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Beer

04.02.2022 Sitzungen 7/73

Fragestunde

Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung bereitet derzeit die Verlängerung der GanztagInvest-Richtlinie für Thüringen vor. Aufgrund der bisherigen Befristung des oben genannten Programms ist die GanztagInvest-Richtlinie zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Durch die Probleme bei der Umsetzung des Investitionsprogramms hat sich der Bund entschlossen, das Programm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Eine Laufzeitverlängerung der Thüringer GanztagInvest-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2022 ist nunmehr erforderlich, damit die Schulträger in Thüringen, zumeist die Landkreise und kreisfreien Städte sowie freie Träger, bewilligte und begonnene Vorhaben beenden können, um das Förderziel zu erreichen. Um die GanztagInvest-Richtlinie wieder in Kraft setzen zu können, sind jedoch noch mal ein Anhörungsverfahren und die Ressortbeteiligung durchzuführen. Erst danach kann die erneute Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Eine Verlängerung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel für die Kofinanzierung des Eigenanteils des Landes in 2022 bei Kapitel 04 05 Titel 883 72 durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 2 und Frage 3 gibt es eine Tabelle. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich die jetzt zu Protokoll geben, da sie 33 Zeilen und drei Spalten beinhaltet, und gebe die dann dementsprechend in Papierform auch noch mal mit. Es waren insgesamt 22 Millionen Euro Bewilligungen. Zu Frage 4: Es liegen derzeit keine über den 31. Dezember 2021 hinausgehenden Förderanträge vor. Nach der Verlängerung der GanztagInvestRichtlinie werden alle Schulträger, die im Jahr 2021 einen Bewilligungsbescheid über Fördermittel erhalten haben, informiert, dass eine Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Beschleunigungsprogramms in 2022 noch möglich ist. Den betreffenden Schulträgern soll die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums eingeräumt werden. Es können jedoch nur Vorhaben an denjenigen Schulen beendet, ergänzt oder erweitert werden, die entsprechend den Vorgaben des Bundes bis spätestens zum 30. Juni 2021 bereits begonnen wurden.

Protokoll ↗