligen, besteht nach dem letzten Namensaufruf so lange, bis ich die Wahlhandlung für beendet erkläre. Soweit dies notwendig wird, bitte ich das betreffende Mitglied des Landtags unter Nennung des Namens, die Anwesenheit vor der Wahlhandlung entsprechend zu erklären, wenn sie nicht hier im Raum schon als anwesend erklärt wurde. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer hier im Plenarsaal sind Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt. Auf der Tribüne sind Frau Abgeordnete Güngör oder Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Denny Möller als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und werde jetzt die Namen der Abgeordneten verlesen. Die Abgeordneten bitte ich, ihre Anwesenheit zu erklären und erst danach zu wählen. Eine Kunstpause für eventuelle Fragen, die sich ergeben. Das ist nicht der Fall. Dann der namentliche Aufruf: Aust, René.

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