Keller
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk
Hier. – Rudy, Thomas.
Bestimmung einer weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisation und Gruppe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk