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Götze

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Das Amt für Verfassungsschutz klärt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung Telegram-Gruppen und die Kanäle im Internet sowohl offen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln auf. Die Polizei betreibt ebenfalls Aufklärung im Internet. Neben Telegram werden dabei öffentlich zugängliche Quellen aus Twitter, Facebook, Instagram, YouTube und weiteren öffentlich zugänglichen sozialen Medien gesichtet. Die unüberschaubare Vielzahl der Quellen sowie häufige Wechsel beim Informationsangebot erschweren die Internetaufklärung deutlich und führen oftmals nur zur kursorischen Prüfung der Datenmengen. Eine Auflistung der erfragten Informationen kann auch aus polizeitaktischen Gründen nicht gegeben werden. Zudem ließe sie spezifische Rückschlüsse auf die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz zu und würde somit seine Aufgabenerfüllung gefährden. Eine Einzelfallabwägung mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten ergibt hier, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten einzuräumen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗