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Franziska Baum

FDP 04.02.2022 Sitzungen 7/73

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wir haben uns sehr über das Thüringer Juristenausbildungsgesetz gefreut, weil da ein paar Punkte drin sind, die wir aus unserem Antrag „Update für den öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen“ kennen. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern sind wir gern dabei, das auch weiter im Justizausschuss zu beraten. Ich würde gern auf ein paar Punkte eingehen, die uns da besonders aufgefallen sind oder wozu wir noch mal unsere Position deutlich machen wollen. Ich glaube, die digitale Prüfung ist jetzt eindeutig mehrfach besprochen worden. Das ließe sich auch schlecht erschließen, den Juristen den Umgang mit der E-Akte beibringen zu wollen und dann noch handschriftliche fünfstündige Klausuren abzufordern. Insofern ist das durchaus ein Schritt in die Moderne, möchte man sagen. Was uns auch sehr am Herzen liegt und wofür wir streiten, ist die Möglichkeit zum Teilzeitreferendariat. Da wird jetzt hier in dem Gesetzentwurf die Vorgabe umgesetzt, die der Bund vorgibt, nämlich dass bei einer Betreuung mehrerer Kinder oder auch bei der Pflege von nahen Angehörigen die Möglichkeit besteht, das Referendariat in Teilzeit zu machen und damit ein Stück weit zu verlängern. Wir hätten uns hier eigentlich bereits auf Bundesebene noch mehr Flexibilität gewünscht, denn es ist nicht immer nur die Zeit für Angehörige, die dazu führt, dass Referendare vor der Zweiten Staatsprüfung aufgeben oder das Referendariat gar nicht antreten. Manchmal ist es politisches Engagement, manchmal ist es einfach die Notwendigkeit, mehr zu verdienen, als es die Referendarvergütung zulässt. Insofern wäre das schön gewesen. Der Gesetzentwurf füllt nun das aus, was der Bund vorgibt und ermöglicht. Insofern muss ich wahrscheinlich alles Weitere mit dem Kollegen Buschmann in Berlin klären. (Beifall Gruppe der FDP) Was uns ein bisschen überrascht hat und wo ich mir im Ausschuss noch ein bisschen Aufklärung wünsche, ist das Thema „Gebühren für die Zurücknahme oder Erledigung von Widersprüchen gegen Prüfungsergebnisse“. Da geht es gar nicht um das Anliegen an sich, das ist relativ unproblematisch. Allerdings ist jetzt die Neuerung, dass im Gesetz quasi eine Summe eingetragen ist, die dann im Verweis auf das Verwaltungskostengesetz aus unserer Sicht wieder einen erhöhten gesetzgeberischen Aufwand mit sich bringt und möglicherweise mehr Unsicherheit oder Unklarheit schafft, als dies für Klarheit sorgt. Darüber können wir aber gern im Ausschuss sprechen. Damit die Sache für die Thüringer Studenten und Referendare rund wird, fehlt dann noch die Anpassung der Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung. Das sollte aber mit einem Starttermin 2023 aus unserer Sicht machbar sein. Unser Freistaat Thüringen ist damit jedenfalls wieder ein ganz kleines Stück moderner und zukunftsfähiger geworden, und das freut uns natürlich. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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